Ab 01.01.2017: Neue Regelungen zu Bremslicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Blinker, Fahrradanhänger u.a.

Zu bemängeln ist für mich die Forderung nach Pedalrückstrahlern, die man bauartbedingt weder im Velomobil noch am Liegerad wirklich sehen kann.:confused:
 
Moin,
ich muss diesen Faden nochmal ausgraben. Inzwischen findet sich auch die Beschlussdrucksache und darin habe ich diese interessanten Zeilen gefunden:
Beschlussdrucksache schrieb:
Dreiräder, Gokarts, Skatebords, Kinderfahrräder und so weiter fallen spätestens
mit dem Neuerlass der StVO unter den Begriff der besonderen
Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO. Diese sind keine Fahrzeuge im
Sinne der StVO.
Was jemand mehr?

Sehe ich das richtig, die Änderung der StVZO ist immernoch nicht veröffentlicht?

Danke,
Andreas
 
Hallo,


Der Paragraf lautet:
"§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) 1Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. 2Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

(2) Mit Krankenfahrstühlen oder mit anderen als in Absatz 1 genannten Rollstühlen darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit."

Da steht Dreiräder gar nicht drin. Insofern können nur die Kinderfahrrädern ähnlichen Kinderdreiräder gemeint sein.

Da aber in der neuen StVZO das Fahrrad definiert ist:
"§63a Beschreibung von Fahrrädern
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihnen befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird."
und mehrspurige Fahrräder (die ja mindestens drei Räder haben müssen) in §67 bei den Blinkern explizit genannt sind, she ich unsere Trikes eindeutig als Fahrräder (außer die mopedmäßig motorisierten) bezüglich der Verkehrsvorschriften.

Sehe ich das richtig, die Änderung der StVZO ist immernoch nicht veröffentlicht?

Mir ist auch keine Veröffentlichung bekannt.

Gruß, Klaus
 
Hallo,

ich gehe davon aus, dass der Neuerlass von Dez. 16 gemeint ist. Obwohl: §24 wurde zuletzt 2009 geändert, ist also ziemlich kalter Kaffee. 93, 97, 09, 13, 16 - und die nächste Änderung jetzt schon in der Röhre?

Gruß, Klaus
 
Was helfen alle Regelungen gegen derartige Lösungen? (Zufallsfund, BesitzerIn nicht bekannt)
Unbenannt.jpg Unbenannt.jpg
 
Hallo,

Was helfen alle Regelungen gegen derartige Lösungen?

nun, für parkende Fahrräder gibt es keine Vorschriften, und bei Inbetriebnahme bei schlechter Sicht wird bestimmt zulässige Batteriebeleuchtung vorschriftsmäßig installiert. Bliebe nur die Frage nach den auch bei Sonnenschein vorgeschriebenen Reflektoren. ;)

Gruß, Klaus
 
Da ich im Pedelecforum keine wirkliche Antwort bekommen habe nun hier nochmal:

Thema Fahrtrichtungsanzeiger am Dreirad:

Ich will nun endlich Anthra ordentliche Blinker verpassen, sehe allerdings nicht wirklich im EC-Dschungel (Anbauvorschriften in Gefolge der StVO-Novelle) durch. Trotz intensiver Suche im Netz, hier und im VM-Forum habe ich keine brauchbare Übersicht zum Thema Fahrradblinker und StVO gefunden.
Vorneweg: Ich habe keine wirkliche Ahnung von Motorradtechnik.

Was ich glaube verstanden zu haben:
Nur bauartgeprüfte Schalter, Relais usw. (E-Zeichen) dürfen verwendet werden. Dh, ich verwende normales (gebrauchtes) Moped/Motorradzeug mit entsprechender Zulassung (LEDs vorn/hinten, Lenkerschalter, entsprechendes Relais).

Es gibt eine Reihe von Anbauvorschriften was den Abstand/Anzahl (4) der Anzeiger voneinander und den Abstrahlwinkel nach vorn/hinten angeht.

Ist das so korrekt? Gibt es noch mehr zu beachten? Was ist mit einer Einschaltkontrolle (akustisch/optisch)? Ist die verpflichtend?

Gibts irgendwo eine Übersicht zum Thema, die ich übersehen habe?


Beste Grüße
stan
 
Danke für den Hinweis. Die HP sind mir bekannt, im Pedelecforum wurde auch darauf hingewiesen - letztlich geht es mir aber um die technischen Anbauvorschriften, und da ist bis auf den vagen Hinweis "So müssen die Blinkzeichen für andere Verkehrsteilnehmer fast aus jedem Winkel sichtbar sein und die Anlage muss den Fahrer akustisch oder optisch auf eine Fehlfunktion aufmerksam machen. Fällt beispielsweise eine der hinteren LED-Leuchten aus, muss die Technik im Cockpit das anzeigen. " nichts vorhanden.
 
Ach so, Du willst Dich intensiv einlesen. In §67 StVZO werden als nachfolgende Rechtsnormen genannt:
Regelung Nr. 50 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern und Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild für Fahrzeuge der Klasse L
Regelung Nr. 74 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtunge.
Regelung Nr. 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeugführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrollleuchten und Anzeigevorrichtungen.

Gruß
Christoph


 
Ah, sorry, ein Mißverständnis: Genau dieses Durcharbeiten der ECE—Normen wollte ich mir ersparen. Ich habs gleich als erstes versucht, aber nach kurzer Zeit aufgegeben (deswegen oben die Rede vom "Dschungel"). Die Hoffnung war, dass ein netter Mensch die entscheidenden 0,01% bereits irgendwo zusammengetragen hat, deswegen auch die Frage nach einer Übersicht.
 
@Martin Danke dir, den habe ich offenbar übersehen.

Ich vermute mal, dass die Kontrollsysteme üblicherweise nicht in die Schalteinheit bzw. das Relais integriert sind?
 
Ich geh mal davon aus, daß im Motorradbereich die Kontrolleuchten in den allermeisten Fällen in der Instrumententafel liegen und deshalb nicht mit im Schalter integriert sind. Nichtsdestotrotz gibt es aber prinzipiell geeignete Schalter mit integrierten Leuchten von Schalterherstellern zu kaufen. Die Relais liegen wahrscheinlich meistens an keiner günstigen Position für eine Integration - gesehen habe ich sowas noch nicht.
 
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