Velo-Eigenbau

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Hallo

darf ich mit einem 6 meter fahrrad mit Karosse auf die ( land ) strasse ?

vorne 150cm breit hinden 120cm breite

licht, bremse, blinke usw da
 
@ olek foto gibt es keines weil ich es noch nicht zeigen möchte, @ andreas versteh ich jetzt nicht 6 meter lang und karosse ist ok aber wenn ich blinker und licht an bringe um von denn autos gesehen zu werden darf ich nicht mehr auf die strasse , nun bin ganz verwirt
 
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Hallo Harthi,
@ olek foto gibt es keines weil ich es noch nicht zeigen möchte, @ andreas versteh ich jetzt nicht 6 meter lang und karosse ist ok aber wenn ich blinker und licht an bringe um von denn autos gesehen zu werden darf ich nicht mehr auf die strasse , nun bin ganz verwirt

Blinker sind wohl nur an Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen und ? erlaubt; an Fahrädern jedenfalls nicht. Bau an Dein Fahrrad doch irgendwo einen kleinen Motor an. Leistung ist egal nur schneller als 6km/h aus eigener Kraft darf das Fahrzeug nicht damit fahren und mit dem 6km'/h Schild ausgerüstet sein. Da sollten die Blinker dann erlaubt sein. Wenn Du mit Pedalen dann schneller bist sollte das wohl, ebenso wie bei pedelecs, erlaubt sein...

Geht es in diese Richtung?: http://ferdinand.johannes-l.net/

Gruß Heiko
 
@ Heiko nun gesehen wird man sicher lich, nur wie gebe ich ohne blinker bekannt das ich nach links oder rechts abbiegen will , hand zeichen geht nicht habe fahrrad mit kanzel / karosserie also blinker nötig und licht brauch ich im dunkeln um was zu sehen / um gesehen zu werden, irgent wo ist da jetzt die rechts lage doof
 
Blinker sind wohl nur an Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen und ? erlaubt; an Fahrädern jedenfalls nicht. Bau an Dein Fahrrad doch irgendwo einen kleinen Motor an. Leistung ist egal nur schneller als 6km/h aus eigener Kraft darf das Fahrzeug nicht damit fahren und mit dem 6km'/h Schild ausgerüstet sein.

Aus Wikipedia: "Durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mit Wirkung zum 21. Juni 2013 wurde klargestellt, dass Pedelecs, deren Motorunterstützung sich bei spätestens 25 km/h abschaltet, keine Kraftfahrzeuge sind."

Funktioniert also nicht. Genauso wie mein Blinker am Quest. Ich komm auch prima ohne klar, man sieht das schon wenn ich abbiege. Aber das Quest ist ja auch ein Fahrrad, die Blinker eh illegal, man kann es also auch ignorieren wenn man will.

Allerdings ist die Frage natürlich korrekt beantwortet, man DARF damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
 
so um der kompletten verwirrung einen drauf zu setzten

also 6 meter länge( insegsamt ) , tandem 2 personen hindereinander sitzend 4 rädrig ist erlaubt oder darf ich jetzt auch nur wieder 3 rädrig sein, ich habe mich belesen und da ich nix genauses bei bau anfang gefunden hatte wahren 4 räder und blinker für mich inordnung und die 6 meter
 
Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren. Soweit mir bekannt sind Blinker am Fahrrad nicht anerkannt und man muss immer den Arm rausstrecken. Hintergrund ist die Akzeptanz anderer Verkehrsteilnehmer, welche einen Blinker am Rad nicht ernst nehmen/wahrnehmen. Ein Verbot für Blinker kannte ich bis jetzt nicht.

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das ein Polizist ein VM anhält, weil es Blinker verbaut hat. Selbst bei nicht Straßen konformen "Hauptlicht" sind die extrem entgegenkommend. Hier geht die Ansicht tendenziell eher in die Richtung: Lieber ein falsches Licht am Rad als gar kein Licht.
 
Bisher wurden Blinker an meinem VM von der Polizei nicht beanstandet (eher das Gegenteil).
Die StVO sagt bzgl. Anzeige der Fahrtrichtungsänderung doch auch nur folgendes:

§ 11 StVO Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
(3) Die Änderung der Fahrtrichtung oder der Wechsel des Fahrstreifens ist mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen anzuzeigen. [...]
 
Hallo Harthi,
so um der kompletten verwirrung einen drauf zu setzten

also 6 meter länge( insegsamt ) , tandem 2 personen hindereinander sitzend 4 rädrig ist erlaubt oder darf ich jetzt auch nur wieder 3 rädrig sein, ich habe mich belesen und da ich nix genauses bei bau anfang gefunden hatte wahren 4 räder und blinker für mich inordnung und die 6 meter

Du hast Dir etwas vorgenommen was ungewöhnlich ist. Das es dafür keine eindeutigen Regelungen gibt muß Dich dann nicht wundern. Das ist so wenn man Neuland betritt.

Dafür das jemandem der alles so macht wie andere auch dann nicht trotzdem noch Unrecht zugefügt wird gibt es keine Garantie.

Fahrzeuge mit ähnlichen Abmessungen wie Deins sind z.B. Conferenzbikes oder Bierbikes. Erstere fahren problemlos im Bereich der Sraßenverkehrsordnung die Bierbikes dagegen haben teilweise Probleme. Es kommt eben auch darauf an was Du auf der Landstraße mit Deinem Fahrzeug anstellst.

Egal was es ist Du wirst dafür die Verantwortung übernehmen müssen. Der gesunde Menschenverstand ist da für die nötigen Entscheidungen besser geeignet als Gesetze und Verordnungen die für den Normalfall gemacht sind.

Mir ist kein Fall bekannt wo jemand mit solch einem vergleichbaren Fahrzeug ernste Probleme mit der Rennleitung bekommen hat weil er Blinker angebaut hat; oder weil seine Pedalreflektoren nicht sichtbar sind usw.

Wenn Du mit Deinem besonderen Fahrzeug im öffentlichen Verkehr rumfahren willst mußt Du Dich entsprechend verhalten. Das mache ich mit meinen Rikschas seit 20 Jahren problemlos und oft. Bestimmte Sachen die zwar nicht explizit verboten sind unterlasse ich aber dennoch. Und andere die vielleicht erlaubt wären lasse ich auch.

Wenn Du Dich hier unterhalten möchtest diskutierst Du über Gesetze und Verordnungen für Fahrzeuge die keiner kennt. Selbst wenn Du damit fertig bist nimmt Dir niemand die Verantwortung ab wenn Du mit Deiner Speziallösung auf die Landstraße fährst.

Wenn Du hier praktische Erfahrungswerte lesen willst von Menschen die schon mit ähnlichen Themen beschäftigt sind dann wäre sicherlich ein Foto von Deinem Fahrzeug und eine Beschreibung was Du damit auf der Landstraße machen willst hilfreich.

Gruß Heiko
 
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Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren.
Das steht in §67 StVO.

Soweit mir bekannt sind Blinker am Fahrrad nicht anerkannt und man muss immer den Arm rausstrecken.
In der StVO steht nichts davon dass man den Arm rausstrecken muss. Wäre ja auch ziemlich blöde wenn man mit einer Hand am Lenker scharf bremsen muss. Wenn es möglich ist kann man die Abbiegeabsicht natürlich so anzeigen.

Bisher wurden Blinker an meinem VM von der Polizei nicht beanstandet (eher das Gegenteil).
Die StVO sagt bzgl. Anzeige der Fahrtrichtungsänderung doch auch nur folgendes:

§ 11 StVO Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
@Harthi kommt aus Bad Dürkheim, da ist der Fahrradlenker üblicherweise ein Rohr und zeigt gar nichts an. Ich glaube nicht dass er sich ein Fahrzeug für Österreich bauen will.
 
@ Heiko danke erst mal , nun das es neu land ist , ist mir bewust, an die strassen gesetzte werd ich mich schon halten und desegen weil ich nix disebezüglich fand, habe ich auf die stvo gesetzt was länge des fahrzeuges betrifft und breite und auch die blink anlage, um gesehen zu werden das ich ab biege , warum ich jetzt hier nach frage ich weis nicht hatt einfach das bedürfniss um mich noch mal zu vergewissern das ich einiger massen richtig liege mit der länge oder licht anlage / blinker

so zur vor stellung , nimm ein handels übliches velomobil zb denn milan und ziehe denn auf 6 meter raus ( größere kanzel natürlich vorraus gesetzt um raus zu sehen ) under 2,meter breite sind wir auf alle fälle warum so lang weil wir zu 2 hinder einander sitzen wollen / werden. tandem halt und wir wollen auch nicht nass werden

und auf der strasse wollen wir ganz normal fahren geh weg oder rad weg wird schwierig da drauf zu fahren wenne s für radfahrer ausgewissen wird das wird schwer weil wir ja kein normales fahrrad sind

verantwortung ja die hat man über all egal bei welchem gefährt
 
Hallo Chris-Lange,

Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren.
Wie scheon geschrieben, in §76 Abs. 2 StVO: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das ein Polizist ein VM anhält, weil es Blinker verbaut hat.

Ich auch nicht. Die Polizei hat wichtigeres zu tun.


Grüße
Andreas
 
so zur vor stellung , nimm ein handels übliches velomobil zb denn milan und ziehe denn auf 6 meter raus ( größere kanzel natürlich vorraus gesetzt um raus zu sehen ) under 2,meter breite sind wir auf alle fälle warum so lang weil wir zu 2 hinder einander sitzen wollen / werden. tandem halt und wir wollen auch nicht nass werden

Bist Du eigentlich schon mal längere Zeit mit einem der üblichen Velomobile gefahren? Ich mein, so als Vorstellung, wie sich das so fährt ... Ein 6 m "Schlachtschiff" wird da schon sehr unpraktisch sein und bevor ich mir über Blinker Gedanken mache, würde ich eher zusehen und ein paar praktische Erfahrungen sammeln. Dann werden die Vorstellungen auch gleich realistischer ...
 
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