@dooxie Habe ich das richtig verstanden, das vermutlich das Handy noch aktiv ist und die Lage evtl. Rückschlüsse auf das verbleiben des VM gibt ? Die Polizei kann das Handy selbstverständlich orten, das darf sie aus rechtlichen Gründen jedoch nicht bei Diebstahl oder ähnlichen Kleinigkeiten - das habe ich früher schon mal persönlich erfragt. Sie darf es aber, wenn dabei eine Lebensgefahr, Mord oder Suizid abgewendet werden kann.
Wenn Nici z.B. ein 3 Zeiler handgeschriebenen Abschiedsbrief von Daniel vorfindet, das er sich wegen des Verlustes vom VM umbringen will und damit zur Polizei geht und die Handynummer von Daniel übergibt, dann sollte Daniel schon gefunden werden. Wenn man dann nur das VM findet ist ja auch nicht schlimm. Und wenn sich Daniel wieder anfindet, doch Angst vor Suizid hatte, ist ja auch niemand Schuld daran:
"Fälle, in denen die Polizei entsprechend dem Polizeigesetz Handy-Ortungen veranlasse, gebe es, wenn beispielsweise eine Person vermisst sei und man davon ausgehen könne, dass sie sich in Lebensgefahr befinde oder Suizidabsichten habe. Dies gehe aber nur mit Zwischenschritten. „Einer Handy-Ortung zur Gefahrenabwehr muss immer die Polizeipräsidentin zustimmen“, so Hörst. Dies werde so gehandhabt, um einen Missbrauch der Ortung durch Dritte zu vermeiden."
Quelle:
https://www.lokalkompass.de/castrop...notfall-welche-moeglichkeiten-gibt-es_a561726
Die Polizei kann selbst bis 1 Jahr danach noch eine Bewegungsanalyse beliebiger Handynummern erstellen lassen und hat komplette Gesprächsmitschnitte. Aber doch nicht bei Diebstahl, sondern Abhören und Bewegungsanalyse macht man doch nicht unter Freunden ... , sollte doch jedem klar sein.
Gruß Leonardi