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mein Vorschlag wäre, die niedersächsische „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und StellplätzenLeg los!
(Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStplVO)“
an zwei Stellen zu ändern:
„§ 1 Begriffe
(1) Garagen (ergänzt) dienen dem Abstellen im Straßenverkehr bewegter Fahrzeuge, sowohl Kraftfahrzeuge als auch Fahrräder. Garagen mit einer Nutzfläche…“
sowie
„§ 19 Betriebsvorschriften für Garagen
(3) 1 In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von (gestrichen:“Kraft-“) Fahrzeugen nicht aufbewahrt werden. 2In Kleingaragen dürfen Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 l Dieselkraftstoff und nicht mehr als 20 l Benzin aufbewahrt werden.“
In der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wäre entsprechend zu ändern:
§2 Begriffe
(9) 1 Ein Stellplatz ist eine im Freien außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen gelegene Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Auf einem Stellplatz dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden . 2 Ein Einstellplatz ist eine Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einem Stellplatz oder in einer Garage. Auf einem Einstellplatz dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden .
(10) 1Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. In einer Garage dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden.
§ 46
Bauliche Anlagen für Kraftfahrzeuge
1Garagen, insbesondere Parkhäuser, sowie Stellplätze müssen einschließlich ihrer Nebenanlagen verkehrs- und betriebssicher sein und dem Brandschutz genügen.
In baulichen Anlagen für Kraftfahrzeuge dürfen auch andere Fahrzeuge abgestellt werden.
Das wäre dann doch sicher ausreichend, oder?
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