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Machst Du Deine "Nachhilfe-Fahrschule" auf der Du-Röhre noch?Bei mir blieb immer hängen - "Meine Gesundheit. mein Überleben - interessiert die Justiz nicht"
Gruß
Christoph
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Machst Du Deine "Nachhilfe-Fahrschule" auf der Du-Röhre noch?Bei mir blieb immer hängen - "Meine Gesundheit. mein Überleben - interessiert die Justiz nicht"
Schön, aber in diesem Fall wäre das Ergebinis vielleicht eine eingeschüchterte Frau und ein Zeitungsartikel über einen Radfahrer der auf alte Damen losgeht.Gewaltenteilung ? Drauf gepoopst ! Mach es selbst, niemand wird es dir abnehmen.
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Habe selbst mal nen Blechdosenschlüssel von so einem, na ja, der Leser wende Unterscheidungsvermögen an, abgezogen und ins freie Feld gefeuert. Finster war´s auch noch! Der hat böse geflucht, war aber hilflos, da ich sofort meine Kette seeeehr straff gezogen hatte. War damals nämlich noch aktiver Sportler, der auch auf dem Up in der Stunde 40 Kilometer weit gekommen ist. Flach natürlich; Berge sind eher !Körperverletzung? Genau das, weshalb uns solche Autofahrer so aufregen? Sicher nicht! Schlüssel versenken gefällt mir gut. Wie oft wollte ich Rauchern an der Kreuzung schon die Kippe zurück ins Auto reichen - und habe mich noch nie getraut
so ein Quatsch. Laut Paragraph 163 der Strafprozessordnung haben die Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich "Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.". Genau das hat sie getan bzw. erfolglos versucht. 'Beamte des Polizeidienstes' bleiben solche nach der Verbeamtung lebenslang und nicht nur bis Feierabend.Ich könnte mir vorstellen, dass der Polizistin nicht klar ist, dass sie hier geschützt wird. Was sie da getan hat ist sicher verfolgenswert
Eine Gefährdung im Straßenverkehr (in diesem konkreten Fall falsches Überholen mit Gefährdung) ist eine Straftat, keine Owi.Warum soll den Staat bei einer Owi vorgehen
Ich weiß nicht, ob ich das hoffen soll. Gibt es dann nicht 2 Rechtsprechungen: eine ohne Öffentlichkeit und eine mit?Ich hoffe unter druck der offentlichkeit geht es in der zweite runde anders aus!
es gab ja noch gar keine Rechtssprechung, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft selber fällt keine Urteile, sie vertritt stellvertretend für die Öffendlichkeit die Anklage.Gibt es dann nicht 2 Rechtsprechungen: eine ohne Öffentlichkeit und eine mit?
Beleidigungsanzeige gegen mich mangels öff. Interesses eingestellt..
Beleidigung ist ein Antragsdelikt - also etwas, dass einen Strafantrag voraussetzt und nicht von Amts wegen verfolgt werden muss. Also ein Delikt, dessen Verfolgung von Rechts wegen nicht automatisch im öffentlichen Interesse, sondern primär im Interesse des Strafantragstellers steht.Ist Beleidigung jetzt aus so ein Delikt das nur nach Lust und Laune verfolgt wird
wieder was gelernt. Es ist aber auch nicht einfach für den Laien.Beleidigung ist ein Antragsdelikt
Man kann seine Nummer für solche Anfragen sperren lassen. Zumindest in meinem Kanton.BTW in der Schweiz kannst Du zu jedem Kennzeichen online Name und Adresse des Halters abfragen.
Das stimmt nicht. Hier ein Beispiel:Und die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch nicht.