@Holger : Erst einmal Danke! für deine Rückmeldung.
Als simpler Arbeitnehmer ohne kaufmännischen oder steuerrechtlichen Hintergrund fehlt mir natürlich einiges Hintergrundwissen.
Da ich aber vor einiger Zeit meinen Arbeitgeber gebeten habe, sich erneut mit den Möglichkeiten dieses Dienstradleasings zu beschäftigen und uns Arbeitnehmern den Zugang evtl. zu ermöglichen befasse ich mich gerade mit den verschiedenen Optionen, die sich für mich ergeben könnten.
Ob mein AG sich für oder gegen diese Form der Entgeltumwandlung entscheiden wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen und mit welchem Dienstleister ist derzeit noch völlig offen.
Mein persönliches Interesse zielt dabei auf die Anschaffung eines neuen Velomobils. Also grob gerechnet 10.000 Euro, die ich in den nächsten 3 Jahren so oder so irgendwie bezahlen müsste. Ob das nun am Ende 9.000 Euro wegen Dienstradleasing oder 11.000 Euro für einen Bankkredit sind ändert nichts daran, das ich mir das trotzdem in jedem Fall verdammt gut überlegen muß. Da tauchen dann eben auch allerlei Fragen auf und ich versuche mir einen Überblick zu verschaffen um eine für mich gut vertretbare Entscheidung treffen zu können. Eine davon ist eben auch, was im Schadensfall passiert? Und da könnte am Ende das Leasing eine teure Entscheidung gewesen sein.
Was hält das Finanzamt wohl davon, wenn ein Rad z.B. nach 34 Monaten Laufzeit durch ein Neues ersetzt wird und dann zwei Monate später für 15% übernommen wird? Das ist ein massiver geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer (oder eben der Arbeitgeber) zu versteuern hätte.
Mein laienhaftes Verständnis hat mich bislang glauben lassen, das das Finanzamt den Wert eines Fahrzeuges nach Neuwagenlistenpreis versteuert. Zumindest so lange, bis es "abgeschrieben" ist. Und das die Besteuerung des Dienstwagens für den Arbeitnehmer auch nach Listenpreis geht - also diese 1% Regelung. Deshalb wäre es mir jetzt neu, wenn der zu versteuernde geldwerte Vorteil des Dienstfahrzeuges quasi monatlich anhand der Schwackeliste für Gebrauchtfahrzeuge neu berechnet würde.
Was das Finanzamt davon hält, wenn ein erst zwei Monate altes Rad für 15% oder 17% oder 40% des Neupreises übernommen werden kann hat mit dem jeweiligen Versicherungsmodell auch nichts zu tun. Das FA ist ja auch nicht mit dem von Jobrad in den Berechnungsmodellen angesetzten 17% einverstanden.
Wie gesagt, ich habe meinen AG um die Beschäftigung mit Jobrad gebeten - es geht mir also ganz sicher nicht darum, das Modell schlecht zu rechnen. Aber es geht hier auch um nicht unerhebliche Investitionen und mehrjährige Verträge und Bindungen. Da möchte ich nicht ganz blauäugig drangehen und versuche mich zu informieren.
Quasi das vielzitierte Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen. Das muss man aber auch erst einmal alles finden...