Einbahnstraße "Radfahrer frei" - auch für Trikes?

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Habe Google & Co bereits bemüht, aber keine eindeutige Aussage finden können, daher frage ich mal hier (bin erst seit kurzen Trike-Fahrer):

Wenn eine Einbahnstraße entgegen der PKW-Fahrrichtung für Radfahrer freigegeben ist, gilt dies dann auch für Trikes? Oder nur für einspurige Räder?
 
Für Fahrräder. Also auch Pedelecs, Trikes und Quads, nicht aber e-tretroller.
Ob es Sinn macht mit dem Trike so zu fahren ist eine andere Frage.
 
Ja, sowohl für Trikes als auch für die ähnlich breiten Fahrrad-Kinderanhänger Gespanne und Lastenräder. Logisch, daß man sich sowohl als Fahrradfahrer als auch als Autofahrer "smart" begegnet. Ich selbst nutze in Münster nahezu täglich solche Straßen.
Gruß aus Münster,
HeinzH.
 
Gibt es dazu irgendwo offizielle Texte? Denn in jeder Erklärung des Verkehrsschildes steht zu lesen, dass "die schmalen einspurigen Fahrräder nroamlerweise kein Problem in Einbahnstraßen darstellen und diese deswegen üblicherweise für sie freigegeben werden können".
 
Ob es Sinn macht mit dem Trike so zu fahren ist eine andere Frage.
hier Std. zürich sind offizielle radwege und nummerrierte fernstrecken radwege fast nur in solchen einbahnstrassen.
neuerdings seit jahren mehr und mehr werden das aber 30siger zohnen und da haben fussgänger und radfahrer generell vortritt.
ja ich fahre das regelmässig täglich und mache dem autofahrer , wo nötig , auch klar das ich keinen rückwährtsgang habe.
er fährt dann einfach auch nicht weiter. *ups*
ehrlich gesagt hab ich mich gar nie gefragt wie das mit dem trike ist, (gesetzlich war klar velo) aber nachdem ich schon die polizei gerufen habe,
wegen situationen in dehnen der autofahrer "autorecht" einforderte (für ihn einbahn beschilderung nicht beachtet frei für velo) und ich keinen rüffel von der polizei bekommen habe, ist das legal auf jedenfall in zürich.
ob das für die ganze CH zählt weiss ich nicht da bei uns städte und gemeinden eigene velogesetzte erlassen können.
meine interpretation solange ein trike als velo gilt gelten diev velo schilder auch für mich, den rest muss man dann schlucken wie es kommt.
 
Gibt es dazu irgendwo offizielle Texte? Denn in jeder Erklärung des Verkehrsschildes steht zu lesen, dass "die schmalen einspurigen Fahrräder nroamlerweise kein Problem in Einbahnstraßen darstellen und diese deswegen üblicherweise für sie freigegeben werden können".
Ja, der offizelle Text ist das Gesetz, in diesem Fall also die StVZO §63a.
Da steht drin, was ein Fahrrad ist. Welche Motivation hinter der Freigabe von Einbahnstraßen für Fahrräder in Gegenrichtung steht, kann Dir ja reichlich egal sein; offensichtlich bezieht es sich aber nicht nur auf die Breite der Fahrzeuge, denn sonst wären ja auch Roller und Motorräder erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
offensichtlich bezieht es sich aber nicht nur auf die Breite der Fharzeuge
aber ein guter hinweis beim trike.
velo, definition über breite für radwege, währe 1 meter. hat das trike mehr als die 100 cm. spurbreite dürfte man ihn nicht benutzen.
bezogen auf die schweiz , mit der breite.
 
oh, jetzt verunsicherst du mich.
muss tatsächlich nachlesen ob spuhr oder gesammtbreite zählt für CH.
danke :)
 
Ein normales Trike braucht weniger seitlichen Raum als ein normales MTB. Hier geht's ja nicht um die Breite auf Asphalthöhe, sondern auf Spiegelhöhe der Kfz. Da siehts für Trikes sogar besser aus, da sie tiefer sind als die Spiegel der aller meisten Kfz.
 
Ich vermute mal, dass Callamon nicht vor hat, von Mönchengladbach aus in die Schweiz oder nach Östereich zu triken, deshalb sind die sich auf das Recht der Nachbarn beziehenden Beiträge wenig zielführend (zu NL oder B wären es vielleicht). Bezüglich der Definition des Fahrrades wurde der relevante Paragraf der StVZO ja schon genennt.

Denn in jeder Erklärung des Verkehrsschildes steht zu lesen, dass "die schmalen einspurigen Fahrräder nroamlerweise kein Problem in Einbahnstraßen darstellen und diese deswegen üblicherweise für sie freigegeben werden können".

Die dreispurigen sind ja, wenn es um den benötigten Platz im Begegnungsverkehr (bei der Breite von Radwegen und -auffahrten ist das etwas anderes geht, nicht breiter, denn sie schwanken nicht, sondern können sogar mit sehr geringer Geschwindigkeit am Gegenverkehr vorbei manövriert werden. Ein Zweirad benötigt nur dann weniger Breite, wenn man sich mit den Reifen im Rinnstein befindet und für das rechte Drittel den Gehweg in Anspruch nimmt. Das ist aber sicher nicht vorgesehen.

Hier in Hilden wurden die meisten Einbahnstraßen schon vor der entsprechenden Novelle in unechte Einbahnstraßen umgewandelt, d.h., das Einbahnstraßenschild wurde entfernt, das "Verbot der Einfahrt" auf der anderen Seite wurde ergänzt um "Radfahrer frei". Nachteil (?): Kraftfahrer dürfen in der Einbahnstraße auch in beiden Richtungen fahren. Vorteil (wenn es denn geahndet würde): Parken am linken Fahrbahnrad mit potentieller Sichteinschränkung beim Ausparken auf entgegenkommende Radfahrende ist verboten. Es handelte sich um Wohnstraßen, die vor allem deshalb zu Einbahnstraßen gemacht wurden, um mehr Parkraum zu schaffen und den Durchgangsverkehr herauszuhalten. Nach der Novelle wurden dann auch die letzten zwei oder drei echten Einbahnstraßen, die abschnittsweise so eng sind, dass ein Begegnungsverkehr Pkw-Fahrrad unmöglich ist, in Gegenrichtung für Radfahrende freigegeben.
Da diese Straßen teilweise attraktive Routen parallel zu Hauptstraßen, aber mit kaum Verkehr udn weniger Ampeln sind, benutze ich sie gerne und problemlos auch mit Anhänger (88 cm breit) und seit 14 Jahren auch mit Trikes (92 bzw 91 cm breit). O.k., ab und zu gibt es besserwisserische Hirntote, aber auch die werden weniger und die sind gegen jeden Radfahrenden aggressiv.
 
Ich vermute mal, dass Callamon nicht vor hat, von Mönchengladbach aus in die Schweiz oder nach Östereich zu triken, deshalb sind die sich auf das Recht der Nachbarn beziehenden Beiträge wenig zielführend (zu NL oder B wären es vielleicht). Bezüglich der Definition des Fahrrades wurde der relevante Paragraf der StVZO ja schon genennt.



Die dreispurigen sind ja, wenn es um den benötigten Platz im Begegnungsverkehr (bei der Breite von Radwegen und -auffahrten ist das etwas anderes geht, nicht breiter, denn sie schwanken nicht, sondern können sogar mit sehr geringer Geschwindigkeit am Gegenverkehr vorbei manövriert werden. Ein Zweirad benötigt nur dann weniger Breite, wenn man sich mit den Reifen im Rinnstein befindet und für das rechte Drittel den Gehweg in Anspruch nimmt. Das ist aber sicher nicht vorgesehen.

Hier in Hilden wurden die meisten Einbahnstraßen schon vor der entsprechenden Novelle in unechte Einbahnstraßen umgewandelt, d.h., das Einbahnstraßenschild wurde entfernt, das "Verbot der Einfahrt" auf der anderen Seite wurde ergänzt um "Radfahrer frei". Nachteil (?): Kraftfahrer dürfen in der Einbahnstraße auch in beiden Richtungen fahren. Vorteil (wenn es denn geahndet würde): Parken am linken Fahrbahnrad mit potentieller Sichteinschränkung beim Ausparken auf entgegenkommende Radfahrende ist verboten. Es handelte sich um Wohnstraßen, die vor allem deshalb zu Einbahnstraßen gemacht wurden, um mehr Parkraum zu schaffen und den Durchgangsverkehr herauszuhalten. Nach der Novelle wurden dann auch die letzten zwei oder drei echten Einbahnstraßen, die abschnittsweise so eng sind, dass ein Begegnungsverkehr Pkw-Fahrrad unmöglich ist, in Gegenrichtung für Radfahrende freigegeben.
Da diese Straßen teilweise attraktive Routen parallel zu Hauptstraßen, aber mit kaum Verkehr udn weniger Ampeln sind, benutze ich sie gerne und problemlos auch mit Anhänger (88 cm breit) und seit 14 Jahren auch mit Trikes (92 bzw 91 cm breit). O.k., ab und zu gibt es besserwisserische Hirntote, aber auch die werden weniger und die sind gegen jeden Radfahrenden aggressiv.

möchte dir nicht zu Nahe treten.
in diesem Sinne hoffe ich, dass der TE dir des Öfteren begegnen möge ich deiner Stadt/Dorf/Ansiedlung.......what ever.

denn würde er diese rd. 40 km nicht öfter in Kauf nehmen und diese "deine" Strassen befahren, wäre dein Beitrag ebenso weniger hilfreich.

ungeachtet der Tatsache, dass es relativ irrelevant ist, was du vermutest , oder auch nicht ......

Sorry, aber DER musste jetzt sein.
 
möchte dir nicht zu Nahe treten. ... in diesem Sinne hoffe ich, dass der TE dir des Öfteren begegnen möge ich deiner Stadt/Dorf/Ansiedlung.......what ever. ... Sorry, aber DER musste jetzt sein. ...
Feini-feini. Besser jetzt?
 
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Ein normales Trike braucht weniger seitlichen Raum als ein normales MTB. Hier geht's ja nicht um die Breite auf Asphalthöhe, sondern auf Spiegelhöhe der Kfz.
Aber ein normales Fahrrad kann bei Bedarf oftmals (=keineswegs immer) soweit scharf rechts fahren, dass es schmaler als ein Trike oder ein VM wird.
 
Aber ein normales Fahrrad kann bei Bedarf oftmals (=keineswegs immer) soweit scharf rechts fahren, dass es schmaler als ein Trike oder ein VM wird.
  • Ich bin nur sehr bedingt dieser Meinung, aber trotzdem: Zweifellos kann man idR schnell mal ganz rechts ranfahren, und auch kurz ein paar Sekunden langsam eng ran, also (y)!
  • Trotzdem finde ich @Jack-Lee hatte auch vollkommen recht, er sprach ja von fahren, und nicht ranfahren, und von MTB mit breitem Lenker: Das IST breit, bei 2m-Typen mit breiten Schultern und langen Armen dran ist die Lenkerbreite sogar sehr breit.
  • Daß ein Trike kein richtiges Fahrrad sei und deshalb weniger Rechte im Straßenverkehr hätte ist imo eine fast abenteuerliche Idee ... verständlich auch, trotzdem sorry, weiter oben schon hieß es ja ,,Ich will niemandem zunahetreten'': Dafür nochmal THX! :ROFLMAO: ...
mfg Christian ;) ...
PS: Wenn's hier jetzt weitergeht mit EU-Recht wäre ich nicht sehr überrascht :whistle:.
§§ in NL / B / D / A / CH jeweils mit & ohne EU :p! ............................................. :ROFLMAO: ....
 
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Aber ein normales Fahrrad kann bei Bedarf oftmals (=keineswegs immer) soweit scharf rechts fahren, dass es schmaler als ein Trike oder ein VM wird.

Und viele Radfahrenden eiern dann so herum, dass es egal ist. Dieses Verhalten meinte ich übrigens mit "im Rinnstein fahren". Man kann mit dem Trike noch weniger Fahrbahnplatz belegen, nämlich indem man an einer Absenkung mit dem rechten Rad auf den Gehweg fährt, mit dem linken im Rinnstein am Gegenverkehr vorbei und dann wieder ganz auf die Fahrbahn.

Sorry, aber DER musste jetzt sein.

DER zeigt nur, dass Du mich falsch verstanden hat. Mir ging es darum, dass der TE nach der Rechtslage gefragt hat und die aus den Nachbarländern reichlich irrelevant ist. Im Rest meiner Antwort gib es um die Mutmaßung, Trikes seien zu breit für den Begegnungsverkehr in Einbahnstraßen, was ich aufgrund meiner Erfahrung verneinen kann. Diesbezüglich ist es irrelevant, wo man diese gemacht hat.
 
wow, hier wird ja teilweise sehr scharf "Erbsen gezählt".

von meiner Seite aus alles OK, kein Thema.

genaugenommen hat der TE allerdings schon mal die "falsche" Frage gestellt. ( würde ich jetzt Erbsen zählen )

denn es stellt sich nicht die Frage ob das auch für Trikes , oder nur für einspurige Räder gilt?
sondern, es müsste richtigerweise heissen: gilt das auch für "mehrspurige Fahrräder"

was ist ein Fahrrad?
wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad? ( im herkömmlichen Sinne )
wann ist ein Fahrrad kein Fahrrad mehr ? ( im herkömmlichen Sinne )
was darf ein Fahrrad?
was darf ein Fahrrad nicht?

zum Rest: ich persönlich freue mich immer über Input ( auch wenn er manchmal zum Thema unpassend erscheint )

in diesem Sinne ....
 
was ist ein Fahrrad?
wann ist ein Fahrrad ein Fahrrad? ( im herkömmlichen Sinne )
wann ist ein Fahrrad kein Fahrrad mehr ? ( im herkömmlichen Sinne )
was darf ein Fahrrad?
was darf ein Fahrrad nicht?
Hatten wir das nicht schon? Zum Beispiel ziemlich zu Begin des Fadens?

Stellt sich die Frage nicht anders - ist es empfehlenswert oder im Sinne des Überlebens wichtig, die eine Strecke gegen eien Einbahnstraße zu fahren und die andere vielleicht besser nicht?

Und wie sind wir sozialisiert? In meinen jungen jahren bin ich zwar durchaus wie ne gesengte Sau gefahren - aber vor allem in Augen derer, die nur das Tempo und ggf eine gewisse Schräglage in Kurven sahen. Aber gerade wenn man sowas macht, muss man besonders aufmerksam und situationsgerecht fahren, sonst wars das mit dem schnellen Fahren. Und dazu gehört nun eben auch mal das Respektieren von Einbahnstraßen... im Sinne des Überlebens.

Deshalb meide ich derartige Verkehsführungen instinktiv; vor ein paar Wochen war es tatsächlich das erste Mal, dass ich sowas genutzt hatte. Nachts, leichter Regen, ich wollte vor allem die Beleuchtung des VM testen. Und dann kam mir ein Bus entgegen. Der sah mich auch - objektiv war die Situation wohl nicht gefährlich. Aber ich habe es schon so oft erlebt, dass Fahrzeuge mir entgegenkommend überholt hatten, vor allem LKW, das das sofort einen Angstreflex auslöst. Seitdem bin ich das Stück nicht mehr gefahren, obwohl es zum Spazierenfahren ganz pfiffig ist (aber man den Sinn als Verkehrsverbindung nur bedingt erkennen kann; es dürfte wohl vor allem die Radwegstistik von FFM aufhübschen...)
 
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