Jobrad mit TVöD unvereinbar?

Völlig korrekt, ich bin GF von LeaseRad, hab mich ja auch mit klarer Email und Namen angemeldet. Es liegt mir fern, einfach blöde Werbung zu machen. Aber wenn hier einer ein kompliziertes Thema hat, helfe ich gerne. Freut mich übrigens, wenn unsere Mitarbeiter völlig neutral so positiv bewertet werden. Wenn ihr meint, ein JobRad-Thread würde Sinn machen, dann machen wir das gerne, aber ich will mich nicht aufdrängen, sonst wären wir schon in allen Foren. Ich selbst habe übrigens tatsächlich kein Velomobil oder Liegerad, dafür diverse andere Räder. Wir verleasen sie trotzdem gerne.(y)

Ich buddele den Beitrag mal wieder hoch in der Hoffnung das ich im Bereich TvöD etwas getan hat
und wir nun auch leasen dürfen?
 
Das ist ein schwieriges Thema, auch weil es verschiedene Tarifverträge gibt (Bund, Länder - VKA).
Die letzte Änderung ist der "Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder
(TV-EntgeltU-B/L) vom 25. Mai 2011.

Dort steht in §6:
1 Für den Durchführungsweg gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetzes.
2 Die Entgeltumwandlung ist bei der VBL durchzuführen; dies gilt nicht für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der erklärte Wille der Tarifvertragsparteien ist, das umgewandelte Entgelt in eine Zusatzrente umzuwandeln.

Ich befürchte, dass es keinen ausreichenden Druck gibt, dieses neu zu verhandeln.
 
Ich kann es ihm nicht verdenken, dass er das nicht gemacht hat. Das bringt nämlich nichts.

Die einzigen, die hier etwas bewirken können sind die Tarifpartner, Arbeitgeber oder Arbeitnehmervertreter (durch ihre
Gewerkschaft). Ich sehe nicht, dass die Arbeitgeber von sich aus ein Interesse darin haben, bleiben also nur noch die Gewerkschaften. Die vertreten den Willen ihrer Mitglieder. Also verlangt von eurer Gewerkschaft, sie sollen das zum Punkt bei den nächsten Tarifverhandlungen machen. Das werden sie machen, wenn die Mitglieder erklären, dass sie das wollen.
 
Hallo Rainaari und Delta Hotel,

die Feststellung, dass ich mich nicht weiter engagiert habe, ist etwas voreilig. Wir hatten Gespräche bis zum Verkehrsminister von Baden-Württemberg. Wir sind immer noch mit ver.di, IG-Metall, EVG und anderen in Kontakt. Wir belegen einen eigenen Stand am Deutschen Betriebsrätetag in Bonn. Wir koordinieren zig Firmen in ihren Bemühungen, die Tarifparteien in unserem Sinne zu beeinflussen. Wir haben das Thema in die FAZ gebracht. Wir haben den OB von Tübingen überzeugt, das Thema sehr forsch mit oder gegen Gewerkschaften durchzusetzen, usw. usw. Leider ist die Unterstützung gerade von Betriebs- und Personalräten manchmal mehr als dürftig, wir spüren viel Angst vor den mächtigen (eigenen) Gewerkschaften. Bitte nicht vergessen: ver.di und IG Metall sind mit über 2 Mio. Mitgliedern einige der mächstigsten Organisationen dieser Republik. Von daher kann ich nur diesch's Vorschlag aufgreifen: Engagiert euch! An uns wird's wahrscheinlich nicht liegen...
 
Ein Kollege von Christiane meinte, ein Jobrad würde keine finanziellen Vorteile bringen (lt. seinem Steuerbrerater).
Ich kann das nicht beurteilen, kann mir aberaber mal die Begründung geben lassen und bei Interesse (soweit ich sie verstehe:whistle:) hier posten.

Gruß
Christoph
 
...ein Jobrad würde keine finanziellen Vorteile bringen (lt. seinem Steuerbrerater).

Ich habe ja keine Ahnung, wie dieser Steuerberater rechnet, aber für meinen Fall habe ich das einmal grob überschlagen: angenommen, ich hätte eine Gehaltsminderung von etwa 200,- € brutto, käme ich grob auf ein um 150,- € gemindertes Netto. Bei etwa 150,- € weniger Ausgaben für Kraftstoff/ Monat ist dies definitiv eine Nullnummer (klar, Milchmädchenrechnung, da weniger Rente usw.)
Aber dennoch ein lukratives Geschäft!

Dirk
 
Hallo Rainaari und Delta Hotel,

die Feststellung, dass ich mich nicht weiter engagiert habe..

Servus Holger,

ich hab mich einzig auf deine Äußerungen im Forum bezogen, bei allem anderen habe ich keinen Überblick, kann dazu also nichts sagen. Also, nix für ungut...

--RAinaari
 
Hallo,
ich krame den Thread noch mal vor, weil ich gerade hierüber gestolpert bin. Das ist eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von mehreren (grünen) MdBs. Titel der Anfrage war: Nachhaltige betriebliche Mobilität und Dienstfahrräder

Interessant ist die Antwort auf folgende Frage (Anmerkung: was für die (direkten) Angestellten des Bundes gilt, gilt üblicherweise sofort für alle TVÖD-Angestellten und meist recht bald für alle TV-L-Angestellten):

9. Lässt es das geltende Tarif- und Besoldungsrecht zu, dass Beamte und Angestellte
der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden Dienstfahrräder
leasen und von den seit 2012 geltenden Steuervorteilen für Dienstfahrräder
profitieren können?
Wenn ja, wie viele Beamte und Angestellte der einzelnen Bundesministerien
und deren nachgeordneter Behörden machen derzeit Gebrauch von der Regelung?
Wenn nein, warum nicht, und zieht die Bundesregierung eine diesbezügliche
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in Betracht?

[Antwort ab hier:]
Über die Zulassung des Leasens von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter wird
nicht im Tarif- und Besoldungsrecht entschieden. Tarif- und Besoldungsrecht formen
nur Rahmenbedingungen eines – durch anderweitige organisationsrechtliche
Regelungen zuzulassenden – Leasings näher aus. Es ist derzeit nicht beabsichtigt,
organisationsrechtliche Regelungen zum Leasen von Dienstfahrrädern durch Mitarbeiter
einzuführen.

Kurz gesagt: Nach Tarif- und Besoldungsrecht geht das schon, machen wir aber nicht... und ändern wollen wir daran auch nix...

Link zur Anfrage:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/098/1809886.pdf
Link zur Antwort:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810085.pdf
 
Nicht tvöd relevant, aber so grundsätzlich:
Leider haben die Finanzämter mitbekommen, dass das Modell wohl zu gut ist um wahr zu sein und halten die Hand etwas weiter auf als bisher. Mehr dazu: https://www.jobrad.org/restwert
In der Folge wird der Restwert mit 17% und nicht mehr mit 10% angesetzt. Da bleibt von der Ersparnis nicht viel übrig. Meiner Meinung nach lohnt das Modell nur noch, wenn man aus der Versicherung einen Nutzen ziehen kann. Die kleine Ersparnis kann man oft auch so direkt mit dem Händler aushandeln und Finanzierungen kosten aktuell ja auch nicht viel. Was bleibt ist das Risiko deutlicher Mehrkosten, wenn man innerhalb der Leasingfrist den Arbeitgeber wechseln möchte.
Leider greifen diese Änderungen exakt seit dem Tag an dem bei uns das Fahrradleasing eingeführt wurde. Dreckstiming!
 
Hallo zusammen,
mein letzter Post ist etwas her, also Zeit für ein Update:
Wir haben weiter sehr aktiv für Öffnungen von Tarifverträgen für die Gehaltsumwandlung für Diensträder gekämpft. Dabei gab es einzelne Erfolge, z.B. ist die Öffnung offiziell in den Tarifabschluss der Raiffeisen- und Volksbanken gekommen. Leider haben sich insbesondere IG Metall und ver.di trotz Gesprächen auf höchster Ebene dagegen entschieden, Tarifentgelte für die Barlohnumwandlung zu öffnen. Das wird wohl auch erstmal so bleiben. Trotzdem gibt es Lichtblicke: Das Land Baden-Württemberg hat eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Basis der Entlohnung aller Landes- und Kommunalbeamten) für die Sold-Umwandlung für JobRäder beschlossen. Allerdings gibt es noch kein Angebot des Landes und auch (noch) keine Ausschreibung dazu. Ver.di hat sich für die Tarifbeschäftigten ablehnend geäußert. Dennoch sind mit Freiburg und Tübingen neue Städte hinzugekommen, die JobRad anbieten. Es bleibt also weiter der Initiative und dem Durchsetzungsvermögen von Einzelnen überlassen.
Erfreulich ist hier auch, dass seit letzter Woche BOSCH firmenweit das JobRad anbietet, trotz IG-Metall-Tarifbindung. Hier wird die Umwandlung aus übertariflichen Prämien vorgenommen, die natürlich nicht allen Arbeitgebern zur Verfügung stehen.
Noch ein Kommentar zum Thema Restwert: Ja, die Einsparung verringert sich, insbesondere leider im öffentlichen Dienst oder anderen nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Bereichen. Auf der anderen Seite gibt es Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Thema ist auf Steuerebene endlich klar geregelt. Mehr und mehr Arbeitgeber entscheiden sich daher, Einsparungen aus der Sozialversicherung als Zuschuss oder als Übernahme der Versicherungsprämie an die JobRadler weiterzugeben. Das freut uns natürlich und wir arbeiten weiter an der Selbstverständlichkeit der Fahrradnutzung und -förderung, die dem Auto irgendwie jeder gerne gewährt.
Also: Frohes Radeln in die neue Saison!
 
Und eine günstige Kasko-Versicherung.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann endet bei Totalverlust/Totalschaden der Vertrag mit JobRad. Die Versicherung zahlt dann an den Leasinggeber, dein Einsatz ist aber weg. Es sei denn, Du machst einen neuen Vertrag. Dann werden Dir 35% der bisher gezahlten Raten auf den Kaufpreis des neuen Rades angerechnet.
Das heisst, im Schadensfall hast Du trotz Vollkaskoversicherung einen Nachteil, den Du bei Eigentumsrad und privater Vollkasko oder evtl. einem anderen Anbieter so nicht hast. Bei Businessbike zB. habe ich gelesen, das bei Totalschaden das Rad ersetzt und 1:1 in den bestehenden Vertrag übernommen wird.
Interessant auch, wie unterschiedlich die beiden Anbieter die Kosten für einen vergleichbaren aber privat abgeschlossenen Versicherungsschutz taxieren.
 
Das heisst, im Schadensfall hast Du trotz Vollkaskoversicherung einen Nachteil, den Du bei Eigentumsrad und privater Vollkasko oder evtl. einem anderen Anbieter so nicht hast.
Das ist richtig, eine Versicherung, die Diebstahl komplett abdeckt jiegr meines Wissens bei etwa 1/10tel des Neupreises pro Jahr.

Gruß
Christoph
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann endet bei Totalverlust/Totalschaden der Vertrag mit JobRad. Bei Businessbike zB. habe ich gelesen, das bei Totalschaden das Rad ersetzt und 1:1 in den bestehenden Vertrag übernommen wird.
@flachlaender : Deine Darstellung ist korrekt. Allerdings halten wir den Neuwertersatz für steuerlich sehr problematisch: Was hält das Finanzamt wohl davon, wenn ein Rad z.B. nach 34 Monaten Laufzeit durch ein Neues ersetzt wird und dann zwei Monate später für 15% übernommen wird? Das ist ein massiver geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer (oder eben der Arbeitgeber) zu versteuern hätte. Das will doch keiner, erst recht nicht nachträglich! Außerdem hört sich Neuwertersatz zwar attraktiv an, ist aber de facto eine Chance auf Werterhöhung, was laut Versicherungsvertragsgesetz gar nicht erlaubt ist. Sorry, dass wir so kleinlich sind, aber hinter dem Angebot stehen die ganzen komplexen steuerlichen und rechtlichen Realitäten dieser Republik. Wir kämpfen seit Jahren dafür, ein rundum sicheres und attraktives Angebot für Fahrradleasing zu gestalten. Ist gar nicht so einfach, kopieren schon eher...
 
@Holger : Erst einmal Danke! für deine Rückmeldung.
Als simpler Arbeitnehmer ohne kaufmännischen oder steuerrechtlichen Hintergrund fehlt mir natürlich einiges Hintergrundwissen.
Da ich aber vor einiger Zeit meinen Arbeitgeber gebeten habe, sich erneut mit den Möglichkeiten dieses Dienstradleasings zu beschäftigen und uns Arbeitnehmern den Zugang evtl. zu ermöglichen befasse ich mich gerade mit den verschiedenen Optionen, die sich für mich ergeben könnten.
Ob mein AG sich für oder gegen diese Form der Entgeltumwandlung entscheiden wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen und mit welchem Dienstleister ist derzeit noch völlig offen.
Mein persönliches Interesse zielt dabei auf die Anschaffung eines neuen Velomobils. Also grob gerechnet 10.000 Euro, die ich in den nächsten 3 Jahren so oder so irgendwie bezahlen müsste. Ob das nun am Ende 9.000 Euro wegen Dienstradleasing oder 11.000 Euro für einen Bankkredit sind ändert nichts daran, das ich mir das trotzdem in jedem Fall verdammt gut überlegen muß. Da tauchen dann eben auch allerlei Fragen auf und ich versuche mir einen Überblick zu verschaffen um eine für mich gut vertretbare Entscheidung treffen zu können. Eine davon ist eben auch, was im Schadensfall passiert? Und da könnte am Ende das Leasing eine teure Entscheidung gewesen sein.

Was hält das Finanzamt wohl davon, wenn ein Rad z.B. nach 34 Monaten Laufzeit durch ein Neues ersetzt wird und dann zwei Monate später für 15% übernommen wird? Das ist ein massiver geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer (oder eben der Arbeitgeber) zu versteuern hätte.
Mein laienhaftes Verständnis hat mich bislang glauben lassen, das das Finanzamt den Wert eines Fahrzeuges nach Neuwagenlistenpreis versteuert. Zumindest so lange, bis es "abgeschrieben" ist. Und das die Besteuerung des Dienstwagens für den Arbeitnehmer auch nach Listenpreis geht - also diese 1% Regelung. Deshalb wäre es mir jetzt neu, wenn der zu versteuernde geldwerte Vorteil des Dienstfahrzeuges quasi monatlich anhand der Schwackeliste für Gebrauchtfahrzeuge neu berechnet würde.
Was das Finanzamt davon hält, wenn ein erst zwei Monate altes Rad für 15% oder 17% oder 40% des Neupreises übernommen werden kann hat mit dem jeweiligen Versicherungsmodell auch nichts zu tun. Das FA ist ja auch nicht mit dem von Jobrad in den Berechnungsmodellen angesetzten 17% einverstanden.

Wie gesagt, ich habe meinen AG um die Beschäftigung mit Jobrad gebeten - es geht mir also ganz sicher nicht darum, das Modell schlecht zu rechnen. Aber es geht hier auch um nicht unerhebliche Investitionen und mehrjährige Verträge und Bindungen. Da möchte ich nicht ganz blauäugig drangehen und versuche mich zu informieren.
Quasi das vielzitierte Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen. Das muss man aber auch erst einmal alles finden...
 
Das heisst, im Schadensfall hast Du trotz Vollkaskoversicherung einen Nachteil, den Du bei Eigentumsrad und privater Vollkasko oder evtl. einem anderen Anbieter so nicht hast
was im Schadensfall passiert? Und da könnte am Ende das Leasing eine teure Entscheidung gewesen sein.
Das ist allerdings nur eine der möglichen Sichtweisen.
Ich sehe das anders. Ich habe ein Velomobil gekauft und lediglich eine Versicherung gegen Diebstahl, da Versicherungen gegen Beschädigungen extrem teuer sind (ca. 10% vom Fahrzeugwert pro Jahr). Ein Totalverlust z.B. durch Unfall ist für mich also teurer als wenn ich das VM über Jobrad bekommen hätte.
Da möchte ich nicht ganz blauäugig drangehen und versuche mich zu informieren.
Quasi das vielzitierte Kleingedruckte zu lesen und zu verstehen. Das muss man aber auch erst einmal alles finden...
Schön, dass ich nicht der Einzige bin der sich durch sowas durchquält.
 
@Holger :
Mein laienhaftes Verständnis hat mich bislang glauben lassen, das das Finanzamt den Wert eines Fahrzeuges nach Neuwagenlistenpreis versteuert. Zumindest so lange, bis es "abgeschrieben" ist. Und das die Besteuerung des Dienstwagens für den Arbeitnehmer auch nach Listenpreis geht - also diese 1% Regelung. Deshalb wäre es mir jetzt neu, wenn der zu versteuernde geldwerte Vorteil des Dienstfahrzeuges quasi monatlich anhand der Schwackeliste für Gebrauchtfahrzeuge neu berechnet würde.
Was das Finanzamt davon hält, wenn ein erst zwei Monate altes Rad für 15% oder 17% oder 40% des Neupreises übernommen werden kann hat mit dem jeweiligen Versicherungsmodell auch nichts zu tun. Das FA ist ja auch nicht mit dem von Jobrad in den Berechnungsmodellen angesetzten 17% einverstanden.
@flachlaender: Sorry, ich beschäftige mich den ganzen Tag damit und erkläre vielleicht nicht immer alle Zusammenhänge nachvollziehbar. Also: Völlig korrekt, die monatliche Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung des Dienstrads berechnet sich aus 1% der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung. Ich bezog mich oben auf die seit letztem Jahr geltende Regelung, dass wenn am Ende der Überlassung der Arbeitnehmer das Rad "vergünstigt" erwirbt, die Differenz zum Marktwert als zusätzlicher geldewerter Vorteil zu versteuern ist. Pauschal wird dieser Marktwert mit 40% von der UVP angenommen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich die Übernahme eines quasi neuen Rades aus Versicherungsersatz steuerlich sicher anders zu bewerten. Mehr dazu unter https://www.jobrad.org/restwert. JobRad übernimmt diese Versteuerung übrigens ohne weiteren Aufwand oder Kosten für Nutzer und Arbeitgeber.
Ich finde es auch schade, wie komplex das Thema in DE ist, liegt aber vielleicht noch daran, dass es relativ neu ist. Zur persönlichen Abwägung kann ich nur empfehlen, mal das Gespräch mit unserem Support zu suchen. Wir wissen auch nicht alles und haben sicher auch Interesse zu verkaufen, aber wir bemühen uns um faire und transparente Beratung. Und dann muss ja auch noch der Arbeitgeber mitspielen.
 
@Holger
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Kannst Du schon Aussagen machen, inwiefern die geplante Abschaffung der Besteuerung von Dienstfahrrädern die Vertragskonditionen ändern würde? Also auch bezüglich Vollkaskoschutz?
Und Vorkaufrecht des Nutzers nach Vertragsablauf? Bei uns ist das zumindest mit Eurorad offiziell nicht erlaubt. Ist das eine bisherige allgemeine Leasing-Regel gewesen die hoffentlich dann auch obsolet sein würde?
 
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