Velomobil und Hügel/Berge

und, welche möchtest du bemängeln.
Serienmässig - z.B. beim Milan, A7, DF - in Deutschland so ziemlich alle :
- Deutsches Prüfzeichen vorhanden?
- Anbauvorschriften eingehalten?
- Bedien- & Kontrollelemente (Tagfahrlicht, Fernlicht, Blinker) laut Vorschriften?
- Blinker nicht mit anderen Funktionen kombiniert?
- Reflekoren (z.B. auch Pedalreflekor) vorhanden (mit dt. Prüfzeichen) und nicht verdeckt?
 
Mal so quer rein gefragt:
Seid Ihr eigentlich noch bei "velomobil-und-huegel-berge"?

Oder beim "Ichhabrecht!neinich!nachwirklichnicht!"?
 
Mal so quer rein gefragt:
Seid Ihr eigentlich noch bei "velomobil-und-huegel-berge"?

Oder beim "Ichhabrecht!neinich!nachwirklichnicht!"?
Lustigerweise wurde der Thread, den aufmachte, um die dort kabbeln zu lassen, sofort geschlossen, aber hier nichtmal was dazu gesagt.... :rolleyes:

Nein, die Leistung
Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec ist erlaubte Geschwindigkeit mit Tretunterstützung (25km/h, 45km/h), erlaubte Leistung (250W Dauerhafte Nennleistung und irgendwas mit 4kW? Gibt glaube ich verschiedene Fassungen) und erlaubte Geschwindigkeit ohne Treten (6km/h, glaube 20km/h) und halt die Vorschriften zu Bremshebeln, Spiegeln, Helm, Zulassung (Oder Betriebserlaubnis?), Versicherung und was weiß ich, was vielleicht noch.
 
es geht sehr wohl um die Geschwindigkeit..

ein und das selbe Rad wurde und wird bereits als Pedelec verkauft sowie als S-pedelec..
Ja, bei Motorfahrzeugen gabs das schon immer, nur mit Fahrrädern hat das nichts zu tun. Ein Pedelec ist da eine Ausnahme, ein Motorfahrzeug was aber als Fahrrad gilt. Die jetzt auf schnellere Motorfahrzeuge übertragen zu wollen konterkariert das Konzept.

sobald es aber schneller als die 25km/h fährt (z.b. wegen Software) ist es kein Pedelec mehr... und wird (Spiegel, Ständer, Rahmenzulassung, ...) und darf dann nimma auf den Radweg
Du meinst mit Motor schneller als 25...
 
und, welche möchtest du bemängeln.
Straßenrennräder und die meisten MTBs, zumindest die sportlichen. a fehlen so gut wie immer die Pedalrückstrahler und auch die Speichenreflektoren. Und damit ist das Kind im Brunnen.

Aber was hat das mit dem Bergauffahren zu tun?

Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec ist erlaubte Geschwindigkeit mit Tretunterstützung (25km/h, 45km/h),
grundsätzlich ist es die erlaubte Geschwindigkeit; der Rest genzt das daann weiter ein. Aber auch ein Uraltpedelec, das mit "Daumengas" und frischem Akku elektrisch etwas schneller als 25 km/h fahren kann, oder ein frisiertes Pedelec, wäre rechtlich ein S-Pedelec und als solches nicht zugelassen, weil es die anderen Randbedingungen nicht erfüllt.
 
Aber was hat das mit dem Bergauffahren zu tun?

Ich kann den direkten Zusammenhang auch nicht (mehr) ganz erkennen. Es ging ursprünglich glaube ich mal darum, dass es bei einem Schotterweg bergauf sinnvoll sein kann ein E-VM zu haben. Oder vielleicht gleich ein 45er. Das man dann aber nicht legal auf so einem Weg bewegen darf. Was aber eigentlich auf die meisten anderen VM auch zutrifft. Und überhaupt die Mehrzahl der VM nicht legal auf öffentlichen Wegen genutzt werden dürf(t)en.
Informationen, die ich für mich aus den letzten Seiten herausfiltern konnte waren u.a.:
- Vorschläge für alltagstaugliche VM (danke dafür)
- mit besserer Ausrüstung regentauglich weiterhin mit dem Pedelec fahren ;)
- für meine Route finde ich evtl. hier nicht das richtige Fahrzeug
- es anscheinend so viele Meinungen wie VM-Fahrer zu dem Thema gibt :)
 
Ich würde das testen, was für den einen unzumutbar ist findet der nächste halb so schlimm!
 
(@FFM)
Ja also "geeignet" ist kein Ja-Nein-Wert. Da gibt es eindeuting ein Mehr-und-Weniger. Ist von Bodenfreiheit, Federweg & -härte, Platz für Reifen, Wendekreis, Spurbreite, Fahrzeugbreite, Fahrzeughöhe (zum Unterfahren von Sperren), Große Schaltkassetten und Schaltwerke bzw. Rohloff- oder Pinion-Schaltung und Motorisierung abhängig. Und einiges davon lässt sich an einigen noch zubeinem gewissen Grad ändern.
Und wenn man auf einem Weg nicht über 50km/h fahren kann oder sollte, heißt das nicht gleich, dass ein schnelles Velomobil dann ungeeignet ist, nur dass man an der Stelle dessen Stärken nicht ausspielen kann.
Es gibt sicher Strecken, auf denen das Velomobil langsamer oder unbequemer ist, als z.B. ein dickes Tourenbike / leichtes Mountainbike. Wie es dann auf der Gesamtstrecke ist, kann schwer vorher zu sehen sein. Am Besten ginge das wohl mit Video der gesamten Strecke mit eingeblendetem Höhenprofil. (Irgendjemand kann da bestimmt eine passende App nennen?) Aber man müsste halt leider doch besser selbst herausfinden, ob einem das Gefällt.
 
Moin,
Straßenrennräder und die meisten MTBs, zumindest die sportlichen. a fehlen so gut wie immer die Pedalrückstrahler und auch die Speichenreflektoren. Und damit ist das Kind im Brunnen.
Eben. Kinderanhänger und gleichzeitig von hinten sichtbare Pedalrückstrahler schließen sich irgendwie aus. Es sei denn, man benutzt ein altes Hochrad...

Und überhaupt die Mehrzahl der VM nicht legal auf öffentlichen Wegen genutzt werden dürf(t)en.
was auf die meisten aktiv benutzten Fahrräder zutrifft. Also fahren wir am besten alle SUVs.

Aber leider habe ich noch keine Anzeige wegen fehlender Pedalrückstrahler bekommen, konnte also auch noch nicht dagegen angehen.
(Es gab mal eine Novelle der StVZO, in der diese Ausstattungspflicht abgemildert wurde. Die wurde aber eingestampft...)

Aber was hat das mit dem Bergauffahren zu tun?
Nichts. Aber es wurde versucht, mit der angeblichen Illegalität von VMs, eine Begründung zu finden, warum es doch OK ist mit einem Kleinkraftrad auf einem Radweg zu fahren.

Ciao,
Andreas

PS: Wenn man mal einen Schotterweg mit dem VM fährt ist das OK, aber auf einer täglichen Pendelstrecke sollte der Weg idR gut befahrbar sein. Man muss diesen Weg schließlich auch bei nicht optimalen Verhältnissen (nach Sturm, Regen, Schnee, Eis) fahren.
 
Kann mal jemand den Track von @FD1800 mit einem Velomobil abfahren? Er hat ihn mir per PN zur Verfügung gestellt. Ich wohne leider zu weit weg, um ihn persönlich zu testen.
 
PS: Wenn man mal einen Schotterweg mit dem VM fährt ist das OK, aber auf einer täglichen Pendelstrecke sollte der Weg idR gut befahrbar sein. Man muss diesen Weg schließlich auch bei nicht optimalen Verhältnissen (nach Sturm, Regen, Schnee, Eis) fahren.
Schotterweg ist zum glück nicht gleich Schotterweg...
"mein" Schotterweg fahre ich jetzt seit 2 Jahre ausnahmslos jeden Arbeitstag beim Pendeln 2mal
und das ging bis jetzt immer

ganz klar: es gibt sicher Schotterwege und Verhältnisse wo das (ganz) anders ist

da muss man differenzieren.
auf einem schonen, hartgepressten Schotterweg fahr ich mit dem VM lieber als auf einer schlechten (z.b. Ungarn) Asphaltstraße
 
es wurde versucht, mit der angeblichen Illegalität von VMs, eine Begründung zu finden, warum es doch OK ist mit einem Kleinkraftrad auf einem Radweg zu fahren.
Eigentlich wollte ich nicht mehr zu dem Thema schreiben, aber so verdreht möchte ich diese Aussage dann doch nicht stehen lassen.

1.
bin ich mir völlig im klaren, dass ich nicht auf einen Radweg darf und ich konstruiere mir dafür auch keine eigene Auslegung zurecht.
Worst Case ... 10 - 20 Euro?
2.
Habe ich nur darauf hingewiesen, das die Beleuchtung der meisten VM's nicht den geltenden Vorschriften entspricht und diese somit ein
nicht für den Straßenverkehr (da gehören auch die Radwege zu ;)) zugelassenes Fz
sind.
Worst Case ... das Fz wird sichergestellt?

Die Diskusion habe ich nicht angefangen und da meine Beleuchtung der StVo entsprechen muss habe ich daran auch gar kein Interesse.
Daraus zu drehen, das ich damit mein, (vielleicht) nicht korrektes befahren eines Radweges, rechtfertigen möchte, ist lächerlich.

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1597394846661.png
Das mein Fz bei diesem Streckenprofil jedem HPV-Fahrer minimum 20 Minuten abnimmt, wird jeder bestätigen, der mein Fz kennt (das wird an keiner Stelle <40km/h fahren).
Das ein HPV dabei weniger CO² abgibt, lasse ich bei Vegetariern noch stehen, wenn er nach der Fahrt weniger als 1 Minute und 45 Sekunden warm duscht.

Das man mit so einem Fz einen Radweg (was meines Wissens ohne das Schild 1597396498210.png sogar erlaubt ist) nutzt, wenn die Landstraße zur Bundesstraße wird, kann man genau so argumentieren, wie ein VM-Fahrer, der den schlechten Radweg nicht nutzen möchte (in beiden Fällen kann man sagen: fahr mit angepasster Geschwindigkeit).

Ich habe es so verstanden, dass @FFM hauptsächlich ein Fz zum pendeln und nicht für die Freizeit sucht.
Da halte ich, bei dem Streckprofil (400 ... 500hm?), ein 45er VM für das Sinnvollste.


Gruß Jörg
 
Moin,
Das man mit so einem Fz einen Radweg (was meines Wissens ohne das Schild
1597396498210.png
sogar erlaubt ist) nutzt
Wie kommst du darauf?*
StVO §2 Punkt 4 schrieb:
(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
und das bezieht sich nur auf per blauen Lolli freigebene Wege. Wenn ein Wirtschaftsweg für Radfahrer freigegeben ist, gilt das meiner Ansicht nicht.

Siehe auch Verkehrzeichen 237:
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
3. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.
4. § 2 Absatz 4 Satz 6 bleibt unberührt.
oder Verkehrzeichen 'Radfahrer frei':
Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen.

*übrigens meinst du Verkehrzeichen 255:
Das Verbot gilt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas.

Ciao,
Andreas
 
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