Velomobile in der Garage sind illegal!

AW: Velomobile inder Garage sind illegal!

Nee, also Reifenlagerung in der Tiefgarage, das geht aus Brandschutzgründen nur, wenn die Reifen fest am Fahrzeug angebracht sind.

Die zitierte Stadt Offenbach, nebenbei bemerkt, ist die Stadt mit den höchsten Bußgeldeinnahmen pro Kfz in Deutschland, im Schnitt 45€ pro Jahr.
 
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Hier ging es um den typischen Fall, dass das Auto immer auf der Straße stand und die Garage völlig zweckentfremdet war.
Genau.
Deswegen ist auch der Titel recht unsinnig, denn es geht gar nicht um Velomobile oder Fahrräder allgemein sondern um jedweden Gegenstand der verhindert, dass die Garage als solche genutzt werden kann.
Das kann übrigens auch ein Auto sein, wenn es z.B. abgemeldet ist.
 
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Mich stört mehr, das Autos immer breiter geworden sind und gar nicht mehr in alte Garagen passen. .
Wir haben eine ca 20 Jahre alte Fertiggarage. Einmal habe ich sie soweit geräumt, das mein Corse reinpassen sollte. Es war eine Quälerei, die Kiste da rein zu buksieren. Dann noch aussteigen ging nicht, ohne die Türen anzuschlagen. Und der Vorbesitzer ist immer mit seinem 123 Benz dort reingefahren.
Jetztz friert der Corse sich wieder vor der Garage die Scheiben zu; der schöne Platz in der Garage steht den Rädern zur Verfügung. Zum Glück haben wir vor unserer Garage zwei, bei schlauen Parken sogar drei private Stellplätze....
 
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Für mobile Garagen (meine aktuelle Lösung), die ein amtliches Kennzeichen tragen, scheint es ja nicht zu interessieren, was da drin ist, weil sie als Fahrzeug gelten. Bei uns gibt es oft so steile Einfahrten, dass fast jedes Auto mit dem Dach am Garagentorrahmen hängen bleibt. Da helfen nur vernünftige Fahrräder und ein anständiges VM. Um jetzt genug Parkraum zu schaffen, wird in einigen Stadtvierteln mit EU-Geldern noch mehr öffentlicher Parkraum geschaffen. Einbahnstraßen mit Parkstreifen auf jeder Seite. Die Parklücken werden jeweils mit einer Baumpflanzung abgeteilt. Es gibt auch ein Garagenprojekt, welches aber nicht dem Parken von Autos, sondern dem Unternehmergeist in der Stadt und dem Umfeld der Fachhochschule zur Wiederbelebung verhelfen soll ;-) Bin mal gespannt, was daraus wird und wie die Garagen demnächst dort genutzt werden.
 
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Um jetzt genug Parkraum zu schaffen, wird in einigen Stadtvierteln mit EU-Geldern noch mehr öffentlicher Parkraum geschaffen. Einbahnstraßen mit Parkstreifen auf jeder Seite.

Und gleichzeitig fordert der ADAC in letzter Zeit immer wieder die Vergrößerung von Parkflächen auf mindestens 2,5 Meter Breite durch den Gesetzgeber, da die modernen Autos ja größer geworden sind.
 
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Mein Vorfahren sind früher auch fröhlich mit 2 VW Käfer in den Hof gefahren, mit aktuellen Autos geht das nicht mehr, die passen kaum durch das Tor. Also bleibt das heilig's Blechle draußen und ich laufe öfters mal einen Kilometer bis zum Parkplatz ( auch gesund ), dafür steht der Hof voller Fahrräder die vorn draußen auch Keiner sieht, was bei Langfingern dann auch keine Begehrlichkeiten wecken kann.
Wen ich nicht gerade zentnerweise Einkäufe schleppen muß macht mir der Fußweg zum Auto wenig aus, wenn ich dafür mein Trike sicher weiß, die Kehrseite sind einige Dellen und Kratzer die asoziales Volk am Auto hinterlassen hat.
 
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Grundsätzlich würde ich für jeden Pkw einen Parkplatznachweis bei der Arbeit (falls vorhanden) und zuhause einfordern. Gibt es den nicht kommt Straßenmiete hinzu. Die könnte man je nach Autogröße variabel gestalten.
Autos, wo man nicht eingemauert in 200cm Breite aussteigen kann, würde ich mit einer Luxussteuer versehen. (Schiebetüren?)

Das wäre mein Gegenvorschlag zum ADAC Vorschlag. Spart auch viel Geld und der Verbraucher wird nicht gemolken, wenn er das richtige Auto kauft.
Und die Industrie könnte Folgekosten, wie Straßenverbreiterung und Parkplatzverbreiterung nicht einfach wegschieben.

Ein anderer Ansatz: Einfach die Kosten für die Verbreiterung den Autobauern in Rechnung stellen. Die zugelassenen Fahrzeuge breiter als 200cm sind leicht zu ermitteln.

Eine Kommune könnte aber auch ganz frech Straßen sperren für zu breite Autos. Was ist ein Auto wert, wenn man nicht mehr überall durchkommt? Ich empfehle Betonhindernisse, weil durch Kratzer die Lernkurve am steilsten ist ;-)
 
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Das wird wohl lediglich die Hausordnung sein.
Hier darf ausse dem Auto eigentlich nichts in der Tiefgarage stehen.
Trotzdem hat der Eine oder Andere hier nen Kanister Frostschutz oder sogar einen kleinen Plastikschrank mit unbekanntem Inhalt hier vor dem Auto stehen.
Auf einem Platz steht sogar seit ein paar Wochen ne Ledercouch ...
Das mit der ausgebauten Garage erinnert mich an ein Haus (neubau!), dass wir uns mal angesehen haben. Da hatte die "Garage" Parketboden und die Wände waren tapeziert. Das Garagentor war recht massiv und hatte grosse Fenster drin ...
 
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Grundsätzlich würde ich für jeden Pkw einen Parkplatznachweis bei der Arbeit (falls vorhanden) und zuhause einfordern. Gibt es den nicht kommt Straßenmiete hinzu. Die könnte man je nach Autogröße variabel gestalten.

Als ich noch in Groningen wohnte, bekam ich trotz Anwohner-Parkausweis ein Knöllchen, denn mein Mercedes W123 überragte die weißen Markierungen vorne und hinten. Damals hab ich mich geärgert, aber eigentlich ist das voll korrekt.

Autos, wo man nicht eingemauert in 200cm Breite aussteigen kann, würde ich mit einer Luxussteuer versehen.

Besser noch: Wegen Produktmangel aus dem Sortiment rückrufen lassen. Schließlich ist die DIN zur Bemessung der Stellplatzbreiten bekannt und das Nicht-Draufpassen ein wesentlicher Mangel. Im Grunde trifft auf solche Fahrzeuge die Bezeichnung "PKW" nicht mehr zu, weil sie sich nur sehr eingeschränkt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eignen.

Eine Kommune könnte aber auch ganz frech Straßen sperren für zu breite Autos.

Hab ich im hiesigen Ausschuss für Verkehr schon vorgeschlagen - Antwort: "darf man nicht". Komisch - in Frankreich stehen überall Fußballtore, um das Einfahren von Wohnmobilen in die Innenstädte zu verhindern. Noch nicht mal mit nem 2,03 m flachen Westfalia-Hubdach-Bulli kommt man dort hindurch, und die dürfen das? Ist Frankreich nicht auch in der EU?


Was ist ein Auto wert, wenn man nicht mehr überall durchkommt?

es gibt doch diese Holzbalken und Schrapp-Blechstreifen gegen die Durchfahrt von lastern unter niedrigen Brücken. Vielleicht sollte man diese Blechstreifen einfach waagerecht auf 2,0 m Abstand justieren und vor die linken Spuren von Autobahnbaustellen montieren :) Sie beschädigen nicht verkehrsgefährdend, sondern mindern nur die Schönheit des Fahrzeugs :D
 
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Hab ich im hiesigen Ausschuss für Verkehr schon vorgeschlagen - Antwort: "darf man nicht". Komisch - in Frankreich stehen überall Fußballtore, um das Einfahren von Wohnmobilen in die Innenstädte zu verhindern. Noch nicht mal mit nem 2,03 m flachen Westfalia-Hubdach-Bulli kommt man dort hindurch, und die dürfen das? Ist Frankreich nicht auch in der EU?
In Frankreich wird dann auch mit Eimerkette gelöscht weil die Feuerwehr-LKW nicht zum brennenden Haus kommen und die Kranken und Schwerverletzten werden mit einem Roller abgeholt? ;)
Ich vermute das dürfte in den meisten Fällen der schlichte Grund sein, dass man Strassen in Städten/Dörfern nicht für Fahrzeuge mit größerer Breite unzugänglich machen darf.

Gerade in diesem Punkt ärgere ich mich ja über den ein oder anderen Hilfspolizisten der sein Auto so parkt, dass eine Durchfahrt für entsprechende Fahrzeuge fast unmöglich ist.
Denn wenn's eilt gibt das ganz böse Blechschäden und kann auch Leben kosten.


Gruß,
Justus
 
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Das kann nicht der Grund sein, Poller gibt es ja oft genug. Auch Durchfahrverbote sollten kein Problem sein. Aber du hast Recht, wenn man es geschickt formuliert kann man fast den Brandschutz für sein zu großes Auto heranziehen.
 
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Grundsätzlich würde ich....
Sorry, das ist doch ein bißchen irreal was du schreibst. Grundsätzlich gibt es Städte die so geplant sind daß genügend Parkplätze für PKW jeder Größe ( und Radfahrstreifen ) vorhanden sind und es gibt Städte da gibt es keinen einzigen Parkplatz auf öffentlichen Straßen. ( Bad Neustadt an der Saale ist ein krasses Beispiel )
Ich würde die Vorstadtpanzer auch gerne bannen und hätte nichts dagegen "PKW" über 2t zGG und/oder 2m Breite mit einer Sondersteuer zu belegen aber im Grunde tut sich das doch durch höhere Betriebskosten schon von selber.
Diese Geräte sind in aller Regel als Firmenwagen zugelassen, die Betriebskosten werden erwerbsmindernd angerechnet und die Zeche zahlt der Steuerzahler. Denjenigen, die sich privat so eine Kutsche hinstellen sind die Mehrkosten ohnehin egal.
Hinzu kommt, daß die Führer dieser Geräte sich ohnehin außerhalb von Recht und Gesetz wähnen, wie man täglich auf der Autobahn sehen kann - Stichwort: Linker Fahrstreifen in Baustellen für Fahrzeuge über 2m Breite ( einschließlich Außenspiegel! ) gesperrt. Jetzt darf sich jeder hier mal an die eigene Nase fassen und schauen wie breit das eigene Auto einschließlich Spiegel tatsächlich ist. Poller und enge Durchlässe mit Betonkübeln gibt es hier auch, habe ich schon mehrfach gesehen, keine Ahnung wie die FW das regelt. Nur kannst du dir sicher sein, wenn Einer mit seinem Blechkasten die enge Straße zustellt und die FW muß dort entlang dann nehmen die auf abstehende Teile keine Rücksicht. Dafür sind sie versichert und die Versicherung freut sich wenn die Mindestdurchlaßbreite nicht vorhanden war.
Man sollte doch meinen, wenn einer KFZ-Steuer zahlt dann darf er sein Fahrzeug auch im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, ganz egal ob er eine eigene Stellfläche nachweisen muß oder nicht. Auch in Anwohner-Parkzonen muß man irgendwo noch Plätze für Gäste frei halten. Ich selbst bin um diese Jahreszeit auch immer durch Gäste betroffen, und zwar durch die Gäste des Weihnachtsmarktes oder einer nahe gelegenen angesagten Gaststätte in der dann zahlreiche Anzugträger ihre vorweihnachtlichen Freßgelage abhalten, vermutlich weil sie in Frankfurt keinen Parkplatz finden würden. Gefallen tut mir das auch nicht aber durch Forderungen gegen Oberklasselimousinen deren Leasingverträge in irgendeinem Bankschließfach liegen würde sich an der Situation kein Deut ändern.
 
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Grundsätzlich würde ich für jeden Pkw einen Parkplatznachweis bei der Arbeit (falls vorhanden) und zuhause einfordern. Gibt es den nicht kommt Straßenmiete hinzu. Die könnte man je nach Autogröße variabel gestalten.
Ist nichts neues. In Japan gibt es das schon! Darum baut z.B. Daihatsu keine Autos die länger als 3,49 Meter sind. Ab dieser Autolänge muss man nämlich einen Parkplatz nachweisen und Parkplätze sind dort teuer! ;)

Also mein Trike passt perfekt zusammen mit meinem Auto auf den Tiefgaragenplatz und laut Garagenordnung darf es das auch! Die Verwaltung hat im letzten Rundschreiben extra nochmals darauf hingewiesen das dort nichts gelagert werden darf außer dem Auto/Motorrad/Fahrrad, ggf. noch ein Satz Winterreifen. Sonst nichts! Das Fahrrad wurde explizit als erlaubt erwähnt!

Gut, das besagte Gesetz war in diesem Fall Ländersache, aber dass ein Vermieter oder gar das Land die Stellplatznutzung für Velomobile untersagen kann halte ich für ein Märchen. Auf ein dementsprechendes Urteil und die Urteilsbegründung des Richters wäre ich aber sehr gespannt!
 
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Das wird wohl lediglich die Hausordnung sein.

Da das an meinem Beitrag hängt: Hausordnung gibt's bis auf weiteres keine, also gelten nur Brandschutzverordnungen u.ä. Was ich geschrieben hatte ist die durch eine Hand weitergegebene Aussage eines Sachverständigen von der letzten Begehung, noch etwas erläutert durch einen Nachbarn, der selber Brandschutzbegehungen macht. Von der Brandlast her fallen Fahrräder und Kinderwagen gegenüber einem Satz Autoräder und dem möglichen Inhalt eines Kofferraums kaum ins Gewicht. Es geht scheint's vor allem darum, bösen Überraschungen durch unbekannte Gegenstände zu vermeiden.

Wie das mit der Zweckentfremdung als Fahrrad-Sammelparkplatz ist, weiß ich nicht. Wenn jemand kein Auto hat, dann kann man ihn wohl schlecht zwingen, den Parkplatz zur Weitervermietung auszuschreiben, schlimmstenfalls muss er ihn unbenutzt lassen. Von der Brandlast her tun fünf Fahrräder eigentlich weniger weh als ein Auto.

Das mit der ausgebauten Garage erinnert mich an ein Haus (neubau!), dass wir uns mal angesehen haben. Da hatte die "Garage" Parketboden und die Wände waren tapeziert. Das Garagentor war recht massiv und hatte grosse Fenster drin ...

Hat der Partyraum nicht in den Keller gepasst, oder wozu war das gut? Wäre immerhin für Angeberfahrzeuge eine weniger auffällige Variante als die Wohnzimmervitrine. ;)


Viele Grüße,
Stefan
 
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Wie das mit der Zweckentfremdung als Fahrrad-Sammelparkplatz ist, weiß ich nicht. Wenn jemand kein Auto hat, dann kann man ihn wohl schlecht zwingen, den Parkplatz zur Weitervermietung auszuschreiben, schlimmstenfalls muss er ihn unbenutzt lassen. Von der Brandlast her tun fünf Fahrräder eigentlich weniger weh als ein Auto.
Noch mal:
Für ein Gebäude mit einer bestimmten Anzahl von Wohnungen sind je nach Bebauungsplan oder Gemeindesatzung eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen.
Solange sich niemand beschwert, werden die Baukontrolleure auch nicht ausrücken. Wenn aber eine Anzeige vorliegt, werden die sich das vor Ort anschauen und durchzählen.
Es ist ihnen dabei völlig schnurz, wer welchen Stellplatz gemietet hat und ob derjenige überhaupt ein Auto hat oder nicht - sondern einzig und allein ob alle Stellplätze vorhanden sind und auch als Stellplätze genutzt werden können.
Es kann durchaus vorkommen, dass verlangt wird, dass ein Stellplatz freigeräumt werden muss und anschließend leer steht, weil der Mieter oder Besitzer gar kein Auto hat.
Ist blöd, aber ist so.

Brandschutz ist auch ein Thema, hat aber vorerst damit mal nichts zu tun.
 
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