Seitenabstand, Messaktion des Berliner Tagesspiegel

Habe aber beides noch nicht erlebt. Dass ich im weiten Bogen auf der Gegenspur überholt werde und der Gegenverkehr stark abbremsen muss um einen Unfall zu vermeiden, passiert hingegen schon hin und wieder.
Kann aber auch gefährlich sein wenn der Gegenverkehr nicht bremst. Mich hat mal einer in einer nicht einsehbaren Linkskurve innerorts überholt in großem Bogen. Ich fuhr ca 40. Als Gegenverkehr auftauchte hab ich instinktiv ne Vollbremsung gemacht und er schlagartig dahin rübergezogen wo ich grad noch fuhr...
 

Lustige Aktion, nur das Fazit...
Durch diese Aktion haben wir gezeigt, dass es sichere und getrennte Fahrradwege im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg braucht und das die bisherigen Radschutzstreifen nicht die nötige Sicherheit leisten.
... ist leider das Falsche.


Habt ihr euch mal die Bilder von der Action Cam angeschaut? Fällt irgendwas auf?!
Zwischenablage-1.jpg Zwischenablage-2.jpg Zwischenablage-3.jpg Zwischenablage-4.jpg
Man nehme mal nur das 2. Foto. Wenn dieser Busch ein "Hindernis" darstellt, wie stark an den Fahrbahnrand gequetscht muss man dazu fahren?

Entspricht leider ziemlich genau der Fahrweise, die ich bei gefühlt 90% der Berliner Radfahrer beobachte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich pflege als Autofahrer Radfahrer weder zu jagen, noch zu eng zu überholen noch anzuhupen oder anzupöbeln. Aber manchmal ist mir danach.

Letztens war ich kurz davor, auszusteigen und dem Radfahrer, der auf dem ca. 15 cm breiten Rand - rechts neben der Fahrbahnmarkierung, links von der Asphaltkante - fuhr bzw balancierte, er solle doch bitte ganz normal auf der Fahrbahn fahren, er müsse doch gemerkt haben dass sich inzwischen 100 Autos an ihm trotz Gegenverkehr vorbeigequetscht hätten. Was ihm einfiele, serienweise Ordnungswidrigkeiten zu provozieren.
 
Hallo,

Du musst ihn Anhupen zwecks Abwendung seiner Selbstgefährdung, natürlich nur an einer Stelle, wo er nach rechts weich fallen kann!

Gruß, Klaus
 
.......... er solle doch bitte ganz normal auf der Fahrbahn fahren, er müsse doch gemerkt haben dass sich inzwischen 100 Autos an ihm trotz Gegenverkehr vorbeigequetscht hätten..........
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er kurz zuvor von einem anderem Autofahrer angepöbelt, weggehupt oder abgedrängt wurde, weil er genau das tat, was Du ihm nun empfehlen wolltest.

Gruß
Geli
 
@Langhals wenn mich jemand anhupt oder anpöbelt, fahre ich freundlich winkend weiter. Das hätte ich ihm dann auch gleich empfehlen können.

Aber im Übrigen werde ich sehr selten angepöbelt oder angehupt. Da muss es regionale Unterschiede geben, die Fahrt durch märkische Landschaften - eine Woche - entspricht in etwa der 10-Jahres-Dosis hier bei mir.

Der Radfahrer fuhr in der Stuttgarter Peripherie, da ist das Pöbeln normalerweise eigentlich kein größeres Problem. Fahrräder sind da auch eher nicht die Hindernisse, das können die Autos untereinander gut genug...... Eigentlich steht die ganze Region im Dauerstau.
 
Was ihm einfiele, serienweise Ordnungswidrigkeiten zu provozieren.
Wenn ich nicht ganz genau wüsste, dass das nur noch ein bisschen Sarkasmus zum Nachwürzen war, wäre mir dieses Stückchen Satz fast im Halse stecken geblieben (bzw. -- ich habe es ja nicht gesagt -- in den Ohren ... den Augen zumindest; muss man sich mal vorstellen ... n Satz im Auge stecken geblieben).
 
Eigentlich müsste zu jeder Seite eine Schwimmnudel Abstand bleiben.
Ja, und bei der 1,5m-Nudel sprechen wir vom Minimum im innerstädtischen Normalverkehr -- d.h. hier rundet die gelebte Gesetzgebung/Rechtsprechung bereits pragmatisch ab (d.h. mit einem ordentlichen Schuss dann-wird-schon-nichts-passieren). Es wurde hier bestimmt schon in irgendeinem Beitrag aufgegriffen: Irgendwann im Juli oder August ist in Dresden eine Radfahrerin (ihrerseits auf der Fahrradspur; links daneben zwei "reguläre" Fahrspuren, rechts daneben ein Parkstreifen) erst in die vor ihr öffnende Tür eines parkenden Autos gekracht und wurde im anschließenden Sturz vom nachfolgenden Autoverkehr mittelbar totgefahren. Dieses (traurige) Praxisbeispiel fasst das ganze Problem eigentlich gut zusammen.
 
Hallo zusammen,
über die Fahrzeugbreite hinaus ragende Gegenstände müssen doch mit einem nach hinten roten und nach vorne weißen Licht gekennzeichnet sein.
Soweit ich informiert bin wird da nicht über die Beleuchtungsstärke geschrieben.
Also reichlich Lumen nach vorne und hinten.......
mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
Hallo,

über die Fahrzeugbreite hinaus ragende Gegenstände müssen doch mit einem nach hinten roten und nach vorne weißen Licht gekennzeichnet sein.

IIrc 40 cm von der Außenkante der Fahrzeugleuchten gemessen. Einzelne Rohre oder Stangen dürfen übrigens nicht seitlich überstehen, aufgrund dieser Bestimmung wurden Schwimmnudeln quer schon verboten.

Soweit ich informiert bin wird da nicht über die Beleuchtungsstärke geschrieben.
Also reichlich Lumen nach vorne und hinten.......

Warum sollte die StVO in Sachen Nudelbeleuchtung unwirksam sein?

Da man den entscheidenden Vorteil der Schwimmnudel, nämlich die Flexibilität, die Schäden an berührten Gegenständen oder Personen unwahrscheinlich machen (ins Auge bekommen möchte ich die Dinger dennoch nicht), mit den harten Lampen wieder verliert und sich außerdem die Nudeln ob des Gewichtes nach unten durchbiegen, kann man dann auch gleich ein Moniereisen quer auf den Gepäckträger schnallen. ;)

Wie wäre es mit solchen LED-Nudeln?

Gruß, Klaus
 
Hallo Klaus
schau doch mal in der StVO nach. Da geht e,s soweit ich wei,ß nur um die Fahrzeugbeleuchtung.
Aber die LED Nudeln find ich prima.
mfg
und
GOOD BIKE
Gerd
 
Hallo Gerd,

nein, das nicht blenden dürfen in der StVO bezieht sich auf alle Leuchtmittel, die Vorschriften der StVZO beziehen sich nur auf Fahrzeuge.

Gruß, Klaus
 
@Urs, Dein Account scheint gekapert worden zu sein und sucht jetzt wahllos alte Threads, um diese wieder zum Leben zu erwecken ;)
 
nein, ; - )
ich durchforste das Forum systematisch nach dem Thema "Abstandhalter" / "Abstandshalter", um die Schwarmintelligenz zu nutzen. Das Wiederbeleben von Uralt-threads ist da einfach ein Nebeneffekt, der bitte nicht weiter stören soll ...

Was die Ausführung / das Technische anbelangt, bin ich auf einem guten Weg.
Was ich noch nicht wirklich richtig einschätzen kann, ist der rechtliche Rahmen. Ich habe den Ehrgeiz, die Sache *legal* umzusetzen. </seltengenuch>
 
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