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Wollt ihr mir also alles sagen, dass daher juristisch keine Anleitung besser ist als eine schlechte? Spannende Argumentation...Leider werden Anleitungen tatsächlich nur noch für Juristen geschrieben, was umso mehr dazu führt, dass der eigentliche Konsument sie gar nicht mehr lesen will und wird.
Wehe wenn das mal passiert. Da büßt dann die ganze VM Szene, wenn da ein hoher Personenschaden im Spiel ist. Der TO will das sicher nicht, dafür ist er vom Konzept VM zu überzeugt.Aber ich sehe nicht, dass der TE hier mit dem Anwalt winkt oder einen Schaden hatte.
Genau das steht im Milanhandbuch. Wenn ich das als Neuling bekommen hätte, hätte ich als erstes meinen Händler gefragt: Was kann ich machen damit ich mehr Reserven habe. Dann wären wir bei Wasserkühlung, Geruchsproben, warmen Radkästen und Ginkgolaufrädern gelandet.Ich formuliere es noch mal anders, vielleicht verstehst Du es dann:
Die Bremse ist ein technisches Thema. Sie hat Limits. Das hat sie bei allen Fahrzeugen, da alle im Wesentlichen die gleichen Bremsen benutzen.
Bei den einen geht es gut (flach / leicht / gute Kühlung), bei den anderen ist es im Grenzbereich (steil / schwer / geschlossene Radkästen).
Hier sind wir wieder beim Kontext, ich schrieb hier schonAha. Welches VM fährst Du noch mal? Hast Du eine Anleitung bekommen? Lässt Du es morgen stehen, wenn Du keine Anleitung hast?
Ebenso schrieb ich:ICB liefert auch keine Anleitung, das ist auch kein Glanzstück.
Nur hatte ich den Vorteil, dass ich mir über die Notwendigkeit von Kühltürmchen [Ergänzung: und den Limits der Trommelbremsen] schon bewusst war, weil ich lang genug im Forum unterwegs war (was man aber nicht von jedem Kunden erwarten sollte).
Ich habe gerade einen fünfstelligen Betrag in einem Fahrzeug dieses Konstrukteurs geparkt, gegen die Arbeit des Konstrukteurs kann ich also nicht allzuviel haben. Mich stört nur die Sache der fehlenden Anleitung, die einfach ein paar Probleme vermeiden kann.Ich wundere mich weiterhin über die Verve, die hier scheinbar sehr zielgerichtet gegen einen Konstrukteur gerichtet ist
Wieso leider? Diese Betriebsanleitung ist genau dafür da, die ausführliche Bedienungsanleitung gibt es extra und wird von uns auch gefordert, da würdet Ihr bei uns nicht nicht drumrum kommen.Leider wirklich so. Hab auch bei Messemaschinen hauptsächlich darauf geschaut, das man rechtlich abgesichert ist... Wenn der Kunde wissen wollte wie das Gerät wirklich bedient wird, gabs Schulungen.
Mein Hinweis war eher auf den Beitrag von @mbonsai bezogen.Wollt ihr mir also alles sagen, dass daher juristisch keine Anleitung besser ist als eine schlechte? Spannende Argumentation...
Wäre mir eigentlich egal. Und würde immerhin dazu führen, dass sich Fahrer intensiver mit der Materie beschäftigen, also es wahrscheinlich sogar Situationen wie die mit den Bremsen reduzieren.aber der Verbreitung von Velomobilen allgemein würde es nicht unbedingt beitragen.
Das findet ja beim Händler grundsätzlich beim Verkaufsgespräch statt. Das setze ich mal voraus.Genau das steht im Milanhandbuch. Wenn ich das als Neuling bekommen hätte, hätte ich als erstes meinen Händler gefragt: Was kann ich machen damit ich mehr Reserven habe. Dann wären wir bei Wasserkühlung, Geruchsproben, warmen Radkästen und Ginkgolaufrädern gelandet.
Das man da noch ein paar Zeilen mehr reinschreiben kann, mit Hinweis auf Ginkgolaufräder, ist ein ganz anderes Thema.
Hast eigentlich recht.Wäre mir eigentlich egal.
Stimmt wenn ich so an die späten 1980iger denke wie geil es da war mit dem MTBwie schön doch die Pionierzeit war. (Leider kein Scherz.)
Nun, dann ändert sich nichts am Ergebnis. Aber es kann keiner sagen, dass beim 14k Velomobil doch immer gut zupackende und standfeste Bremsen zu erwarten sind. Sind sie nicht, weil es (bis auf die Kühltürmchen) keine eigens entwickelten Bremsen für die Aerodynamikwunder gibt und die Physik und das niedrige Gewicht Grenzen setzt. Und wer meint die Anleitung ignorieren zu müssen, bekommt wenig Mitleid oder Verständnis von mir, klarer Fall von selber schuld.Also was ändert sich dadurch groß? (Außer der juristischen Lage, siehe oben)
Das wird bald so aussehen wie beim Versicherungsmakler, dass der Kunde unterschreiben muss, dass er keine Pässe fährt, und dass er den Rat zu Kühltürmchen verstanden und bewusst abgelehnt hat.Verkaufsgespräch
Wenn es keine Betriebsanleitung gibt, die das absichert und es im Gespräch passiert, muss es dokumentiert werden, damit man auf der rechtlich sicheren Seite ist. Es gibt ja schon sicherheitsbewusste Hersteller und Händler, die das befolgen.Das wird bald so aussehen wie beim Versicherungsmakler, dass der Kunde unterschreiben muss, dass er keine Pässe fährt, und dass er den Rat zu Kühltürmchen verstanden und bewusst abgelehnt hat.
Hat sich nicht jemand 2016 oder 17 in Frankreich böse in einer Leitplanke verletzt weil die Bremse überlastet war?während der Abfahrt
Er ist verstorben. Der Grund für den Unfall war nicht bekannt. Aber er war trotz Kommunikation, daß 70er TB nicht ausreichend seien zu seinen Eltern in die Alpen gefahren.Hat sich nicht jemand 2016 oder 17 in Frankreich böse in einer Leitplanke verletzt weil die Bremse überlastet war?
Wäre natürlich mit Handbuch nicht passiert...Aber er war trotz Kommunikation, daß 70er TB nicht ausreichend seien zu seinen Eltern in die Alpen gefahren.
Wir wissen noch nichtmal, ob es mit 90er Trommelbremsen mit Kühltürmchen (die es damals noch nicht gab) nicht passiert wäre. Aber unerfahrene VM-Neubesitzer haben deutlich höhere Unfall- und Verletzungsrisiken, siehe z.B. hier.Wäre natürlich mit Handbuch nicht passiert...