StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Wie oben schon beschrieben: Die Existenz eines Radwegs verbietet Dir im überwiegenden Teil der Fälle nicht, auf der Fahrbahn zu fahren.



So ein bisschen Pauschalisieren dient der Argumentation. "Die" Autofahrer sind auch alle gleich, und zwar alle gleich böse. Was glaubst Du was "die" Fußgänger über "die" Radfahrer sagen, wenn Du mit Deinen oben kolportierten 40 km/h auf dem Radweg oder am besten noch einem kombinierten Fuß-/Rdweg dahinpfeifst mit einer Armlänge Abstand (wenn es denn überhaupt so viel ist)?


Das ist auch immer gut: Anderen Motive unterstellen, die man zwar nicht kennen kann, die aber die eigene Argumentation stärken. Die Anderen sind ausnahmslos böse (alle Autofahrer, langsame Radfahrer, Foristen, die eine andere Meinung haben als Du) und absichtlich gegen Dich, nur Du bist ein armes, unverstandenes unschuldiges Opfer. ;)
Na wenigstens Du verstehst mich... ;)
Nochmal kurz auf Anfang: Ich meinte im Zuge der Novelle das ich bei den schnellen E Bike begrüße, dass diese die Fahrbahn nutzen dürfen/müssen. Mit dem RR ist man wie auch mit dem VM in sehr ähnlichen Geschwindigkeitsregionen unterwegs. Der Radweg ist eben nicht dafür ausgelegt.
Ich habe das begrüßt, da man als schneller Radfahrer nirgends gerne gesehen wird. Dabei sehe ich mich nicht als Opfer, sondern habe nur die beobachtete Situation festgestellt. Auch die staatliche Regulierung sieht ein Zweirad mit den höheren Geschwindigkeiten wohl eher bei den Autos. In der Stadt ist es mit 30 bis 40 sowieso kein Ding, leider wird man oft überholt, um dann kurz danach beim abbiegen ausgebremst zu werden. Das ist dann eher in den motorisierten Köpfen, dass ein Fahrrad auf jeden Fall überholt werden muss.
Allerdings ist es zuletzt gefühlt etwas besser geworden, seitdem die 1,5 Meter Regel auch festgelegt wurde.
 
Nochmal kurz auf Anfang: Ich meinte im Zuge der Novelle das ich bei den schnellen E Bike begrüße, dass diese die Fahrbahn nutzen dürfen/müssen.
Das war aber schon vor der Novelle so und zwar mandatorisch, seit es diese (45km/h-eBikes) gibt. Auch wenn sie langsamer fahren...

Mit dem RR ist man wie auch mit dem VM in sehr ähnlichen Geschwindigkeitsregionen unterwegs.
Man kann damit nicht langsamer fahren? :oops: :unsure:
Der Radweg ist eben nicht dafür ausgelegt.
Definiere "der Radweg". Ich habe auf meinen Alltagswegen fast das gesamte Potpourri des Vorstellbaren verfügbar:
- keine Radinfrastrutur, nur Fahren auf der Fahrbahn möglich
- alte, entpflichtete Radwege, Nutzung optional, wahlweise Fahrbahnnutzung
- kombinierte Bus-/Radspur
- protected Bikelane
- Radweg mit Benutzungspflicht
- Fahrradstrasse
- dedizierter Radweg ohne begleitende Strasse, Teil des künftigen Radschnellwegnetzes
- dedizierter Radweg ohne begleitende Strasse, nicht unbedingt zum Schnellfahren geeignet, aber als Abkürzung
- kombinierte Rad-Fußwege

Im "Normalmodus" bin ich innerstädtisch zwischen 25 und 30 km/h unterwegs. Das kann ich ausser auf den kombinierten Rad-Fußwegen überall fahren. Klappt im Normalfall auch problemlos, ausser wenn auf der entpflichteten Infrastruktur eine Mutti mit dreirädrigem Cargobike vor mir hergondelt, dann ist es halt mal ein, zwei Minuten etwas langsamer, bis sich eine brauchbare Überholmöglichkeit bietet. Nervig wird es dort im Sommer, wenn reichlich Touristen und sonstige verträumten Langsamfahrer sowie die schiere Masse an Radlern diese Altinfrastruktur verstopfen - dann wechsele ich entweder auf die Fahrbahn (wenn ich es eilig habe) oder ich fahre halt langsamer. Dann dauert die Fahrt zur Arbeit halt drei bis fünf Minuten länger - überlebbar.

Wenn ich mit meinem schnellsten Rad unterwegs bin liegt die Geschwindigkeit oft bei knapp 40 km/h und eigentlich fast immer deutlich über 30 km/h, wenn ich normal fahre ohne mich extra anzustrengen oder zu verlangsamen. Da fahre ich dann nicht auf dem Hochboardradweg, weil zu eng und zu holprig - allerdings ist das auch auf der Fahrbahn eher so mittelgeil, weil Autofahrer nicht mit dieser Geschwindigkeit bei einem Fahrrad rechnen (und sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer auch nicht), d.h. die Anzahl an gefährlichen Situationen insbesondere durch Linksabbieger nimmt dramatisch zu. Ist also sehr anstrengend so zu fahren. Bekannte berichten von Experimenten mit 45 km/h S-Pedelecs Ähnliches (und haben deswegen vom Kauf eines solchen Abstand genommen, zumal sie auf der dedizierten Radinfrastruktur niemals nicht fahren dürfen, egal wie langsam sie fahren).

Auf den anderen Arten von Radinfrastruktur habe ich mit diesen Geschwindigkeiten idR kein Problem, ausser es ist zu voll. Von daher halte ich "der Radweg" für eine deutlich zu pauschale Aussage - Fahrradinfrastruktur und Radwege können dramatisch unterschiedlich sein.

Ich habe das begrüßt, da man als schneller Radfahrer nirgends gerne gesehen wird.
Kann ich absolut nicht bestätigen. Höchstens, dass nicht mit einem schnellen Radler gerechnet wird. Ein Problem bei Entgegenkommenden. Bei in meine Richtung Fahrenden (motorisierten) habe ich da keine Akzeptanzprobleme (es wird häufiger nicht überholt) und bei dedizierter Infrastruktur und hinreichend Platz eh nicht.

So oder so habe ich kein Problem damit, meine Geschwindigkeit der jeweiligen Infrastruktur, dem jeweiligen Umfeld und dem jeweiligen Verkehrsgeschehen anzupassen und innerstädtisch daher häufig langsamer zu fahren als ich könnte. Da bricht mir kein Zacken aus der Krone und es ist im Zuge eines kooperativen Miteinanders im Strassenverkehr sinnvoll. Gleiches erwarte ich schliesslich auch von anderen Verkersteilnehmern (und ausser mir erwartet das auch die StVo). ;) Unerträgilich, so dass ich z.B. über Kilometer nur im Schrittempo vorankäme, wird es eigentlich nie.
 
Kann ich absolut nicht bestätigen. Höchstens, dass nicht mit einem schnellen Radler gerechnet wird.
Jain. Einerseits wird nicht damit gerechnet, andererseits fühlen viele sich "herausgefordert" oder (meine Vermutung) in ihrer Ehre verletzt, wenn ihre 1XX PS Verbrennungsmotorkiste es nicht schafft, den Fahrradfahrer meilenweit hinter sich zu lassen. Selbst, wenn dies rein an der Einhaltung des Geschwindigkeitslimits liegt.

Das ist erstaunlich häufig zu beobachten, ganz egal auf welcher Art von Fahrrad. Siehe "Vordrängeln an Ampeln", die etablierte Denkweise, dass Radfahrer nicht aus dem Stand loskommen, dass direkt vor Abbiegevorgängen noch überholt (und anschließend geschnitten) wird, dazu Ausbremseversuche.

Spricht natürlich gegen Akzeptanz von KFZ-ähnlich schnellen Fahrradfahrern im Straßenverkehr. Zumal in eMobilitätsforen Tests stattfanden, wie sich das Verhalten der Mitverkehrsteilnehmer ändert, wenn das gleiche optische "Fahrrad" (S-Pedelec zumeist) ohne vs. mit Versicherungsplakette auf der Fahrbahn gefahren wird.

Wahrnehmung als "Motorrad" ändert verdammt(!) viel. Das war vor 12-14 Jahren bereits der Fall. 5W / 10W Halogenbrenner-Fahrradlampen am Lenker (zwei Stück aktiv) = KFZ warteten geduldig, wenn sie abbiegen wollten, auf meine Vorbeifahrt. Eine heruntergedimmte 5W Lampe = sie bogen ab, selbst, wenn ich dann bremsen musste.

Dies bei Dämmerung / Nacht, es zeigt deutlich die variierende Wahrnehmung und Einschätzung anhand winziger Änderungen.
 
Jain. Einerseits wird nicht damit gerechnet, andererseits fühlen viele sich "herausgefordert" oder (meine Vermutung) in ihrer Ehre verletzt, wenn ihre 1XX PS Verbrennungsmotorkiste es nicht schafft, den Fahrradfahrer meilenweit hinter sich zu lassen. Selbst, wenn dies rein an der Einhaltung des Geschwindigkeitslimits liegt.
Da ist durchaus was dran - das habe ich interessanterweise aber eher in 30 km/h Bereichen oder vergleichbaren "Sonder"-Situationen, dass ein Radfahrer unbedingt überholt werden muss, egal ob das gerade sinnvoll oder auch nur legal wäre. Im normalen Verkehr habe ich das, wenn ich im "schnell" Modus unterwegs bin selten - mit Ausnahme der Bekloppten, die unbedingt überholen müssen um einen direkt danach auszubremsen oder zu schneiden wegen rechtsabbiegens.
 
Ich meinte im Zuge der Novelle das ich bei den schnellen E Bike begrüße, dass diese die Fahrbahn nutzen dürfen/müssen.
Das hat mit der Novelle nichts zu tun, die 45er-E-Bikes wurden immer schon als Mopeds klassifiziert und hatten Radwegverbot, es sei denn, der Radweg ist per Zusatzschild zur Benutzung freizugeben. Daher fahren einige bis viele 45er ohne Kennzeichen herum, um auf den illegal benutzten Bahntrassenradwegen nicht gleich aufzufallen.
Hier in der Gegend ist zumindest ist bei dem Rad!wegbau so wenig Platz
Es reicht ja im Prinzip schon, wenn die Auffahrt auf den Radweg zu schmal oder zu verwinkelt ist.
Allerdings schützt das nicht vor den Aggressionen der minderbemittelten Autofahrenden.
 
@ Klaus: OK, dann war das schon immer so...war mir egal, da ich keine schnelles e Bike habe. Aber zeigt ja wieder, dass das "normale" Rad als grundsätzlich langsam angenommen wird. Also schnelles VM auf Radweg, aber auch das langsam gefahrene E Bike muss auf die Fahrbahn zu den Autos, auch wenn es keinen Sinn ergibt. Die Autofahrer unterscheiden da ja nicht, Zweirad ist immer im Weg. Selbst mit einem 50er Roller wurde ich überholt, wenn man mit 50 unterwegs war, auch wenn das Auto danach nicht schneller gefahren ist.
 
Die Autofahrer unterscheiden da ja nicht, Zweirad ist immer im Weg.
"Die Autofahrer" gibt es meines Erachtens nach wie vor nicht - Autofahrer sind wie alle anderen auch Individuen, von denen sich manche so und andere so verhalten und wieder andere je nach Laune oder Tagesform mal so mal so. "Zweirad ist immer im Weg" halte ich auch für ausgemachten Blödsinn. Schon allein weil es auch ausgesprochen potente Zweiräder gibt - Motorrad genannt - wo eher alles andere im Weg ist, aber ganz sicher nicht das Zweirad. Wie ich als ehemaliger Motorradfahrer sehr sicher aus eigener Erfahrung sagen kann. ;) Aber auch ab davon halte ich die Aussage für falsch und kann das für mich nicht ansatzweise nachvollziehen in dieser Pauschalität - Du scheinst wirklich einen Hang zu Pauschalisierungen zu haben, so oft wie Du solche in Deinen letzten paar Postings schon geäussert hast. Solche Aussagen sagen häufig mehr über den aus, der sie trifft als über den, über den sie getroffen werden. Vor allem solltest Du Dich angesichts Deiner Pauschalisierungsneigung nicht darüber beschweren, sollten tatsächlich andere über Dich pauschalisieren und Dich als "ah ein Zweirad, das ist immer im Weg weil die Oma mit dem 70er Jahre Klapprad das ja auch ist" beurteilen - das ist genau das Verhalten, das Du selbst hier im Thread am laufenden Meter zeigst...
 
du kannst in den meisten Fällen legal mit einem VM auf der Fahrbahn fahren. Hier in der Gegend ist zumindest ist bei dem Rad!wegbau so wenig Platz, dass diese gerade mal mit Gutwillen des Betrachters die Mindestbreiten aufweisen. Siehe dazu VwV StVO: II. Radwegebenutzungspflicht.
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
.... und vorgegeben ist ja eigentlich die Regel- nicht die Mindestbreite.
Wenn man dann noch bedenkt, dass ein mehrspuriges Rad viel schneller am Rand des Weges und damit oft näher am Abgrund ist ...
Eine klarere Lösung wie in Österreich wäre aber hilfreicher ...
(Oder wie in NL, wobei man da ja hier schon Probleme in der Praxis hörte= Wie sieht's damit in Ö aus?)
 
@smallwheels: Du willst mich natürlich nicht verstehen...dann sehe eben meine Ausführungen für einen Teil der Autofahrer als zutreffend an, wenn es.damit besser geht. Auf jeden Fall scheinst Du einen Hang zu haben, andere gerne zu belehren. Sagt auch einiges über den anderen aus. Aber bist mir genauso sympatisch wie ich Dir, dann passt es ja wieder... :LOL: für mich ist die Diskussion damit beendet.
 
Was „Die Autofahrer“ angeht, das ist wahrscheinlich wie immer im Leben. Man merkt sich halt nur die Idioten, diejenigen, die sich korrekt verhalten fallen durch das mentale Raster.
Just my 2 cents, LG Oliver
 
Das Unternehmen ist mir aber schon an verschiedenen Werktagen positiv aufgefallen, nachdem ich mich vor Jahren mal böse beim Chef beschwert hatte.
 
Ich würde es "erhöhte Aufmerksamkeit" nennen (nicht bei den Busfahrern, sondern bei Klaus). ;)
 
Moin,
Selbst mit einem 50er Roller wurde ich überholt, wenn man mit 50 unterwegs war, auch wenn das Auto danach nicht schneller gefahren ist.
da ich auch einen 45er Roller habe, kann ich bestätigen, dass diese speziellen Autofahrer keinen Unterschied machen, zwischen Fahrrad und Motorroller. Allerdings ist denen auch egal, ob sie vor sich ein Auto haben. Ich bin gerade letzte Woche mit dem Auto durch einen Tempo-70-Bereich mit nur 70km/h gefahren und wurde prompt überholt (morgens nach 9 Uhr, also kein Berufsverkehr mehr). Das in dem Bereich Überholverbot gilt war dabei nicht weiter wichtig, oder?

.... und vorgegeben ist ja eigentlich die Regel- nicht die Mindestbreite.
Jein, da steht z.B.
VwV StvO schrieb:
20 bb) Zeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts: mindestens 2,50 m
außerorts: mindestens 2,00 m
und an bei diesem (glücklicherweise nicht benutzungspflichtigen) Radweg, dürften die 2m nicht immer vorhanden sein. Wie man sieht, ist da auch kein Platz für einen breiteren Radweg...

Ciao,
Andreas
 
"Die Autofahrer" gibt es meines Erachtens nach wie vor nicht - Autofahrer sind wie alle anderen auch Individuen, von denen sich manche so und andere so verhalten und wieder andere je nach Laune oder Tagesform mal so mal so. "Zweirad ist immer im Weg" halte ich auch für ausgemachten Blödsinn. Schon allein weil es auch ausgesprochen potente Zweiräder gibt - Motorrad genannt - wo eher alles andere im Weg ist, aber ganz sicher nicht das Zweirad. Wie ich als ehemaliger Motorradfahrer sehr sicher aus eigener Erfahrung sagen kann. ;) Aber auch ab davon halte ich die Aussage für falsch und kann das für mich nicht ansatzweise nachvollziehen in dieser Pauschalität - Du scheinst wirklich einen Hang zu Pauschalisierungen zu haben, so oft wie Du solche in Deinen letzten paar Postings schon geäussert hast. Solche Aussagen sagen häufig mehr über den aus, der sie trifft als über den, über den sie getroffen werden. Vor allem solltest Du Dich angesichts Deiner Pauschalisierungsneigung nicht darüber beschweren, sollten tatsächlich andere über Dich pauschalisieren und Dich als "ah ein Zweirad, das ist immer im Weg weil die Oma mit dem 70er Jahre Klapprad das ja auch ist" beurteilen - das ist genau das Verhalten, das Du selbst hier im Thread am laufenden Meter zeigst...
Klingt ja alles schön und toll, aber wie wäre es, wenn du zur Abwechslung mal versuchen würdest, deine Diskussionspartner zu verstehen, anstatt dir einzelne Wortfetzen herauszupicken, die scheinbar in deine Argumentationskette passen?

Beispiel gefällig?

Also schnelles VM auf Radweg, aber auch das langsam gefahrene E Bike muss auf die Fahrbahn zu den Autos, auch wenn es keinen Sinn ergibt. Die Autofahrer [die dann überholen] unterscheiden da ja nicht, Zweirad ist immer im Weg. Selbst mit einem 50er Roller wurde ich überholt, wenn man mit 50 unterwegs war, auch wenn das Auto danach nicht schneller gefahren ist.

Und schon passt der Satz viel besser zu den Sätzen davor, dahinter und in die Argumentation von FrankenSam und von Pauschalisierung kann keine Rede mehr sein.

Mehr Miteinander, nicht Gegeneinander.
 
und an bei diesem (glücklicherweise nicht benutzungspflichtigen) Radweg, dürften die 2m nicht immer vorhanden sein.
Auch nicht benutzungspflichtig muss er eigentlich die vorgeschriebene Mindestbreite habe, nur kann man dagegen nicht klagen. Ob allerdings der Straßenbaulastträger haftbar ist, wenn auf einem untermaßigen "Anderen Radweg" ein Unfall passiert, der eine Teilursache in der Enge hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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