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AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?
Auch für die Behörden gelten gewisse Fristen. Es ist eine Frechheit, von den Bürgern bei allem möglichen Zeug die genaue Einhaltung von Fristen zu verlangen aber selber den Hintern nicht hochzubekommen wenn die Behörde selber mal tätig werden muß. Die sind gerne nicht nur wenige Tage über dem letztmöglichen Termin sondern gern auch mal Monate oder gar Jahre.
flo
Wau, du willst das aber hart angehen, ich würde einfach abwarten, normalerweise passiert nach einer Entscheidung Irgendwann auch was.
Auch für die Behörden gelten gewisse Fristen. Es ist eine Frechheit, von den Bürgern bei allem möglichen Zeug die genaue Einhaltung von Fristen zu verlangen aber selber den Hintern nicht hochzubekommen wenn die Behörde selber mal tätig werden muß. Die sind gerne nicht nur wenige Tage über dem letztmöglichen Termin sondern gern auch mal Monate oder gar Jahre.
flo