AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht
Wieso zappeln
Ich glaub eh nicht das die Reagieren. Kenn auch welche die auf der Straßenmeisterei arbeiten, die haben schon mehrfach die Aufforderung erhalten, dass die sich mal um die Schilder der Radwege kümmern sollten, da wären schon öfters Radfahrer da gewesen, die sich Beschwert hätten.
Das ist doch mal ne Verwaltung, die sind irgendwie völlig planlos. Ich sag ja auch, dass die hier die Schilder nicht aus Bosheit hinstellen, die sind der Meinung das gehört doch so
Aber gut
An die Gemeinde Hagen
Amtsplatz 3
27628 Hagen
19.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit bitte ich Sie, sich als zuständige Behörde mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotschilder zur Radwegbenutzung nur dann vorhanden sein und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt“ (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).
Meiner Meinung nach ist dieser Tatbestand an der nun folgenden Stelle unserer Gemeinde/Samtgemeinde nicht gegeben, jedoch hängt hier ein Schild, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt:
L134 Amtsdamm
L134 Mühlenteich
L134 Harmonie
K51 Blumenstraße
Ich bitte Sie daher im Interesse der Öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr, diese Fragestellung zu prüfen und ggf. das Gebotsschild zur Radwegnutzung zu entfernen.
Insbesondere da über einen weiten Bereich der Innerorts geführten Radwege diese auch noch als Beidseitige- Zweirichtungs- Kombinierte- Radfußwege Beschildert sind.
Bitte setzten Sie mich auch über den Ausgang der Prüfung und ggf. ergriffenen Maßnahmen schriftlich in Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen,
PS. und wieso Bilder. Die Beidseitige- Zweirichtungs- Kombinierte- Radfußwege kennst du doch, sind von der Beschaffenheit der Oberfläche ganz gut und zum guten Teil ist die Breite auch im grünen Bereich.