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Hallo,
letztes Jahr hat mich ein Polizist angehalten mit den Hinweis, ich solle doch den Radweg benutzen und da ich mich geweigert habe, hat er dafür gesorgt, das ich ein Bußgeld bekommen solle.
Also ein Brief von der Polizei bekommen, das ich doch bitte die 20 Euro überweisen soll, damit das verfahren beendet wird (was ich nicht gemacht habe).
Danach ein Brief von der Bußgeldstelle bekommen, das ich doch bitte 20 Euro + Verwaltungsgebühr zahlen müsse. Da ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt habe, ging das dann an die Staatsanwaltschaft + Amtsgericht. Und die haben mir dann empfohlen, das ich doch bitte den Bescheid der Bußgeldstelle akzeptieren sollte. Auch dagegen habe ich Widerspruch eingelegt mit den Hinweis, das eine Ortsbegehung erforderlich sein wird, sollten meine Belege (kein Radweg vorhanden) nicht ausreichend sein.
Dann habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt werden soll, wegen Geringfügigkeit. Theoretisch hätte ich noch etwas dagegen unternehmen können, da ich ja meine Kosten selbst tragen solle, was ich dann aber sein gelassen habe, da es mir das nicht wert war. Ist ja nur etwas Porto + Papier + Zeit.
Man sieht, etwas wehren kann sich lohnen. Vielleicht war denen der Aufwand zu groß oder war die Gefahr zu groß, das ich vielleicht doch beweisen könne, das da gar kein Radweg ist...
Vielleicht sollte ich mal eine IFG Anfrage an die Behörde schreiben, wie die den auf die Idee gekommen sind, das da ein Radweg sein solle oder wann die das letzte mal eine Verkehrsschau durchgeführt haben. Ja ich weiß, so was kann man über "Frag den Staat" machen, weiß aber gerade nicht, ob ich dazu Lust habe.
letztes Jahr hat mich ein Polizist angehalten mit den Hinweis, ich solle doch den Radweg benutzen und da ich mich geweigert habe, hat er dafür gesorgt, das ich ein Bußgeld bekommen solle.
Also ein Brief von der Polizei bekommen, das ich doch bitte die 20 Euro überweisen soll, damit das verfahren beendet wird (was ich nicht gemacht habe).
Danach ein Brief von der Bußgeldstelle bekommen, das ich doch bitte 20 Euro + Verwaltungsgebühr zahlen müsse. Da ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt habe, ging das dann an die Staatsanwaltschaft + Amtsgericht. Und die haben mir dann empfohlen, das ich doch bitte den Bescheid der Bußgeldstelle akzeptieren sollte. Auch dagegen habe ich Widerspruch eingelegt mit den Hinweis, das eine Ortsbegehung erforderlich sein wird, sollten meine Belege (kein Radweg vorhanden) nicht ausreichend sein.
Dann habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt werden soll, wegen Geringfügigkeit. Theoretisch hätte ich noch etwas dagegen unternehmen können, da ich ja meine Kosten selbst tragen solle, was ich dann aber sein gelassen habe, da es mir das nicht wert war. Ist ja nur etwas Porto + Papier + Zeit.
Man sieht, etwas wehren kann sich lohnen. Vielleicht war denen der Aufwand zu groß oder war die Gefahr zu groß, das ich vielleicht doch beweisen könne, das da gar kein Radweg ist...
Vielleicht sollte ich mal eine IFG Anfrage an die Behörde schreiben, wie die den auf die Idee gekommen sind, das da ein Radweg sein solle oder wann die das letzte mal eine Verkehrsschau durchgeführt haben. Ja ich weiß, so was kann man über "Frag den Staat" machen, weiß aber gerade nicht, ob ich dazu Lust habe.