AW: Krieg der Autler
Hallo Geli,
Das hört sich bisschen nach Erpressung an. Erst wenn der Bösewicht nicht zahlt, wird angezeigt?
Mit solchen Leuten hab ich kein Mitleid, dafuer hab ich einfach zuviel erlebt.
Der Deliquent tritt von der Tat zurrueck, bekennt, bereut und begleicht alle entstandenen Kosten icl. der des Anwaltes, der Geschaedigte verzichtet dann auf eine Anzeige, d.h. wenn es nicht durch Koerperveletzung udgl. mehr zum Offizialdelikt geworden ist, aber selbst dann kann das erheblich das Straffmass senken. Das ist nicht Erpressung, sondern Rechtspflege. Und wenn noch am selben Tag, zum Abendbrot, der Anwalt klingelt und den Vamilienvater kostenpflichtig belehrt, hat das eine recht intensive belehrende Wirkung, nicht nur fuer den Verkehrsrowdy, sondern fuer die gesammte Famielie.
@Nobbi
Soll der Abgemahnte da eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass er einen in Zukunft bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe nicht mehr im Verkehr gefährdet oder so was?
Schuldeingestaendniss, Schadensanerkenntnis und strafbewehrte Unterlassungserklaehrung ... klardoch ... im allgemeinen hat man es mit patologischen Serientaetern zu tun. Und wenn Du denen zur MPU verhelfen willst musst du die Wiederholung resp. Vorsatz nachweisen koennen, natuerlich kannst Du auch 3-4Jahre auf den "Oeffenlichen Arm des Rechts" warten ... aber eine erzieherische Wirkung wirst Du nicht erziehlen, und auch kaum ein dauerhaftes Fahrverbot oder eine MPU durchsetzen koennen. Weil der oeffentlichen Arm behandelt sonst jedes Delikt einzeln, und Du selbst hast keinen Zugriff auf die Akten der Anderen. der Anwalt aber der ein breitgestreutes Klientel vertritt hat diese Idioten sicherlich dann schon irgendwo mal abgemahnt, und kann entsprechend vortragen ....
Ausserdem ernaehrt es den Anwalt, Du must das nicht selbst bezahlen, und bist aussen vor. Der Geuebte Wiederholungstaeter beantragt Akteneinsicht und weiss Deinen Namen und Adresse, selbst wenn Du ihn nur als Zeuege belastet hast, da weist Du noch nicht das er vorgeladen wurde. Und er hat bis zu seiner Verhandlung ja genuegend Zeit um Dir zu erklaehren was er von der StVO, und Deinem Recht auf koerperliche Unversehrtheit haelt. Ich kenne da die verschiedensten Varianten .... und jede folgende Anzeige stachelt den Zorn dieser Leute weiter an, und sie fuehlen sich noch berechtigter ..... und jede Tat wird von der Polizei seperat verfolgt, und 2Jahre nach dem Verkehrsprozess wird dann die erste Koerperverletzungsklage verhandelt .... toll
mfG
Matthias