Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo,

Hallo Jürgen,

ich denke, wir wissen, was Du meinst. Trotzdem würde ich hier gegenüber dem Sachbearbeiter vorsichtiger formulieren. Im Sinne von: " ... bis alle ungerechfertigte / rechtswiedrige blaue Lollis weg sind." Denn zumindest theoretisch ist es möglich, dass da auch zurecht benutzungspflichtige Fahrradwege sind, oder?

Seeehr unwahrscheinlich, insbesondere nach dem Urteil aus Leipzig.

Gruß, Klaus
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Trotzdem würde ich hier gegenüber dem Sachbearbeiter vorsichtiger formulieren.

Hallo,

klar formuliere ich das nicht so, als nächsten Schritt werde ich demnächst mal anfragen, ob es nicht eine Aufstellung aller benutzungspflichtiger Radwege gibt und ob er mir nicht zwecks Arbeitserleichterung die Liste per Mail schicken könnte..., macht er wahrscheinlich nicht(!)
Ich denke dann ahnt er, dass da viel Arbeit wartet ( auch für mich)
Bis dahin suche ich mir die schlimmsten Fehler bei der Beschilderung und schreibe Einzelanträge, ist doch eine Beschäftigung für öde Abende?

Viele Grüße

Jürgen

@flux: du hast Post
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo Jürgen,

als nächsten Schritt werde ich demnächst mal anfragen, ob es nicht eine Aufstellung aller benutzungspflichtiger Radwege gibt

Es könnte sein, dass das gar nicht geht. Hier in Remscheid weiß die Stadt nicht, welche Verkehrszeichen wo stehen.

Indirekt muss dies aber nachvollziehbar sein, denn jedes Aufstellen (und Entfernen) eines Verkehrszeichens ist ein Verwaltungsakt, der protokolliert und abgeheftet werden muss. Wenn man diese Ordner nun abarbeitet, kann man ein Verzeichnis der Verkehrszeichen erstellen - wahrscheinlich würde das aber 99 Jahre dauern...

Grüße
Andreas
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo zusammen,

Es könnte sein, dass das gar nicht geht. Hier in Remscheid weiß die Stadt nicht, welche Verkehrszeichen wo stehen.

Das gilt hier einige Kilometer nordwestlich auch, obwohl es einen Fahrradstadtplan im Netzauftritt der Stadt gibt, der allerdings noch nie das tatsächlich Bild darstellte.

Ich glaube auch nicht, dass es der richtige Weg ist, Einzelanträge für jeden Radweg zu stellen. Man kann willige Sachbearbeiter mit einer Liste der aufzuhebenden Benutzungspflichten unterstützen, dann müssen die ran. Und wenn sie unwillig sind, dann stellt man einige wenige Anträge oder nur einen und geht dann wohl sinnvollerweise für den übelsten den Klageweg. Nach dem n-ten verlorenen Prozess sollte der Kämmerer dann schon dafür sorgen, dass sie in die Puschen kommen, je nach Kassenlage und Intelligenz eher früher oder später. Ich glaube, ich nehme mir mal Solingen auf diese Art und Weise vor.

Gruß, Klaus
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo Klaus,

Ich glaube auch nicht, dass es der richtige Weg ist, Einzelanträge für jeden Radweg zu stellen. Man kann willige Sachbearbeiter mit einer Liste der aufzuhebenden Benutzungspflichten unterstützen, dann müssen die ran.

So ist es. Konstruktive Gespräche mit der Verwaltung halte ich für den besten Weg. Ist der Sachbearbeiter störrisch, kann man mit dem Gruppenleiter, dem Amtsleiter und zuletzt mit dem Bürgermeister sprechen. Zugleich mit der Politik reden (den Regierungsfraktion(en)), dass diese die Verwaltung dabei unterstützten, StVO/VwV-gemäß zu arbeiten, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Und wenn sie unwillig sind, dann stellt man einige wenige Anträge oder nur einen und geht dann wohl sinnvollerweise für den übelsten den Klageweg. Nach dem n-ten verlorenen Prozess sollte der Kämmerer dann schon dafür sorgen, dass sie in die Puschen kommen

So ist es. Ein anderes - kostenloses - Druckmittel ist die Fachaufsichtsbeschwerde.

Grüße
Andreas
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo Leute!

Noch habe ich nicht jeden Beitrag in diesem Thread durchlesen können. Aber ich finde es klasse, dass Ihr Euch so für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und das sehr konkret in Euren Gemeinden einsetzt!

In Bielefeld sind an der ein oder anderen Stelle auch schon entsprechende Veränderungen vorgenommen und die Beschilderungen angepasst worden. Allein die vielen roten Bürgersteige/Asphalte sind geblieben. Und hier geht das Problem aus meiner Sicht weiter: Viel zu viele Autofahrer gehen immer noch davon aus, dass ich mich rechtswidrig verhalte, wenn ich nicht auf rotem Untergrund unterwegs bin. Schimpfen ist da ja noch ein Übel ohne größere Folgen. Aber das kritische Überholen... Manchmal wünschte ich mir, dass mir gar nicht mehr die Wahl (ob Straße oder Rad-/Fußweg) bliebe, sondern ich von den Bürgersteigen komplett verbannt würde...

Nur so als Einwurf, wenn er nicht schon von woanders her gekommen ist.

Macht´s gut!

Marcus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo Marcus,

Und hier geht das Problem aus meiner Sicht weiter: Viel zu viele Autofahrer gehen immer noch davon aus, dass ich mich rechtswidrig verhalte, wenn ich nicht auf rotem Untergrund unterwegs bin. Schimpfen ist da ja noch ein Übel ohne größere Folgen. Aber das kritische Überholen... Manchmal wünschte ich mir, dass mir gar nicht mehr die Wahl (ob Straße oder Rad-/Fußweg) bliebe, sondern ich von den Bürgersteigen komplett verbannt würde...

Dagegen hilft nur örtliche Pressearbeit (und die auch nicht völlig) und in schweren Fällen kommen Anzeigen gegen die Kraftfahrer in Frage (siehe Thread "Videokamera für's Fahrrad"). Auf dem Gehweg fahren, egal ob freigegeben oder als "Anderer Radweg" zu erkennen, erhöht nicht nur die Unfallgefahr, sondern schwächt auch die Rechtsposition, denn auf dem Gehweg wird man immer eine Mitschuld bekommen, und auf dem ehemaligen Radweg ist es offen, ob der Richter ihn als Anderen Radweg anerkennt.

Gruß, Klaus
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Indirekt muss dies aber nachvollziehbar sein, denn jedes Aufstellen (und Entfernen) eines Verkehrszeichens ist ein Verwaltungsakt, der protokolliert und abgeheftet werden muss.

Müsste. In einem aktuellen Verfahren von mir hat die beklagte Stadt faltisch eine leere Akte übermittelt. Für über 30 Schilder keine Rechtsgrundlage, keine Akten, keine Notizen, nix! Die berufen sich nun darauf das das alles o.k. ist weil die Schilder da ja stehen und das kann ja nur passiert sein, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten worden sind.

So einfach machen es sich manche StVB's - und das dürfte eher die Regel sein.

Gruß,
h.c.
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Ganz nett. Ist aber eigentlich alles bekannt und auf die spannenderen Fragen findet man da auch keine Antworten.

Was sind die spannenden Fragen, die Martenson nicht beantwortet? Ich habe mich nebenbei Jahre mit dem Thema beschäftigt - und Martenson ist eine der besten Darstellungen - insbesondere im gesamten Kontext. Für mich ist klar, das die nächsten 20 Jahre massiv anderst werden als die letzten 20 Jahre. Das exponentielle Wachstumsdogma hat ausgedient.

Das wird auch das Verkehrsnormal drastisch ändern... siehe auch hier: http://www.peak-oil.com/2011/10/lektionen-in-demut/

Ich denke die Implikationen von Peak-* sind vielen noch gar nicht bewust.

Gruß,
h.c.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Ich hätte durchaus ein bisschen Webspace übrig, in den ich das einstellen könnte, das könnte dann heißen www.adfc-hilden.de/Radwegaufhebung.html oder so. Ich würde Dir dann meine Mailadresse schicken und nach dem Einstellen die Link hier posten.

Ich werde wenn der Garten ruht und ich mehr Zeit habe mich mal dran machen. Die PDF's schicke ich dann an deine birdy adresse. Ist das o.k.?

Gruß,
h.c.
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Hallo zusammen,

ich schon wieder. Aber man will ja vielleicht auch mal von Erfolgen hören oder lesen:
Diese Radweg kreuzte bis in diesem Sommer benutzungspflichtig einen Parkplatz, war zu schmal und links der Fahrbahn:
http://www.klausdeleuw.de/Fahrrad/Ost1.jpg
Aufgehoben:
http://www.klausdeleuw.de/Fahrrad/Oststr.jpg
Leider nur als URL, das System will die Bildadressen nicht akzeptieren.
Hier galt vor wenigen Wochen (Baustelle bestand schon, Gebüsch hatte seine Ausmaße bereits erreicht) noch eine Benutzungspflicht:
http://www.klausdeleuw.de/Fahrrad/AmRathausRadfahreFrei.jpg
Hier auch, er führt rechts zwischen Bushaltebucht und Wartehäuschen durch:
http://www.klausdeleuw.de/Fahrrad/BismarckstrRadlerFrei.jpg

Es wurde übrigens kein einziger formaler Antrag geschrieben, sondern immer wieder das Gespräch mit dem zuständigen städtischen Mitarbeiter gesucht (der übrigens für alle Straßen in der Stadt zuständig ist, auch für die, bei denen die Baulast beim Kreis, Land oder Bund liegt). Zuletzt gab es im März eine wegen starken Regens abgebrochene Radtour zu einigen Punkten, bei der wir ihm eine zweiseitige Maßnahmenliste übergaben, nicht nur aufzuhebende Benutzungspflichten, sondern auch z.B. (behinderten- und familiengerecht ;) ) aufzuweitende oder zu entfernende Umlaufsperren. Nachdem jetzt der Sommerschlaf vorüber ist, tut sich was, vielleicht schaffen die das Abarbeiten noch in diesem Jahr (träum), denn es gibt schon wieder neue Punkte für die Liste.

Gruß, Klaus
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Grüne schicken Radler auf die Straße
München Mit einem umfangreichen Antragspaket haben die Grünen eine Initiative zur Verbesserung des Radverkehrs in München gestartet. Der Hintergrund: Nach aktuellen Zählungen nehmen die Münchner heute für jeden sechsten Weg das Fahrrad. Dies bedeuteteine Zunahme von 70 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Viele Radwege seien den aktuellen Anforderungen oft nicht gewachsen und könnten nicht alle auf einmal verbreitert werden. Die Stadträte Paul Bicklbacher und Sabine Nallinger erklären: Da sie zu schmal sin, sollten diese Radwege nicht der Benutzungspflicht unterliegen. Das heißt: Radler hätten die Wahl, auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn zu radeln. Sie beantragen nun, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Markierungen von Radllogos auf der Fahrbahn den Radverkehr zu entzerren und das Verkehrsklima zu verbessern.
Abendzeitung München vom 29./30.10.2011

Klingt doch schonmal nach nem Anfang...
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Ich hole dieses Thema mal wieder hoch, weil ich aktuell auch gerade in der Vorbereitung bin um hier in der Gemeinde den einen oder anderen benutzungspflichtigen Radweg zu kippen. Zu dieser Aussage:

[...] Konstruktive Gespräche mit der Verwaltung halte ich für den besten Weg. Ist der Sachbearbeiter störrisch, kann man mit dem Gruppenleiter, dem Amtsleiter und zuletzt mit dem Bürgermeister sprechen. Zugleich mit der Politik reden (den Regierungsfraktion(en)), dass diese die Verwaltung dabei unterstützten, StVO/VwV-gemäß zu arbeiten, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.[...]

fürchte ich bei uns, dass es überhaupt nichts bringen würde mit der Politik zu reden, denn die sind der Überzeugung, jeder wirklich JEDER Radweg, ob da überhaupt eine Straße in der Nähe ist ein blaues Schild braucht - bei einem habe ich mich neulich gefragt, ob man bei einer eventuellen Aufhebung dann die daneben laufenden Bahnschienen nutzen soll :D

So wie ich es mitbekommen habe, hat sich hier der ADFC auch schon versucht (OK, nicht wirklich auf die harte Tour) aber die Aussage auf die Forderung des ADFC den Fahrradweg ohne die geplante Benutzungpflicht zu bauen: "Diese Forderung wurde von der CDU-Fraktion abgelehnt" sagt schon alles. Und das bei einem geplanten außerörtlichen Fahrradweg an einer Straße mit 1200 Fahrzeugen AM TAG (70 km/h) ohne Unfallschwerpunkte, der dann einseitig mit immer wieder wechselnder Fahrbahnseite, teilweise hinter Bäumen geführt werden und dann obendrein noch in einer Breite von 2m gebaut werden soll.

Ich werde zum Termin 2 Schreiben mitnehmen und je nach "Verhandlungsbereitschaft" die sanfte oder die harte Tour fahren aber ich fürchte, es wird die Harte werden müssen. Wenn die Politik schon dagegen ist, dann wird es bestimmt kein Ponyhof.

Viele Grüße
Dieter
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo zusammen,

bin zwar ein Aufrechtradler, hoffe aber trotzdem, hier willkommen zu sein. Schließlich eint uns das Problem der Lollies, dem ich auch bei mir in der Pfalz in einigen schlimmen Fällen endlich mal etwas abzuhelfen gedenke. Super Fred mit vielen Informationen hier. Klasse!

Auch wenn einige von euch mit Einigungsversuchen im Dialogverfahren keine allzu guten Erfahrungen gemacht haben so habe ich dennoch vorerst diesen Weg gewählt. Ich gebe jedem erst einmal eine Chance und hab daher letzte Woche meine erste Anfrage an die zuständige StVB gestellt. Die Zeit bis zur Antwort will ich zur weiteren Vorbereitung nutzen und habe schon viel gelesen und recherchiert, StVO, VwV, Rechtssprechung studiert etc. Allerdings fehlen mir noch zitierfähige Angaben zu Mindestwerten für gemeinsame Rad- und Gehwege aus den aktuellen ERA. Das sind hier nämlich meistens mehr oder minder breite Hochbordwege ohne irgendwelche Sicherheitszonen. Wenn mir da jemand von euch aushelfen könnte wäre das super.

Revanchiere mich anschließend gerne mit Erfahrungsberichten und Ergebnissen (so es denn welche gibt).

Danke&Gruß, Eric
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

So, ich hab jetzt einfach mal eine Aufforderung bei der Gemeinde abgegeben.
Ist denke ich die Harmloseste Aufforderungsform sich mit den Radwegen zu befassen.
Der Text ist nicht von mir, kopiere den hier rein, falls jemand eine milde Form sucht.

Max Mustermann, Fragenstraße 111, 99999 Fragenhausen





An das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde----------------

Straße ----------
PLZ Ort ----------



Name der Stadt/Gemeinde, Datum



Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit bitte ich Sie, sich als zuständige Behörde mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotschilder zur Radwegbenutzung nur dann vorhanden sein und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt“ (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Meiner Meinung nach ist dieser Tatbestand an der nun folgenden Stelle unserer Stadt/Gemeinde nicht gegeben, jedoch hängt hier ein Schild, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt:


Genaue Ortsbeschreibung mit Straßennamen, Richtung, Kreuzung ect.


Ich bitte Sie daher im Interesse der Öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr, diese Fragestellung zu prüfen und ggf. das Gebotsschild zur Radwegnutzung zu entfernen. Bitte setzten Sie mich auch über den Ausgang der Prüfung und ggf. ergriffenen Maßnahmen schriftlich in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen,


Eigenhändige Unterschrift



Sollte ich innerhalb eines Monats nix von denen hören, wird ein Schärferes Schreiben rausgeschoben.
 
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Wieso zappeln :D

Ich glaub eh nicht das die Reagieren. Kenn auch welche die auf der Straßenmeisterei arbeiten, die haben schon mehrfach die Aufforderung erhalten, dass die sich mal um die Schilder der Radwege kümmern sollten, da wären schon öfters Radfahrer da gewesen, die sich Beschwert hätten.
Das ist doch mal ne Verwaltung, die sind irgendwie völlig planlos. Ich sag ja auch, dass die hier die Schilder nicht aus Bosheit hinstellen, die sind der Meinung das gehört doch so :D

Aber gut


An die Gemeinde Hagen

Amtsplatz 3
27628 Hagen



19.07.2012



Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit bitte ich Sie, sich als zuständige Behörde mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotschilder zur Radwegbenutzung nur dann vorhanden sein und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt“ (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Meiner Meinung nach ist dieser Tatbestand an der nun folgenden Stelle unserer Gemeinde/Samtgemeinde nicht gegeben, jedoch hängt hier ein Schild, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt:

L134 Amtsdamm
L134 Mühlenteich
L134 Harmonie
K51 Blumenstraße


Ich bitte Sie daher im Interesse der Öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr, diese Fragestellung zu prüfen und ggf. das Gebotsschild zur Radwegnutzung zu entfernen.
Insbesondere da über einen weiten Bereich der Innerorts geführten Radwege diese auch noch als Beidseitige- Zweirichtungs- Kombinierte- Radfußwege Beschildert sind.
Bitte setzten Sie mich auch über den Ausgang der Prüfung und ggf. ergriffenen Maßnahmen schriftlich in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen,






PS. und wieso Bilder. Die Beidseitige- Zweirichtungs- Kombinierte- Radfußwege kennst du doch, sind von der Beschaffenheit der Oberfläche ganz gut und zum guten Teil ist die Breite auch im grünen Bereich.
 
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*Gleich mal für alle Radwege in Rotenburg übernehm* :D
 
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