Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature currently requires accessing the site using the built-in Safari browser.
Ja.darf ich mit einem 6 meter fahrrad mit Karosse auf die ( land ) strasse ?
Dann eigentlich nicht...licht, bremse, blinke usw da
@ olek foto gibt es keines weil ich es noch nicht zeigen möchte, @ andreas versteh ich jetzt nicht 6 meter lang und karosse ist ok aber wenn ich blinker und licht an bringe um von denn autos gesehen zu werden darf ich nicht mehr auf die strasse , nun bin ganz verwirt
Bei der Größe hast Du noch Angst davor von Autos nicht gesehen zu werden??vorne 150cm breit hinden 120cm breite [...] 6 meter lang und karosse [...] licht an bringe um von denn autos gesehen zu werden
Blinker sind wohl nur an Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen und ? erlaubt; an Fahrädern jedenfalls nicht. Bau an Dein Fahrrad doch irgendwo einen kleinen Motor an. Leistung ist egal nur schneller als 6km/h aus eigener Kraft darf das Fahrzeug nicht damit fahren und mit dem 6km'/h Schild ausgerüstet sein.
so um der kompletten verwirrung einen drauf zu setzten
also 6 meter länge( insegsamt ) , tandem 2 personen hindereinander sitzend 4 rädrig ist erlaubt oder darf ich jetzt auch nur wieder 3 rädrig sein, ich habe mich belesen und da ich nix genauses bei bau anfang gefunden hatte wahren 4 räder und blinker für mich inordnung und die 6 meter
Das steht in §67 StVO.Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren.
In der StVO steht nichts davon dass man den Arm rausstrecken muss. Wäre ja auch ziemlich blöde wenn man mit einer Hand am Lenker scharf bremsen muss. Wenn es möglich ist kann man die Abbiegeabsicht natürlich so anzeigen.Soweit mir bekannt sind Blinker am Fahrrad nicht anerkannt und man muss immer den Arm rausstrecken.
@Harthi kommt aus Bad Dürkheim, da ist der Fahrradlenker üblicherweise ein Rohr und zeigt gar nichts an. Ich glaube nicht dass er sich ein Fahrzeug für Österreich bauen will.Bisher wurden Blinker an meinem VM von der Polizei nicht beanstandet (eher das Gegenteil).
Die StVO sagt bzgl. Anzeige der Fahrtrichtungsänderung doch auch nur folgendes:
§ 11 StVO Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.
Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren.
Wie scheon geschrieben, in §76 Abs. 2 StVO: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."Mich würde auch Interessieren wo die Grundlage für die Aussage steht, dass es illegal ist Blinker am Fahrrad zu montieren.
Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das ein Polizist ein VM anhält, weil es Blinker verbaut hat.
so zur vor stellung , nimm ein handels übliches velomobil zb denn milan und ziehe denn auf 6 meter raus ( größere kanzel natürlich vorraus gesetzt um raus zu sehen ) under 2,meter breite sind wir auf alle fälle warum so lang weil wir zu 2 hinder einander sitzen wollen / werden. tandem halt und wir wollen auch nicht nass werden