AW: Überspannschutz bei B&M Toplight Line PLus an Edelux sinnvoll/nötig?
Hallo Peter,
Ich dachte die 12V Teile waere nie wirklich legal geworden,
Nein, das ist falsch, sie sind von Anfang an, vorgesehen !!!
weil die Politik{hier eine Beleidigung nach belieben einsetzen}
Immer gern ...
auf einmal und sehr kurzzeitig fuer Buerokratieabbau waren. Von daher sind die 12V Teile absolute Exoten, die halt entsprechend teurer sind.
Nein diese Gesetzesregelung wurde extra von der Lobby in den Text geschrieben, und zwar schon vol langer, langer Zeit.
Das die Klauenpolgeneratoren stur 500mA liefern und am doppelten Lastwiderstand, ohne irgendwelche Veraenderungen eben 12V statt 6V liefern, ist doch schon seit deren Einfuehrung Ende der 20er Jahre des 20Jahrhunderts bekannt ...
Da man neuerdings mittels eingebauter Halbleiter-"Dynamoheizungen" das "Upgraden" billiger Dynamos durch Laien glaubte wirkungsvoll verhindern zu koennen, wollte sich ein "Marktfuehrer" mit dieser Masche die Finger blutig verdienen.
Allein das zerschlagen des Gluehobst-Kartells, und weil das den Durchbruch der modernen Leuchtmittel nach sich zog, machte dem einen Strich durch die(se) Rechnung.
Allerdings werden die Kunden nun durch Obsoleszenzproduckte(mit eingebautem Verfallsadtum) und 20fach ueberteuerten Preisen (das selbe Ruecklicht "in Obst" kostet 2,7Euro und in Led kostet 65 ... und der "Vorteil" besteht darin das das Neue (aus derselben Pressform) nun unoeffenbar verklebt, durch aufbluehen des eingebauten 2Klassigen Elkos, nur noch eine (im gegensatz zum Obstlicht) vom Hersteller genau kalkulierte, nach 2-3Jahren abgelaufene Lebensdauer erhielt ... so dass der Anreiz sich das (angeblich, durch von niemandenm, ausser der Werbung, wirklich benoetigten Gags, innerlich "wesentlich verbesserte") nun unbedingt notwendige, neuere, noch teurere, Modell zu kaufen, ins unermessliche waechst .... egal was sich Irgendeiner dabei denkt ... fuer diese Masche muss kein Poliker mehr gekauft und kein Gesetz mehr gebrochen werden, und die 12V-Masche wird nun nicht mehr benoetigt.
Was Technische Konterrevulution, Lobbyismus, und unterwanderung der Politik nicht zuwege brachte, erledigt man heute viel smarter, durch systematische Verbloedung, und moralische Verwahrlosung der nachwachsenden Generationen.
Die dazu notwendigen Blaetter des Gesetzes, sind dem einfachen Volk auch, durch Unkenntniss, systhematische Verknappung, und eine geschickt lancierte oekonomische Huerde, nicht so ohne weiteres zugaenglich, allein um die zur StvZO gehoerenden TA's(Technischen Anforderungen) zu erhalten muss man, fuer die aktuelle und vollstaendige Version, ca. ~300Euro auf den Tisch legen
TA24_Fahrradlichtmaschinen schrieb:
(1) Vor der Prüfung ist die Wicklung der Lichtmaschine im Leerlauf bei einer Drehzahl, die der Fahrgeschwindigkeit von 15km/h entspricht, und einer Umgebungstemperatur von 23
C+ 5
C wenigstens fünfmal für eine Sekunde kurzzuschließen.
(2) Die Lichtmaschine ist dann entsprechend TA 4 Abs. 8 Nummer 9. mit einem konstantem ohmschen Widerstand "Rg" zu belasten. Wird der Scheinwerfer und die Schlußleuchte von getrennten Wicklungen gespeist, so sind diese gleichzeitig entsprechend TA 4 Abs. 8 Nummer 9. mit einem Widerstand "Rsw" für den Scheinwerfer und "Rsl" Für die Schlußleuchte zu belasten.
(3) Die nach Abs. 2 belastete Lichtmaschine ist vor den Messungen bei einer Umgebungstemperatur von 23
C+ 5
C ohne Zwangskühlung 20Minuten bei einer Drehzahl zu betreiben, die einer Geschwindigkeit von 30km/h entspricht. Bei Lichtmaschinen, deren Drehzahl vom Raddurchmesser abhängig ist, muß hierbei auf den kleinsten vom Antragsteller anzugebenden Radaußendurchmesser Bezug genommen werden.
(4) Nach der Abkühlung der Lichtmaschine auf Umgebungstemperatur ist die Spannungscharakteristik sowie der Wirkungsgrad zu bestimmen. Lichtmaschinen mit Reibradantrieb sind an einem Antriebsrad mit eine Durchmesser von mindestens 600mm anzulegen, dessen Oberfläche kein Profil aufweist.
Bei Lichtmaschinen, die in Drehzahl vom Raddurchmesser abhängig sind, wird die Messung der Mindestwerte der Spannung und des Wirkungsgrades auf den vom Antragsteller anzugebenden größten Radaußendurchmesser und die Messung der Höchstwerte der Spannung auf den vom Antragsteller anzugebenden kleinsten Radaußendurchmesser bezogen (siehe auch Abs. 8c).
Abweichend von TA 4, Abs. 8, Nummer 8., ist bei in die Nabe integrierten Lichtmaschinen ohne Getriebe beim größten für diese Lichtmaschine zulässigen Radaußendurchmesser und einer Geschwindigkeit von 5km/h eine Frequenz der Wechselspannung von mindestens 8Hz zulässig.
Die Messungen sind in folgendem Ablauf durchzuführen:
- nach 5Minuten Dauerbetrieb mit einer Geschwindigkeit von 15km/h Ermittlung der abgegebenen Spannung und es Wirkungsgrades
- nach Verringern der Geschwindigkeit auf 10km/h sowie 5km/h Ermittlung der abgegebenen Spannung
- nach Erhöhen der Geschwindigkeit bis maximal 30km/h, Ermittlung der abgegebenen Spannung.
Hierbei müssen folgende Werte eingehalten werden:
System | Geschwindig- | 15 | 5 | 10 | 15 |
| keit km/h | | | | 30 |
| Ueff [V] | 5,7 | 3 | | 5,7 |
6V | | 7,5 | 7,5 | 7,5 | 7,5 |
| [%] | 30 | | | |
| Ueff [V] | 13,5 | 6 | 12 | 13,5 |
12V | | 15 | 15 | 15 | 15 |
| [%] | 50 | | | |
(5) Bei Lichtmaschinen, die über ein Schwenklager durch Federkraft an das Antriebsrad angedrückt werden, muß die Federkraft, gemessen senkrecht zur Drehachse der Lichtmaschine, innerhalb des gesamten Schwenkbereiches und unter Berücksichtigung der Hysterese mindestens 10N betragen.
Dieser Wert ist auch für die Messung der Wirkungsgrade anzusetzen.
(6) Zum Schutz der Glühlampen gegen Überspannung, z.B. beim Ausfall einer der Glühlampen, ist die Bauart der Lichtmaschine so auszulegen, daß bei einer Last von 60(6V-System) 9V bzw. 152(12V-System) 16V nicht überschritten werden.
Ein hierzu gegebenenfalls notwendiger Überspannungsschutz muß mit der Lichtmaschine eine Einheit bilden, aber nicht integraler Bestandteil sein.
Bei ständig mitlaufenden Lichtmaschinen muß dieser Überspannungsschutz im Leerlauf nicht wirksam sein. Wird bei dieser Lichtmaschine innerhalb des festgelegten Geschwindigkeitbereiches im Leerlauf eine Wechselspannung von 50 "Ueff" bzw. eine Gleichspannung von 75V überschritten, sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung dieser Grenzspannung vorzusehen.
(7) Nach Abschluss der vorangegangenen Prüfungen müssen während und nach einem 30 minütigem Dauerbetrieb mit den unter Abs. 6 genannten Lastzuständen die mit 30km/h betriebene Lichtmaschine und gegebenenfalls erforderliche elektronische Komponenten voll funktionsfähig bleiben.
(8) Auf jeder Lichtmaschine müssen folgende Angaben deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
- das Prüfzeichen
- die Nennwerte 6V/3W bzw. 12V/6,2W
- bei Lichtmaschinen, die in ihrer Drehzahl vom Raddurchmesser abhängig sind, der Bereich der zulässigen Radaußendurchmesser (in mm), für die die geforderten Bedingungen erfüllt werden.
Nun das dabei kein Lobbyismus im Spiel wahr, wird wohl auch der Einfaeltigste nicht glauben.
Schon allein wenn man die gesetzlich vorgeschriebenen Wirkungsgrade von 30% bei 6V und 50% bei 12V anschaut, machbar sind Wirkungsgrade von ueber 90% bei Generatoren, selbst die primitiven Klauenpolgeneratoren koennten ueber 70% leisten ...
Auch dass ohne eine uebermaessige Erwaermung bei 30Km/h im Eingang des Messprocedures, eine weitere Ermittlung der
notwendigen Daten garnicht zulaessig ist, wirft da ein sehr schraeges Licht.
Da selbst ein Vorkriegs- Union-Dynamo, oder ein Nordlicht Baujahr 32 aus dem Museum, ohne weiteres sowohl die 12V als auch die 6V Pruefung bestehen kann ... wundert sich sicherlich niemand, das dieselben Dynamos, immermal optisch aufgemotzt,
auch heute noch, nur halt in mechanisch noch mieserabeler Qualitaet gebaut werden.
Einen Anreiz fuer wirkliche technische Entwicklungen, kann man nicht wirkungsvoller verhindern ...
Warum ich in diesen Zusammenhang, die die Fahrrad-Dynamos/Beleuchtung begleitende Werbung gern als betruegerische Abzocke durch aktive Volksverbloedung bezeiche, kann nun wohl jeder nachvollziehen.
99% aller Fahrraddynamos/oder deren Innereien, auch die vom Marktfuehrer mit den expolossiven Nahmen, werden von TungLin
in China hergestellt. ein nicht umgelabelter Dynamo, kostet wenn man den kleinst moeglichen Seekontainer damit gefuellt, als Schuettgut ordert, 2,50Euro das Stueck, incl. Fracht und Zoll. Dabei sind die von TungLin fuer den chinesichen Markt hergestellten, wegen der bessern Lagerung, sicher bei gleichem Preis, den fuer den Europaeischen Mark in "diverser Marken-Verkleidung" hergestellten, deutlich ueberlegen.
mfG
Matthias