Darf man mit dem Cab-Bike am Straßenrand parken?

  • Ersteller _stefan fröhlich
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mein Vorschlag wäre, die niedersächsische „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen
(Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStplVO)“
an zwei Stellen zu ändern:
㤠1 Begriffe
(1) Garagen (ergänzt) dienen dem Abstellen im Straßenverkehr bewegter Fahrzeuge, sowohl Kraftfahrzeuge als auch Fahrräder. Garagen mit einer Nutzfläche…“
sowie
„§ 19 Betriebsvorschriften für Garagen
(3) 1 In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von (gestrichen:“Kraft-“) Fahrzeugen nicht aufbewahrt werden. 2In Kleingaragen dürfen Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 l Dieselkraftstoff und nicht mehr als 20 l Benzin aufbewahrt werden.“

In der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wäre entsprechend zu ändern:
§2 Begriffe
(9) 1 Ein Stellplatz ist eine im Freien außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen gelegene Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auf einem Stellplatz dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden . 2 Ein Einstellplatz ist eine Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem Stellplatz oder in einer Garage. Auf einem Einstellplatz dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden .
(10) 1Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. In einer Garage dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden.

§ 46
Bauliche Anlagen für Kraftfahrzeuge
1Garagen, insbesondere Parkhäuser, sowie Stellplätze müssen einschließlich ihrer Nebenanlagen verkehrs- und betriebssicher sein und dem Brandschutz genügen.
In baulichen Anlagen für Kraftfahrzeuge dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden.

Das wäre dann doch sicher ausreichend, oder?
 
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Hallo,

ich bin kein Jurist. Aber Aufsitzrasenmäher wären dann auch eingeschlossen, oder?

Gruß, Klaus
 
ich bin kein Jurist. Aber Aufsitzrasenmäher wären dann auch eingeschlossen, oder?
Bin auch kein Jurist, meine aber ja, und auch Mobilitätshilfen für Behinderte oder Traktoren für Mülltonnen etc.

Für das Abstellen/Anschließen von Fahrrädern würden sich dann mittig auf dem Stellplatz in Fahrtrichtung liegende Klappbügel anbieten, die flach heruntergeklappt zwischen den Rädern eines Autos liegen können.
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Aufgerichtet kann man daran Fahrräder oder Velomobile anschließen.
Was denkt Ihr dazu?
 
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Inzwischen liegt bei mir der Nachbau dieser kaufbaren Plastescheiben (dh, ne normale Plasteparkscheibe mit Bohrloch und kleinem Schlösschen, sodass eine Verstellen nicht möglich ist) herum - und setzt Staub an. Mal schauen, vielleicht wird sie sogar noch mal eingesetzt...
 
Mittwoch Abend gibt es von mir mit zwei anderen ein Impulsreferat zu „Wohnungsnahe Fahrradabstellanlagen“ in einer Arbeitsgruppe zu Radverkehr einer bei uns auch im Rat vertreten Partei (die traditionell fahrradafin ist ;-)

Ist eine gute Gelegenheit, die aus meiner Sicht notwendigen Änderungen seitens Politik und Verwaltung anzusprechen.
 
In vielen Städten sind gesicherte Fahrradstellplätze ja meist nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Da Parken am Straßenrand für Fahrzeuge (also auch für Fahrräder oder Fahrradanhänger ;-) erlaubt ist gäbe es somit die Möglichkeit, einen großen Fahrradanhänger zu bauen, in dem Fahrräder oder eben auch Velomobile abgestellt werden können.

In §12 StVO ist das Parken von Kraftfahrzeuganhängern geregelt:
“(3b) 1Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. 2Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“
Da Fahrradanhänger keine Kraftfahrzeuganhänger sind fallen sie nicht unter die Einschränkung des §12 StVO.

Sollten Fahrradanhänger nicht als Fahrzeuge gelten gäbe es noch die Möglichkeit, eine große Kiste mit einem Vorderteil wie beim Cyclauto ‘triporteur’ zum Lastenrad zu machen.
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Zum Parken kann man das Vorderteil dann an die Seite klappen und an der Vorderwand der Kiste festschliessen. Gesichert wird die Kiste vorne zum Parken mit zwei Stützen:
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Da es auf das Fahren nicht so ankommt reicht als Vorderrad ein um die Lenkung ergänztes Einrad, dessen Gabel in ein Steuerrohr geführt wird.
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Noch zwei Vorderradbremsen (je eine vor und hinter der Gabel ;-) und über eine Traverse quasi als langer Vorbau, nach unten abgestützt, ein Lenker dran...
Als Reifen würde ich ausnahmsweise Vollgummi nehmen, hinten am Ende der Kiste zwei 8 1/2“ Reifen vom Rollstuhl (dort vorne).
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Ungebremst, da ja schon zwei Bremsen vorne.

Und so könnte die „Transportkiste“ dieses „Fahrzeugs“ aussehen:
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Wer würde so ein Fahrzeug kaufen, wenn ich einen Hersteller fände?
 
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Habe einen Hersteller angefragt und für die Hinterräder 8 1/2“ Räder mit integrierten Trommelbremsen rausgekramt.
(sind als Paar Rechts/Links gedacht, also gespiegelt)
Ein halbes Einrad, passende Vorderradbremse und ein Lenker gibt es auch schon
(untere Hälfte ;-)
Stiftet jemand eine Fietstrommel?
 
Weiß jemand, wo ich eine aktuelle Sammlung von Vorschriften und Gesetzen zum Thema VM finfe?

Es gab Mal eine Zusammenstellung zum Download, aber ich finde sie nicht mehr.

Wenn jemand den Link bzw. Post in diesem Forum kennt, wäre es sinnvoll, diesen anzupinnen.
 
Hallo,

Weiß jemand, wo ich eine aktuelle Sammlung von Vorschriften und Gesetzen zum Thema VM finfe?

Es ist eine Verordnungen relevant:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html
Dieser § klärt, ob Du ein Fahrrad oder Moped besitzt.
Wenn Fahrrad:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Hier wirst Du lesen, dass die Beleuchtungsvorschriften für Dein Fahrrad unerfüllt sind, also darfst Du am Straßenverkehr nicht teilnehmen. ;)
Wenn Moped, fragst Du im falschen Forum, ;)
solltest wesentliche Antworten aber auch in der StVZO finden.

Gruß, Klaus
 
Jemand hatte letztes Jahr eine DIN A4-Seite zur Benutzungspflicht von Radwegen zum Download bereitgestellt. Das konnte man sich ausdrucken und im VM griffbereit für die freundlichen Damen und Herren von der Polizei haben.

Das suche ich, denn meines ist mir abhanden gekommen.
 
eine große Kiste mit einem Vorderteil wie beim Cyclauto ‘triporteur’ zum Lastenrad zu machen.
index.php

Danke für dieses schöne Teil. Ich kannte es noch nicht.

Gruß, Einrad
 
Es gab ein DIN A4-Blatt, wo die relevanten Auszüge drauf waren, nicht der gesamte Gesetzestext.
2. Da Du jetzt weißt, dass es eine Verwaltungsvorschrift und kein Gesetz war, findest Du es vielleicht mit Hilfe der Forensuchfunktion.
Oder (oft besser als Foren-Suchfunktionen) mit Freund und Helfer Google:
> Verwaltungsvorschrift ausdrucken site:velomobilforum.de <
=> https://www.velomobilforum.de/forum...benutzungspflicht-blatt-zum-mitfuehren.46611/
 
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