Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Wau, du willst das aber hart angehen, ich würde einfach abwarten, normalerweise passiert nach einer Entscheidung Irgendwann ;) auch was.

Auch für die Behörden gelten gewisse Fristen. Es ist eine Frechheit, von den Bürgern bei allem möglichen Zeug die genaue Einhaltung von Fristen zu verlangen aber selber den Hintern nicht hochzubekommen wenn die Behörde selber mal tätig werden muß. Die sind gerne nicht nur wenige Tage über dem letztmöglichen Termin sondern gern auch mal Monate oder gar Jahre.

flo
 
AW: Untätigkeitsklage §75 VwGO, Kosten?

Unsere Verwaltungen spinnen doch alle. Was kostet denn das Umprogrammieren der Ampeln ? Wieso muß die Schaltung der Ampeln geändert werden ? Der Radweg ist doch nicht verschwunden, das wird doch meistens ein Gehweg mit der Erlaubnis für Radfahrer diesen zu nutzen, oder es wird ein anderer Radweg. Für einen anderen Radweg ist Bremerhaven inzwischen ein gutes Beispiel, die haben einfach alle blauen Lollis abgebaut, auch keine Gehwegschilder aufgestellt, so gehts also auch :)

Ich war mal eine Zeit lang in unserem örtlichen ADFC aktiv und habe dieselbe Bereisung zur Abschaffung der Benutzungspflicht irgendwann 2004/2005 schon mal mitgemacht. Zur seben Straße. Damals waren alle schon einhellig der Meinung, die Benutzungspflicht müsste weg. Auch damals war das größte Hindernis schon die Umprogrammierung der Ampel. Die ist nötig, das bei zugelassenem Radverkehr auf der Straße die Räumphase der Ampelschaltung länger sein muss. Was meiner Ansicht nach hanebüchener Schwachsinn ist, da ich manchaml schneller über eine Kreuzung bin als manche Autos. Die Umprogrammierung in diesem Fall kostet schätzungsweise 1500 Euro. Und hier könnte es sein, dass es am Haushaltssicherungskonzeot der Stadt Minden scheitert. Denn die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht könnte durchaus von der Kommunalaufsicht als freiwilige Leistung gesehen werden, die im Haushaltssicherungskonzept nicht erlaubt ist.

Wau, du willst das aber hart angehen, ich würde einfach abwarten, normalerweise passiert nach einer Entscheidung Irgendwann ;) auch was. Vielleicht die Bremerhavener Lösung mal Vorschlagen, da müssen dann auch keine Ampeln umprogrammiert werden.

"Irgendwann" ist das Stichwort. Ich vertraue Verwaltungen egal welcher Art prinzipiell nicht. Hinzu kommt, dass meine angetraute Rechtsanwältin sowieso einen Haß auf die Stadt Minden hat. Sie ist unter anderem Fachanwältin für Sozialrecht und darf sich ständig mit Minden herumärgern, da die Stadt als Optionskommune für die Hartz-IV-Bescheide zuständig ist. Und von denen sind ungefähr 101 von 100 Bescheiden falsch ;)
Hinzu kommt - um mal auf die Radwege zurückzukommen - dass für mehrere Stellen lapidar darauf hingewiesen wurde, dass hinsichtlich des Leipziger Urteils noch keine Überprüfung stattgefunden hat. Da werde ich sowieso für jede Stelle dezidiert einen Bescheidpflichtigen Antrag nachschieben. Von weichspülen halte ich da nicht viel.
 
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Bei solchen Erfahrungen ist deine Einstellung natürlich passend. :dafuer:

Warum die Ampeln umprogrammiert werden müssen versteh ich aber trotzdem nicht. Die Ampelschaltung für die Räder die auf den Gehwegen oder den dann anderen Radwegen weiterfahren, kann doch so bleiben.
Deine Aussage der Begründung " das bei zugelassenem Radverkehr auf der Straße die Räumphase der Ampelschaltung länger sein muss" ist ja ein ziemlicher Blödsinn. Nicht das ich dir nicht glaube das du die so bekommen hast, nur von der Sache her halte ich die für Blödsinn. Steht das irgendwo ? wird sich daran bei allen Ampeln in Deutschland gehalten ? Nach Baggern und dem Sichtfahrgebot frag ich mal nicht.
Die 1500,-€ sind pro Ampel ? Aber auch dann sollte eine solche Summe kein Problem sein, solche Summen kann eine Gemeinde ohne Europaweite Ausschreibung vergeben. Die Änderungen könnten auch im laufe einer Wartung mit ausgeführt werden.
OK OK das ganze natürlich nur wenn man das auch will.
 
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Deine Aussage der Begründung " das bei zugelassenem Radverkehr auf der Straße die Räumphase der Ampelschaltung länger sein muss" ist ja ein ziemlicher Blödsinn.

Nicht unbedingt. Für ein Fahrrad sind deutlich höhere Räumzeiten anzusetzen (die Werte habe ich gerade nicht parat) als für Kraftfahrzeuge (Bagger sind doch eher selten unterwegs). Bei großen Kreuzungen sind langsame Radfahrer die am Ende der Grünphase in die Kreuzung einfahren gerne mal noch auf der Kreuzung wenn der Querverkehr grün bekommt.

Wenn ich das neulich richtig mitbekommen habe müssen die Arbeiten zur Änderung von Ampelschaltungen europaweit ausgeschrieben werden, also nix mit "Komm mal her und mach mal kurz".

flo
 
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Für ein Fahrrad sind deutlich höhere Räumzeiten anzusetzen.

Hast sicher Recht. Ich persönlich halte es trotzdem für übertrieben, aber was solls. Ich glaube übrigens auch nicht das in Bremerhaven deshalb die ganzen Ampeln geändert wurden.

Wenn ich das neulich richtig mitbekommen habe müssen die Arbeiten zur Änderung von Ampelschaltungen europaweit ausgeschrieben werden, also nix mit "Komm mal her und mach mal kurz".

Naja, gemäß allermöglichen Gesetzen oder Vorschriften müssen eigendlich fast alle Ausschreibungen Europaweit gemacht werden. Wird aber inzwischen von einem Großteil der Öffendlichen Träger umgangen. Macht nur viel Arbeit und billiger sind Ausländische Firmen inzwischen auch nicht mehr.
Wo ein Wille da ist auch ein Weg ;)
Ich hatte letztens Kontakt mit Niederländern die meinten wir wären mit unseren Preisen einwenig cräsy ;)
Spanische Firmen haben mir letztes Jahr auch erzählt, das in Deutschland die niedrigsten Preise gezahlt werden.

Ich höre aber lieber auf, mache nir das Thema kaputt :rolleyes:
 
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Das Problem mit der Ausschreibung ist hier nicht die Frage ob europaweit oder nicht sondern vielmehr die Tatsache, dass die Kommune im Haushaltssicherungskonzept. Darüber muss ich nun beruflich weißgott oft genug berichten. Und da könnte tatsächlich die Kommunalaufsicht am Ende sagen, dass die 1500 Euro nicht zugelassen sind, da es sich um eine freiwillige Leistung und nicht um eine Pflichtaufgabe handelt. Minden ist eine der am stärksten verschuldeten Kommunen in NRW und zählt auch zu den zweifelhaft glücklichen 34 Städten landesweit, die sich deswegen aus dem extra aufgestellten Hilfsfonds des Landes rd. 350 Mio Euro teilen dürfen.
1500 Euro ist hier übrigens die günstigste Kreuzung da es eine viefuviefa ist - 4 Fußgängerüberwege und 4 Fahrspuren - also eine ganz einfache Kreuzung. Und sie muss ja auch in Abstimmuing mit den nächst folgenden Ampeln im Verkerhsrechner der Stadt programmiert werden.
Komisch nur, dass die nächst gößere Kreuzung eines Stadtringes mit einer Einfallstraße vor 4 Monaten erst eine neue Ampelanlage inklusive Perogrammierung bekommen hat. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...
 
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Also ganz auf stur.... Zum Schreiben: Einfach ein formloses Schreiben aufsetzen... hier mal mein Template (einpach per FAX an die Stadt, bzw. den zuständigen Fachbereich senden):
....................

Gruß,

H.C.

Hallo H.C.

danke für Deine Formulierungshilfe,

ich habe bisher ca. 6 einzelne Anträge bei unserer Kommune eingereicht - und bisher sind 2 Anträge erledigt, die Benutzungspflicht ist aufgehoben:)

der Sachbearbeiter bei uns will es wirklich wissen - anfangs habe ich ihm den Vorschlag gemacht mit dem ADFC eine Überprüfungsliste zu erarbeiten, damit er nicht so viele Einzelanträge bekommt... Er hat anscheinend nicht geglaubt wie viele hanebüchene benutzungspflichtige Radwege es bei uns gibt (nämlich alle, ich denke ohne eine einzige Ausnahme:D)
Jetzt läuft das Spiel- wer hat den längeren Atem.... und ich habe Zeit und kann auch Langstrecke - und habe ihm angekündigt wahrscheinlich die nächsten 2 Jahre wöchentlich 2 Anträge zuzusenden.

Und nach der Stadtverwaltung gibt es dann noch den Landkreis und viele kleine Kommunen mit völlig ahnungslosen Mitarbeitern, die mit solchen Anträgen rein gar nichts anfangen können...
Bei Gelegenheit werde ich wieder berichten

bis dann

Jürgen
 
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Servus Jürgen,

würdest du dein Schreiben evtl. auch veröffentlichen?

flux.

Hallo Thomas,

ich habe im Wesentlichen das Schreiben von h.c. benutzt und darauf vertraut, dass die §§ passen (habe von den Bürokraten nichts gegenteiliges gehört) nur im Anschluß bei der Seite "Begründung" habe ich noch eingefügt: "Mittlerweile dürfte auch das Urteil des BVerwG... und die ERA 2010 maßgeblich sein."

Danach führe ich ggf. besondere unhaltbare Zustände bei der Anordnung auf (z.B. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg, der nur für wenige Meter gilt = 2x Querung der Straße...)

Heute habe ich übrigens einen Brief erhalten, in dem der Sachbearbeiter nachfragt, ob noch mehr Anträge kommen (Wird er langsam nervös??) Ich werde ihm mitteilen, dass ich leider so lange Anträge schreiben werde, bis die blauen Lollis weg sind - oder er sich mit dem ADFC zusammensetzt und eine generelle Lösung für die Aufhebung der Benutzungspflicht vereinbart- was mir natürlich lieber wäre, es ist gar nicht so einfach zum "Querulanten" zu mutieren.

Falls du mehr willst - entweder nochmal hier oder per PN als pdf? oder odt?

Viele Grüße

Jürgen
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo,
ich würde mich auch freuen, wenn hier ein paar Musterschreiben sichtbar wären, aus denen man sich was passendes zusammenstellen kann.
Nicht jeder tut sich leicht mit dem Formulieren.
Rainer
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Ich würde mich auch drüber freuen, bin kein großer Schreiber, grade wenns um "Beamtenbedrängung" geht.

Gruß,
Patrick
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Die sollte man dann vielleicht im Wiki sammeln...
Ich würde auch was beitragen.

Gruß
Heiko
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

ich würde mich auch freuen, wenn hier ein paar Musterschreiben sichtbar wären, aus denen man sich was passendes zusammenstellen kann.

Also ich könnte das schon was anbieten... so 20 Schreiben inkl. Dienstaufsichtsbeschwerden, Anträge nach §45 StVO für VZ 240, VZ 241 und auch VZ 254 (oft gibts da keine strassenverkehrsrechtlichen Teileinziehungen) sowie Sachen wo insbesondere Kfz Abstellraum (VZ 315 etc.) zu nahe an Radwegen gebaut ist.

Wenn es was gibt, wo man das geordnet als PDF einstellen kann, würde ich ein paar Schreiben von mir da reinstellen - natürlich bereinigt von Strassennahmen etc.

Habe gerade ein Antrag nach §45 StVO das einen inner- und ausserörtlichen VZ240 betrifft - sind ca. 17 Seiten "Best of" und irgendwie meint man das das nichtbestätigen des Einganges das ganze irgendwie besser macht. Die Frist läuft - und nach 3 Monaten wird wegen Untätigkeit geklagt.

In diesem Fall ist die zuständige StVB sehr unaufgeschlossen und jetzt kommt eben die Dampfhammermethode - nicht das die sich da rausreden können wenn da ein Radfahrer verunfallt. Da konfrontiere ich die StVB mit jedem Stück der neu gebauten Gefahren, der Fehlplanung und der fehlerhaften baulichen Ausführung. In diesem Fall macht wissen nicht frei - sondern bei Untätigkeit mitschuldig.

Gruß,
h.c.
 
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AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

In diesem Fall macht wissen nicht frei - sondern bei Untätigkeit mitschuldig.

"Wissen macht frei"? Wo hast du denn das gehört? "Arbeit..." - OK, das gehört nicht hier (oder sonst irgendwo) hin. "Melden macht frei." Das würde hier eher passen.

Fabi
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

"Wissen macht frei"? Wo hast du denn das gehört? "Arbeit..." - OK, das gehört nicht hier (oder sonst irgendwo) hin. "Melden macht frei." Das würde hier eher passen.

Upps, sorry :eek:

Sollte heissen: "Wissen macht UNfrei - und bei Untätigkeit mitschuldig". Insbesondere in unserem heutigen System, wobei Führende Politiker der TINA* Generation ausgenommen sind - die ignorieren und brechen einfach Gesetze.

Gruß,
h.c.

* TINA: There Is No Alternative

**: Dein Zitat: "Je mehr Öl wir jetzt verbrennen, desto eher werden wir auf umweltfreundliche Energieträger umsteigen." - ja, man sehe u.a.: http://www.chrismartenson.com/crashcourse/deutsch
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo,

Wenn es was gibt, wo man das geordnet als PDF einstellen kann, würde ich ein paar Schreiben von mir da reinstellen - natürlich bereinigt von Strassennahmen etc.

Ich hätte durchaus ein bisschen Webspace übrig, in den ich das einstellen könnte, das könnte dann heißen www.adfc-hilden.de/Radwegaufhebung.html oder so. Ich würde Dir dann meine Mailadresse schicken und nach dem Einstellen die Link hier posten.

Gruß, Klaus
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

Hallo Thomas,

Ich werde ihm mitteilen, dass ich leider so lange Anträge schreiben werde, bis die blauen Lollis weg sind - oder er sich mit dem ADFC zusammensetzt und eine generelle Lösung für die Aufhebung der Benutzungspflicht vereinbart-

Hallo Jürgen,

ich denke, wir wissen, was Du meinst. Trotzdem würde ich hier gegenüber dem Sachbearbeiter vorsichtiger formulieren. Im Sinne von: " ... bis alle ungerechfertigte / rechtswiedrige blaue Lollis weg sind." Denn zumindest theoretisch ist es möglich, dass da auch zurecht benutzungspflichtige Fahrradwege sind, oder?
 
AW: Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht

**: Dein Zitat: "Je mehr Öl wir jetzt verbrennen, desto eher werden wir auf umweltfreundliche Energieträger umsteigen." - ja, man sehe u.a.: http://www.chrismartenson.com/crashcourse/deutsch

Ganz nett. Ist aber eigentlich alles bekannt und auf die spannenderen Fragen findet man da auch keine Antworten.

Fabi

PS: Da fällt mir auf, daß ich mal den Atom-Teil meiner Signatur ändern muss. Der stammt von vor Fukushima... Kinder! wie die Zeit vergeht.
 
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