Freihändig Flevo fahren - legal?

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Ist es in Deutschland erlaubt, ein Flevo (oder andere Knicklenker) freihändig zu fahren?

Anlaß für diese Frage ist eine entsprechende Begegnung mit der Polizei. Meine Argumentation, daß dieses Fahrzeug mit den Füßen gelenkt wird und diese die ganze Zeit am Lenker - sprich auf den Pedalen - waren, konnte den Polizisten zwar nicht überzeugen. Aber es erzeugte genügend Unsicherheit, so daß er von dem angedrohten Bußgeld absah und es bei einer mündlichen Verwarnung beließ.

Das Bußgeld für freihändig Radfahren liegt übrigens bei 5 Euro. Ist also kein großes Ding. Aber ich würde gerne wissen, mit wieviel Überzeugung ich bei der nächsten Diskussion mit der Polizei auftreten kann.
 
hast du Rücktrittbremse?
ansonsten würde ich sagen, dass man jederzeit bremsbereit sein muss und somit die Hände an der bremse verbleiben:eek:.
 
Habe ich nicht. Ein Rennradfahrer darf aber seinen Lenker auch so greifen, daß die Hände nicht unmittelbar am Bremshebel sind.
 
Ich hatte mal an einem warmen Sommertag am Flevo Racer die Hände hinter dem Kopf verschränkt, um etwas mehr Fahrtwind am Körper zu haben.

Als mir dann ein mit 2 Personen besetztes Polizeiauto entgegenkam hat der Fahrer (!) das Lenkrad ausgelassen, ebenfalls die Hände hinterm Kopf verschränkt und den Kopf geschüttelt. Wenn die stehengeblieben wären, wär das sicher eine nette Diskussion geworden...

Gruß, Harald
 
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@Yeti
Ich wäre vorsichtig wenn ich dort wohnen würde wo du wohnst. Ratz Fatz bist du in Wiesloch Nord. Zum Check.:eek::D
 
Jo, ist knapp einen Kilometer von mir entfernt.
Kleine Anektode am Rande: ich bin mal mit dem Einrad durch deren parkähnliche Außenanlage gefahren als mir 2 (offensichtliche) Patienten zu Fuß entgegen kamen. Als ich gerade an denen vorbeifahre sagt der eine zum anderen "Und ich dachte, wir wären die Bekloppten!"
 
Ich wurde mir da doch was vorsichtig verhalten. Die meisten polizisten sind kreativ genug einen grund zu finden bussgeld auszuschreiben. Wenn mann sich anstandig benimmt, lohnt sich das meist. Mann kann ja einfach zeigen das mann mit denn fussen lenkt, bleibt nur das problem mit denn bremshebel.

Wenn die beambten dann selber mal probieren wollen wie das lenken mit fusse geht, bin ich gespannt wie's weiter geht.
 
bin ich gespannt wie's weiter geht.
Es gab da mal einen Fall in Österreich, wo einer mit seinem Flevotrike auch noch die Kinder transportierte. Sein Trike wurde mal sichergestellt, weil man damit ja nach objektiven Gesichtspunkten nicht fahren kann. Die Geschichte ist inzwischen wohl aus dem Netz verschwunden...

Gruß,
Martin
 
Sein Trike wurde mal sichergestellt, weil man damit ja nach objektiven Gesichtspunkten nicht fahren kann.
Wie ist das denn zu verstehen? o_O
Ich gehe mal davon aus, dass der mit den Kindern das Flevo gefahren ist.... Was wären denn dann die objektiven Gesichtspunkte? :confused:
 
Beim Flevotrike sitzt der Lenker auch noch am nicht lenkbaren Heck... Lol.
Steffen @Gasi kann seinen Racer mit dem Lenker steuern, wenn er ohne Pedalkontakt rollt (sieht lustig aus :) )
Ich bekomm das nicht hin. Das ist bei mir wie überkreuz ein Up fahren: Platsch, dor lich he...
Wet ick ok nich...
Siehe §23 Abs3 StVO.
:
§23(3) "Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Tja, eindeutig...
Da steht aber nicht, das die Hände an den Lenker müssen, mit Handschellen ist man nicht freihändig... Option? ;)
Gruß Krischan
 
...
§23(3) "Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Tja, eindeutig...
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Heisst, ich darf, wenn ich an der Ampel steh und der Strassenzustand i.O. ist, die Füße nicht von den Pedalen nehmen? Da fall ich ja um! Man könnte jetzt einwenden, dass der gesunde Menschenverstand das sagt, aber sagt der gesunde Menschenverstand nicht auch, dass der Begriff "freihändig" auf ein fussgelenktes Fahrrad in diesem Zusammenhang nicht anwendbar ist?

Gesetze, I'm loving them!
 
Wenn man ein Buch ließt und mit der gleichzeitig ein Brot dazu ist, dann fährt man auch nicht frei händig, da man keine Hand mehr frei hat.
 
Ich interpretiere "fahren" im Gesetz im Sinne von "am Straßenverkehr teilnehmen". Das ist genauso wie man beim Autofahren wegen Alkohol am Steuer dran ist, auch wenn sie dich erwischen während du gerade an einer roten Ampel stehst.
 
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