Tempolimits innerorts ab 11. Mai 2021:
Auf Straßen mit einer einzigen Fahrspur für beide Fahrtrichtungen (Straßen ohne Fahrbahnmarkierung in der Mitte) und seitlichen Gehsteigen auf einer Ebene (ohne Höhenunterschied) gilt ein Tempolimit von 20 km/h.
Auf Straßen mit jeweils einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung gelten maximal 30 km/h.
Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung beträgt das Tempolimit weiterhin 50 km/h.
Die neue Regelung erlaubt jedoch auch Ausnahmen, wenn sie von der zuständigen Kommune genehmigt werden.