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Ja danke super Idee.Ein Dachträger (längs) mit Gabelmontage per Schnellspanner (wie früher im Renn- und MTB-Bereich). So eine Art gibt es auch von Thule https://www.thule.com/de-de/bike-rack/roof-bike-racks/thule-fastride-_-564001. Müsste man sich nur was für die 135 mm Achse des ZR überlegen.
Ja danke für die Idee.Mit Spannkurten links ,rechts in Fahrtrichtung gesehen bewegt sich nichts mehr. Eine feste Stange braucht man nicht,wenn auf der gegenüber liegenden Seite auch eine Kraft dagegen wirkt. Ist dann so wie mit Seilen wie von Pi Rope ein Rad einspeichen.
Hatte ich auch vor, mich stören aber die Randbedingungen, siehe hierIch fahre im Mai die MSR300 https://mecklenburger-seen-runde.de/de/msr300 mit, dises Jahr das erste mal auf einen Lieger, deshalb der Dachträger, damit ich im Auto noch platz zum schlummern habe.
Natürlich ist für ein UP die "kopfüber" Methode auch möglich und oft auch einfacher.@Ulli ZR
Die Idee mit den Spanngurten ist ja OK, (würde ich auch machen), aber ich sehe Probleme beim Auf- resp. Abladen, sofern du das alleine bewerkstelligen musst.
Das Rad steht in der Schiene, du hälst es mit einer Hand fest. Hast du dir überlegt, wie du mit einer Hand die beiden Gurte durch fädelst und fest ziehst?
Das "@Nemberch"-Verfahren erscheint mir besser in der Handhabung. Oder du musst dir eine Hilfskonstruktion überlegen, die das Rad während des Festzurrens stabilisiert.
Michael
Das Verdrehen mag Geräusche reduzieren, ist aber bei Ladungssicherung nicht zulässig. Das könnte von fachkundigen Ordnungshütern moniert und das Rad als ungesicherte Ladung angesehen werden.Wichtig bei den Spanngurten:
Die Gurte gegeneinander verdrehen, dann brummt's nicht im Fahrtwind.
Ist sie nicht, wenn man es so macht wie ich's mal 2014 fotografiert und in einem älteren Thread eingestellt habe: klickJa habe ich von Tuhle, die Strebe ist aber zu lang,
Genau genommen muss der Spanngurt auch das (blaue, Farbe abhängig von der max. Zugkraft) Sicherheitszertifikat haben. Manche behaupten, die Ordnungshüter könnten beim Vorbeifahren erkennen, ob das Zertifikat vorhanden wäre.ist aber bei Ladungssicherung nicht zulässig. Das könnte von fachkundigen Ordnungshütern moniert und das Rad als ungesicherte Ladung angesehen werden.