Du wolltest Dr. Ing. schreiben.
Moin, ich bin Andreas, bin beruflich Wissenschaftler (math. Optimierung& KI), habe Informatik&Maschinenbau studiert&einen Dr. in Ingenieurwesen.
Soso,
wer eine Solaranlage auf seinem Hausdach plant wird mit der aktuellen Gesetzeslage derart ausgebremst, dass es die meisten abschreckt noch etwas zu investieren. (z.B. kaum Vergütung beim Einspeisen und Versteuern der Einnahmen auch bei Kleinanlagen)
In Bayern wurde die vergangenen Jahre kaum noch Windkraft aufgebaut.
Kleine Wasserkraftwerke werden praktisch nicht gebaut oder zurückgebaut.
Unter "viel Ermöglicht" verstehe ich etwas anderes.
Jeder der zur Stromerzeugung privat investiert trägt zur Stabilität unseres Stromnetzwerkes und letztlich unserer Gesellschaft bei.
Jeder der diese private Stromerzeugung verhindert, macht genau das Gegenteil davon.
Zum Thema Windkraft. 2014 ist das bayerische 10-H-Gesetz in Kraft getreten ist. Seither gilt, dass neue Windräder nur dann errichtet werden dürfen, wenn ihr Abstand zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache der Höhe der Anlagen beträgt. Dank Horst Seehofer ist damit quasi erreicht worden, dass in Bayern keine „Windkraftspargel“ die Landschaft verschandeln. Warum? Schau Dir mal an, wie weit die meisten Siedlungen auseinander sind.
Lesestoff in der SZ
Zum Thema Wasserkraft. Der Bau von Kleinwasserkraftanlagen oder die Inbetriebnahme von bestehenden Mühlen zur Erzeugung von Strom ist in Deutschland an so hohe Hürden gebunden, dass die wenigsten sich dieses teure Hobby leisten wollen und können. Selbst wenn bei Dir hinter dem Haus ein Bach mit ausreichend Wasser vorbeifließt, wirst Du es realistisch kaum schaffen, dort in irgendeiner Form legal Strom zu erzeugen.
Hier im südlichen BaWü gibt es einige Kleinkraftwerke (<501KW) , die seit dem „Osterpaket“ des Bundestags entweder vor dem Aus stehen, oder große Fragezeichen auf der Stirn haben, da notwendige Sanierungsmaßnahmen oder Leistungssteigerungen (Neudeutsch Repowering) nicht mehr wirtschaftlich sind und somit die Anlage abgeschaltet werden wird.
Das Osterpaket der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Quelle:
https://erneuerbare-bw.de/
Zwischen den Zeilen liest sich das so, dass hier vorauseilender Gehorsam bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den wasserrechtlichen Vorgaben bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft massiv Rechnung getragen wird.
Für mich und andere erschließt sich nicht, warum Anlagen die seit Jahrzehnten/ Jahrhunderten bereits am gleichen Ort stehen und Energie produzieren, plötzlich problematisch sein sollen? Müllers alte Mühle dreht seit 30 Jahren ohne Energieertrag ihre Runden.
VW - bidirektionales laden..
Laut diesem Hinweistext gibt es zwei Zähler im Auto, die die eingespeisten (also ins Haus oder Netz zurückgegebenen) Kilowattstunden und die Betriebsstunden im Einspeise-Betrieb zählen. Für die Kilowattstunden gibt es ein Limit von 10.000, für die Betriebsstunden sind es 4.000. Wenn diese Zähler abgelaufen sind, wird der bidirektionale Ladebetrieb laut diesem Hinweistext deaktiviert. Er steht dann einfach nicht mehr zur Verfügung.
Wenn man den von Dir verlinkten Text liest, dann ist klar, warum VW diesen Schritt geht.
Die Argumente in Auszügen: Günstiger Speicher, kurzer Zeitraum (ohne Fahrkilometer) bis die garantierten Akku-Zyklen „verbraucht“ sind, schlechte Restwertbeurteilung, keine Erfahrung mit der Langzeithaltbarkeit der Akkus, Garantiebedingungen, Vorgaben der Rechtsabteilung, usw.
Hier noch zwei Absätze, damit man auch weiß, wohin der Hase läuft:
Kosten für die Wallbox machen das Einspeisen unwirtschaftlich
Für den Endkunden ist die Beschränkung des bidirektionalen Betriebs eine bittere Pille: Aus wirtschaftlicher Sicht bekommt der ID.3, -4- oder -5-Fahrer die Puffer-Funktion seines Auto-Akkus nämlich nicht nebenbei geschenkt. Um sie nutzen zu können, muss das Auto an einer geeigneten bidirektionalen Wallbox hängen, die per CCS-Schnellladeanschluss mit dem Auto verbunden ist. Einfache CCS-Wallboxen mit 22 kW Ladeleistung für private oder gewerbliche Garagen kosten fünfstellige Beträge. Bidirektionale Chademo-Wallboxen (Gleichstrom-Lader für Nissan und Mitsubishi) mit 7,4 kW Ladeleistung kosten mindesten 6.000 Euro. Vermutlich wird Volkswagen mit den geplanten Stückzahlen den Preis für die eigene Wallbox nochmals drücken können, aber selbst bei 4.000 Euro für Hardware und Installation ergibt sich eine erschreckende Kostenrechnung: Allein die Kosten für die Wallbox bedeuten umgelegt auf die 10.000 kWh 40 Cent pro Kilowattstunde. Es ist auf die lange Sicht wirtschaftlicher, einen 20-kWh-Hausspeicher in Lithium-Eisenphosphat-Technik im Haus zu installieren. Der kostet zwar rund 15.000 Euro, hält aber 15 Jahre und wenigstens 3.000 bis 4.000 Vollzyklen lang durch, also 60.000 bis 80.000 Kilowattstunden.
Noch schlechtere Bilanz für Autarkie-Betrieb
Wer darauf hofft, sich mit einem VW ID-Modell ganz unabhängig vom Stromnetz zu machen und rund um die Uhr Energie aus dem Autoakku nutzen zu können, der wird von den 4.000 Stunden noch härter eingebremst: Auch wenn nachts Kühlschrank, Heizung und ein paar Geräte im Standby im Schnitt nur 50 Watt ziehen, dürfte der Betriebsstundenzähler im VW laufen. Die 4.000 Stunden wären mit dem zweiten Winter durch. Die Wallbox-Kosten, auf die Kilowattstunden umgelegt, wären vollkommen indiskutabel.
Quelle:
https://efahrer.chip.de/news/e-auto...en-doch-die-technik-stoesst-an-grenzen_108599