Nerv-Faden - alles rein was auf den Geist geht!

Um den Cliffhanger aufzulösen:
Im Schuhfach meiner Reisetasche. Muss beim Ausziehen des Trikots leise da rein geflogen sein...
In Kontexten von Flatterneigung - zB Steuerrohrwinkel 90° - die Erkenntnisse der Ornithologie nicht zu berücksichtigen ... also tja. Btw, jetzt denke ich gerade an O°, glaube ich. Es ist schlimm.
 
jetzt musst du mir mal beim Kontext helfen...
Nicht nur dir... "leise da rein geflogen" = "flattern"? In der Knicklenkergruppe ging es kürzlich um 90° Winkel. Der Rest fehlt mir auch.

Edit: Den Teil mit dem Steuerkopfwinkel habe ich schonmal gefunden:
Hm, vielleicht auch Langlieger mit Klapp- & Schnappscharnier, die Knie verdecken hier aber -- leider leider -- den Steuerkopf. Zackzack, Steuerkopfwinkel bitte stufenlos zwischen O - 90°! Speziell an der Ampel oder als Reaktion auf ,,Fähnchen'" macht das Sinn. LIKE !
 
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Ja, genauso war's. Im Knickyluten-Faden W.Burrow's Video zum Thema Steuerrohrwinkel 90°, und im Kontext Knicklenker denke ich manchmal Kipplenker. Denken ist vielleicht zuviel gesagt, es reimt sich halt immer wieder schön, und macht vielleicht auch ein bischen Sinn.

Burrows sagte also Du sollst 90°, und das liegt hier in der Wiedervorlage. Es ist vielleicht zu kompliziert fuer mich, aber das weiss ich erst wenn ich dem Slang von Burrows gelernt habe folgen zu können. Der Ärger entsteht also letztlich nur aus mir selbst -- ich bin on topic :cool:.

Ich weiss Burrows ist heilig aber ich Ketzer dachte wenn der 90° sagt probier ich auch mal Null, warum nicht?!

Im verpasste Bilder-Faden gings jetzt einige Male -- im Stil des Stream of conscoiousness? -- jedenfalls fuer mich immer sehr erlebnisintensiv -- um Stoerche, und mein Kopfkino faehrt da im Background anschein's eine Dauerschleife. Zudem: Vor einigen Wochen lernte eine Vogelfamilie, Stoerche ..., auf der abhaengigen Wiese gegenueber das Fliegen ... es ist also schlimm

Im Frühjahr nämlich kam der Herbert die Straße zu mir den Berg hochgeflogen, also nicht hoch geflogen sondern Tiefflug, :p
 
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Das weiß auch ich nich, man müsste wohl Chuck Norris fragen!

Over & out, mit besten Grüssen @ll ;)!
 
Gestern wieder mal: BMW (was denn sonst?), Blinkt links, fährt ganz an die Mittellienie und lässt rechts ausreichend Platz, um vorbeizuziehen. Mein Instikt sagt mir "Lass es!!!" und schon holt er bis zum rechten Strassenrand aus, um abzubiegen. o_O Was denken solche Idioten? Weshalb reicht so wenig Hirn für den Erwerb eines Führerscheins?
 
Weshalb reicht so wenig Hirn für den Erwerb eines Führerscheins?
Ich kann dir nur sagen selbst Fahrschulen fahren hier Recht chaotisch, will natürlich sagen nicht alle.
Vor einiger Zeit folgende Situation, ich fahr auf den radstreifen, nicht weit entfernt, ein Fußgängerüberweg/Kreisverkehr, es kam wie es musste ich würde mit zu wenig Abstand überhollt was vor einen Fußgängerüberweg verboten ist, durchzogene liene wurde auch überfahren.

Ich Hoffe immer noch das dennen das nicht so bei gebracht wird. :rolleyes:
 
Was mich wirklich in Rage bringt: Ich will aufs elterliche Grundstück nach links einbiegen, setze rechtzeitig den Blinker, bremse runter. Was macht die Intelligenzbestie von Dpd Fahrer hinter mir? Fährt noch bevor ich abbiegen kann vorbei. Was ist der erste Spruch von meinem Vater zu der Sache? Du fährst dich noch mal tot mit dem Ding. Also ganz ehrlich. Einfach nur zum kotzen sowas.
 
Ich will aufs elterliche Grundstück nach links einbiegen,
Obacht, blöd, aber leider erhebliche Mitschuldgefahr wegen:
§ 9 "(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
( = Höchste Anforderungsklasse bei StVO-Formulierungen von Pflichten ...)

Bei letzterem hat man die Wahl zwischen zwei Optionen, wer kommt auf die 2,? :whistle:
 
Obacht, blöd, aber leider erhebliche Mitschuldgefahr wegen:
§ 9 "(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
( = Höchste Anforderungsklasse bei StVO-Formulierungen von Pflichten ...)

Bei letzterem hat man die Wahl zwischen zwei Optionen, wer kommt auf die 2,? :whistle:
Jaaaaa das habe ich getan Herr Oberschlaumeier!
Bin ja nicht ganz so gehirnamputiert wie diese Dpd Kackbratze!!!
 
Was mich wirklich in Rage bringt: Ich will aufs elterliche Grundstück nach links einbiegen ...Fährt noch bevor ich abbiegen kann vorbei. Was ist der erste Spruch von meinem Vater zu der Sache? Du fährst dich noch mal tot mit dem Ding.
Ich lasse wenn möglich immer Autofahrer vorbei, notfalls fahr ich weiter rechts bei manchen Autofahrern weiß man nie.
 
Was mich wirklich in Rage bringt: Ich will aufs elterliche Grundstück nach links einbiegen, setze rechtzeitig den Blinker, bremse runter. Was macht die Intelligenzbestie von Dpd Fahrer hinter mir? Fährt noch bevor ich abbiegen kann vorbei.
Obacht, blöd, aber leider erhebliche Mitschuldgefahr wegen:
Nicht blöd, ganz nach Vorschrift. Selbst links abbiegen ist nur ohne Gefährdung erlaubt:

Dadurch kann er nämlich meist erkennen, ob ein anderes Fahrzeug zur Überholung ansetzt. Sieht er ein potentiell überholendes Fahrzeug, muss er dieses erst passieren lassen, bevor er abbiegt.
Dein Vater hatte also Recht - Du musst dem DPD-Fahrer schon seine Vorfahrt gewähren.

Gruß,

Tim
 
Selbst links abbiegen ist nur ohne Gefährdung erlaubt:
Auf dem Liegerad oder Vm bringt man sich ja in erster Linie selbst in Gefahr. Ich halte mit der Liege auch schon mal rechts an und biege indirekt links ab. Geht in der Regel nur mit Absteigen. So oft kommt das aber nicht vor (kann mich an ein einziges mal erinnern auf dem Autobahnzubringer).
 
Dein Vater hatte also Recht - Du musst dem DPD-Fahrer schon seine Vorfahrt gewähren.
Nein, Vorfahrt hatte er mit Sicherheit nicht, aber die StVO ist in dem Bereich leider extrem Schizophren:
StVO §5 Überholen schrieb:
(1) Es ist links zu überholen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
und natürlich ist auch
[Quote="StVO §5 Überholen]
(3) Das Überholen ist unzulässig:


  1. bei unklarer Verkehrslage[/Quote]
 
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