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Ich habe hier tatsächlich den Fall, dass eine Baustelle mit Zeichen 208 und 308 richtig herum (also lt. StVO und nicht 180° gedreht) ausgeschildert ist, welche dem ausscherenden Verkehr Vorrang gibt. Lt. §6 StVO ist das möglich es so zu regeln. Fand ich ungewöhnlich und musste erst nachschlagen, ob das überhaupt erlaubt ist. Dein Fall geht so mit verdrehten Schildern gar nicht.bin ob der Blödheit der Bauarbeiter fast vom Rad