Es ist irgendwie schon unverantwortlich, solche Parkplätze anzulegen, da sind ja Konflikte mit Radfahrern vorprogrammiert. Auch beim Ausparken kann man ja den Fahrradverkehr kaum richtig einsehen. Naja, sei's drum.
Das Verhalten der Polizei finde ich doch sehr seltsam.
Ich kann Dir natürlich keine Rechtsberatung geben und empfehle daher einen Anwalt, meines Erachtens nach hat aber das Verhalten des Autofahrers maßgeblich zum Unfall beigetragen. Soweit ich das erkennen kann, hast Du auch nicht überholt, sondern bist auf der Höhe des Autos gefahren. Wäre es in dieser Situation auch zum Zusammenstoß gekommen, wenn Du 3 Meter weiter hinten gefahren wärst? Ich glaube schon. Wie Dein Verhalten zu bewerten ist, ist mir also unklar. Die Autofahrer haben sich klar falsch verhalten, denn nach §9 und §10 StVO muß Abbiegen rechtzeitig angekündigt werden und der nachfolgende Verkehr darf nicht gefährdet werden:
Ich rate dennoch dazu, da einen Anwalt einzuschalten, da ja offensichtlich schon bei den Autofahrern die Überzeugung herrscht, Du hättest irgendeinen gravierenden Fehler begangen. Diese Überzeugung wurde durch das ziemlich absurde Verhalten der Polizei noch gestärkt.
Das Verhalten der Polizei finde ich doch sehr seltsam.
Ich kann Dir natürlich keine Rechtsberatung geben und empfehle daher einen Anwalt, meines Erachtens nach hat aber das Verhalten des Autofahrers maßgeblich zum Unfall beigetragen. Soweit ich das erkennen kann, hast Du auch nicht überholt, sondern bist auf der Höhe des Autos gefahren. Wäre es in dieser Situation auch zum Zusammenstoß gekommen, wenn Du 3 Meter weiter hinten gefahren wärst? Ich glaube schon. Wie Dein Verhalten zu bewerten ist, ist mir also unklar. Die Autofahrer haben sich klar falsch verhalten, denn nach §9 und §10 StVO muß Abbiegen rechtzeitig angekündigt werden und der nachfolgende Verkehr darf nicht gefährdet werden:
Ist man gemein, müßte man also die Äußerung, daß man Dich nicht gesehen hätte, so auslegen, daß der Autofahrer an dieser Stelle nicht genügend Überblick hatte und sich eigentlich hätte einweisen lassen müssen. Da steht ja übrigens auch nicht, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die sich 100% korrekt verhalten, ausgeschlossen ist. Da steht, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Unabhängig davon, ob Du Dich nun korrekt verhalten hast oder nicht obliegt es dem Autofahrer immer, da sicherzustellen, daß er niemanden gefährdet. Die Spur für Fahrräder ist klar erkennbar und verläuft da auch schon seit einer Weile. Es ist also damit zu rechnen, daß dort Fahrradfahrer fahren und daher muß man sich dort als Autofahrer, der in einen Parkplatz einbiegt, immer noch einmal zusätzlich vergewissern, daß kein Radfahrer gefährdet wird.(§9 StVO, Abs. 5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Ich rate dennoch dazu, da einen Anwalt einzuschalten, da ja offensichtlich schon bei den Autofahrern die Überzeugung herrscht, Du hättest irgendeinen gravierenden Fehler begangen. Diese Überzeugung wurde durch das ziemlich absurde Verhalten der Polizei noch gestärkt.