braucht ein VM Blinker?

AW: braucht ein VM Blinker?

Am Fahrrad sind Blinker, soweit mir bekannt, sogar verboten.
Echt? Weiß dazu jemand mehr?

Was ich gefunden habe ist http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php

§54 Fahrtrichtungsanzeiger

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein.
Da steht nicht, dass andere Fahrzeuge nicht dürfen, nur Kraftfahrzeuge "müssen".
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
Ist klar.
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
...
offenen Krankenfahrstühlen, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, ...
Steht aber nichts von "verboten".
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.
Vulo: nixus selberbastelus... :rolleyes:
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Steht aber nichts von "verboten".
Doch!

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Also Blinker verboten.
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel... Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Damit haben wir ein Problem: Die Pedalrückstrahler (wenn überhaupt welche auf den Klickpedalen sind) sind bei Velomobilen meist durch die Karrosserie verdeckt, bei unverkleideten Liegerädern strahlen sie steil nach oben bzw. unten, sind also für den Autoverkehr auch unwirksam.
Ich habe langsam den Eindruck, als müssten wir Velomobilisten und Liegeradler die Initiative ergreifen, um nicht legislativ ausgebremst zu werden. Noch sind wir in einer Nische, die aber immer dichter bevölkert wird und irgendwann zu einem ernstzunehmenden Faktor im Verkehr wird.
Die Gesetzgebung berücksichtigt bisher nur die Uprights mit ihren unverdeckt horizontal liegenden Pedalen, ebenso die hohe Silhouette, gute Übersicht und eher gemächliche Geschwindigkeit der herkömmlichen Muskelkraftfahrzeuge.
Wenn es der Gesetzgeber wirklich ernst meint mit dem Umweltschutz, dann müsste er unseren Null-Emissions-Fahrzeugen doch eigentlich weitestmöglich entgegenkommen, oder? Leider bin ich kein Jurist...

Grüße, Martin
 
AW: braucht ein VM Blinker?

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Also Blinker verboten.
Wieso verboten? Es dürfen nur die vorgeschriebenen ... Einrichtungen angebracht sein. Wo steht, was vorgeschrieben ist? Es heißt doch in "§54 Fahrtrichtungsanzeiger":
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein.
Dort steht nicht, dass Fahrräder keine haben dürfen!

Und "...für zulässig erklärt..." ist für mich das Wellenzeichen oder das "Z" auf den Leuchten.
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Das steht in den Absätzen 3, 4 und 7 von § 67 der STVZO.
Danke, aber 3 = Scheinwerfer, 4 = "Rückseite" und 7 = Längsseiten

Überall steht nur, was dran sein muss. Nirgends steht, was nicht dran sein darf!
Dass ein Fahrrad vorne ein Licht haben muss, das nicht blendet, und hinten rotes Licht und an den Seiten gelb usw. ist ja gut und schön, aber nirgends steht, dass Blinker verboten sind! Nirgends.

Oder meinst Du, dass mit
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen ... Einrichtungen angebracht sein.
gemeint ist, was hier im § 67 nicht steht, ist auch nicht erlaubt? :confused:
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Am Fahrrad sind Blinker, soweit mir bekannt, sogar verboten.
Beim Velomobil empfinde ich Blinker aber als Sicherheitsgewinn, da man dort, wie du schon sagst, häufig nur schlecht Handzeichen geben kann. Besonders bei einer hohen Verkehrsdichte sind Zeichen zum Richtungswechsel angebracht um Unfälle zuvermeiden.

In der Schweiz sind Blinker am Fahrrad erlaubt.

Eusebius
 
AW: braucht ein VM Blinker?

gemeint ist, was hier im § 67 nicht steht, ist auch nicht erlaubt? :confused:

Wie so oft, sind zwar Gesetze und Vorschriften vorhanden, aber selten so eindeutig formuliert, das auch Otto-Normal diese auf Anhieb versteht ...

Ich hab Blinker dran und benutze sie auch.
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Wie so oft, sind zwar Gesetze und Vorschriften vorhanden, aber selten so eindeutig formuliert, das auch Otto-Normal diese auf Anhieb versteht ...
Heißt das jetzt "ja" oder "nein"? :D
Ich hab Blinker dran und benutze sie auch.
Klar, so werde ich's auch machen. Die Rennleitung freut's doch eher, dass alles schön hell und sicher ist. Ob da jetzt ein Wellenzeichen auf dem Licht ist oder irgendwas 5 cm zu hoch oder zu niedrig ist, stört doch die Jungs in Grün nicht - zumindest nicht im Alltagsbetrieb. Nur wenn sie einem wegen sowas ans Knie pinkeln wollen, ist man halt der Angeschmierte.
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Oder meinst Du, dass mit
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen ... Einrichtungen angebracht sein.
gemeint ist, was hier im § 67 nicht steht, ist auch nicht erlaubt.
Ich fürchte, genauso ist (2) gemeint :-(

Im Zweifel bewegen sich VM-Fahrer solange weiter in einem rechtsfreien Raum, bis in einer Grundsatzentscheidung vom Bundesverfassungsgericht der Gesetzgeber dazu aufgefordert wird, endlich die StVZO an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und sinnvolle Regeln für Liegeräder und VM festzulegen. Wenn ich mir aber das Ergebnis der letzten Novelle anschaue, in der immer noch Leistung und Nennspannung der Dynamos geregelt wird anstelle von Lichtstärke und Ausleuchtung, würde ich meine woanders schon notierte Idee wieder aufgreifen und vorschlagen, daß aktiv von den VM- und Liegeradfahrern entsprechende Regeln ausgearbeitet und als Vorschlag eingereicht werden.

Problem: wir haben keine Lobby (und ich bin zur Zeit ja noch weder das eine noch das andere :( )
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: braucht ein VM Blinker?

Hallo ....
in der letzten nicht verabschiedeten Novelle war die Möglichkeit zur Anbringung von Blinkern an Mehrspurfahrzeugen vorgesehen. Es kommt also...... die Frage ist nur wann. Die Novelle wurde aus verschiedenen anderen, mir nicht bekannten Gründen nicht verabschiedet.

mit besten velomobilen Grüssen
Mikus
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Hallo Mikus,

die Novelle wurde - auch von Radlern - wegen "Überregulierung" abgelehnt. Dass damit auch positive Ansätze unter den Tisch gefallen sind wie die Blinker, oder die Einschränkung der Anbringung von Reflektoren nur bei technischer Möglichkeit (Pedalreflektoren bei Liegerädern) ist ärgerlich.

Die "überregulierten" Bereiche betrafen die Herstellerseite (Pflicht zur eindeutigen Rahmenkennzeichnung...). Eigentlich klar wieso die Novelle auch nach Jahre langem Anlauf gescheitert ist.:mad:

Tschüss Carsten
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Hallo Peter,
zufälliger Weise hab ich heute recht zeitgleich mit deinem Beitrag von 14:55 im Liegeradforum ein paar "Gedankenergüsse" zu dem Thema nieder geschrieben. Im Prinzip ist meine Auslegung sehr ähnlich der deinen. Ich kopiere das einfach mal hier rein, vielleicht interessiert es ja jemanden.
(Ich hoffe, Martin hat nichts dagegen, das er zum Teil mit zitiert wird.)

Grüße,
André


Re: StVZO §67

LIEGERAD-FORUM

Geschrieben von trubby am 16. Oktober 2007 14:54:08:

Als Antwort auf: Re: Wahnsinn mit 50 kmh über den Radweg. geschrieben von Martin S. am 16. Oktober 2007 07:09:15:

>>ich hab mir mal die aktuelle StVZO (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.9.1988 I 1793; zuletzt geändert durch V v. 24.5.2007 I 893) vorgeknöpft und dort unter §67 kein expliziertes Verbot mehr finden können.
>Aber ein implizites. Unter §67 (2) StVZO steht der Satz "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. "
>Das ist eine klare Einschränkung.
>Gruß,
>Martin

Ja, aber sind sie denn nicht durch §54 (6) "für zulässig erklärt"? Denn dort heißt es ja:
"Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen."

Gleiches würde dann auch für Bremsleuchten gelten, denn auch in §53 (2) findet sich die Formulierung "Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen."

Wie wir alle durch das Rikscha-Urteil gelernt haben, ist ja nicht der Wortlaut eines Textes ausschlaggebend, sondern (sinngemäß zitiert) "die Absicht des Gesetzgebers".
Und ich kann mir nicht erklären, warum der Gesetzgeber beabsichtigen sollte, Blinker an Fahrrädern zu verbieten und an gleich schnellen (oder mitunter auch langsameren) Fahrrädern mit Hilfsmotor oder Mofa zu erlauben.
Es scheint mir doch eher so zu sein, das die Absicht von §67 die war/ist, den doch wichtigen, weil häufig vorkommenden aber energiemäßig "minderbemittelten" Fahrrädern zu einer Mindestbeleuchtung zu verhelfen. So wären auch die vielen lustigen Reflektoren zu erklären, da der Gesetzgeber die erzeugbare aktive Beleuchtung wohl nicht als ausreichend erachtet hatte.

Deshalb würde ich die Passage in §67 (2) "... für zulässig erklärten ..." nicht stur auf "... in §67 für zulässig erklärten ..." ummünzen, sondern als "... in der StVZO für zulässig erklärten ..." interpretieren (also keine Taschenlampen, etc. pp.).
(Außerdem wird ja §32 Abs.9 Punkt 1B (Anhängerbreite) auch so interpretiert, daß er auch für Fahrräder gilt.)

Die Annahme, das Blinker und Bremslichter an Fahrrädern verboten seien (ich nehme ja an, daß sie es nicht sind) ist ja möglicher Weise auch darin begründet, daß es in der Vergangenheit technisch kaum möglich war, die Bedingungen dafür am Fahrrad zu erfüllen. Mit den heutigen und zukünftigen leuchtstarken LED lassen sich aber die geforderten Leuchtstärken auch mit der geringen elektrischen Leistung erreichen, die beim Fahrrad zur Verfügung steht.

Grüße,
André
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Hallo André,

ist ein interessanter Ansatz! Mal sehen, vielleicht ergibt sich mal die Gelegenheit, daß ich mit einem Juristen in meiner Verwandtschaft darüber rede. (Allerdings ist er Staatsrechtler, aber einen Versuch ist es wert.)


Die "überregulierten" Bereiche betrafen die Herstellerseite (Pflicht zur eindeutigen Rahmenkennzeichnung...). Eigentlich klar wieso die Novelle auch nach Jahre langem Anlauf gescheitert ist
Ich sag ja, uns fehlt die Lobby - wo könnten wir die aufbauen?

Wie steht eigentlich der ADFC so zu Liegerädern und VMs? Sind die ein Thema, oder ist er von Uprights dominiert?
 
AW: braucht ein VM Blinker?

Da besteht ja doch noch Hoffnung!
Ich würd's ja mal auf einen Versuch ankommen lassen und an meinem Liegerad Blinker montieren. Das Zeug habe ich ja schon komplett daheim fürs Alleweder: Blinker vorne und hinten, LED-Spezialblinkrelais, Blinkerschalter. Dann damit zur nächsten Polizeiwache und mal frech nachfragen. Wenn die Jungs da zu toben, anfangen, kann ich's ja wieder runterbauen. :D
 
Braucht man ein Blinker? Wann ja, woher?

Moin Moin,

sollten die Nachforschungen positiv für Blinker sein, stellt sich doch immer gleich die Frage:

Wo bekomme ich welche her?
Und was kostet so ein Teil?

Hier einpaar Online-Beispiele für Bilnker am Fahrrad :rolleyes::

a)

b)

c)

Natürlich gibt es noch bei den üblichen Verdächtigen :cool: aus dem Motoradzubehörmärkten wie:

Louis

Polo

Hein Gerike

etc. 6 bzw. 12 V Blinker zu kaufen.

SG

Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: braucht ein VM Blinker?

Danke, aber 3 = Scheinwerfer, 4 = "Rückseite" und 7 = Längsseiten

Überall steht nur, was dran sein muss. Nirgends steht, was nicht dran sein darf!
Dass ein Fahrrad vorne ein Licht haben muss, das nicht blendet, und hinten rotes Licht und an den Seiten gelb usw. ist ja gut und schön, aber nirgends steht, dass Blinker verboten sind! Nirgends.

gemeint ist, was hier im § 67 nicht steht, ist auch nicht erlaubt? :confused:
Genau. Nur was in § 67 steht ist erlaubt. Weiter nichts.

Aber die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Jede vernunftige Polizist wird nichts gegen Blinker und Bremslicht haben.
 
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