Jobrad mit TVöD unvereinbar?

Das dürfte nur Einfluss auf die Gehaltsabrechnung haben. Aktuell müssen monatlich 1% vom Listenpreis als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung versteuert werden. Man bekommt also weniger Netto ausgezahlt. Das entfällt dann ab 2019. Sonst sollte sich nichts ändern.
 
Aber immerhin 1,5 Mio. Beschäftigte protitieren davon, das ist schon eine Hausnummer.
Und ich denke, bei den kommenden Tarifverhandlungen mit dem Bund wird auch dann die Schranke fallen.
 
Gehaltsumwandlung bedeutet ganz vereinfacht gesprochen weniger Rente durch weniger Beiträge aufgrund des verringerten Bruttolohns. Das war zuletzt meines Wissens eins der Argumente gegen eine Dienstwagen-/Jobrad-Regelung über Entgeltumwandlung.
Finde ich persönlich allerdings bevormundend. Den Arbeitnehmer beraten und es ihm überlassen ob er es macht oder nicht wäre mir lieber.
Aber das würde eh erst beim nächsten Rad relevant. Bin trotzdem gespannt, ob das irgendwann auch mal auf Bundesebene kommt.
 
Das Verquere an der Gehaltsumwandlung (GU) in ihrer jetzigen Form ist, dass sie durch die Tarifparteien privilegiert ausschließlich zur Finanzierung der sogenannten "3. Säule der Altersvorsorge" vorgesehen ist.
Da diese Ansparform aber weniger sicher als die staatliche Altersvorsorge ist und bekanntlich seit dem Bankenfiasko von 2008 kaum noch Ertrag liefert, kann dieses Privileg kaum mehr begründet werden.
Man könnte also mit gleichem Recht GU für andere Zwecke, Ökoheizung, E-Auto, neue Waschmaschine fordern.
Beim Ausufern werden dann Sozialbeiträge und Steuereinnahmen deutlich verringert.

Es sollte lieber zinslose Darlehen vom AG oder von Förderstellen geben, um kleinteilige Finanzierung (und ggfs. die Vollkasko) zu ermöglichen.
Der AG kann auch nachweisgebunden im Rahmen der steuer- und sozialabgabenfreien Dachmittelpauschale on Top bis zu 44,-- Euro monatlich dazu geben.
 
Der AG kann auch nachweisgebunden im Rahmen der steuer- und sozialabgabenfreien Dachmittelpauschale on Top bis zu 44,-- Euro monatlich dazu geben.
Gewährt der AG das dienstrad mit Freigabe zur privaten Nutzung als Gehaltsextra, also zusätzlich zum geschuldeten Entgelt, ist es sogar momentan für den Arbeitnehmer steuerfrei! Kein geldwerter Vorteil! Das wird nur im öd eher nix wg Besserstellungsverbot und gleichbehandlungsgebot
 
Hab gerade eine Email gelesen:

"In der letzten Woche sah die Situation noch absolut verfahren aus und eskalierte die Auseinandersetzung am Thema Jobrad. Doch auch dieser Streit konnte beigelegt werden. Grundsätzlich ist es für Beschäftigte in den Kommunen, Sparkassen und kommunalen Betrieben nun möglich, per Entgeltumwandlung ein Dienstrad zu leasen."

Jetzt gehen die Wartezeiten bei den Velomobilherstellern wohl wieder in die Höhe. :)
 
Tja, bei uns ist der neue Tarifvertrag schon in Kraft, ist halt nur an TVöD angelehnt. Da wird das Thema frühestens bei den nächsten Tarifverhandlungen wieder aufgegriffen
 
Die ganze Sache ist sooo prickelnd dann leider doch nicht: hier war ein etwas angegrauter link.

Edit: link entfernt; auf Deinen Einwand @Thomas Neubauer muß ich Dir recht geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@spargelix : Das ver.di-Rechenbeispiel ist von 2017 - und damit völlig überholt. Kein guter Link.

  • Die 177 € Ersparnis im ersten Beispiel glaub ich nicht, alle Rechenbeispiele versprechen eine deutlich höhere Ersparnis.
  • Restwert nach drei Jahren muss nicht versteuert werden, das war mal.
  • Und was hindert die Beschäftigten, trotz Leasing einen Rabatt herauszuschinden?
  • zu guter Letzt: im Leasingvertrag ist eine Versicherung mit drin, die ich sonst extra zahlen müsste.
Ich stelle allerdings fest, dass keine Leasingfirma in der Lage ist, die Rentenkürzung zu beziffern, ist aber wohl auch recht aufwendig zu berechnen.

Ich bin übrigens seit über 40 Jahren ver.di/OTV Mitglied, von daher politisch unverdächtig.
 
Naja, momentan kabbeln sich die Verhandlungsparteien ohnehin noch und es wird die Zurückhaltung der Tariferhöhung zum 1. 4. ins Spiel gebracht. Schaun wir mal, wie es weiter geht.
 
Arbeitgeber, die ihre Leute bei Laune und Bewegung halten wollen, sollten im Rahmen der steuer-und abgabenfreien Sachmittelkostenpauschale einfach bis zu 44,-- pro Monat oben drauf zahlen.
Für den Kauf von Bikes, Diebstahlversicherung, Reparaturen, Verschleißteile, o.ä.
 
Es muss irgendetwas dafür "gekauft" werden, in Eurem Fall bspw. ein Teil des Tickets (der Zuschuss). Es geht bspw. ein Tankgutschein o.ä. aber eben nicht die Kohle direkt aufs Konto, damit der AN dann kauft. Dann wäre der Betrag nicht mehr steuer- bzw. abgabenfrei.
 
Es muss irgendetwas dafür "gekauft" werden
Ja, sicher, das war dann ein Missverständnis.
Es muss der Kauf eines Fahrrades mit Rechnung auf den Namen des Mitarbeiters vorgelegt und schriftlich bestätigt werden, das das Rad regelmäßig für Fahrten zur Arbeit und dienstliche Fahrten benutzt wird. Da 63% unserer Leute im Stadtgebiet wohnen und über 90% in weniger als 25 km Entfernung, kein Problem.
 
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