Einstellung von Verfahren

Nein - habe ich erstmal eingestellt - da kam zu viele Negative Energie bei mir und bei anderen auf. Und rechtlich war es ja auch eine Grauzone bzw verboten die Teilnehmer so anzuprangern.

Wenn ich eine einfache Möglichkeit finde die Kennzeigen und so weiter mit Open-Source-Lösungen auszublenden mach ich gegebenenfalls mal wieder die eine oder andere Folge.
 
Der Teufel kann auch alten Damen nur ausgetrieben werden, wenn sie erkennen, daß es auch für sie Grenzen gibt, selbst wenn sie mit einem "Panzer" gegen letzterem gegenüber Wehrlose Personen vorgehen.
Gewaltanwendung ist relativ.
Respekt kann mur gegenseitig funktionieren.
Freilich ist ein Schritt zurück zu Beginn kein Fehler. Aber wenn jemand dann immer noch meint, rücksichtslos alles platt machen zu dürfen, ist's mal vorbei mit dem Respekt vor dem Alter.
 
Also ich hab kein Problem mit
Da ginge mir der Täterschutz zu weit.
BTW in der Schweiz kannst Du zu jedem Kennzeichen online Name und Adresse des Halters abfragen.
Welche andere Chance gibt es denn gegen diese Spezialisten vorzugehen. Die Polizei macht nix solange weder Sach- noch Personenschaden entstanden ist. (Bestätigt von der Berner Kantonspolizei in Burgdorf) Und die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch nicht.

Ach, was ich noch erwähnen wollte: Frankreich AC614AW
 
Alltag in Deutschland. Und nur die Tatsache, dass es einer nicht im Dienst befindlichen Polizistin passiert ist eine Meldung wert? Jeder andere wäre wegen Nötigung von ihren Kollegen angezeigt worden und das Verfahren wäre nicht eingestellt worden.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Polizistin nicht klar ist, dass sie hier geschützt wird. Was sie da getan hat ist sicher verfolgenswert und würde das Benehmen der Autofahrerin vor Gericht relativieren. Wir kennen eben nicht alle Fakten sondern nur das, was jemand erzählen WILL.

Die Polizistin hat das Recht, den Fall zivilrechtlich klären zu lassen. Warum soll den Staat bei einer Owi vorgehen, wenn das Interesse der privat geschädigten Polizistin zu einer Anzeige nicht vorliegt? Abwägen bedeutet eben auch die andere Seite mit Empathie zu betrachten.
Hätte sie das im Dienst gemacht, wäre das anders ausgegangen.
 
Körperverletzung? Genau das, weshalb uns solche Autofahrer so aufregen? Sicher nicht! Schlüssel versenken gefällt mir gut. Wie oft wollte ich Rauchern an der Kreuzung schon die Kippe zurück ins Auto reichen - und habe mich noch nie getrauto_O
Habe selbst mal nen Blechdosenschlüssel von so einem, na ja, der Leser wende Unterscheidungsvermögen an, abgezogen und ins freie Feld gefeuert. Finster war´s auch noch:)(y)! Der hat böse geflucht, war aber hilflos, da ich sofort meine Kette seeeehr straff gezogen hatte. War damals nämlich noch aktiver Sportler, der auch auf dem Up in der Stunde 40 Kilometer weit gekommen ist. Flach natürlich; Berge sind eher :eek:!
 
Ich könnte mir vorstellen, dass der Polizistin nicht klar ist, dass sie hier geschützt wird. Was sie da getan hat ist sicher verfolgenswert
so ein Quatsch. Laut Paragraph 163 der Strafprozessordnung haben die Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich "Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.". Genau das hat sie getan bzw. erfolglos versucht. 'Beamte des Polizeidienstes' bleiben solche nach der Verbeamtung lebenslang und nicht nur bis Feierabend.
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Warum soll den Staat bei einer Owi vorgehen
Eine Gefährdung im Straßenverkehr (in diesem konkreten Fall falsches Überholen mit Gefährdung) ist eine Straftat, keine Owi.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe unter druck der offentlichkeit geht es in der zweite runde anders aus! Mir hat mal ein autofahrer so eng uberhohlt das ich ihm ohne weiteres ein kraftiger slag auf der seite seiner auto gegeben. Naturlich hielt er 50 meter weiter an, stieg wutend aus, du hast auf meinen auto geslagen. Ich faste meinen arm an, zog ein peinliches gesicht und rief, du hast mich angefahren. Rufen wir die polizei!

Dan stieg er ohne weiteres wieder ein.

Grusse, Jeroen
 
Gibt es dann nicht 2 Rechtsprechungen: eine ohne Öffentlichkeit und eine mit?
es gab ja noch gar keine Rechtssprechung, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft selber fällt keine Urteile, sie vertritt stellvertretend für die Öffendlichkeit die Anklage.
 
Abgesehen von den offensichtlichen verstoßen ist die Begründung der Einstellung nett und ladet ein zu einer neuen Lebensweise:

"sie habe noch nie einen Polizeiausweis gesehen .." :D:D:D:D ;).

ICH AUCH NICHT bzw. ich habe noch nie kontrolliert, ob der echt ist.

Selbst den Todesrasern (illegale Autorennen) hat man nur einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet (soweit ich das verfolgen konnte). Die Uneignung zum Führen eine Kraftfahrzeuges die einen wesentlichen längeren Entzug zugelassen hätte, wurde nicht angewendet.
Wenn verstösse gegen §1 STVO derart nett abgehandelt werden, sollten man sich nicht wundern über derartige "Sozialromantik" gegenüber besonderen Gruppen (hier: ältere Menschen :whistle:).
 
Zu der Sache gibt es inzwischen eine kleine Petition

Ansonsten hatte ich ja glaub schon mal woanders hierzuforum von meiner Sache vor knapp einem Jahr geschrieben:
Fahrt mit Normalrad nach Bad Herrenalb, wo ich so wie immer mit angemessenen Abstand nach rechts über die Kurpromenade radelte ...

... was dummerweise leicht außerhalb des nagelneuen Schutzstreifens mit der exorbitanten Breite von 1,20 m war (nicht mal 1,25 m wie in den Regelwerken ...)

Autofahrer mosert in Parallelfahrt 3x "Radweg benutzen" durchs Fenster, ich 2x "Da ist kein Radweg", beim 3. x rutscht mir ob der Parallelfahrt was unfeines raus:whistle:, was ihn wohl zu einem abdrängenden Fahrmanöver veranlasste, was ihm den Seitenspiegel kostete und eine Schramme bescherte ...
Das ganze (ohren)bezeugt von einem Polizisten, der auf der anderen Straßenseite gerade mit einer anderen Sache fertig war ... Leugnen des Kraftausdrucks also zwecklos ...

Anzeige gegen mich deswegen und wegen Nötigung gegen den Autofahrer (der übrigens gegen die Kälte dann eine Weste mit Aufschrift "Polizeibehörde" anhatte ... Das ist in Ba-Wü keine "echte" Landespolizei, sondern was kommunales innerhalb, aber auch außerhalb des Straßenverkehrs)

Meine Versicherungsdaten wollte er auch haben, hat sich dort aber nie gemeldet ...

Beleidigungsanzeige gegen mich mangels öff. Interesses eingestellt.
Der StA fiel dann aber noch ein, den Vorgang ans lokale Amt weiterzuleiten weg. Knöllchens wg. Nichtbenutzung des Schutzstreifens.
Das kam dann auch knapp vor oder nach Toressschluss. Widerspruch, abgelehnt vom Amt, weiter an StA, die haben's ans Gericht weitergegeben, das hat's dann eingestellt-.

Die Nötigungsanzeige wurde zwar auch eingestellt, aber gegen Auflage. Die ist konkret zwar nicht bekannt, aber höchstwahrscheinlich durfte er div. Euros dafür abgegeben haben .... Zusätzlich zu Spiegel und Schramme ...
Also so ganz unzufrieden war ich nicht mit dem Ausgang der Sache ...:whistle:
Geht also auch anders ...
Was ich so langsam mal überlegen sollte, ist ob ich gegen diesen Schutzstreifen vorgehen will ...
 
Beleidigungsanzeige gegen mich mangels öff. Interesses eingestellt..

auch wenn es dich freut, ich dich verstehe und du vor Kosten bewart wurdest, es ist schon erstaunlich wofür es kein öffentliches Interesse gibt.
Ist Beleidigung jetzt aus so ein Delikt das nur nach Lust und Laune verfolgt wird ? Ich weiß, ja leider. Meist bin ich es ja der Beleidigungen von
Autofahrern ausgesetzt ist. Aber was soll´s, ist ja nicht im öffentlichem Interesse.
 
Ist Beleidigung jetzt aus so ein Delikt das nur nach Lust und Laune verfolgt wird
Beleidigung ist ein Antragsdelikt - also etwas, dass einen Strafantrag voraussetzt und nicht von Amts wegen verfolgt werden muss. Also ein Delikt, dessen Verfolgung von Rechts wegen nicht automatisch im öffentlichen Interesse, sondern primär im Interesse des Strafantragstellers steht.
Ich finde es völlig angemessen, wenn die Staatsanwaltschaft ein geringes öffentliches Interesse an der Verfolgung eines Beleidigers sieht, der die Beleidigung im Zuge eines Streits gegen denjenigen ausspricht, der den Streit einseitig begonnen hat.
 
Verbalinjurie hinterlässt i.d.R auch keine bleibenden Schäden. Jemand, der ständig andere Menschen beleidigt und anpöbelt ist damit auch keine Gefahr für die Allgemeinheit. Wer hingegen sein Kfz als Waffe benutzt, ist dies sehr wohl und das gehört meines erachtens unbedingt mit aller Vehemenz im öffentlichen Interesse verfolgt. Auch dann, wenn zu erwarten steht, daß ein eingeleitetes Verfahren letztlich auf Grund unzureichender Beweislage eingestellt werden muß. So sollte doch wenigstens dem mutmaßlichen Gefährder mit allen Mitteln klar gemacht werden, daß es nur knapp zu seiner Entlastung ausgegangen ist und es ihm bei nächster Gelegenheit an den Kragen gehen kann und bei klarer Beweislage auch wird.
 
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