StVZO wird überarbeitet

Hallo Zusammen, ich krame diesen alten Faden mal raus.
Ich habe eine Frage zu StVZO im Allgemeinen:
- Welche Paragraphen und Regelungen sollte man als Velomobil Fahrer parat haben? In Deutschland oder im EU/Ausland/SCHWEIZ?
- also wenn sich Leute beschweren, dass man z.B.: auf dem Radweg fährt, oder eben nicht, weil er zu eng ist.
- Blinker / Hupe
- Motorisierung / Pedelec
- was eben sonst noch so gibt?!? Vorschläge?

Was haltet ihr von einer Sammlung, also quasi eine art Merkblatt für Anfänger?
Gibt es sowas schon?
Gruß Flow
 
Danke @Christoph Moder , das hatte ich schon mal gelesen. Ernüchternd, wie unklar hier die Rechtslage ist. Danke fürs zusammentragen. Ich überlege halt ob man nicht eine art eingeschweißten Ausdruck mit sich führen sollte, wo die ganzen Dinge erklärt werden. Wobei es natürlich dann die Gefahr hat, dass man vorsätzlich handelt, wenn man eine Regelung nicht so erfüllt wie sie sein sollte. Schwieriges Thema.
 
Nachdem die Polizei die VM nur noch aus Neugierde anhält, ist es entspannter.
Zudem bekommst du hier beim mitlesen schon ein Grundverständnis.

- Radwege nicht Benutzung begründen können: VWV zur stvo, Hinweis auf Radweg für 2 Räder (nicht VM)
- Kreisverkehr Regeln kennen
- Verständnis über blaue Lollies
- Geschwindigkeitsanordnungen gelten auch für VM; Ortsschild (Tempo 50) gilt nicht für Fahrräder
- zulässige Ausstattung: Blinker erlaubt, Hupe bin mir gerade nicht sicher, ...
 
Danke @Superbär
Kreisverkehr Regeln kennen
gibt es hier was spezielles zu wissen?
Verständnis über blaue Lollies
die bedeuten ja eine Benutzungspflicht, bei gemeinsamer bahn für Fußgänger und Radfahrer sind aber Velomobile ausgenommen?!
Hupe bin mir gerade nicht sicher, ...
Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.
 
Danke @Superbär

gibt es hier was spezielles zu wissen?

die bedeuten ja eine Benutzungspflicht, bei gemeinsamer bahn für Fußgänger und Radfahrer sind aber Velomobile ausgenommen?!

Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.

Kreisverkehre: Eigentlich nicht aufwendig, aber viele machen es trotzdem falsch.
Beim Einfahren Vorfahrt gewähren und NICHT blinken. Beim Ausfahren rechts blinken.

Benutzungspflicht (bei weißem Fahrrad auf blauem Grund) gilt für alle Fahrräder. Da das VM ein solches ist, ist es eben offiziell ebenso an diese Pflicht gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benutzungspflicht (bei weißem Fahrrad auf blauem Grund) gilt für alle Fahrräder. Da das VM ein solches ist, ist es eben offiziell ebenso an diese Pflicht gebunden.
Ähm … jein…Christoph hat es doch gut beschrieben!??
Insbesondere die Aussagen der StVO zu Radwegen werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) präzisiert (z.B. durch Mindestmaße); für Velomobile ist insbesondere folgender Absatz interessant:

Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.
Diese Ausnahme hatte ich einlaminiert dabei!
Einmal war sie mir nützlich … als ein ziemlich arroganter Polizist vor seiner jungen Kollegin den „dicken Max“ maskierte.
Während ich noch mit im diskutieren durfte ob ich ein Dreirad fahre ( kein Scherz, ich musste ihn dazu bewegen nachzuzählen), hat die Kollegen per Funk auf der Wache meine Behauptung nachprüfen lassen.

Er hat mich dann zwar kleinlaut fahren lassen, hat mir aber von Amts wegen dennoch die Benutzung des Radweges abgeordnet. … ich bin Dan dort gefahren bis sie deutlich weg waren und ich mir sicher war, dass er mir nicht nochmals auflauerte …alles unschön … aber ich konnte ohne Zahlung, oder gar Stilllegung weiterfahren
 
Zuletzt bearbeitet:
eingeschweißten Ausdruck
Benutzungspflicht
Ich habe diesen Ausdruck immer dabei. Drei mal wurde dieser von der Polizei inspiziert.
Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto),
Das ist so. Selbst auf einem Deich, ohne Fahrbahn in der Nähe, zeigt die Hupe gelegentlich keine Wirkung.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Wirkung langsam zunimmt, da immer mehr ungewöhnliche Fahrzeuge mit anderen Warnsignalen als der typischen Klingel normal werden.
 
Könnte man einspurige Liegeräder auch als "andere Fahrräder" definieren?
(Ich frage deswegen weil ich Baunschweiger Radwege ohne körperliche Unversehrtheit mit dem ungefederten Tieflieger nicht befahren kann.)
 
Kreisverkehre: Eigentlich nicht aufwendig, aber viele machen es trotzdem falsch.
Beim Einfahren Vorfahrt gewähren und NICHT blinken. Beim Ausfahren rechts blinken.
Okay, das ist soweit klar, ich dachte hier gibt es was VM-spezifisches, wie über den Kreisverkehr fliegen ;-)

Benutzungspflicht (bei weißem Fahrrad auf blauem Grund) gilt für alle Fahrräder. Da das VM ein solches ist, ist es eben offiziell ebenso an diese Pflicht gebunden.
Das war ja genau das Thema, hier gibt es für mehrspurige Fahrzeuge eben Ausnahmen. Bitte nur Etwas posten, was auch sicher stimmt. Halbwissen verunsichert ja nur noch mehr. Gesetzestexte sind zwar vorhanden, aber ich war mehr auf der Suche nach Best Practise, also was mitführen oder besser "von nichts wissen" um wenigstens der "Vorsätzlichkeit" zu entgehen.
Diese Ausnahme hatte ich einlaminiert dabei!
Einmal war sie mir nützlich … als ein ziemlich arroganter Polizist vor seiner jungen Kollegin den „dicken Max“ maskierte.
Während ich noch mit im diskutieren durfte ob ich ein Dreirad fahre ( kein Scherz, ich musste ihn dazu bewegen nachzuzählen), hat die Kollegen per Funk auf der Wache meine Behauptung nachprüfen lassen.
Vielen Dank für die Anekdote und den Hinweis. Blöd ist nur, dass er Dich trotzdem angewiesen hat den Radweg zu nutzen. Naja, vielleicht wollte er wenigstens ein bisschen trumpfen....oder meinte es wirklich gut, im Sinne von Schutz.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Wirkung langsam zunimmt,
Ich wohne auf dem Land, da sind pedelecs angekommen, Lastenräder, Liegeräder oder gar Velomobile sind dort UnbekannteFahrObjekte (UFOs) ;-)
Ich habe diesen Ausdruck immer dabei. Drei mal wurde dieser von der Polizei inspiziert.
Danke, perfekt. Das wird dann wohl auch Teil meines "Bordbuches"

Ebenso wie eine Rettungskarte....

Was haltet ihr davon die Rettungskarte bei einem VM-Treffen mal für alle Fahrzeuge spezifisch auszurichten? Wir könnten dazu enstprechende Fotos machen? Was auch cool wäre ist eine harmonisierte Rettungskarte, die auf "alle" Velomobile eingehen könnte, also die Besonderheiten. Das könnte man auch an Rettungsdienste verteilen, sodass die das evtl. als Memo oder Schulungsunterlagen verteilen.


Danke für Eure Beiträge, ihr seid alle super!
 
(Ich frage deswegen weil ich Baunschweiger Radwege ohne körperliche Unversehrtheit mit dem ungefederten Tieflieger nicht befahren kann.)
Wenn für Dich unzumutbar, musst Du ihn nicht benutzen. Die Unzumutbarkeit dann ruhig gut beschreiben erklären. Dann wird meist Einsicht zu erwarten sein. Ansonsten dann halt paar 100 Meter unzumutbar fahren und wieder runter.
 
Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.

Eine Hupe ist verboten, eine Klingel Pflicht. Soweit die Theorie.

Praktisch sind Klingeln, im VM angebracht, außen nur schlecht zu hören, auf Radwegen (Deichwege) aber durchaus von Vorteil.

Auf der Fahrbahn müsste man allerdings auch mal Autos warnen und die hören keine Klingel, deswegen die Hupe.
 
Könnte man einspurige Liegeräder auch als "andere Fahrräder" definieren?
(Ich frage deswegen weil ich Baunschweiger Radwege ohne körperliche Unversehrtheit mit dem ungefederten Tieflieger nicht befahren kann.)
Entweder ist es ein "anderes Fahrrad" oder es ist kein "anderes Fahrrad" und damit wäre der Radweg im Allgemeinen ungeeignet für Fahrräder.
 
Das war doch meine fRage.
Ich meinte: wenn Dein Liegerad zu den "normalen" (nicht-anderen) einspurigen Rädern gerhört, dann ist der Radweg ja nicht für (alle) "normalen" einspurigen Räder ohne "körperliche Unversehrtheit" befahrbar.

So wie ich es verstehe wurden andere Räder ja im Kontext lichte Breite erwähnt. In dem Sinne dürfte das einspurige Liegerad tatsächlich kein "anderes Rad" sein.

Ich würde aber trotzdem denken, dass Du auf der Straße fahren darfst, wenn die Radwege tatsächlich zu schlecht für das Liegerad sind. Das wird ja nicht jeder Polizist und Autofahrer so sehen und wenn Du Pech hast wirds doch als Ordnungswidrigkeit gesehen. Aber mit einer Argumentation wie mit dem normalen Aufrechtrad fahr ich zur Not auch auf diesen schlechten Radwegen, aber mit dem Liegerad geht das ganz schön auf den Rücken, wird das vielleicht verstanden. Ist natürlich immer nervig sich in so einer unklaren Grauzone zu bewegen. Radwegpflicht für niemanden und brauchbare Radwege überall wäre einfacher.
 
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