Es stimmt schon, dass die Versicherung die Kosten einfach extrapoliert. Wie bereits gesagt wäre eine einmalige Reparatur vermutlich untergegangen.
Bei zwei lässt sich eine Gerade durch zwei Punkte ziehen, die für das Jahresende eine Kostensumme von 600€ prognostiziert. Damit ist die Frage der Grenze schon ziemlich genau erkennbar. Übersteigt die Prognose den Beitrag, war's das.
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Bei 3x5€ wird man vermutlich auch fliegen, weil die Bearbeitung den Beitrag übersteigt.
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... dann würden sie dem Missbraucher auch noch das Wissen für die maximal mögliche Abschöpfung an die Hand geben.
Da gehört schon noch mehr dazu als eine einfache Extrapolation, das kannst Du glauben. Da rechnen Versicherungsmathematiker recht genau aus, welche Prämien und welche Schadenwahrscheinlichkeiten und -höhen zueinander passen. Und natürlich muss der Mix der Versicherten auch passen, dass die Gesamtrechnung aufgeht. Hier in diesem Fall vermute ich einfach, dass die Ammerländer kulant war und den zweiten Fall noch reguliert hat, obwohl sie das gar nicht hätten machen müssen (Wartefrist von sechs Monaten nach erstem Verschleissschaden, wie weiter oben schon zitiert). Das wäre dann eine simple Kündigungsregel ("Schaden innerhalb Wartefrist gemeldet") und sogar
zugunsten des Kunden.
Was ich überhaupt nicht verstehe (siehe Dein zweiter Absatz) und was bisher gar nicht erwähnt wurde: wieso haben die denn keinen Selbstbehalt im Schadenfall drin? Bereits ein kleiner Selbstbehalt von 50 oder 100 EUR pro Fall vermeidet die ganz kleinen Fälle, die extrem viel Zeitaufwand im Verhältnis zur Schadenhöhe verursachen. Mal davon abgesehen, dass auch ich eine Versicherung eigentlich nicht für die klitzekleinen Fälle habe, sondern für die grossen existenzbedrohenden Fälle.
Und zum dritten Absatz: richtig, die exakten Regeln, was im Schadenfall passiert, sind nicht umsonst Geschäftsgeheimnisse. Viele mögliche Aktionen der Versicherung kann man sich aber mit gesundem Menschenverstand selbst denken -- Kündigung ist üblicherweise die härteste/letzte Massnahme. Vorher könnte man den Versicherten sensibilisieren (was sich hier im speziellen Fall erübrigt, weil eben sogar zugunsten des Kunden noch reguliert wurde, obwohl der Schaden noch gar nicht
wieder gedeckt war); man könnte die Prämie anpassen; man könnte einen Selbstbehalt einführen; man könnte das Risiko aus dem Vertrag ausschliessen; etc. -- Bei diesen Massnahmen und der Reihenfolge/Priorität unterscheiden sich die Versicherungen dann eben im Schadenfall doch
Rein aus Interesse hab ich bei meinem Arbeitgeber mal in die
Bedingungen geschaut: Fahrräder sind bei uns unter Wertsachen versichert, auch bei selbst verursachten Schäden. Aber die Wertsachenversicherung ist eine Zusatzdeckung, deren Prämie sich nach prozentual nach dem Wert der versicherten Sache richtet. Ausschlüsse siehe Seite 18, Punkte 7f, 7g, 7i -- Verschleiss ist da sehr klar ausgeschlossen.