AW: Velomobile illegal?
Hallo zusammen,
Übrigens sind auch Liegeräder schon normalerweise illegal, weil selbst vorhandene Reflektoren vertikal stehen.
Bei mir nicht, sie stehen zwar nciht waagerecht, aber auch nciht senkrechter als bei vielen Aufrechtfahrern. Nur eben umgekehrt: bei mir vorne etwas nach oben zeigend, beim Aufrechten hinten.
Ein paar Postings weiter oben,
hier, steht das Wort 'wirken'.
Auch das geht mit etwas Bastelei, sie können Licht im Velomobil nach vorne und hinten reflektieren. Wenn man das VM dann noch mit durchsichtiger Karosserie, hält man die StVZO ein.
Spaß beiseite: Das Problem zeitweise verdeckter Reflektoren hat jedes Fahrrad, und diese Zeit kann mit Rockschutz (Radreflektoren), Packtaschen (Rad- und Pedal-) und manchen Schuhen ziemlich lang sein. Für Anhänger würde ih ene Ausnahme sehen, denn erstens ist der Transport von Kindern in Kinderanhängern laut StVO vom 1.4.13 (!) und damit der Anhänger als solcher zulässig und zweitens gibt es eine Verlautbarung des Verkehrsministeriums aus dem letzten Jahrtausend, die regelt, dass ein (Batterie-) Rücklicht am Anhänger zu benutzen ist, wenn das Schlusslicht des Zugfahrrades vom Hänger verdeckt wird. In diesem Papier steht auch, dass, wenn bauartbedingt keine Speichenreflektoren anzubringen sind, je zwei feste gelbe an den Seiten montiert werden sollen (wie man es ja auch bei Billighängern mit Vollkunststoffrädern immer wiede sieht). Das würde ich bei abgedeckten Rädern auf das VM übertragen, ggf. auch auf die Pedalreflektoren.
Das ist so nicht, weil nämlich versäumt wurde zu definieren was überhaupt ein Fahrrad ist.
Die Definition gibt es zwar nicht in der StV(Z)O (wie auch die des Kraftfahrzeuges, des Kraftrades, des Fußgängers, des Inlineskaters, des Polizeibeamten ...), existiert aber rechtswirksam.
Die Nummer mit den Glühbirnen ist ein guter Witz, denn was das Kraftfahrtbundesamt zulässt, darf auch verwendet werden. Das gilt auch für "Bremslichter", die ja nicht wie beim Kfz das betätigen der Bremsen, sondern das Entschleunigen des Nabendynamos anzeigen.
Dass man die Füße nciht von den Pedalen nehmen darf und somit an der Ampel ggf. umkippt, steht zumindest in der alten StVO, die neue habe ich noch nicht kontroliert.
Zurück zu den Blinkern: Als die Autos noch mit Carbidlampen fuhren (und auch ncoh später) gab es Winker, das waren ausklappbare Latten mit Pfeil, teils auch liebevoll als zeigende Hand gestaltet. Das wäre eine StV(Z)O-konforme Lösung für VM, man müsste ja nciht klappen, sondern könnte sie durch eine Öffnung von innen nach außen schieben. Wenn die StVO nicht dahingehend geändert wurde, steht darin auch nicht, wie man als Radfahrer den Abbiegewunsch anzuzeigen hat, nur dass. Aber wenn man dien Arm ausstreckt, muss man wohl auch anhalten und erstaunlicherweise einen Fuß vom Pedal nehmen:
http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/bilder_projektdatenbank/fahrrad_m_schule_200px.jpg
Für alle, die für Gespäche mit Uniformierten vorbereitet sein wollen: Einfach mal das passendste der lustigen Bildchen in den Links aussuchen, mitnehmen und dann behaupten, das Vorbild dieser Beamten hättet ihr als Aufhebung der entsprechenden Vorschrift gedeutet (das nennt der Jurist einen Verbotsirrtum).
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/fahrradstreife102.html
http://www.propolizei.de/bild1.jpg
http://t2.ftcdn.net/jpg/00/17/41
[url]http://www.morgenpost.de/img/charlottenburg-wilmersdorf/crop109820482/6780698696-ci3x2l-h307/Polizeifahrrad-in-Polizei-Lackierung.jpg
http://www.hagen-58.de/bilder/Presseamt/270410_Ordnungspartner.jpg[/URL]
http://www.braunschweiger-zeitung.d...9154/3987565113-cwide-w472/Fahrradstreife.jpg
http://www.zvw.de/media.media.350714ac-1b40-4024-b1bb-b5ea1e81d42c.normalized.jpeg
http://www.derwesten.de/img/incoming/origs1448016/929373224-w552-h2700-/0014047647-0050310265.jpg
Und hier noch ein schönes Bild, das demonstriert, dass Pedalreflektoren am normalen Fahrrad auch nicht durchgängig nach vorne wirken:
http://www.rheinneckarblog.de/21/po...aefertal-stellt-neue-radstreife-vor/3380.html
Gruß, Klaus