Aufteilung der Abstände auf einem Feldweg bei Gegenverkehr

Die Frage war, wie es rechtlich aussieht
Als Münsterlander Wirtschaftswegebenutzer behaupte ich, das das Miteinander auf unserem sehr dichtem Wirtschaftswegenetz unter anderem deswegen weitgehend problemlos funktioniert weil sich bei Begegnungen keiner zuerst die Frage nach "wie es rechtlich aussieht" stellt.
Da wird ausgewichen und auch mal an passender Stelle neben der Fahrbahn gewartet, obwohl der Gegenverkehr noch viele viele Meter weg ist.
Auf so einen Quatsch wie "egal wie breit mein Fahrzeug ist, die Hälfte der Fahrbahnbreite steht mir zu" kommt hier niemand.
Stattdessen wird praktiziert, was STVO §1 meint und was sich aus gesundem Menschenverstand und einigermaßen passabler Erziehung ohnehin ergibt.
Man sollte sich eben darüber im Klaren sein, das Wirtschaftswege (zumindest bei uns hier) rechtlich keine öffentlichen Strassen im Sinne des Strassenverkehrsrechts sind.
Interessant vielleicht Seite 3: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/62_katasteramt/pdf/widmungen.pdf
Zitat daraus:
Wirtschaftswege sind Verkehrswege im Außenbereich, die land- und forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzte Grundstücke erschließen. Die Flächen, auf denen diese Ver-
kehrswege angelegt sind, stammen ursprünglich aus dem Eigentum der Anlieger. Des-
halb bleiben Wirtschaftswege dauernd zweckgebundene Privatwege, auch wenn sie ins
Eigentum der Gemeinde (hier: Stadt Münster) übergegangen sind und von der Ge-
meinde unterhalten werden.
Das Recht zur Benutzung von Wirtschaftswegen haben ausschließlich die Anlieger. Die
Benutzung durch die Öffentlichkeit wird geduldet oder durch Verkehrszeichen geregelt.
Das Straßen- und Wegegesetz ist auf Wirtschaftswege nicht anwendbar, weil es nur
die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen regelt.
 
Ich fahre mit dem Fahrrad immer so dass ich mit allen Rädern auf dem Asphalt bleibe, Landwirte und Förster haben keine Probleme mit unbefestigten Wegen. Blöd sind Holztransporter, da müssen wir beide anhalten.
Blöd wird's auch, wenn der Gegenverkehr was anderes erwartet als Du tust.
Was Du mit Liegerad machst: Anhalten, aufstehen, Rad zur Seite stellen. Oder auch Abbremsen, mit knapp Schrittgeschwindigkeit ins Grün rollen.
Was der Gegenverkehr mit geländegängigem KFZ erwartet: MTB-mäßig ins Gemüse springen.

Bis der im Auto seinen Irrtum bemerkt, ist er so nah, dass er mindestens sehr kräftig auf die Bremse muss.
 
Manchmal frage ich mich,wie ich so alt werden konnte, auf allen möglichen Straßen überlebt habe,wenn ich immer wieder lese was nicht alles mögliche eventuell passieren könnte wenn...
Nur was soll eigentlich rauskommen? Wir haben uns darauf geeinigt,das gegenüber muss sich so und so und nicht anders verhalten? Das sind doch immer sehr individuelle spontane Entscheidungen,die im Straßenverkehr gefällt werden müssen. Egal ob rechtlich abgesegnet oder auch nicht.
 
ist doch wohl klar. Das frisch geputzte SUV fährt sicher nicht durch den Dreck.
Bei mir schon, der eine Porsche SUV Fahrer mag mich auch nicht mehr so. Ich habe ihm dann mal erklärt das ich weder mit Fahrrad noch mit Motorrad das Problem erzeuge. Bei passender Gelegenheit fahr ich auch in eine Feldzuwegung, aber nur wenn es passt. Mit den nun wirklich breiten Treckern, gibt es übrigens keine Probleme.
 
Egal ob rechtlich abgesegnet oder auch nicht.
legal, illegal, scheissegal

Das Faustrecht gilt viel zu oft im Strassenverkehr. Oder was meinst du warum ein 50kg Persönchen ein SUV von >2t fährt? So eine Mischung aus Trutzburg und Rammbock. Das dient nur als Vorfahrtsverstärker.
 
Und hast's gegoogelt? Das ist ein Landesgesetz das alles mögliche betrifft, aber nicht die Verkehrsregeln. Natürlich gilt in D auf öffentlichen Wegen die StVO.
 
Wenn einer keinen Platz machen will, halte ich an, steige (umständlich) aus, schaue mir die Situation genau an, schiebe mein Fahrzeug rückwärts zur Seite (oops, falsche Richtung), korrigiere, und wenn ich dann endlich Platz geschaffen habe, winke ich mein Gegenüber freundlich vorbei.

Das vermeidet unnötige Auseinandersetzungen, und weil es halt ein bisschen dauert, würde ich meinen A… darauf verwetten, dass der Autofahrer bei unserer nächsten Begegnung gerne etwas zur Seite fährt.

Man sieht sich im Leben immer zweimal.
 
Ja, soweit ich weiß gilt die STVo überall dort, wo die Öffentlichkeit fahren darf.
Insofern war mein Beitrag #21 mißverständlich.
Als Laie unterscheide ich halt zwischen Wegen, die offiziell als Strasse gelten und Wirtschaftswegen, die über Privatbesitz oder über mehr oder weniger ungeklärte Besitzverhältnisse führen und nehme an, das sich diese Unterschiede auch auf meine Verkehrsrechte auswirken können.
Bin ich da zu vorsichtig und kann mich überall dort, wo mir das Befahren nicht explizit verboten wurde auf die STVo beziehen?
 
Die StVO gilt doch auf allen freizugänglichen Flächen. Deshalb darf man ohne Führerschein ja auch nur auf abgesperrt Flächen üben, auf nicht abgesperrten Flächen auch auf privatem Grund, ist das genau deshalb Verboten.
 
Ein städtisches Dokument würde ich mal nur als partiell relevant bezeichnen, weil sich das nach Landesrecht regelt und nicht nach kommunalem Recht ... Und es widerspricht sich schon selbst, nach dem Absatz mit "nur geduldet" kommt gleich der nächste Teil mit dem Betretungsrecht nach Landesrecht, wo bei Radverkehr nix mehr mit nur Duldung.

Das Widmungsrecht ist was ganz anderes als die Frage, ob die StVO gilt. Die gilt überall da, wo öffentlicher Verkehr real existiert und das tut er auf Feldwegen.

Fixe Abstände wie beim Überholen gibt es nicht, das Urteil sagt klar, dass bei der Begegnung, anders als beim Überholen, eine Absprache möglich und bei Bedarf auch nötig ist. Dito ist, anders als beim Überholen, eine Temporeduktion auf nahe Null möglich und bei Bedarf auch nötig.
Die Fahrbahnmitte ist, wenn nicht markiert (ist sie bei 4 m garantiert nicht), irrelevant, wenn beide noch immer drauf und aneinander vorbei passen.
Wenn nicht und irgendwer runter muss von der Fahrbahn, dann würde ich mal nach § 1 die Zumutbarkeit relevant sehen. Stabiler Untergrund daneben: Auto müsste m.E. eher ausweichen als ein an Kanten sturzgefährdetes Zweirad.
Kein stabiler Untergrund, aber evtl. begehbar, absteigen? Oder einer muss zurück zu einer Ausweichmöglichkeit, der für den es einfacher wäre.
 
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