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Hilft aber den neueren Usern nicht. Entweder ein Übersichtsfaden wie hier oder irgendjemand müsste sich erbarmen, Unfallfäden im Wiki zu sammeln.ann möchte ich doch allgemein daran erinnern, dass jede:r Threads "taggen" kann.
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Hilft aber den neueren Usern nicht. Entweder ein Übersichtsfaden wie hier oder irgendjemand müsste sich erbarmen, Unfallfäden im Wiki zu sammeln.ann möchte ich doch allgemein daran erinnern, dass jede:r Threads "taggen" kann.
Äh, wieso? Auch neue User können doch die Tagsuche verwenden und dort nach "vm-unfall" suchen (bzw. sogar direkt auf "unfall" klicken)?Hilft aber den neueren Usern nicht. Entweder ein Übersichtsfaden wie hier oder irgendjemand müsste sich erbarmen, Unfallfäden im Wiki zu sammeln.
Die Kosten muss die Versicherung übernehmen und ein Anwalt sollte das eigentlich wissen!- kein Ersatzfahrzeug und keine Ausfall-Entschädigung durch die Versicherung
Der Nachteil bei dieser Methode ist: wenn die gegnerische Versicherung einen Teil des Schadens zahlt, wird der Streitwert geringer (und damit die Entlohnung für den Anwalt) und der Anwalt hat weniger Motivation.Aber ich habe das bisher (wie schon oft erwähnt) immer ohne Anwalt gemacht, dadurch hatte ich natürlich eine Eskalationsstufe mehr.
Übernimmt die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten nur wenn man im Recht ist?Ich kann nur meine persönlichen Erfahrungswerte beisteuern:
- such Dir einen Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen
- kommt es zu Streitigkeiten, die zum Prozess führen würden, brauchst Du eine Rechtsschutz-Versicherung.
Deine Kosten geltend machen durch Anwalt. Polizei macht doch nur was nachher geredet wird, wenn die esWie gehe ich jetzt am besten vor?
Wie stellt sich denn die andere Seite? Beim letzten Autounfall, den meine Frau hatte, habe ich es ohne Probleme ohne Anwalt geregelt bekommen. Die Sachlage war allerdings klar (Auto hintenrein gerutscht, vom verursachenden Fahrer bestätigt).... Wie gehe ich jetzt am besten vor? Fotos sind viele gemacht. Perso und Daten der Versicherung habe ich fotografiert.
Kommt auf die Beschilderung an.Nix Fahrradweg, korrekte Bezeichnung Fahrradschutzstreifen.
Wenn das ein Radweg ist wäre es kein überholen, da sich das Auto auf der Fahrbahn daneben befand, oder?Ich hatte irgendwie im Kopf, dass rechts überholen auch für Fahrradfahrer verboten ist
Paragraph 7 Satz 3 StVO besagt, daß innerhalb geschlossener Ortschaften auch rechts schneller gefahren werden darf als links; wenn PKW das dürfen, dann auch Radfahrende.Ich hatte irgendwie im Kopf, dass rechts überholen auch für Fahrradfahrer verboten ist
Die Beifahrerin meinte ich sei ja so niedrig mich würde man überhaupt nicht sehen. Das hat für mich dann den Ausschlag gegeben die Polizei zu rufen.Wie stellt sich denn die andere Seite? Beim letzten Autounfall, den meine Frau hatte, habe ich es ohne Probleme ohne Anwalt geregelt bekommen. Die Sachlage war allerdings klar (Auto hintenrein gerutscht, vom verursachenden Fahrer bestätigt).
Insoweit Beweise sicherstellen, Kostenvoranschlag für Reparatur einholen. Zum Anwalt (die an so "Bagatell"-Schäden eh wenig Interesse haben) kann man, wenn sich die Gegenseite uneinsichtig gibt, immer noch eskalieren.
Nee. Sie fanden mich nur extrem uneinsichtig, dass ich kein Fähnchen dranmachen will und mir anscheinend meine eigene Sicherheits nichts wert wäre. Das ein Fänchen ja nichts helfen würde wenn jemand nicht in die Spiegel schaut oder den Schulterblick nutzt hat sie nicht interessiert bzw. mein mehrfaches Wiederholen sehr genervt.Achso noch etwas: die Polizei wollte Dich nicht wegen rechts überholen zur Kasse bitten (so ein Schutzstreifen ist ja keine Fahrstreifen)?