Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

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Momentan gilt in der Schweiz folgendes Gesetz:

SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art 33 Radweg, Fussweg, Reitweg:
Das Signal «Radweg» (2.60) verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen.
Jetzt läuft eine Vernehmlassung mit einer Reihe von Änderungen. Auf dieser Seite findet sich ganz unten ein Abschnitt „Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV)“. Dort gibt es die Vorlage 1A. Darin steht unter Artikel 116:

Das Signal «Radweg» (C.16) verpflichtet Radfahrerinnen und Radfahrer, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen.
 
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Nachtrag:

Das Ganze ist offenbar nicht nur ein Versehen. Im Bericht_2B mit Bemerkungen zu den einzelnen Neuerungen steht unter "Artikel 116: Radweg, Fussweg, Reitweg":
Zudem bezieht sich die Benützungspflicht neu nicht mehr nur auf einspurige sondern auch auf mehrspurige Fahrräder. Die diesbezügliche heutige Differenzierung in Artikel 33 Absatz 1 SSV erscheint nicht sachgerecht (Art. 116 Abs. 1).
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

Wie breit dürfen mehrspurige Fahrräder denn in der Schweiz sein?
 
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Interessant, das ist natürlich blöd. Auch die Breite der Lenkstange, Quest, Mango, Milan, Go-One, Thunderstorm, Interceptor, Leitra, Leiba, Alleweder und Cab-Bike kann man in der Schweiz nicht fahren.
 
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Das kann ja noch interesant werden.

Lenkstange ?? wie wir das bein Panzerlekung ?
Mein evo Lenker ist etwa 30cm breit also daher kein Problem (nor wo ich ihn festhallten)

Das mit dem Radweg werde ich wie heute machen. Wenn es eine gibt auf den ich Ohne Problem rauf und runter komme und wo keine Fallen eingebaut sind werde ich dort fahren. Sonnst halt weiterhin auf der Strasse.

Zu den Gefahr radwegen gehört Morges- Versoix. Rad un Fuss weg ist eta 20-40cm über der Strasse (was eigentlich ganz gut ist) aber dann gibt es alle 50-100m eine Einfahrt die auf Strassen höhe ist also 20-30cm runter und gleich wieder hinauf (kann mann richtig gut abheben und sieht nichts bei den Ausfahrten.

In Gland kommt dann eine Riese Kreuzung wo das auto 1x stehen bleiben muss sind es bein Velo 3-5 (also auch dort auf die Strasse)

Ach ja und da sind auch noch Blinker, Hupe elektrisch und Bremslicht die auch nicht erlaubt sind.

Ich hatte noch nie ein Problem mit der Polizei und hoffe das bleibt auch so.

Regeln ok aber nur wenn sie auch brauchbar sind. Zumindest sind wir jetzt als bike anerkannt ob es damit besser wird ?
 
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Warum, da ist doch keiner breiter als 1m?
 
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Aber die Lenkstangen sind alle unter 40 cm breit.
 
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Es ist tragisch, dass das Bundesamt für Verkehr diese Revision nicht dazu nutzt, das Verkehrsgesetz für eine zukünftig ökonomische und ökologische Zeit fit zu machen. Man müsste doch jetzt langsam die Zeichen der Zeit erkennen. Aber auch unsere Linke Bundespräsidentin hat gerade nicht viel besseres zu tun, als sich am Autosalon in Genf als Autofan zu outen.
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

Momentan gilt in der Schweiz folgendes Gesetz:

SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art 33 Radweg, Fussweg, Reitweg:

Jetzt läuft eine Vernehmlassung mit einer Reihe von Änderungen. Auf dieser Seite findet sich ganz unten ein Abschnitt „Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV)“. Dort gibt es die Vorlage 1A. Darin steht unter Artikel 116:

Das klingt nicht gut. Was man allerdings bedenken muss, ist, dass es in der Schweiz viel weniger solcher Radwege gibt als in Deutschland. Meistens fährt man auf der Strasse hinter dem Radstreifen im normalen Verkehr mit. Und: es gab auch jetzt schon Radwege, deren Benutzung Pflicht war (blaues Schild), dies meiner Meinung nach aber meistens aus sinnvollen Gründen (z. B. Schwerverkehrsstrasse, die schmal ist; z. B. komplexe Verzweigungssystem mit Autobahnzugang). Ich meine, dass sich unter dem Strich so viel nicht ändern wird.
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

... es gab auch jetzt schon Radwege, deren Benutzung Pflicht war (blaues Schild), dies meiner Meinung nach aber meistens aus sinnvollen Gründen (z. B. Schwerverkehrsstrasse, die schmal ist; z. B. komplexe Verzweigungssystem mit Autobahnzugang). Ich meine, dass sich unter dem Strich so viel nicht ändern wird.

Der Meinung bin ich auch. In Buchs SG, habe ich das Problem, dass meine Hauptroute vom Rhein nach Grabs als Radweg auf der falschen Strassenseite läuft und zu allem Überfluss noch zwei Bushaltestellen entlang der Berufsschule beinhaltet. Man versucht so einen unübersichtlichen Tunnel zu umgehen, denn dort drin ist das Radfahren verboten. Das ist so ziemlich der einzige Radweg weit und breit (Umkreis 20km), der überhaupt als solcher mit der Signaltafel Radweg gekennzeichnet ist. Der überwiegende Teil sind die üblichen Radfahrstreifen.

Bisher hatte ich keine Probleme mit der Polizei, aber ein Kollege hat einen "Rauswurf" vom Radweg erlebt. Er war mit seinem M5 im Appenzell/St.Gallen unterwegs und hat ein Verbot der Radwegbenutzung kassiert, weil er zu schnell war. Wer mit seinem Vehikel im Ort schneller als 25-30 km/h unterwegs ist soll die Strasse benutzen.

Es gibt zwischen Schweizern und Deutschen himmelweite Mentalitätsunterschiede - auch bei den Behörden, nicht zu vergessen, es ist alles kantonal geordnet.

Besten Gruss, Jessie
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

Hm, ich bin in Grabs geboren und in Gams die ersten 7 Jahre aufgewachsen.... - ich kenne die Gegend.
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

Bisher hatte ich keine Probleme mit der Polizei, aber ein Kollege hat einen "Rauswurf" vom Radweg erlebt. Er war mit seinem M5 im Appenzell/St.Gallen unterwegs und hat ein Verbot der Radwegbenutzung kassiert, weil er zu schnell war. Wer mit seinem Vehikel im Ort schneller als 25-30 km/h unterwegs ist soll die Strasse benutzen.

Es gibt zwischen Schweizern und Deutschen himmelweite Mentalitätsunterschiede - auch bei den Behörden, nicht zu vergessen, es ist alles kantonal geordnet.

Ärger mit der Polizei ist weniger das Problem. Es geht mir vor allem um die Schuldverteilung bei Unfällen, das Verhalten der Autofahrer und der Medien. Vor Gericht entscheidend sind das Strassenverkehrsgesetzes und die Signalisationsverordnung. Das gilt für alle Kantone gleich.
 
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Hm, ich bin in Grabs geboren und in Gams die ersten 7 Jahre aufgewachsen.... - ich kenne die Gegend.

Servus, nein falsch Salüt Eusebius!
Kannst Du Dir vorstellen, dass die Gamseroberhäupter mit den Grabsern oder gar mit den Buchsern einen "verpflichtenden" und "blau" gekennzeichneten Veloweg bauen? Von der zweifelhaften Notwendigkeit mal abgesehen...


LG, Jessie
 
AW: Schweiz: Radwegbenutzungspflicht für Velomobile geplant?

Ärger mit der Polizei ist weniger das Problem. Es geht mir vor allem um die Schuldverteilung bei Unfällen, das Verhalten der Autofahrer und der Medien. Vor Gericht entscheidend sind das Strassenverkehrsgesetzes und die Signalisationsverordnung. Das gilt für alle Kantone gleich.

Servus Kettenschoner,
Die Velowege im Kanton SG sind die üblichen Radfahrstreifen und die gut ausgeschilderten Velorouten auf den landwirtschaftlichen Nebenstrassen. Ich kann mich nur über die FL-er beklagen, die mit Vorliebe in viel zu großen Autos auf diesen Nebenstrassen abkürzen und wegen Platzmangel dann hinter mir hängen bleiben. Es herrscht schon seit Jahren Mischverkehr und das ziemlich problemlos. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit die Velowegen umzubauen und zwanghaft "blau" auszuweisen. Da kann man in Bern alles Mögliche entscheiden, das heisst noch lange nicht, dass es im Kanton umgesetzt wird.
Über das Verhalten von Autolenkern müssen wir uns auch nicht streiten: Wenn Du einen Velofahrer oder ein Kind umfährst bist Du dran und solange das die Autolenker wissen, gibt es auch mehr Rücksicht von "Dütschen"-Lenkern als in Deutschland. Ich halte überhaupt nichts davon das "Deutsche" Hirachie- und Schubladendenken in die Schweiz zu importieren und die Schweizer Gesetzgebung auf dieser Basis zu interpretieren.

Besten Gruss, Jessie
 
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Zumindest erlebe ich in der Schweiz jedes Jahr einen Haufen Tunnel (Landwassertunnel, unteres Albulatal...), die auch für Radfahrer freigegeben sind und auch von ihnen benutzt werden.
Ich bekomme da jedes Mal einen Horror - als Klaustrophobiker bin ich schon mit dem Auto nur bei Umumgehbarkeit im Tunnel. Generell erlebe ich die Schweizer aber als Radlern gegenüber toleranter. (Zumindest im Hochgebirge.)

C.
 
Momentan gilt in der Schweiz folgendes Gesetz:
SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art 33 Radweg, Fussweg, Reitweg:
"Das Signal «Radweg» (2.60) verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen."

Jetzt läuft eine Vernehmlassung mit einer Reihe von Änderungen. Auf dieser Seite findet sich ganz unten ein Abschnitt „Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV)“. Dort gibt es die Vorlage 1A. Darin steht unter Artikel 116:
"Das Signal «Radweg» (C.16) verpflichtet Radfahrerinnen und Radfahrer, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen."
Scheint der einzige Faden zu dem Thema zu sein?
Die gegenderte "Totalrevision" scheint es nicht gegeben zu haben, aber das "einspurig" ist trotzdem ins Nichts diffundiert:

"Das Signal «Radweg» (2.60) verpflichtet die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen."

Ich war nämlich in der Wikipedia gestolpert über:
"In der Schweiz sind Radwege und Radstreifen immer benutzungspflichtig, letztere auch dort, wo wie zumeist üblich, die gelben Begrenzungslinien gestrichelt sind. Wenn dreispurige Fahrräder und Gespanne den übrigen Veloverkehr behindern, müssen sie stattdessen auf der Fahrbahn fahren."
... und suchte in den §§ nach der Quelle ...
 
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Warum, da ist doch keiner breiter als 1m?
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, dann hat mein Velayo eine Breite von 1,10m. Ich werde also wie eh und je auch in CH die Radwege meiden und vertraue darauf, dass ein in D legales Fahrrad auch in CH benutzt werden kann.
Bislang bin ich deswegen auch noch nie angehalten worden - auch wenn ich an der Rennleitung direkt vorbei gefahren bin.
 
Man wurde vom Radweg geworfen und soll auf der Fahrbahn fahren? Wtf? Wie geil ist das denn?
Ich sollte mit dem Milan, mit über 60 unterwegs, auf einem 80cm "Radweg" (gepflastert, mit 2 90° Kurven die ich ohne aussteigen nicht befahren konnte, usw) benutzen. Ich behindere ja den (nicht vorhandenen) Autoverkehr.

So unterschiedlich können die Polizisten sein..
Bei mir landete das sogar vor Gericht!
 
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