AW: Velomobile inder Garage sind illegal!
Sorry, aber das ich doch alles Quatsch.
Es geht doch nicht darum, das irgendetwas
nicht in der Garage sein darf, sondern das der erforderliche Stellplatznachweis für den PKW erfüllt sein muss.
Sowas ist in der Bauordnung geregelt und hat den Sinn, dass Grundstückseigentümer nicht die öffentlichen Straßen und Plätze vollparken sondern ihre
PKW(s) auf ihrem eignen Grundstück unterbringen.
Dazu sind je nach Anzahl und Größe der sich auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen oder Garagen nachzuweisen und diese müssen eben dann diesen Zweck auch erfüllen können und dürfen nicht verstellt sein.
Der Platzbedarf pro PKW beträgt 5,00m x 2,50. Ist die Garage größer, kann man auf den Restflächen abstellen, was man will, sollange die Zufahrt für den PKW nicht beeinträchtigt wird.
Sicher ist es blöd, wenn man gar kein Auto hat - denn das interessiert den Amtsschimmel nicht die Bohne.