Aufteilung der Abstände auf einem Feldweg bei Gegenverkehr

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Hallo,
vielleicht weiß jemand was dazu.
Wenn ich auf einem Feldweg fahre der für den öffentlichen Vekehr frei gegeben ist, etwa 4 Meter breit ist und ein Auto kommt mir entgegen frage ich mich wie ist das mit den Abständen.
Gehört jedem die Hälfte der Rest muss aufs Feld?
Muss ich vomFledweg runter?

Meine Erfahrungen sind total unterschiedlich. Meist einigt man sich durch Handzeichen eiert irgendwie aneienader vorbei und jeder freut sich dass esso gut geklappt hat.
Aber einige ....
Drumm würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht.
Konnte nix ergoogeln.

Danke für eine Antwort
 
Im Schadensfall könnte die höhere Betriebsgefahr des KFZ gegenüber dem Fahrrad eine Rolle spielen, oder? Also, ich will doch hoffen, dass man die höhere Betriebsgefahr beim KFZ sehen würde.
 
Hatte noch ne Textidee fürs googeln und dann kam das hier

"Schmale Straße – welches Auto darf zuerst fahren?​


Fazit: Ist die Straße so schmal, dass zwei Fahrzeuge nicht problemlos und zügig aneinander vorbeifahren können, müssen sie abbremsen – notfalls bis zum Stillstand – und sich mit dem entgegenkommenden Fahrzeugführer über die weitere Vorgehensweise verständigen."
 
Die Frage ist ja aber, was ist, wenn einer der beiden Verkehrsteilnehmer schmal genug ist, dass zwei von seiner Sorte passen würden. Bei zwei Autos sind beide gleich schuld an der Misere, bei einem Auto und einem Fahrrad oder Motorrad ist nur das Auto schuld. Moralisch sehe ich also den Autofahrer in der Pflicht, sich mindestens mbis zur Fahrbahnmitte zurück zu ziehen, soweit nötig und möglich. Rechtlich aber wahrscheinlich nicht weiter geregelt und Schuld bekommt vielleicht, wer am wenigsten abgebremst hat. :LOL: (Je nach Richter, nehme ich an.)
 
Die Frage ist ja aber, was ist, wenn einer der beiden Verkehrsteilnehmer schmal genug ist, dass zwei von seiner Sorte passen würden.
Was sollte sich dadurch ändern? Wenn es für jede Richtung einen Fahrstreifen gibt, ist es relativ klar, aber sind Fahrstreifen auch ohne Markierungen vorhanden?
 
Die Urteilsbegründung ist doch eindeutig:

"Das Gericht wies darauf hin, dass ein zügiges Befahren einer schmalen Straße nur zulässig ist, wenn zwei Fahrzeuge mit einem Mindestseitenabstand von einem Meter und der Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zum rechten Fahrbahnrand aneinander vorbeifahren können. Anderenfalls müssen beide Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit deutlich verringern und das jeweils andere Kfz besonders vorsichtig passieren. Ist die Straße selbst dafür zu schmal, müssen die Fahrzeugführer anhalten und sich darüber verständigen, wer zuerst weiterfahren und das stehende Gefährt passieren darf."

Nix mit Fahrbahnmitte, gleichbreit, unterschiedlich breit, Moral, nur das Auto Schuld etc.
 
Bei uns ist's am Land ganz normal, dass man bei Gegenverkehr in's Bankett ausweichen muss.
Stress gibt's dann, wenn einer die Lage anders einschätzt, als der andere.
(Z.B: bei viel Laub am Bankett, mangelnder Einschätzung des eigenen Autos, etc...)
 
Die Urteilsbegründung ist doch eindeutig:

"Das Gericht wies darauf hin, dass ein zügiges Befahren einer schmalen Straße nur zulässig ist, wenn zwei Fahrzeuge mit einem Mindestseitenabstand von einem Meter und der Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zum rechten Fahrbahnrand aneinander vorbeifahren können. Anderenfalls müssen beide Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit deutlich verringern und das jeweils andere Kfz besonders vorsichtig passieren. Ist die Straße selbst dafür zu schmal, müssen die Fahrzeugführer anhalten und sich darüber verständigen, wer zuerst weiterfahren und das stehende Gefährt passieren darf."

Nix mit Fahrbahnmitte, gleichbreit, unterschiedlich breit, Moral, nur das Auto Schuld etc.

Nicht ganz so eindeutig, im ersten Satz ist noch von zwei Fahrzeugen die Rede, danach werden explizit "KFZ" genannt.
 
Also hier umme gilt Dickfelligkeit. Draufhalten und schauen wer zuerst nachgibt. Nicht umsonst sind SUVs mit möglichst klotziger Front beliebt. (Verbeulte Lieferwagen sind dennoch wirkungsvoller, har har.)
 
Die Urteilsbegründung ist doch eindeutig:

"Das Gericht wies darauf hin, ...
also gibt es keinen Gesetzestext, sondern mal wieder bloß die eine oder andere Interpretation dazu bei Urteilen? Das ist ja schade :(

Das mit dem Mindestabstand finde ich auch interessant, bspw. zu Überholen von Radfahrern "außerhalb geschlossener Ortschaften 2m" scheint aber beim Gegenverkehr egal...

Schön, unsere Gesetze...
 
Niemand fährt "versehentlich" frontal mit der Fahrerseite einen Radfahrer über den Haufen. Daher der Unterschied zum Überholen.

In Norwegen gibt es die Regel mit der Strassenmitte. Wer über der Mitte war ist zu 100% schuld am Crash.
 
Niemand fährt "versehentlich" frontal mit der Fahrerseite einen Radfahrer über den Haufen. Daher der Unterschied zum Überholen.
Muss ja nicht gleich das Überfahren sein. Auch das sehr enge entgegenkommen, gern mit Kind oder Hund im Anhänger, kann schon einige Schreckreaktionen verursachen. Und bei Seitenwind braucht es gern plötzlich etwas mehr Platz um ein Umkippen vom Wind zu verhindern. Aber wir weichen ab. Laut Gesetzt wohl nicht so dolle eindeutig...
 
Wenn Du das nicht willst kannst es ja selber verhindern. Du fährst mittig bis der Gegenüber ausreichend abgebremst hat, erst dann gehst an den rechten Rand.
 
Ich bin gerade hier in der Feldmark auch sehr passiv. Da ich keine Ahnung habe wer mir so entgegenkommt, und warum, der Förster oder Landwird mit "Notfall" im Kopf oder der Hippe SUV-Gassiführer mit Telefon am Ohr... weiche ich immer brav aus und stehe neben der Fahrbahn, bis es vorbei ist. Die meisten hier sind auch sehr ruhig und zurückhaltend und/oder dankbar dafür.

Bloß manchmal... mache halt auch *ich* Fehler beim Vorausschauen oder reagiere zu spät... und dann kommt so ein eiliger rücksichtsloser Hampel... aber gut jetzt, zurück zur Sache :D
 
Wir haben in Graz ein ähnliches Thema mit auf der Straße aufgemalten Radwegen gegen die Einbahn.
Die aufgemalten Begrenzungen wurden jetzt fast alle entfernt, damit die Rechthaberei beider Seiten abnimmt und wieder mehr aufeinander aufgepasst wird.

Gruß, Harald
 
Bei 4 m Breite passt doch entsprechender Geschwindigkeit ein PKW und ein Fahrrad bei entsprechender Geschwindigkeit aneinander vorbei. Ansonsten StVO §1. Damit ist doch alles geregelt. Oder welche Frage ist genau offen?
 
Die Frage war, wie es rechtlich aussieht - um das zu beurteilen macht es Sinn zu hinterfragen wie es ausgeht, wenn es nicht funktioniert hat. Der StVO §1 wäre eigentlich der einzige Paragraph, der hätte geschrieben werden müssen. Leider ist er stattdessen der, der am wenigsten beachtet wird.
 
also gibt es keinen Gesetzestext, sondern mal wieder bloß die eine oder andere Interpretation dazu bei Urteilen? Das ist ja schade :(
Doch, es gibt Paragraph 1, nur eine Spezifizierung davon gibt es nicht. Wäre auch schwierig, da müsste man im Gesetzestext ja die Breite aller Fahrzeuge und die Beschaffenheit aller Fahrbahnränder berücksichtigen.

Das mit dem Mindestabstand finde ich auch interessant, bspw. zu Überholen von Radfahrern "außerhalb geschlossener Ortschaften 2m" scheint aber beim Gegenverkehr egal...

Schön, unsere Gesetze...
Na dann würde dir das ja eh nichts bringen.

Da ich keine Ahnung habe wer mir so entgegenkommt, und warum, der Förster oder Landwird mit "Notfall" im Kopf oder der Hippe SUV-Gassiführer mit Telefon am Ohr... weiche ich immer brav aus und stehe neben der Fahrbahn, bis es vorbei ist. Die meisten hier sind auch sehr ruhig und zurückhaltend und/oder dankbar dafür.

Bloß manchmal... mache halt auch *ich* Fehler beim Vorausschauen oder reagiere zu spät... und dann kommt so ein eiliger rücksichtsloser Hampel...
Vielleicht rechnen die auch einfach nicht damit weil sonst immer alle brav ausweichen?

Ich fahre mit dem Fahrrad immer so dass ich mit allen Rädern auf dem Asphalt bleibe, Landwirte und Förster haben keine Probleme mit unbefestigten Wegen. Blöd sind Holztransporter, da müssen wir beide anhalten.
 
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