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(*) jedoch "deutlich unter 20 km/h" (Kettler, Recht für Radfahrer 2. Aufl., S 98)Für Fahrräder seien dahingegen angeblich höhere Geschwindigkeiten(*) zulässig, da man sonst Probleme mit dem Gleichgewicht bekomme.
edit: im gleichen Absatz wird Schrittgeschwindigkeit anhand mehrerer Urteile mit 4 bis 10 km/h gleichgesetzt