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Ich habe hier zusammengeschrieben, was mir für Deutschland relevant erschien.Gibt es sowas schon?
gibt es hier was spezielles zu wissen?Kreisverkehr Regeln kennen
die bedeuten ja eine Benutzungspflicht, bei gemeinsamer bahn für Fußgänger und Radfahrer sind aber Velomobile ausgenommen?!Verständnis über blaue Lollies
Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.Hupe bin mir gerade nicht sicher, ...
Danke @Superbär
gibt es hier was spezielles zu wissen?
die bedeuten ja eine Benutzungspflicht, bei gemeinsamer bahn für Fußgänger und Radfahrer sind aber Velomobile ausgenommen?!
Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.
Ähm … jein…Christoph hat es doch gut beschrieben!??Benutzungspflicht (bei weißem Fahrrad auf blauem Grund) gilt für alle Fahrräder. Da das VM ein solches ist, ist es eben offiziell ebenso an diese Pflicht gebunden.
Diese Ausnahme hatte ich einlaminiert dabei!Insbesondere die Aussagen der StVO zu Radwegen werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) präzisiert (z.B. durch Mindestmaße); für Velomobile ist insbesondere folgender Absatz interessant:
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.
eingeschweißten Ausdruck
Ich habe diesen Ausdruck immer dabei. Drei mal wurde dieser von der Polizei inspiziert.Benutzungspflicht
Das ist so. Selbst auf einem Deich, ohne Fahrbahn in der Nähe, zeigt die Hupe gelegentlich keine Wirkung.Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto),
Okay, das ist soweit klar, ich dachte hier gibt es was VM-spezifisches, wie über den Kreisverkehr fliegen ;-)Kreisverkehre: Eigentlich nicht aufwendig, aber viele machen es trotzdem falsch.
Beim Einfahren Vorfahrt gewähren und NICHT blinken. Beim Ausfahren rechts blinken.
Das war ja genau das Thema, hier gibt es für mehrspurige Fahrzeuge eben Ausnahmen. Bitte nur Etwas posten, was auch sicher stimmt. Halbwissen verunsichert ja nur noch mehr. Gesetzestexte sind zwar vorhanden, aber ich war mehr auf der Suche nach Best Practise, also was mitführen oder besser "von nichts wissen" um wenigstens der "Vorsätzlichkeit" zu entgehen.Benutzungspflicht (bei weißem Fahrrad auf blauem Grund) gilt für alle Fahrräder. Da das VM ein solches ist, ist es eben offiziell ebenso an diese Pflicht gebunden.
Vielen Dank für die Anekdote und den Hinweis. Blöd ist nur, dass er Dich trotzdem angewiesen hat den Radweg zu nutzen. Naja, vielleicht wollte er wenigstens ein bisschen trumpfen....oder meinte es wirklich gut, im Sinne von Schutz.Diese Ausnahme hatte ich einlaminiert dabei!
Einmal war sie mir nützlich … als ein ziemlich arroganter Polizist vor seiner jungen Kollegin den „dicken Max“ maskierte.
Während ich noch mit im diskutieren durfte ob ich ein Dreirad fahre ( kein Scherz, ich musste ihn dazu bewegen nachzuzählen), hat die Kollegen per Funk auf der Wache meine Behauptung nachprüfen lassen.
Ich wohne auf dem Land, da sind pedelecs angekommen, Lastenräder, Liegeräder oder gar Velomobile sind dort UnbekannteFahrObjekte (UFOs) ;-)Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Wirkung langsam zunimmt,
Danke, perfekt. Das wird dann wohl auch Teil meines "Bordbuches"Ich habe diesen Ausdruck immer dabei. Drei mal wurde dieser von der Polizei inspiziert.
Naja, sie schreiben von "einspurigem Fahrrad" - Damit müsstest Du zumindest Stützräder anbringen oder nen Anhänger mitführen. Aber ich sehe das ist praxisfern.einspurige Liegeräder auch als "andere Fahrräder" definieren
Wenn für Dich unzumutbar, musst Du ihn nicht benutzen. Die Unzumutbarkeit dann ruhig gut beschreiben erklären. Dann wird meist Einsicht zu erwarten sein. Ansonsten dann halt paar 100 Meter unzumutbar fahren und wieder runter.(Ich frage deswegen weil ich Baunschweiger Radwege ohne körperliche Unversehrtheit mit dem ungefederten Tieflieger nicht befahren kann.)
Ja die Hupe, ich könnte mir vorstellen, dass sie nicht richtig erlaubt ist, aber auch nicht verboten, wer weiß das schon. Jedenfalls möchte ich mir trotz Hupe eine Klingel anbringen (Bin für Tipps dankbar, vor allem wie "ansteuern" bzw. gut hörbar machen). Da ich glaube, dass eine Hupe oft misinterpretiert wird (kommt von der anderen Fahrbahn von einem Auto), aber ich kann mich auch irren.
Entweder ist es ein "anderes Fahrrad" oder es ist kein "anderes Fahrrad" und damit wäre der Radweg im Allgemeinen ungeeignet für Fahrräder.Könnte man einspurige Liegeräder auch als "andere Fahrräder" definieren?
(Ich frage deswegen weil ich Baunschweiger Radwege ohne körperliche Unversehrtheit mit dem ungefederten Tieflieger nicht befahren kann.)
Das war doch meine fRage.Entweder ist es ein "anderes Fahrrad" oder es ist kein "anderes Fahrrad"
... oder das Hinterrad schräg einbauen ...sie schreiben von "einspurigem Fahrrad" - Damit müsstest Du zumindest Stützräder anbringen
Ich meinte: wenn Dein Liegerad zu den "normalen" (nicht-anderen) einspurigen Rädern gerhört, dann ist der Radweg ja nicht für (alle) "normalen" einspurigen Räder ohne "körperliche Unversehrtheit" befahrbar.Das war doch meine fRage.
aber ich will nicht nur im Kreis fahren... oder das Hinterrad schräg einbauen ...
Drum ja das Hinterrad schräg, dann kannst auch beim Geradeausfahren 2 Spuren hinterlassen.aber ich will nicht nur im Kreis fahren