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Momentan gilt in der Schweiz folgendes Gesetz:
SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art 33 Radweg, Fussweg, Reitweg:
SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art 33 Radweg, Fussweg, Reitweg:
Jetzt läuft eine Vernehmlassung mit einer Reihe von Änderungen. Auf dieser Seite findet sich ganz unten ein Abschnitt „Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV)“. Dort gibt es die Vorlage 1A. Darin steht unter Artikel 116:Das Signal «Radweg» (2.60) verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen.
Das Signal «Radweg» (C.16) verpflichtet Radfahrerinnen und Radfahrer, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen.