Velomobile illegal?

AW: Velomobile illegal?

Der Hr. Mai sollte sich vielleicht im April mal den Wind um die Ohren wehen lassen ... :D. Ich empfehle einmal die Lektüre der de-hpv Mailingliste, um die Aussagen des Herrn besser einschätzen zu können.
Die (mittlerweile sehr übersichtlich gewordene) HPV Mailingliste ist immer zu empfehlen. Ich genieße andere Sichtweisen. Rainer Mai mag lediglich keine Pedelecs:p...

Gruß,
Christoph
 
AW: Velomobile illegal?

... dass da irgendein Ordnungshüter, der seine sieben Sinne zusammenhat,...
Die sind gemeinhin ja auch nicht das Problem. :D

Analog zur o.g. Geschichte mit dem fehlenden Verbandskasten beim RTW musste ich mal beim StVA eine Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs vorweisen für den P-Schein, den man auch für den Krankentransport braucht. Die Bescheinigung über den grade bestanden vierwöchigen RettSan-Kurs hat die Dame nicht anerkannt.

Abgesehen davon: Hat eigentlich mal jemand versucht, auf Basis von StVZO §70 eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen? Solange man nur geprüfte Teile anbaut und das sinnvoll, sollte das sogar möglich sein. Ist natürlich potentiell das Öffnen der Büchse der amtlichen Pandora.


Tim
 
AW: Velomobile illegal?

Ja diese experten, die wissen es:rolleyes:. Das rad ist illegal weil ein unwichtiges kleines teil nicht dran ist.:mad: Wie kann er das uberhaubt von draussen sehen das die nicht dran sind? Das ein rad nicht die vorschriften entspricht macht es noch nicht illegal, das anbringen von einige reflectoren, egal wie zwecklos auch, behebt das wieder.

Als gerechte straffe fur diese kurzsichtigkeit soll er die nachtste jahre sein hintern peinigen mit ein aufrecht rad mit gel sattel. ;)
 
AW: Velomobile illegal?

Steht da tatsächlich etwas von "Handzeichen"? Oder heißt es vielleicht, die Richtungsänderung ist rechtzeitig und eindeutig anzuzeigen, das wäre nämlich auch der Fall wenn ich mich frühzeitig einordne. Heute hatte ich einen Senior vor mir, der nahm einen Fuß vom Pedal und ließ ihn elegant herunterhängen, da wußte ich, daß der Mann gleich ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten abspringen wird. Aber die Sache mit den Pedalreflektoren macht ja theoretisch nicht nur das VM sondern jedes Liegerad verkehrsuntauglich weil die Reflektoren zwangsläufig nicht reflektieren können. Auch Schuhe mit Absätzen verdecken am Up die Pedalrefektoren, Frauen dürfen also schon mal generell nicht mit dem Rad fahren.
 
AW: Velomobile illegal?

Hallo,

Steht da tatsächlich etwas von "Handzeichen"?

Wie ich schon schrieb: Nein.

Aber die Sache mit den Pedalreflektoren macht ja theoretisch nicht nur das VM sondern jedes Liegerad verkehrsuntauglich weil die Reflektoren zwangsläufig nicht reflektieren können.

Wie ich schon schrieb: Hängt von Liegradtyp und persönlicher Fußstellung ab.

Auch Schuhe mit Absätzen verdecken am Up die Pedalrefektoren, Frauen dürfen also schon mal generell nicht mit dem Rad fahren.

Schau Dir mal die von mir verlinkten Bilder mit den Fahrradpolizisten an, einige (männliche) verdecken den vorderen Reflektor mit der Fußspitze.

Gruß, Klaus
 
AW: Velomobile illegal?

Ingo Kollibay fährt legal Liegerad, seine Reflektoren sind seitlich an den Pedalen befestigt sind und wirken so "nach vorn und hinten"
 
AW: Velomobile illegal?

So ein Diskussion können doch wirklich nur wir Deutschen führen.
Alle anderen würden Blödsinn einfach als Blödsinn erkennen und ungeachtet irgendwelcher Vorschriften einfach das machen, was sinnvoll ist.

Im Normalfall sehen das die Gerichte übrigens genauso.
 
AW: Velomobile illegal?

Hallo,

hier geht es um StVZO und nicht um Futter für tote Hunde. Ich erwarte natürlich, dass Du Urteile bezüglich falscher Reflektorenausstattung präsentierst.

Gruß, Klaus
 
AW: Velomobile illegal?

Für deine Erwartungshaltung kann ich nichts.
Wenn es ein Urteil bezüglich falscher Reflektorenausstattung gäbe, wäre die Diskussion obsolet - also begnüge ich mich mit Analogien.

Es gibt immer wieder Sonderfälle, die von der aktuell gültigen Gesetzeslage nicht eindeutig abgedeckt sind - weil die Fälle zu speziell sind oder einfach völlig neu.
In einer Gesellschaft, die in ständigem Wandel ist, müssen sich die Gerichte auf sowas einstellen und da wird dann nach "dem gesunden Menschenverstand" geurteilt.

IMO wird das auch für die Pedalreflektoren gelten. Wenn die für ein Liegerad oder gar ein VM offensichtlich unsinnig sind, wird sich ein Richter da auch nicht lächerlich machen (zumindest nicht einer, in einer höheren Instanz) sondern danach entscheiden ob die Sichtbarkeit auch ohne diese hier unwirksamen Reflektoreinrichtungen durch andere Maßnahmen gegeben war.

Und bevor du wieder fragst: Nein, belegen kann ich das nicht (s.o.)
 
AW: Velomobile illegal?

Und bevor du wieder fragst: Nein, belegen kann ich das nicht (s.o.)
Gerade der Mangel an derartigen Urteilen zeigt wie gesund unsere Judikative an der Stelle ist. Es muss schon ein gehörig renitenter Staatsanwalt sein, der überhaupt versucht harte Maßnahmen wie die Beschlagnahmung eines Gegenstandes mit einem Wert von vielen 1000€ oder ein Vertriebsverbot für derartige Gegenstände zu erwirken. Seine Chancen sind entsprechend gering. Entgegen der landläufigen Meinung gibt man seinen gesunden Menschenverstand weder mit Beginn des Jura-Studiums noch mit dem Abschluss des 2. Staatsexamens ab.

Wenn es mit Pedalen und Menschenkraft betrieben und von einer Einzelperson benutzt wird, ist es ein Fahrrad. Wenn Gesetze, deren Zweck es in diesem Fall ist eine Gefährdung des Benutzers zu verringern, nicht direkt anwendbar sind, dann wird überlegt und logisch begründet aus der bestehenden Gesetzeslage eine Abschätzung getroffen. In diesem Fall wird dann eben, möglicherweise unter Zuhilfenahme eines Experten für Verkehrssicherheit, beurteilt ob das Fahrrad sicher am Verkehr teilnehmen kann. Dabei werden natürlich auch den Forderungen im Gesetz gleichwertige Mittel berücksichtigt. Ein Velomobil mit Blinkern, Rückstrahler und -reflektor, sowie Frontstrahler und -reflektor wird bei dieser Betrachtung keinerlei Schwierigkeiten haben die Beurteilung zu bestehen. Auch die Schweizer haben (wie in diesem Thread ja schon belegt) keinerlei Probleme mit dem Einsatz derartiger Gefährte. Es ist mir kein Grund bekannt aus dem die deutschen Behörden und Gerichte zu einem anderen Schluss kommen sollten.

Gesetze sind immer im Kontext der Gesellschaft zu beurteilen in der sie gemacht wurden, und die Judikative kann bei der StVZO getrost davon ausgehen, dass der Gesetzgeber Sonderfahrzeuge wie Velomobile und Liegeräder nicht im Gesetz aufgenommen hat wie er es auch mit Lastenfahrrädern bisher nicht tat.

Gruß,
Justus
 
AW: Velomobile illegal?

Hallo,

Wenn es mit Pedalen und Menschenkraft betrieben und von einer Einzelperson benutzt wird, ist es ein Fahrrad.

Tandems sind keine?

Wenn Gesetze, deren Zweck es in diesem Fall ist eine Gefährdung des Benutzers zu verringern, nicht direkt anwendbar sind, dann wird überlegt und logisch begründet aus der bestehenden Gesetzeslage eine Abschätzung getroffen. In diesem Fall wird dann eben, möglicherweise unter Zuhilfenahme eines Experten für Verkehrssicherheit, beurteilt ob das Fahrrad sicher am Verkehr teilnehmen kann. Dabei werden natürlich auch den Forderungen im Gesetz gleichwertige Mittel berücksichtigt. Ein Velomobil mit Blinkern, Rückstrahler und -reflektor, sowie Frontstrahler und -reflektor wird bei dieser Betrachtung keinerlei Schwierigkeiten haben die Beurteilung zu bestehen.

Dein Wort in Gottes Ohr. Das würde in Analogie auch bedeuten, dass Bußgelder wegen Nichbenutzen eines benutzungspflichtigen, innerörtlichen Radweges obsolet sind, weil die Forschung gezeigt hat, dass das Radeln auf der Fahrbahn sicherer ist und der Richter das in seinen gesunden Menschenverstand einfließen lässt?

Es ist mir kein Grund bekannt aus dem die deutschen Behörden und Gerichte zu einem anderen Schluss kommen sollten.

Doch, der Grund ist der Wortlaut des Verordnungstextes. Und die Motivation könnte sein, das ach so bescheiden sichtbare, rasend schnelle und superleichte Vehikel aus dem Verkehr zu ziehen. Und weil man dann ncihts anderes findet, muß halt der Pedalreflektorparagraph ran. Dafür habe ich auch kein Beispiel, aber es ist eine Alternative zu Eurem Szenario. Die Zeit wird zeigen, welches eintritt.

Gesetze sind immer im Kontext der Gesellschaft zu beurteilen in der sie gemacht wurden, und die Judikative kann bei der StVZO getrost davon ausgehen, dass der Gesetzgeber Sonderfahrzeuge wie Velomobile und Liegeräder nicht im Gesetz aufgenommen hat wie er es auch mit Lastenfahrrädern bisher nicht tat.

Mögest Du Recht haben. Aber mein Dank an Dich, Justus und Dich, Klopfer. Eure Beiträge enthalten genau das, was ich lesen wollte: Man denkt und hofft, aber weiß nichts.

Gruß, Klaus
 
AW: Velomobile illegal?

Angesichts dessen, dass anscheinend auch dir kein einziger konkreter Fall bekannt ist, wo einem VM- oder Liegeradfahrer ein Strick wegen fehlender oder nichtsichtbarer Pedalreflektorenes gedreht wurde, scheinen wir nicht so falsch zu liegen.
Das ist eher Auswertung von Lebenserfahrung als Hoffen.
 
AW: Velomobile illegal?

Tandems sind keine?

Bei Tandems wird es aber wohl nur einen Fahrzeugführer geben(zb der der lenkt und bremst), der dann für zb einen Verkehrsverstoss haftbar ist.
Das Reine Treten am Rad macht einen nicht zum Fahrzeugführer.

Es gibt aber meine ich dazu Urteile wer Rad fährt oder zb noch Fussgänger ist in dem er mit dem Rad rollert....Oder ob das Lenken ausreicht einen zum Radler zu machen...
Keine Ahnung was dort die Rechtsprechung genau sagt...
 
AW: Velomobile illegal?

Hallo REne,

Bei Tandems wird es aber wohl nur einen Fahrzeugführer geben(zb der der lenkt und bremst), der dann für zb einen Verkehrsverstoss haftbar ist.
Das Reine Treten am Rad macht einen nicht zum Fahrzeugführer.

Es ging nicht um den Fahrzeugführer, sondern darum, wie ein Fahrrad zu definieren sei. Und Imrahils Bedingung "und von einer Einzelperson benutzt wird" macht seine Definition in mehrerer Hinsicht falsch. Es klammert nämlich nicht nur Tandems aus, sondern ließe eine Rikscha oder Fahrrad mit Kindersitz ohne Passagier als Fahrrad gelten, wenn dann ein Passagier zustiege, wäre es plötzlich keine Fahrrad mehr!

Es gibt oder gab übrigens mindestens ein Serienfahrrad zu kaufen, auf dem beide Personen Fahrzeugführer waren: Es war ein Elter-Kind-Tandem mit dem Kinderplatz vorne und dem Elternplatz hinten. Üblicherweise lenkte und bremste das Kind, der Elter konnte aber jederzeit übernehmen, weil er ebenfalls bremsen konnte und seine Lenkung aufgrund der Hebelverhältnisse und der größeren Kraft des Erwachsenen dominierte. Das Tandem ist als Therapierad für behinderte Kinder konzipiert.

Es gibt aber meine ich dazu Urteile wer Rad fährt oder zb noch Fussgänger ist in dem er mit dem Rad rollert...

Das hat zunächst einmal nichts mit der Fahrraddefinition zu tun. Wer ein Fahrrad in der üblichen Weise fährt, ist ein Rad Fahrender gemäß StVO. Wer es schiebt, ist ein Fußgänger. Tretroller aller Art sind Spielgeräte und dürfen nur auf dem Gehweg (mit entsprechender Vorsicht) benutzt werden. Es gibt wohl ein Urteil, nach dem ein einbeinig auf einem Pedal stehender Mensch, der sich mit dem anderem Bein vom Boden abstößt, als Roller Fahrender gilt und damit Gehwege etc. benutzen darf.

Gruß, Klaus
 
Zurück
Oben Unten