Bußgeld mal einfach so abgewehrt

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Hallo,

letztes Jahr hat mich ein Polizist angehalten mit den Hinweis, ich solle doch den Radweg benutzen und da ich mich geweigert habe, hat er dafür gesorgt, das ich ein Bußgeld bekommen solle.

Also ein Brief von der Polizei bekommen, das ich doch bitte die 20 Euro überweisen soll, damit das verfahren beendet wird (was ich nicht gemacht habe).
Danach ein Brief von der Bußgeldstelle bekommen, das ich doch bitte 20 Euro + Verwaltungsgebühr zahlen müsse. Da ich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt habe, ging das dann an die Staatsanwaltschaft + Amtsgericht. Und die haben mir dann empfohlen, das ich doch bitte den Bescheid der Bußgeldstelle akzeptieren sollte. Auch dagegen habe ich Widerspruch eingelegt mit den Hinweis, das eine Ortsbegehung erforderlich sein wird, sollten meine Belege (kein Radweg vorhanden) nicht ausreichend sein.

Dann habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt werden soll, wegen Geringfügigkeit. Theoretisch hätte ich noch etwas dagegen unternehmen können, da ich ja meine Kosten selbst tragen solle, was ich dann aber sein gelassen habe, da es mir das nicht wert war. Ist ja nur etwas Porto + Papier + Zeit.

Man sieht, etwas wehren kann sich lohnen. Vielleicht war denen der Aufwand zu groß oder war die Gefahr zu groß, das ich vielleicht doch beweisen könne, das da gar kein Radweg ist...

Vielleicht sollte ich mal eine IFG Anfrage an die Behörde schreiben, wie die den auf die Idee gekommen sind, das da ein Radweg sein solle oder wann die das letzte mal eine Verkehrsschau durchgeführt haben. Ja ich weiß, so was kann man über "Frag den Staat" machen, weiß aber gerade nicht, ob ich dazu Lust habe.
 
Kann auch schief gehen. Bei mir hat der Polizist eine mehrseitigen! Bericht inkl. Fotos erstellt um den Gefährder, also mich als Radfahrer auf einer leeren Landstraße, der "gerechten Strafe" knapp 90€! zukommen zu lassen. Denn das war nicht nur "nichtbenutzung eines Radweges". Neeein. Das war Gefährdung, weil Autofahrer wegen mir gefährlich überholen MUSSTEN (so sein Wortlaut) und Vorsatz. Dazu noch Verwaltungsgebühren und tata...
Ging bis vors Amtsgericht und wurde eingestellt, kein Freispruch, mit fadenscheinigen Argumenten das selbst meinem Anwalt die Spucke weg bliebt. Dieser war aber so nett mir die Anwaltskosten zu erlassen, da er sowas in seinen 20 Jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt hat (Da wurden vom Richter Gesetze mit "Interessiert mich nicht" einfach weggewischt..)
 
Bei mir hat der Polizist eine mehrseitigen! Bericht inkl. Fotos erstellt
VM? Beim Mehrspurer würde ich freundlich anklingen lassen, dass ich eine Begründung für die Ausnahme meiner regelkonform sorgfältig durchdachten Einzelfallabwägung ggf. gern schriftlich hätte. Wenn man zuvor nicht den Ergeiz des Beamten angestachelt hat, wird er sich die Mühe sparen.
..sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen
Gruß
Christoph
 
VM? Beim Mehrspurer würde ich freundlich anklingen lassen, dass ich eine Begründung für die Ausnahme meiner regelkonform sorgfältig durchdachten Einzelfallabwägung ggf. gern schriftlich hätte. Wenn man zuvor nicht den Ergeiz des Beamten angestachelt hat, wird er sich die Mühe sparen.
Komm Christoph, so schlecht kann doch Dein Gedächtnis kaum sein, dass Du nicht wüsstest, dass dieses Thema bereits lang und breit erörtert wurde... :rolleyes:

Gruß,
Martin, so schlimm es ist, aber bevor jetzt hier die Wiederholung kommt
 
Ein Bild des Radweges, würde uns weiterhelfen diesen Fall zu bewerten. Ich denke das dürfte nicht immer so enden wie in deinem Fall.
 
Hallo,

Kannst du das genauer erklären? War das ein Weg ohne blaue Lollies, auf den du hättest fahren sollen?

Ja die sind da mit getrennter Rad und Fußweg. Das Problem war damals, das die Baustellen so eingerichtet worden sind, das es gar nicht anders möglich war, als auf der Fahrbahn zu fahren.

Außerdem kann man einen Radweg nur noch sehr schwer, wenn überhaupt erkennen. Das der Radweg auch offensichtlich zurückgebaut worden ist, erkennt man, wenn man zu Fuß dort langgeht. Daher auch der Hinweis einer Ortsbegehung.

@Jack-Lee
Was erwartest du von einen Land, das
  • Einen Bundesverkehrsminister hat, der eine PKW Maut einführt, obwohl der wissenschaftliche Ausschuss des Bundestages sagt, das dies nicht mit EU Recht vereinbar ist, seine eigene Behörde sagt, das dies wahrscheinlich nicht mit EU Recht vereinbar ist, der Vertragspartner (Mautbetreiber) erhebliche rechtliche Probleme sieht und deswegen eine höhere Vergütung sehen will, wo andere EU Länder gesagt haben: Das geht so nicht! Und dann später von EuGH gesagt bekommen hat: Das geht so nicht! Gut, der EU Generalanwalt soll wohl festgestellt haben, das dies geht. Und deswegen hat er dann noch schnell vor den Urteil den Mautvertrag unterschrieben. Was soll da noch schief gehen?
  • Wo dieser Minister nicht zurücktreten muss oder gefeuert wird.
  • In einem Land, wo es wichtig ist, während der Corona Krise einfach mal wieder die Autohäuser aufzumachen, aber Demonstrieren verboten wird.
  • In einem Land, wo 56 kBit/s eine ausreichende Internetversorgung im Jahre 2020 darstellt.
  • Das ein schlechteres Mobilfunkinternet hat, als ärmere Länder in der EU. Gut, am Nordkapp ist es auch nicht besser, da hatte ich nur UMTS gehabt, aber im Rest von Norwegen LTE! Was für ein Glück, das Norwegen nicht in der EU ist...
  • Wo Schadstoffwerte eingeklagt werden müssen und jetzt sogar der EuGH entscheiden muss, ob Politiker in Haft gehen müssen, wenn sie meinen, sich nicht an EU Recht zu müssen.
Wenn mir jetzt noch mehr einfallen würde, würde ich wahrscheinlich zu viel schreiben. Daher, wundere dich nicht.

VM? Beim Mehrspurer würde ich freundlich anklingen lassen, dass ich eine Begründung für die Ausnahme meiner regelkonform sorgfältig durchdachten Einzelfallabwägung ggf. gern schriftlich hätte. Wenn man zuvor nicht den Ergeiz des Beamten angestachelt hat, wird er sich die Mühe sparen.
..sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen
Gruß
Christoph

Nein, Einspurer, aber selbst dann könnte ich beim besten gewissen nicht da lang fahren, da ich keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Hindernissen einhalten könne noch die Kurven fahren könne, die da irgendwie vorhanden sind. Ob das ausreicht? Wer weiß.

Ein Bild des Radweges, würde uns weiterhelfen diesen Fall zu bewerten. Ich denke das dürfte nicht immer so enden wie in deinem Fall.

Ja ich habe vorsorglich Fotos gemacht, ein paar Tage später, nachdem ich angehalten worden bin. Weiß aber nicht, ob ich Lust habe, die hier reinzustellen.
 
Hallo,

ich habe es billiger bekommen, weil mein Computer damals faxen konnte und damit kein Porto anfiel.

Zur Erinnerung: Linienbusfahrer hupt, überholt trotz Überholverbotes und drängt mich dabei auf eine Sperrfläche ab bis an den Bordstein. Ich habe ihn mit Standbildern aus dem Mitschnitt angezeigt und bekam postwendend eine Anzeige, weil ich den dortigen Radweg nicht benutzt hätte. Dessen Benutzungspflciht war allerdings über ein Jahrzehnt zuvor aufgehoben worden, später erfolgte eine Umschilderung in Gehweg, Radfahrer frei. Der Streifen Waschbetonplatte erinnert noch an die ehemalige Radweg-Gehweg-Grenze. Ich habe damals Einspruch erhoben, um den wortgleichen Tatvorwurf noch zweimal lesen zu dürfen, bis dann das Gericht in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft aufgrund der Bußgeldhöhe von unter 100 € das Verfahren leider erst gar nicht eröffnete. Meine Beschwerde beim Polizeichef gegen den Polizisten wurde erwidert mit der richtigen Behauptung, die Verwaltungsangestellte hätte sich korrekt verhalten. Deshalb hatte ich mich ja auch über den Polizisten beschwert und nicht über die Verwaltungsangestellte, die genau das getan hat, was der Polizist als ihr Vorgesetzter ihr befohlen hatte. Den Unterschied zu kapieren reichte wohl der Verstand des Polizeichefs nicht aus, dessen Namen Hendele ich seitdem ausschließlich mit Grillgeflügel assoziiere. Er hat übrigens kürzlich jemanden, die sich politisch gegen die Verbreiterung einer Autobahn in Hausgärten und / oder Naturschutzgebieten wehrte, als Autohasserin beschimpft.

Gruß, Klaus - es leben der Rechtsstaat
 
Ja die sind da mit getrennter Rad und Fußweg. Das Problem war damals, das die Baustellen so eingerichtet worden sind, das es gar nicht anders möglich war, als auf der Fahrbahn zu fahren.

Außerdem kann man einen Radweg nur noch sehr schwer, wenn überhaupt erkennen. Das der Radweg auch offensichtlich zurückgebaut worden ist, erkennt man, wenn man zu Fuß dort langgeht. Daher auch der Hinweis einer Ortsbegehung.
Dann habe ich einen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt werden soll, wegen Geringfügigkeit.

Mit anderen Worten: Du hast eine empfindliche Niederlage eingesteckt, denn indem das Verfahren nicht etwa wegen Nichtigkeit, sondern wegen angeblicher "Geringfügigkeit" eingestellt wurde, wurde Dir nicht Recht gegeben.

Ich will Dir bestimmt nicht die Freude am Entscheid über das nicht zu bezahlende, zuerst offenbar zu Unrecht verlangte Bussgeld vergällen, und erst recht niemanden dazu animieren in die Fussstapfen des tragisch endenden Michael Kohlhaas zu treten, aber bei einer so klaren Lage würde ich selber in dieser Situation die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
Den Wortlaut anfechten, so dass er nicht in der jetztigen Form in die Akten und Beamtenköpfe eingeht wäre das Eine. Gelänge mir das nicht, würde ich einen Weg suchen die Posse öffentlich zu machen, damit klar wird, welche mit gewisser Macht ausgestatteten Staatsangestellten die Leute zu gängeln versuchen. Kleine Zeitungen und Radiostationen sind oft dankbare Empfänger von solchem "Material".
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann auch schief gehen. Bei mir hat der Polizist eine mehrseitigen! Bericht inkl. Fotos erstellt um den Gefährder, also mich als Radfahrer auf einer leeren Landstraße, der "gerechten Strafe" knapp 90€! zukommen zu lassen. Denn das war nicht nur "nichtbenutzung eines Radweges". Neeein. Das war Gefährdung, weil Autofahrer wegen mir gefährlich überholen MUSSTEN (so sein Wortlaut) und Vorsatz. Dazu noch Verwaltungsgebühren und tata...
Ging bis vors Amtsgericht und wurde eingestellt, kein Freispruch, mit fadenscheinigen Argumenten das selbst meinem Anwalt die Spucke weg bliebt. Dieser war aber so nett mir die Anwaltskosten zu erlassen, da er sowas in seinen 20 Jahren Berufserfahrung noch nicht erlebt hat (Da wurden vom Richter Gesetze mit "Interessiert mich nicht" einfach weggewischt..)
Igitt. Ich kriegs blanke Kotzen bei solchen Zeilen.

Tut mir leid, echt. Es traf so arg den Falschen!
 
@Jack-Lee Was mich an der ja schon etwas älteren Geschichte interessiert - bist du danach nur noch mit 50 aufm Geh(Rad)weg gefahren oder auf der Straße? Und wurdest du nochmal "erwischt" - mit welchen Konsequenzen?
 
@stan : Ich habe diesen Radweg auch danach nur 1-2 genutzt. Und nach diesen Erfahrungen wieder die Fahrbahn genommen.
Der Weg dient im Regelfall aus Gassigehweg für die Bewohner der anliegenden Dörfer, sowie für Gruppen von Nordic-Walkern oder anderer eher "Raumfüllenderen" Wandergruppen. Drauf/runter kommen ist, dank fehlender Querungshilfen und 0 Sicht wegen Gebäuden und Vegetation, zudem eine wahre Freude mit dem VM.
Ach ja, und im letzten Teil durch den Wald kurz vor Quirla reichte ein Kinderwagen aus, das man sich gegenseitig nicht mehr passieren konnte -> aussteigen, Ks zur Seite zwischen die Bäume heben, Dame vorbei lassen, Ks wieder auf den Weg heben, weiter...
Aber das ist ja alles zu meiner Sicherheit. Naja, zumindest auf ca. 2km. Die restlichen 45km fahre ich normal auf der Landstraße weiter.

PS. obwohl hinter Quirla, Richtung Gera, in Richtung "bergauf" nun ein schön breiter, gut angebundener Weg entlaggeht, den ich regelmäßig nutze. So gehts doch auch.
 
Hallo,

Mit anderen Worten: Du hast eine empfindliche Niederlage eingesteckt, denn indem das Verfahren nicht etwa wegen Nichtigkeit, sondern wegen angeblicher "Geringfügigkeit" eingestellt wurde, wurde Dir nicht Recht gegeben.

Ich will Dir bestimmt nicht die Freude am Entscheid über das nicht zu bezahlende, zuerst offenbar zu Unrecht verlangte Bussgeld vergällen, und erst recht niemanden dazu animieren in die Fussstapfen des tragisch endenden Michael Kohlhaas zu treten, aber bei einer so klaren Lage würde ich selber in dieser Situation die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
Den Wortlaut anfechten, so dass er nicht in der jetztigen Form in die Akten und Beamtenköpfe eingeht wäre das Eine. Gelänge mir das nicht, würde ich einen Weg suchen die Posse öffentlich zu machen, damit klar wird, welche mit gewisser Macht ausgestatteten Staatsangestellten die Leute zu gängeln versuchen. Kleine Zeitungen und Radiostationen sind oft dankbare Empfänger von solchem "Material".

Ich hätte auch direkt beim Polizeibeamten mal Strafanzeige erstatten können, wegen nicht ordnungsgemäßen abgesicherten Baustellen. Dann müsste sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern und nicht ich. Gut, noch ist es nicht verjährt. Also kann ich das noch nachholen. Es gibt da viele Möglichkeiten, diesen nachzugehen. Die entscheidene Frage ist nur, ob ich den Lust dazu habe.
 
Ich hätte auch direkt beim Polizeibeamten mal Strafanzeige erstatten können, wegen nicht ordnungsgemäßen abgesicherten Baustellen.
Das wäre eine ziemlich sinnfreie Konfrontation die am Ziel vorbei schiesst. Eine derartige Anzeige sollte allenfalls die Polizei erstatten.

Es gibt da viele Möglichkeiten, diesen nachzugehen. Die entscheidene Frage ist nur, ob ich den Lust dazu habe.
Lust an Konfrontation und konsequente Verteidigung seiner Rechte sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Keine Lust zu haben seine Rechte nicht mit Füssen treten zu lassen heisst jenen Recht geben welche dies zu unrecht tun. Sich aber dann genau deswegen zu beklagen ist leider ein weit verbreitetes Verhaltensmuster.
 
der "gerechten Strafe" knapp 90€! zukommen zu lassen.
Die du dann aber nicht zu bezahlen brauchtest, weil ja
und wurde eingestellt, kein Freispruch, mit fadenscheinigen Argumenten das selbst meinem Anwalt die Spucke weg bliebt. Dieser war aber so nett mir die Anwaltskosten zu erlassen,
das Verfahren eingestellt wurde? Eingestellt heißt ja, das Bußgeld muß nicht bezahlt werden. Oder wurde dein Einspruch abgeweisen, was etwas anderes als Einstellung ist.

Die Einstellung eines OWi-Verfahren ist eine zweischneidige Sache, weil die Kosten (Anwalt) am (evtl. völlig zu unrecht) Beschuldigten hängen bleiben. Siehe den Fall von @Klaus d.L. , der aber so "schlau" war, das ganze zunächst ohne Anwalt durchzuziehen. Jemand der kleine Ahnung hat, holt sich einen Anwalt und bleibt dann auf den Kosten sitzen, die evtl. höher als das ursprünglich völlig zu Unrecht verhängte Bußgeld sind. Meiner Meinung nach sollte ein Beschuldigter die Möglichkeit haben, ein Freispruch bzw. Urteil zu erzwingen, was er aber zur Zeit bei Bußgeldern <100 EUR nicht hat.
 
, und im letzten Teil durch den Wald kurz vor Quirla reichte ein Kinderwagen aus, das man sich gegenseitig nicht mehr passieren konnte -> aussteigen, Ks zur Seite zwischen die Bäume heben, Dame vorbei lassen, Ks wieder auf den Weg heben, weiter...
Ich merke immer wieder, dass BaWü nicht ansatzweise als Referenz für Radwegproblematik gelten kann.... I hung my head.....
 
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