Unfallfaden

Es ist irgendwie schon unverantwortlich, solche Parkplätze anzulegen, da sind ja Konflikte mit Radfahrern vorprogrammiert. Auch beim Ausparken kann man ja den Fahrradverkehr kaum richtig einsehen. Naja, sei's drum.
Das Verhalten der Polizei finde ich doch sehr seltsam.
Ich kann Dir natürlich keine Rechtsberatung geben und empfehle daher einen Anwalt, meines Erachtens nach hat aber das Verhalten des Autofahrers maßgeblich zum Unfall beigetragen. Soweit ich das erkennen kann, hast Du auch nicht überholt, sondern bist auf der Höhe des Autos gefahren. Wäre es in dieser Situation auch zum Zusammenstoß gekommen, wenn Du 3 Meter weiter hinten gefahren wärst? Ich glaube schon. Wie Dein Verhalten zu bewerten ist, ist mir also unklar. Die Autofahrer haben sich klar falsch verhalten, denn nach §9 und §10 StVO muß Abbiegen rechtzeitig angekündigt werden und der nachfolgende Verkehr darf nicht gefährdet werden:
(§9 StVO, Abs. 5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Ist man gemein, müßte man also die Äußerung, daß man Dich nicht gesehen hätte, so auslegen, daß der Autofahrer an dieser Stelle nicht genügend Überblick hatte und sich eigentlich hätte einweisen lassen müssen. Da steht ja übrigens auch nicht, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die sich 100% korrekt verhalten, ausgeschlossen ist. Da steht, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Unabhängig davon, ob Du Dich nun korrekt verhalten hast oder nicht obliegt es dem Autofahrer immer, da sicherzustellen, daß er niemanden gefährdet. Die Spur für Fahrräder ist klar erkennbar und verläuft da auch schon seit einer Weile. Es ist also damit zu rechnen, daß dort Fahrradfahrer fahren und daher muß man sich dort als Autofahrer, der in einen Parkplatz einbiegt, immer noch einmal zusätzlich vergewissern, daß kein Radfahrer gefährdet wird.
Ich rate dennoch dazu, da einen Anwalt einzuschalten, da ja offensichtlich schon bei den Autofahrern die Überzeugung herrscht, Du hättest irgendeinen gravierenden Fehler begangen. Diese Überzeugung wurde durch das ziemlich absurde Verhalten der Polizei noch gestärkt.
 
Hat mal irgendjemand einen Paragraphen wie im Straßenverkehr überhaupt ein Fahrrad als Fahrrad definiert ist ? Die Diskussion darüber, ob mein VM ein Fahrrad ist war schon ziemlich aburd.
Ich hatte nur meine Paragraphen für die nichtnutzung eines Fahrradweges dabei. War natürlich nicht so passend. ;)
Gern: StVZO §63a, Abs. 1:
(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.

Die Fähnchendiskussion ist übrigens so müßig. Spielende Kinder dürfen auch nicht gefährdet werden und die haben auch kein Fähnchen dran. Typischer Fall von victim blaming.
 
Übernimmt die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten nur wenn man im Recht ist?

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Ich hatte heute leider auch einen unerwünschten Kontakt mit einem Ford Fiesta. Nichts dramatisches aber ärgerlich, vor allem wie die Polizei sich verhielt. Folgendes ist passiert:

Ich bin in der Stadt auf einem Fahrradweg, der nur durch Striche von der Fahrbahn getrennt war, gefahren. Tempo 50 war erlaubt - ich aber sehr viel langsamer. Vor mir fährt ein Ford aus einem Parkplatz raus und fährt in die gleiche Richtung wie ich. Er fährt noch langsamer als ich und so fahre ich rechts auf dem Fahrradweg an ihm vorbei. Gerade als ich fast auf der Höhe der Beifahrertür bin blinkt er und fährt sofort nach rechts in einen freien Parkplatz. Ich versuche noch nach rechts auszuweichen aber eine Berührung ist unvermeidbar. Wir steigen alle aus. Es gibt auch eine Beifahrerin. Am Auto und Velomobil sind deutliche Kratzer. Es kommt sofort das Argument ich wäre zu niedrig und nicht zu sehen.
Da ich keine Lust auf Diskussionen habe rufe ich die Polizei. Zu meiner Überraschung bezweifelt der Polizist, dass mein DF ein Fahrrad wäre. Er möchte die Zulassung usw.. Anschliessend sagt er auch, dass ich viel zu niedrig wäre und warum ich kein Fähnchen hätte. Er bemängelt auch, dass ich keinen Helm auf hatte und nicht angeschnallt war.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass der Polizist klar sagt, dass ein Autofahrer beim Abbiegen erstmal schauen muss und nicht irgendwelche Fähnchendiskussionen mit mir führen will. Na ja.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Fotos sind viele gemacht. Perso und Daten der Versicherung habe ich fotografiert.Anhang anzeigen 317236
Ich habe immer ein mulmiges Gefühl in der Gisselberger Straße, genau wegen des den Fahrradschutzstreifens kreuzenden Ein- und Ausparkverkehrs, das sich jetzt wieder einmal bewahrheitet hat und umso mehr, weil Deine Unfallgegnerin noch nicht einmal einen höheren PKW (SUV), sondern eigentlich ein Fahrzeug in Standardhöhe fuhr.
Die Reaktion des Polizisten ist schon heftig. Ich drücke Dir die Daumen, dass der jetzt eigentlich zu erwartende Rechtsstreit gut für Dich ausgeht!

Nach dem, was Dir passiert ist, werde ich eine kleine Zusatzbeleuchtung auf der Kopfrippe meiner X-Stream in Angriff nehmen. Vor allem, wenn sie leicht flackert (gibt es das bei kleinen LED-Stiften?), sollte das bei solchen Unfällen den Gegnern jeden "Ich habe das nicht gesehen"-Wind aus den Segeln nehmen.
 
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Ich habe immer ein mulmiges Gefühl in der Gisselberger Straße, genau wegen des den Fahrradschutzstreifens kreuzenden Ein- und Ausparkverkehrs, das sich jetzt wieder einmal bewahrheitet hat und umso mehr, weil Deine Unfallgegnerin noch nicht einmal einen höheren PKW (SUV), sondern eigentlich ein Fahrzeug in Standardhöhe fuhr.
Die Reaktion des Polizisten ist schon heftig. Ich drücke Dir die Daumen, dass der jetzt vermutlich zu erwartende Rechtsstreit gut für Dich ausgeht!
Hier ein Link zur Karte
In Marburg hat sich in den letzten Jahren schon viel Negatives in Sachen Fahrradinfrastruktur getan, insbesondere wahnsinnig gefährliche Schutzstreifen etc.; verwunderlich, daß da nicht die ganze Zeit was passiert. Bei der Situation kann ich nur dringend einen Gang zum Anwalt empfehlen, gerade bei uneinsichtigen Unfallgegnern.
 
Sehr bedauerlich, was Dir passiert ist! Gut, dass Dir nichts ernstes passiert ist! Sowas kann sicher sehr schnell ganz "ungeil" verlaufen.

Zur Sache.
Ich sehe das so: Die Polizei entscheidet weder über Schuld noch Unschuld. Sie stellen nur den Sachverhalt fest und geben diesen dann weiter. Das und nichts anderes ist die Aufgabe der Polizei. Sie ist ja Teil der Exekutiven und nicht der Judikativen. Natürlich kann so ein Polizeilicher Bericht - in welcher Form auch immer - den Richter beeinflussen. Das ist menschlich. Ein guter Richter ist aber in der Lage solche "Einfärbungen" rauszufiltern um so gerecht wie möglich zu urteilen.

Das mit dem Fähnchen ist aus meiner Sicht wie folgt:
Szenario 1: Das Fähnchen ist vorgeschrieben.Wenn dem so ist, wird das natürlich ein Punkt der Gegenseite sein.
Szenario 2: Das Fähnchen ist nicht vorgeschrieben. Dann hat Dich jemand übersehen, weil er ganz einfach nicht geschaut hat.
Der Richter, sollte es herauskommen, dass der Unfallgegner nicht in Deine Richtung geschaut hat, wird abwägen müssen. Dem Unfallgegner wird es aber schwer nachzuweisen sein, dass er nicht mal in die Richtung geschaut hat. Es sei denn er hat das zu Protokoll gegeben und diese Information kommt bis zum Richter. Was an der Unfallstelle gesprochen wurde und nicht zu Protokoll gegeben wurde ist "Schall und Rauch".
Die Frage ist, ob er Dir eine Teilschuld geben will/muss/kann, weil man manchmal auch Dinge im Augenwinkel sieht, wenn diese (in diesem Fall ein Fähnchen) nur auffällig genug sind.

Ich wäre sehr neugierig auf den Ausgang dieser Sache.
 
Übernimmt die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten nur wenn man im Recht ist?

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Ich hatte heute leider auch einen unerwünschten Kontakt mit einem Ford Fiesta. Nichts dramatisches aber ärgerlich, vor allem wie die Polizei sich verhielt. Folgendes ist passiert:

Ich bin in der Stadt auf einem Fahrradweg, der nur durch Striche von der Fahrbahn getrennt war, gefahren. Tempo 50 war erlaubt - ich aber sehr viel langsamer. Vor mir fährt ein Ford aus einem Parkplatz raus und fährt in die gleiche Richtung wie ich. Er fährt noch langsamer als ich und so fahre ich rechts auf dem Fahrradweg an ihm vorbei. Gerade als ich fast auf der Höhe der Beifahrertür bin blinkt er und fährt sofort nach rechts in einen freien Parkplatz. Ich versuche noch nach rechts auszuweichen aber eine Berührung ist unvermeidbar. Wir steigen alle aus. Es gibt auch eine Beifahrerin. Am Auto und Velomobil sind deutliche Kratzer. Es kommt sofort das Argument ich wäre zu niedrig und nicht zu sehen.
Da ich keine Lust auf Diskussionen habe rufe ich die Polizei. Zu meiner Überraschung bezweifelt der Polizist, dass mein DF ein Fahrrad wäre. Er möchte die Zulassung usw.. Anschliessend sagt er auch, dass ich viel zu niedrig wäre und warum ich kein Fähnchen hätte. Er bemängelt auch, dass ich keinen Helm auf hatte und nicht angeschnallt war.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass der Polizist klar sagt, dass ein Autofahrer beim Abbiegen erstmal schauen muss und nicht irgendwelche Fähnchendiskussionen mit mir führen will. Na ja.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Fotos sind viele gemacht. Perso und Daten der Versicherung habe ich fotografiert.Anhang anzeigen 317236
1: Dein Unfallgegner hat §1 STVO missachtet
2: Mimm dir nen guten Verkehrsrechtsanwalt*! (muss die gegnerische Versicherung zahlen!)
3: Mach (zusätzlich zu deinen Bildern) noch ein Paar Screenshots der Unfallstelle in Google Maps und übergieb sie deinem Anwalt**

*wir brauchen hier (im Wiki) eine Liste empfehlenswerter Anwälte (hätte einen empfehlenswerten für HH und eine "don't you never ever use that SOAB!"*** Nichtempfehlung für Bremen zur Hand)
**Kommentar des empfehlenswerten Anwalts: "Klasse! Da brauch ich ja gar nichts mehr selber machen!"
***Nur zur Klarstellung; Wenn ich irgendwelche wirren Ideen über meine Schadenskompensation hab und der Anwalt mir mitteilt: "Eeh, das wird so nix" und ich trotzdem darauf dringe, ist das (und die daraus resultierende Anwaltsgebühr) natürlich meine Schult. Mehrmals (mehrmals bei verschiedenen Anlässen!) beim Anwalt nachfragen zu müssen, wann er denn nun endlich die Zahlungen der Versicherung an mich überweist, ist allerdings weniger befriedigend.
 
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Kann nur das wissen,was ihm in der Ausbildung bei gebracht wurde. Da gehörte das Rad nicht zu ,in der Vergangenheit.Aber beeindruckend ,wie unwissend ein Beruf ausgeführt werden kann.
Bleibt nur zu hoffen,das die nächsten Instanzen etwas mehr gelernt haben.
Wobei ich Anschnallen, Fähnchen,Helm und
VM ist zu niedrig ganz weit vorne an Inkompetenz im Beruf sehe.
Der hat sich auf jeden Fall ein Sternchen als unfähigster Mitarbeiter des Monats verdient.
Was ihm aber zu gute gehalten werden muss,er hat eine blühende Phantasie und ist fähig kreative Interpretation zu entwickeln.
 
Hei Sandro,

Deine Unfallgegnerin hätte Dich auf jeden Fall sehen müssen, als sie kurz vorher rückwärts ausparkte, da warst Du, wenn ich das richtig verstanden habe, noch deutlich hinter ihr. Falls nicht, hat sie nicht - wie in der Fahrschule für solche Situationen gelehrt - in den rechten Rückspiegel und über die Schulter geblickt. Und dann hätte sie sich fragen müssen, wo denn "das Ding" von kurz zuvor eigentlich jetzt ist. Falls Du beim erneuten Einparken nicht mehr sichtbar warst, hätte bei besonnener Vorgehensweise der einzig logische Schluss der tote Winkel vorne rechts sein müssen. Und dazu hätte sie ihre Beifahrerin fragen können. Zugleich logisch, dass beim Ausparken auf eine der Hauptausfall- bzw. -einfallstraßen nach Marburg die Aufmerksamkeit in den fließenden Verkehr links gerichtet wird. Also potentielle Überforderung, die aber auch beim Ausparken mit zu berücksichtigen ist.
Übrigens fahre ich im Dienst ein deutlich höheres und breiteres Fahrzeug samt damit einhergehender beträchtlicher toter Winkel: Ein in der genannten Art etwas größerer Zeithorizont samt Ausschluss ablenkender Faktoren in anspruchsvollen Situationen hilft ungemein, sich der jeweiligen Position samt anderer Verkehrsteilnehmer (wo sind eigentlich der Hund / das Kleinkind / der Einkaufswagen von gerade eben?) bewusst zu sein. Mir fällt spontan mindestens eine Situation ein, in der genau das ein kleines Kind und mich auf dem Supermarktparkplatz vor einem Unfall bewahrt hat.

Viele Grüße und alle guten Wünsche,
Martin
 
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Der hat sich auf jeden Fall ein Sternchen als unfähigster Mitarbeiter des Monats verdient.
Grimpf! :ROFLMAO:

Bei meinen Polizeikontrollen mit dem VM (Mehrzahl*) ist oft einer der (bisher immer korrekten und fähigen) Beamten mit dem Handy online gegangen und hat sich über die aktuelle Rechtslage informiert. Das dauerte so 2-3min und nachdem auch die Frage nach dem Motor** in ein bis zwei Sätzen abgefrühstückt wurde, war die rechtliche Lage schnell zu meiner Zufriedenheit geklärt.



*nicht Mehrzahl VM, aber Mehrzahl Kontrollen
**sie haben ihn nicht gefunden :ROFLMAO:
 
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@Sandro: Hat die Polizei einen Unfallbericht erstellt? Jenseits aller feinsinnigen Überlegungen zum juristischen Sachverhalt gilt die Faustregel, dass die unter 01 genannte Person die Unfallschuld trägt und den Schaden des anderen trägt - die hätte dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld zahlen müssen, davon schreibts Du aber nichts ;)
 
Er fährt noch langsamer als ich und so fahre ich rechts auf dem Fahrradweg an ihm vorbei.

Diese Situation hab ich auf meinem Arbeitsweg täglich daher würde mich einmal interessieren ob das rechts überholen auf dem Schutzstreifen
erlaubt ist. Beim Stau klar, aber im fließenden Verkehr ?
 
Diese Situation hab ich auf meinem Arbeitsweg täglich daher würde mich einmal interessieren ob das rechts überholen auf dem Schutzstreifen
erlaubt ist. Beim Stau klar, aber im fließenden Verkehr ?
Ist die langsame Parkplatzsuche rechts vom Hauptverkehrsstrom "fließender" Verkehr?
 
Das ist eine gute Frage. In § 5 Abs. 8 StVO ist von einer langsam fahrenden Fahrzeugkolonne die Rede.
Ist damit auch ein evtl. mit 35 kmh fahrendes einzelnes Fahrzeug mitgemeint ?
Wie langsam ist langsam ? Hat hier nicht auch der Radfahrer vorrausschauend zu fahren ?
Wie sieht dies ein Verkehrsrichter ?

Ich denke hier ist ein guter Fachanwalt zwingend.
 
@Sandro: Hat die Polizei einen Unfallbericht erstellt? ;)
Keine Ahnung. Sie haben meine Personalien und die von der Autofahrerin aufgenommen. Danach ging es nur um meine Sichtbarkeit und warum ich keine Fahne an meinem VM habe.
Diese Situation hab ich auf meinem Arbeitsweg täglich daher würde mich einmal interessieren ob das rechts überholen auf dem Schutzstreifen
erlaubt ist. Beim Stau klar, aber im fließenden Verkehr ?
Wenn ich genau drüber nachdenke habe ich das Auto nicht überholt und war ein paar Meter rechts hinter ihm. Erst als die Frau anfing zu blinken, gleichzeitig zu bremsen und scharf abzubiegen war ich auf der Höhe des Autos und versuchte eine Kollision zu verhindern indem ich genaus scharf abbog. Hat dann aber nicht gereicht.

Auf dieser Straße gibt es täglich Stau bzw. zäh fließenden Verkehr. Vor allem vor kurz vor Ampeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich auf dem Schutzstreifen, der z.T. auch rot eingefärbt ist und Fahrradsymbole aufgemalt hat, nicht an den Autos vorbeifahren darf. Ich kenne die rechtl. Situation aber auch nicht.
 
Sehr merkwürdig, das Ganze. Wie bist Du denn mit der Autofahrerin verblieben? Es ist ja offenbar ein Schaden entstanden, der der Regulierung bedarf.
 
Sehr merkwürdig, das Ganze. Wie bist Du denn mit der Autofahrerin verblieben? Es ist ja offenbar ein Schaden entstanden, der der Regulierung bedarf.
Bist du wirklich sicher das es klug ist die Angelegenheit, vor der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung, hier in einem öffentlichen Forum zu diskutieren? Ich nicht.
 
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Paragraphen wie im Straßenverkehr überhaupt ein Fahrrad als Fahrrad definiert ist ?
die Quelle ist z.B. das "Wiener Abkommen über den Straßenverkehr":
"«Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird;"

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html
Kapitel 1, Punkt l
 

§ 63a StVZO Fahrräder und Fahrradanhänger​


(1) Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.


Entspricht der Defnition des

Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968





Ein Fahrrad ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.

Weiterhin für Pedelecs 0,25 kW / 25 km/h

§ 63a StVZO Fahrräder und Fahrradanhänger​


(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).

analog

§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, 2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
 
Bist du wirklich sicher das es klug ist die Angelegenheit, vor der Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung, hier in einem öffentlichen Forum zu diskutieren? Ich nicht.
Musst du ja auch nicht.
Solange überhaupt nicht klar ist, was von der Polizei dokumentiert wurde und auf welches Procedere man sich mit dem Unfallgegner verständigt hat halte ich es allerdings weder für zielführend, wild Paragraphen zu posten, noch sich in wüsten Mutmaßungen über den Sachverhalt und die juristischen Implikationen zu ergehen.
Es soll ja tatsächlich vorkommen, dass sich die Parteien dazu entschliessen, wegen ein paar Kratzern keinen großen Aufstand zu machen und einfach ihrer Wege zu ziehen. Ansonsten meldet man halt nach der Schadensfeststellung seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und harrt der Dinge, die da kommen werden. Die Erfahrung lehrt, dass sich die Versicherungen dabei sehr gerne am Unfallbericht der Polizei orientieren und es ohne einen solchen immer etwas komplizierter und langwieriger werden kann, da dann gerne um eine Teilschuld gefeilscht wird.
Das kann dem TE aber eigentlich egal sein, da ihm im nichts Schlimmeres passieren kann, als nach dem Schadensfall von seiner Privathaftpflichtversicherung gekündigt zu werden.
 
Tu Dir den Gefallen und verfasse sofort ein detailliertes, schriftliches Gedächtnisprotokoll vom kompletten Vorfall. Inkl Skizzen.
Nur für den Fall, daß es doch noch zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt. Das kann vor Gericht einen deutlichen Unterschied machen, weil es Deine frischen Erinnerungen sind.
Du glaubst gar nicht, was die Zeit für seltsame Erinnerungsveränderungen von -tut mir leid, ich weiß gar nicht, wie mir das passieren konnte- zu -wieso haben sie nicht angehalten/gerufen, wenn sie mich gesehen haben- machen kann
 
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