Berlin: Tempolimit für Radfahrer

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SPON

Gemäss SPON wird ein Tempolimit für Radfahrer an einer Radstrasse eingeführt. interessant finde ich aber die Hinweise zum Sichtfahrgebot bei Nacht, und dem Anhalten im Bereich des Kegels der Beleuchtung, (eigentlich analog zum Kfz) In der Praxis orientiere ich mich aber natürlich auch an der Umgebung, und gerade beim Baron mit seinem recht tiefen Scheinwerfer dürfte die Geschwindigkeit dann deutlich reduziert sein, (und ich hab immerhin nen Edellux dran)
 
Im Artikel steht nichts von einer
(meinst Du eine Fahrradstraße?), dort ist nur von einem Rad_weg die Rede. — Weißt Du mehr?

Anhalten im Bereich des Kegels der Beleuchtung, (eigentlich analog zum Kfz)
Wo kann ich das (bzgl der KFZ) nachlesen? Bislang kannte ich nur

https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html schrieb:
(1) […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Der Lichttkgel der Scheinwerfer findet da keine Erwähnung.
 
für KFZ gesperrten
!= Fahrradstraße

Die Behauptung aus dem SPON Artikel
"Radfahrer", erklärt der Anwalt, "müssen nachts innerhalb des Lichtkegels ihrer Beleuchtung anhalten können, ansonsten droht ein Bußgeld"
wird auch durch die von Dir zitierten Urteile nicht gestützt. Wenn z. B. Straßenbeleuchtung bessere Sicht ermöglicht, ist die Reichweite der Fahrradfunzel irrelevant (KFZ analog). Ansonsten stellen auch die Urteile lediglich die Bedeutung des sogenannten Sichtfahrgebotes heraus.
 
Woher soll man als Radfahrer ohne Tacho eigentlich wissen, ob man diese rechtlich fragwürdige Geschwindigkeitsbegrenzung gerade einhält oder überschreitet?
 
Woher soll man als Radfahrer ohne Tacho eigentlich wissen, ob man diese rechtlich fragwürdige Geschwindigkeitsbegrenzung gerade einhält oder überschreitet?
Dein Rad, deine Pflicht. Wenn du es nicht abschätzen kannst, musst du dir dafür halt ein Tacho montieren...
 
Wenn ich mit das Bild anschaue, dann seh ich keinen Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Das 20 Schild ist für den motorisierten Verkehr. Ja, auch Radfahrer müssen in einer 30er Zone angepasst fahren und nicht deutlich über 30 km/h, aber das hier ist keine 30er Zone, sondern eine voll ausgebaute Straße, und schon gar keine 20er Zone.

Da haben sich ein paar Sesselpupser gedacht sie seien ganz kreativ und clever, aber ich glaub nicht, dass das 20er Schild da lange bleiben wird.
 
Ja, um mehr geht es nicht. Ich fand es interessant, und gerade jetzt in der aufkommenden dunkleren Jahreszeit halte ich das , besonders überland, für bedenkenswert. Ich vermute auch, das sich das so nicht durchsetzten wird. Zumal die Friedrichstrasse eher hell ist... (seit wann ist die eigentlich für Autso gesperrt?)
 
Ist das Deine persönliche Einschätzung oder irgendwie durch geltendes Recht abgedeckt?
In der STvO steht nur was von Geschwindigkeiten.
Die hast du einzuhalten. Wie du das machst, ist erstmal dein Problem.
Kraftfahrzeuge werden afaik ohne geeichten Tacho nicht zugelassen. Problem gelöst.
Fahrräder sind nicht zulassungspflichtig, ergo gibt es auch keine Pflicht, einen Tacho zu haben.
 
Leute, die Straße ist für KFZ gesperrt, für Radfahrer freigegeben und hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h.
Ich muß mich in der Tettnanger Einkaufsstraße auch an die 20 km/h Begrenzung halten, auch nachts.

Gruß,

Tim
 
irgendwie durch geltendes Recht abgedeckt?
StVO, Zeichen 274. Da heißt es: " Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren." Dort steht nichts davon, dass das nur gilt, wenn an dem Fahrzeug ein Tacho vorhanden ist.
 
Ich finde das Tempolimit in der Friedrichstraße eigentlich ganz gut. Im Grunde kann ich mir nicht vorstellen, dass hieraus Konsequenzen für den Radverkehr erwachsen, außer dass man auf die Fußgänger in der Flaniermeile Rücksicht nimmt. Tagsüber wechseln die hier gerne mal ohne zu schauen die Straßenseite. In der Nacht wird das Tempolimit niemand kontrollieren und es gibt deutlich weniger Flaniergänger. Zudem kann man dort ob der vielen Lichter sehr gut sehen, so dass eine Begrenzung des Bremsweges auf den Lichtkegel doch sehr an den Haaren herbeigezogen scheint.
Die Zeiten der Friedrichstraße als dichter Auenwald sind schon sicher 1000 Jahre vorbei.
 
Fahrräder sind nicht zulassungspflichtig, ergo gibt es auch keine Pflicht, einen Tacho zu haben.
Früher waren Tachos an Fahrrädern verboten; sie wurden aber geduldet. Wie sieht das heutzutage aus? Rechtlich wird wohl kaum jemand verlangen können, dass man die Geschwindigkeit mit einem verbotenen Instrument misst. Ach so: weil ja Tachos keine Pflicht sind und man rechtlich aufs Schätzen der Geschwindigkeit angewiesen ist: welche Toleranzen werden da zugrundegelgt? Müssten die nicht größer sein als bei PKW?
 
Nein, Zeichen 274 gilt für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder.
Lediglich die pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h innerorts gilt nur für KFZ.

mhh, verdammt, du hast Recht :).

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen (siehe Foto) hab ich trotzdem vorher noch nie gesehen. Wird sich das in Zukunft durchsetzen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen (siehe Foto), hab ich trotzdem vorher noch nie gesehen. Wird sich das in Zukunft durchsetzen?

Das, was ich dazu mal gelesen hatte, bezog sich auf verkehrsberuhigte Bereiche/Spielstraßen, in denen man mit einem Kraftfahrzeug ja nur mit "Schrittgeschwindigkeit" fahren darf. Für Fahrräder seien dahingegen angeblich höhere Geschwindigkeiten zulässig, da man sonst Probleme mit dem Gleichgewicht bekomme. Das trifft für Trikes und Quads (verkleidet oder unverkleidet) natürlich nicht zu, aber egal, das muss man ja nicht erwähnen. Ungebremst durchrasen darf man natürlich nicht, aber andererseits befindet sich ein Liegeradfahrer ja auf genau der Höhe, auf der die Kinder, die es in solchen verkehrsberuhigten Zonen zu schützen gilt, sich befinden. Wo kann man die Kinder somit besser sehen, wenn nicht dort?
 
Früher waren Tachos an Fahrrädern verboten; sie wurden aber geduldet. Wie sieht das heutzutage aus?
Das sie mal verboten waren, ist mir neu. Aktuell kenne ich keine Vorschrift, die die Benutzung eines Tachos am Fahrrad verbietet. Außer vielleicht solche mit beleuchtbarem Display. Die könnten ggf. als "lichttechnische Einrichtung" gelten.

Ach so: weil ja Tachos keine Pflicht sind und man rechtlich aufs Schätzen der Geschwindigkeit angewiesen ist: welche Toleranzen werden da zugrundegelgt? Müssten die nicht größer sein als bei PKW?
Grund für den Toleranzabzug ist doch die Messungenauigkeit. Ist die beim Fahrrad größer als beim PKW?
 
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