Velomobile illegal?

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"Bisher sind Blinker nur bei Velomobilen gängig, weil damit »Arm raushalten« nicht geht. Aber da stört die Illegalität auch nicht, weil die Fahrzeuge ohnehin verboten sind: Die vorgeschriebenen nach vorne und hinten wirkenden Pedalreflektoren sind technisch unmöglich – was aber glücklicherweise fast kaum einer weiß …"
(Rainer Mai, Redaktion Fahrradzukunft in einer Antwort auf einen Leserbrief , Ausgabe 15, April 2013)

Toll, ich wollte schon immer ein wenig "illegal" Rad fahren, habe ich ja als RR-Fahrer auch schon trainiert: keine Beleuchtung, keine Reflektoren. Und jetzt auch noch mit dem VM.
Sind Bremslichter bei Fahrrädern überhaupt erlaubt?
Und elektrische Hupen, von den Fahrtrichtungsanzeigern ganz zu schweigen...
Vielleicht auch noch eine Rennhaube , die als "Vermummung" gewertet werden kann...?

Fröhliche Grüsse
Hajobu
 
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AW: Velomobile illegal?

Ist ja ganz großer Käse. Nach der Regel wäre auch Radfahren generell verboten, weil es einfach keinem gelingt zu irgendeinem Zeitpunkt nicht eine der Verkehrstechnischen Einrichtungen (Reflektoren) im Betrieb mit dem Körper zu verdecken.
Was ausdrücklich nicht erlaubt ist.
Wie das freihändige Fahren. Du mußt natürlich anhalten um Handzeichen zu geben.
Aber tröste dich, auch Autofahren geht nur mit offenem Fenster und so bis 50 km/h legal. Wie soll der Autofahrer sonst die Fahrradglocke hören können?

Gruß, Seb
 
AW: Velomobile illegal?

Überhaupt kein Problem, ein VM in Sachen Pedalreflektoren (übrigens eine Idee aus dem Dtl. zwischen 1933 und 1945 und angeblich eine parteipolitische Begünstigung des Fabrikanten) legal zu kriegen: Du bringst auf passender Höhe an Bug und Heck 2 horizontale Streifen gelben reflektierenden Materials in der Größe von Fahrradreflektoren an, das Quest hat am Nasenkonus und am Heckspiegel genügend Platz dafür.
Mal ganz ehrlich: Ich nehme an, dass unsere Ordnungshüter heilfroh wären, wenn alle muskelbetriebenen Fahrzeuge so sorgfältig gewartet und so üppig mit reflektierendem Material versehen wären wie unsere VM.
Wenn Du 100 % legal sein willst, dann brauchst Du eine Leitra oder ein Alleweder A2 bis A4: Die sind darauf ausgelegt, dass die Hand zum Signalisieren hinausgestreckt wird. An der Leitra kannst Du an den vorderen Radverkleidungen vorne und hinten gelbe reflektierende Streifen anbringen, am FAW an den etwas ausgestellten Radhäusern. Allerdings möchte ich den Polizisten sehen, der sich über das Fehlen gelber Reflektoren beschwert, wenn er den vollständig mit roter reflektierender Folie beklebten Heckspiegel meines FAW sieht!
Last but not least: Stell die Frage mal Deinem Fahrradhändler oder einem Hersteller, wenn Du Dich für einen Fahrradanhänger interessierst. Ein Burley-Kinderanhänger verdeckt nach hinten alles. Ich glaube, das mache ich morgen mal aus Jux und berichte dann davon.

Ich komme langsam zu der Überzeugung, dass der deutsche Amtsschimmel in Wirklichkeit ein Einhorn ist: Alles, was im Weg ist, wird aufgespießt, egal welche Gefahr für das gerade anvisierte Objekt davon ausgeht.

Grüße, Martin
 
AW: Velomobile illegal?

IDu mußt natürlich anhalten um Handzeichen zu geben.
Aber bitte nur, ohne die Füße von den Pedalen zu nehmen. Das darfst Du gem. §23(3) nämlich nur "wenn der Straßenzustand das erfordert".
LED-Beleuchtung ist gem. §66(10) StVZO ebenfalls illegal: "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden"

Gruß
Christoph
 
AW: Velomobile illegal?

... gelben reflektierenden Materials in der Größe von Fahrradreflektoren an...

Reflektoren zählen doch nur wenn sie eine Zulassungs-Schlangenlinie haben. Mach dir lieber den Spaß und kontrolliere mal die neumodischen Aufkleb-Reflektoren auf Polizeiwagen auf diese Schlangenlinien. Die fahren nämlich auch mit Reflektoren ohne Zulassung herum, glaube ich. Ist doch lustig, oder?

Jedenfalls ist es wirklich bei allem so: wenn man ordentlich ins Detail geht findet man immer irgendetwas Unzulässiges an dem was man grade tut. Egal was es ist. Und da auf diese Weise durch Überregulierung irgendwie alles irgendwo verboten ist, ist es dann ja auch wieder persönliche Ermessenssache was man wie gewichtet. Spirit of the Rules, sozusagen.

Oder anders gesagt: Selbst wenn unser Straßenregelwerk was ganz was Feines wäre, würde es das eigene Denken auch nicht ersetzen können.

Gruß, Seb
 
AW: Velomobile illegal?

"In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden"
Oh klasse! Dann gehe ich mit dem Dokument mit dem entsprechenden Paragraphen in Großdruck auf der Spezi an den Stand von Busch und Müller (BUMM), warte, bis genügend Zuschauer nahebei sind, stelle mich dummdreist in Pose, zeige auf das Dokument und plärre dann los: "Dass iss aba aaalleeeess IIIILLLLEEEEGAAAAL! Hiiiaaa steeeehts!" :D :D :D
 
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AW: Velomobile illegal?

Der Hr. Mai sollte sich vielleicht im April mal den Wind um die Ohren wehen lassen ... :D. Ich empfehle einmal die Lektüre der de-hpv Mailingliste, um die Aussagen des Herrn besser einschätzen zu können.
 
AW: Velomobile illegal?

Reflektoren zählen doch nur wenn sie eine Zulassungs-Schlangenlinie haben. Mach dir lieber den Spaß und kontrolliere mal die neumodischen Aufkleb-Reflektoren auf Polizeiwagen auf diese Schlangenlinien. Die fahren nämlich auch mit Reflektoren ohne Zulassung herum, glaube ich.

Ich hab gegen Ende des letzten Jahrtausends meinen Zivi beim Rettungsdienst gemacht, da kam irgendwann ein enorm brastiger Rettungsassi von unserer Hauptwache wieder, bei der anstehenden HU hat des Teufels Übler Vetter nämlich drauf bestanden, die reflektierenden roten Streifen, die der Kollege ein paar Wochen vorher mühevoll draufgepappt hat, schleunigst wieder zu entfernen - erstens wg. fehlender Zulassung und zweitens weil rote Reflektoren nach vorne auch nicht grade eine brilliante Idee sind. :D


Übrigens sind auch Liegeräder schon normalerweise illegal, weil selbst vorhandene Reflektoren vertikal stehen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass mich mal ein Streckenposten drauf anspricht, werde ich mit der ToLo-Strahler-Geschichte argumentieren, dass ich aus Gewissensgründen keine fahren kann. :rolleyes:



Tim
 
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Moin zusammen,

soweit ich das in Erinnerung habe, steht im Gesetz nichts darüber, wie die Pedalreflktoren stehen müssen, sie müssen nur vorhanden sein...

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit mit meinem Milan eine Intensivstkontrolle durch die schweizerische Polizei (Kanton Thurgau) inclusive Fahrt zur Zulassungsstelle über mich ergehen lassen müssen, bei der sich dann auch der zuständige Zulassungsfachmann den Milan genauestens angesehen hat. Er (der Milan) wurde innen und außen aus allen erdenklichen Perspektiven fotografiert, und man sagte mir, daß ich in Kürze verständigt werden würde, ob ich mit diesem Fahrzeug noch weiterhin in der Schweiz fahren dürfte. Eine Woche später rief mich ein Polizeibeamter an und teilte mir mit, das keine Einwände gegen einen weiteren Betrieb des Fahrzeugs bestünden. Er riet mir noch, seitliche Reflektoren anzubringen, was ich inzwischen auch gemacht habe. Ich muß dazu sagen, daß das Ganze immer in sehr höflicher Art passiert ist, und ich hatte den Eindruck, daß der Beamte sich wirklich Sorgen um meine Sicherheit gemacht hat; immerhin hatte er mich mit seinem Kollegen angehalten, nachdem er mich mit angeblich 80 km/h gemessen hatte. Unter uns gesagt, es war nicht ganz so viel :D. Ich glaube, man braucht sich auch in Deutschland da keine großen Sorgen zu machen.

LG Helge
 
AW: Velomobile illegal?

soweit ich das in Erinnerung habe, steht im Gesetz nichts darüber, wie die Pedalreflktoren stehen müssen, sie müssen nur vorhanden sein...
Zitat aus der StVZO:
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
 
AW: Velomobile illegal?

Ok, danke für die Info. Das Thema ist also, daß Velomobile ( und auch Liegeräder ) demnach tatsächlich illegal sind. Jedoch bin ich trotzdem der Meinung, daß in der Praxis selbst der bürokratischste Polizist (oder auch Jurist) einsehen wird, daß das Gesetz in dieser Hinsicht nicht komplett ist, weil es schlicht für Standardfahrräder gemacht wurde. Was nach meinem Wissensstand auch so gehandhabt wird.

LG Helge
 
AW: Velomobile illegal?

Hallo Sebastian, ob du es glaubst oder nicht: ich habe schon vor Monaten, völlig grundlos, die Beklebung eines Streifenwagens kontrolliert. Wellenlinie und Prüfnummer war vorhanden!

Dirk
 
AW: Velomobile illegal?

Hatte nicht Christian Kuhtz in seinem "Einfälle statt Abfälle" Dengelbuch für Liegeräder die Idee vorgeschlagen, man könne doch an alten Lederriemen, die etwas länger als die eigenen Füße sind, unten gebrauchte Pedalreflektoren anbringen, die dann unter den Füßen sichtbar sind?
Irgendwie erinnert mich die Diskussion hier an einen Bekannten, der vor -x Jahren seinen Zivi als Rettungswagenfahrer gemacht hatte und bei dieser Gelegenheit auch einen Rettungswagen beim TÜV vorführen sollte. Das Ding war sehr modern und vollständig ausgestattet, trotzdem benörgelte ein Prüfer, er dürfte dem Fahrzeug eigentlich kein Plakette zugestehen, weil ja der vorgeschriebene Erste Hilfe Kasten fehlte. *tocktocktock*
 
AW: Velomobile illegal?

Hab ichs übersehen oder seteht nirgendwo das die reflektoren irgendwo zusehen sein müssen?
Die Pedalreflektoren hab ich, man kann sie nur von außen nicht sehen ;)
Aber ob legal oder illegal, manchmal ist mir das auch ein wenig egal, ich behaupte mal das ich in teilen besser beurteilen kann was für meine Sicherheit besser ist als dieses gefühlte Vorkriegsgesetz "Glühlampen"???
Ich hab heute aber mal aus zufall bei Conrad Elektronik die Fahrradlichter gecheckt, die sind alle samt nicht für den Straßenverkehr zugelassen :D

Ich habs aber auch noch nie erlebt das mich ein Polizist nicht weiterfahren lassen hat weil ich keinen Dynamo hab (trotz Vorschrift einen zu haben) aber wenn man einen Unfall hat kann es ganz schnell dazu kommen das man eine mitschuld bekommt weil iiiiirgendwas nicht vorschriftsmäßig ist.
Ich lass es drauf ankommen ;)
 
AW: Velomobile illegal?

Interpretationssache, wirken können sie ja, wie gesagt wenn man ins VM reinschaut, sieht man sie ja auch, deren wirkungsweise ist also keinesfalls beeinträchtigt.
Die sichtbarkeit ist vielleicht nicht so super, zumindest nicht von außen. ;)
Ich weiß, gesetze sind so :D
 
AW: Velomobile illegal?

Ich habe vorhin ein paar Bilder von meinem FAW gemacht. Das Bild von hinten zeigt den Heckspiegel und die gelben seitlichen Reflektoren, die von hinten in der Art von Pedalreflektoren gut zu sehen , aber in Wahrheit seitlich angebracht sind: Siehe Bild 2. Die Reflektionsfolie von 3M hat sicher kein Prüfzeichen, aber ich kann mir beim besten Gewissen nicht vorstellen, dass da irgendein Ordnungshüter, der seine sieben Sinne zusammenhat, Einwände erheben könnte.

Grüße, Martin
 

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AW: Velomobile illegal?

Hallo zusammen,

Übrigens sind auch Liegeräder schon normalerweise illegal, weil selbst vorhandene Reflektoren vertikal stehen.

Bei mir nicht, sie stehen zwar nciht waagerecht, aber auch nciht senkrechter als bei vielen Aufrechtfahrern. Nur eben umgekehrt: bei mir vorne etwas nach oben zeigend, beim Aufrechten hinten.

Ein paar Postings weiter oben, hier, steht das Wort 'wirken'.

Auch das geht mit etwas Bastelei, sie können Licht im Velomobil nach vorne und hinten reflektieren. Wenn man das VM dann noch mit durchsichtiger Karosserie, hält man die StVZO ein.
Spaß beiseite: Das Problem zeitweise verdeckter Reflektoren hat jedes Fahrrad, und diese Zeit kann mit Rockschutz (Radreflektoren), Packtaschen (Rad- und Pedal-) und manchen Schuhen ziemlich lang sein. Für Anhänger würde ih ene Ausnahme sehen, denn erstens ist der Transport von Kindern in Kinderanhängern laut StVO vom 1.4.13 (!) und damit der Anhänger als solcher zulässig und zweitens gibt es eine Verlautbarung des Verkehrsministeriums aus dem letzten Jahrtausend, die regelt, dass ein (Batterie-) Rücklicht am Anhänger zu benutzen ist, wenn das Schlusslicht des Zugfahrrades vom Hänger verdeckt wird. In diesem Papier steht auch, dass, wenn bauartbedingt keine Speichenreflektoren anzubringen sind, je zwei feste gelbe an den Seiten montiert werden sollen (wie man es ja auch bei Billighängern mit Vollkunststoffrädern immer wiede sieht). Das würde ich bei abgedeckten Rädern auf das VM übertragen, ggf. auch auf die Pedalreflektoren.

Das ist so nicht, weil nämlich versäumt wurde zu definieren was überhaupt ein Fahrrad ist.

Die Definition gibt es zwar nicht in der StV(Z)O (wie auch die des Kraftfahrzeuges, des Kraftrades, des Fußgängers, des Inlineskaters, des Polizeibeamten ...), existiert aber rechtswirksam.

Die Nummer mit den Glühbirnen ist ein guter Witz, denn was das Kraftfahrtbundesamt zulässt, darf auch verwendet werden. Das gilt auch für "Bremslichter", die ja nicht wie beim Kfz das betätigen der Bremsen, sondern das Entschleunigen des Nabendynamos anzeigen.
Dass man die Füße nciht von den Pedalen nehmen darf und somit an der Ampel ggf. umkippt, steht zumindest in der alten StVO, die neue habe ich noch nicht kontroliert.

Zurück zu den Blinkern: Als die Autos noch mit Carbidlampen fuhren (und auch ncoh später) gab es Winker, das waren ausklappbare Latten mit Pfeil, teils auch liebevoll als zeigende Hand gestaltet. Das wäre eine StV(Z)O-konforme Lösung für VM, man müsste ja nciht klappen, sondern könnte sie durch eine Öffnung von innen nach außen schieben. Wenn die StVO nicht dahingehend geändert wurde, steht darin auch nicht, wie man als Radfahrer den Abbiegewunsch anzuzeigen hat, nur dass. Aber wenn man dien Arm ausstreckt, muss man wohl auch anhalten und erstaunlicherweise einen Fuß vom Pedal nehmen:
http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/bilder_projektdatenbank/fahrrad_m_schule_200px.jpg

Für alle, die für Gespäche mit Uniformierten vorbereitet sein wollen: Einfach mal das passendste der lustigen Bildchen in den Links aussuchen, mitnehmen und dann behaupten, das Vorbild dieser Beamten hättet ihr als Aufhebung der entsprechenden Vorschrift gedeutet (das nennt der Jurist einen Verbotsirrtum).
http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/fahrradstreife102.html
http://www.propolizei.de/bild1.jpg
http://t2.ftcdn.net/jpg/00/17/41
[url]http://www.morgenpost.de/img/charlottenburg-wilmersdorf/crop109820482/6780698696-ci3x2l-h307/Polizeifahrrad-in-Polizei-Lackierung.jpg

http://www.hagen-58.de/bilder/Presseamt/270410_Ordnungspartner.jpg[/URL]
http://www.braunschweiger-zeitung.d...9154/3987565113-cwide-w472/Fahrradstreife.jpg
http://www.zvw.de/media.media.350714ac-1b40-4024-b1bb-b5ea1e81d42c.normalized.jpeg
http://www.derwesten.de/img/incoming/origs1448016/929373224-w552-h2700-/0014047647-0050310265.jpg
Und hier noch ein schönes Bild, das demonstriert, dass Pedalreflektoren am normalen Fahrrad auch nicht durchgängig nach vorne wirken:
http://www.rheinneckarblog.de/21/po...aefertal-stellt-neue-radstreife-vor/3380.html

Gruß, Klaus
 
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