Hatten wir das nicht schon? Zum Beispiel ziemlich zu Begin des Fadens?
Bitte den Troll nicht weiter füttern, der überfrisst sich sonst.
ist es empfehlenswert oder im Sinne des Überlebens wichtig, die eine Strecke gegen eien Einbahnstraße zu fahren
Gab es jemals einen Unfall im Begegnungsverkehr einer für Radfahrende in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße?
Und dazu gehört nun eben auch mal das Respektieren von Einbahnstraßen... im Sinne des Überlebens.
Die Öffnung wurde ja gerade deshalb erlaubt, weil es praktisch keine Unfälle mit Falschfahrenden gab. Inzwischen muss sogar explizit mit konkret erhöhter Unfallgefahr begründet werden, wenn nicht geöffnet werden soll, und das gelingt selten.
"Mehrspurig" sind Fahrzeuge meines Wissens nach erst ab einer Spurbreite von mehr als 1 Meter.
Nein, denn §50(2) der StVZO sagt: "An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1 000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer." Es gibt also mehrspurige Kfz unter 1 m Breite.Das VZ 277.1 bezeichnet
das Verkehrtministerium als "Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:" und schreibt dazu "Die Straßenverkehrsbehörden können - z.B. an Engstellen - ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u.a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt."
Fazit: Es gibt Mehrspurer unter einem Meter Breite und das neue Überholverbotsschild verbietet auch das Überholen aller mehrspurigen Fahrräder.
Dachte ich auch, ich habe es dort aber nicht gefunden, das scheint in der StVZO definiert zu sein.
Du hast den
StVZO §63a doch selbst in Beitrag 6 genannt.