Unfallfaden

Frage an alle VMler mit „Unfallerfahrung“ (durch Fremdeinwirkung):
Welche Kosten, außer der Reparatur des VM, habt Ihr ggf. bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht?
So Sachen wie …
- Ersatzfahrzeug zum Pendeln während der Reparaturzeit? Oder Pauschalen dafür?
- Transportkosten zum/vom reparierenden Händler?
- Zeitaufwand für Obigen Transport?
- anderes?

Was wäre da Eurer Meinung nach „vernünftig/ im Rahmen“ normaler Verkehrsunfälle zu berücksichtigen?
(ich hab das noch nie gemacht/gebraucht, daher frag ich mal … bevor ich „zu nett“ zur Versicherung bin.)

Gruss
Jörg
 
Ich kann nur meine persönlichen Erfahrungswerte beisteuern:
- such Dir einen Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen
- kommt es zu Streitigkeiten, die zum Prozess führen würden, brauchst Du eine Rechtsschutz-Versicherung.
- kein Ersatzfahrzeug und keine Ausfall-Entschädigung durch die Versicherung
- Transportkosten wurden übernommen (sowohl durch @Elmi als auch meine eigenen Kosten bei Abholung als km-Pauschale).
- Zeitaufwand wurde nicht übernommen
- Kostenvoranschlag vom Hersteller oder Händler freut den Gutachter, der wird dem i.d.R. folgen
HTH, alles Gute
 
Wenn die Versicherung das ablehnt bleibt aber nur die Klage. Der Anwalt weiß das. Ohne Rechtsschutz ist eine Klage aber immer mit dem Risiko behaftet, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
 
Die können das nicht ablehnen (wenn kein adequater Ersatz zur Verfügung steht), da könnten sie genauso gut den Anwalt nicht bezahlen, auch den Prozess würden sie verlieren.
Ich finde das müsste ihnen ein guter Anwalt klar machen können.

Aber ich habe das bisher (wie schon oft erwähnt) immer ohne Anwalt gemacht, dadurch hatte ich natürlich eine Eskalationsstufe mehr. Die Versicherung hat sich dann immer dafür entschieden Nutzungsausfall und Schmerzensgeld zu bezahlen um nicht auch noch die Kosten für den Anwalt übernehmen zu müssen.
 
Aber ich habe das bisher (wie schon oft erwähnt) immer ohne Anwalt gemacht, dadurch hatte ich natürlich eine Eskalationsstufe mehr.
Der Nachteil bei dieser Methode ist: wenn die gegnerische Versicherung einen Teil des Schadens zahlt, wird der Streitwert geringer (und damit die Entlohnung für den Anwalt) und der Anwalt hat weniger Motivation.
 
Ich kann nur meine persönlichen Erfahrungswerte beisteuern:
- such Dir einen Anwalt, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen
- kommt es zu Streitigkeiten, die zum Prozess führen würden, brauchst Du eine Rechtsschutz-Versicherung.
Übernimmt die gegnerische Versicherung die eigenen Anwaltskosten nur wenn man im Recht ist?

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Ich hatte heute leider auch einen unerwünschten Kontakt mit einem Ford Fiesta. Nichts dramatisches aber ärgerlich, vor allem wie die Polizei sich verhielt. Folgendes ist passiert:

Ich bin in der Stadt auf einem Fahrradweg, der nur durch Striche von der Fahrbahn getrennt war, gefahren. Tempo 50 war erlaubt - ich aber sehr viel langsamer. Vor mir fährt ein Ford aus einem Parkplatz raus und fährt in die gleiche Richtung wie ich. Er fährt noch langsamer als ich und so fahre ich rechts auf dem Fahrradweg an ihm vorbei. Gerade als ich fast auf der Höhe der Beifahrertür bin blinkt er und fährt sofort nach rechts in einen freien Parkplatz. Ich versuche noch nach rechts auszuweichen aber eine Berührung ist unvermeidbar. Wir steigen alle aus. Es gibt auch eine Beifahrerin. Am Auto und Velomobil sind deutliche Kratzer. Es kommt sofort das Argument ich wäre zu niedrig und nicht zu sehen.
Da ich keine Lust auf Diskussionen habe rufe ich die Polizei. Zu meiner Überraschung bezweifelt der Polizist, dass mein DF ein Fahrrad wäre. Er möchte die Zulassung usw.. Anschliessend sagt er auch, dass ich viel zu niedrig wäre und warum ich kein Fähnchen hätte. Er bemängelt auch, dass ich keinen Helm auf hatte und nicht angeschnallt war.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass der Polizist klar sagt, dass ein Autofahrer beim Abbiegen erstmal schauen muss und nicht irgendwelche Fähnchendiskussionen mit mir führen will. Na ja.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Fotos sind viele gemacht. Perso und Daten der Versicherung habe ich fotografiert.IMG_20230217_184436.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Nix Fahrradweg, korrekte Bezeichnung Fahrradschutzstreifen. Auch hier Mindestabstand zu Fahrrad 1,50 m, wie immer innerorts. Darf ein Auto nur befahren, wenn der Radfahrer nicht gefährdet wird. Dazu gibt es am Auto Rückspiegel. AmFiesta ich sicherlich auch auf der rechten Seite ein Spiegel. Wenn man da wie üblich den Verkehr vor dem Abbiegen beobachtet, sieht man auch problemlos rechts vorbeifahrende Fahrräder, egal wie hoch sie sind. (Ist aber keinen Garantie, wie ich die Woche wieder erfahren durfte, Autofahrer sehen einen scheinbar an und sehen ein gelbes Velomobil doch nicht.) Ich gehe davon aus es war in einer Ortslage (oder ist das ein Modellversuch außerorts?). Insoweit scheint mir als juristischem Laien der Sachverhalt doch rechteindeutig zu sein. Kritisch könnte es nur werden, wenn Fahrer und Beifahrer eine gegenteilige plausible Geschichte behaupten oder gibt es für diesen Fall weitere Zeugen?
Haben wir inzwischen Fähnchenzwang, Helmpflicht und Anschnallzwang auf dem Fahrrad? Mir fehlt diese Sachkunde, die die Polzei hier dem Vernehmen nach hatte.
... Wie gehe ich jetzt am besten vor? Fotos sind viele gemacht. Perso und Daten der Versicherung habe ich fotografiert.
Wie stellt sich denn die andere Seite? Beim letzten Autounfall, den meine Frau hatte, habe ich es ohne Probleme ohne Anwalt geregelt bekommen. Die Sachlage war allerdings klar (Auto hintenrein gerutscht, vom verursachenden Fahrer bestätigt).
Insoweit Beweise sicherstellen, Kostenvoranschlag für Reparatur einholen. Zum Anwalt (die an so "Bagatell"-Schäden eh wenig Interesse haben) kann man, wenn sich die Gegenseite uneinsichtig gibt, immer noch eskalieren.
 
Achso noch etwas: die Polizei wollte Dich nicht wegen rechts überholen zur Kasse bitten (so ein Schutzstreifen ist ja keine Fahrstreifen)?
 
Da würde mich die Schuldfrage auch interessieren. Überholen hätte man ja auf dem Schutzstreifen eigentlich nicht dürfen.
 
Ich hatte irgendwie im Kopf, dass rechts überholen auch für Fahrradfahrer verboten ist :unsure: Mit Ausnahme der vorsichtigen Vorbeifahrt an stehendem Verkehr, wenn genug Platz ist. Aber egal, Hauptsache dir ist nix passiert!

Ich drück die Daumen, dass das alles zu deiner Zufriedenheit geregelt wird!
 
Ich hatte irgendwie im Kopf, dass rechts überholen auch für Fahrradfahrer verboten ist
Paragraph 7 Satz 3 StVO besagt, daß innerhalb geschlossener Ortschaften auch rechts schneller gefahren werden darf als links; wenn PKW das dürfen, dann auch Radfahrende.
 
Wie stellt sich denn die andere Seite? Beim letzten Autounfall, den meine Frau hatte, habe ich es ohne Probleme ohne Anwalt geregelt bekommen. Die Sachlage war allerdings klar (Auto hintenrein gerutscht, vom verursachenden Fahrer bestätigt).
Insoweit Beweise sicherstellen, Kostenvoranschlag für Reparatur einholen. Zum Anwalt (die an so "Bagatell"-Schäden eh wenig Interesse haben) kann man, wenn sich die Gegenseite uneinsichtig gibt, immer noch eskalieren.
Die Beifahrerin meinte ich sei ja so niedrig mich würde man überhaupt nicht sehen. Das hat für mich dann den Ausschlag gegeben die Polizei zu rufen.

Achso noch etwas: die Polizei wollte Dich nicht wegen rechts überholen zur Kasse bitten (so ein Schutzstreifen ist ja keine Fahrstreifen)?
Nee. Sie fanden mich nur extrem uneinsichtig, dass ich kein Fähnchen dranmachen will und mir anscheinend meine eigene Sicherheits nichts wert wäre. Das ein Fänchen ja nichts helfen würde wenn jemand nicht in die Spiegel schaut oder den Schulterblick nutzt hat sie nicht interessiert bzw. mein mehrfaches Wiederholen sehr genervt.

Bezügl. Schutzstreifen. Da ist ein Fahrradsymbol draufgemalt also denke ich schon, dass dies für die Fahrradfahrer ein Fahrstreifen ist.
 
Hat mal irgendjemand einen Paragraphen wie im Straßenverkehr überhaupt ein Fahrrad als Fahrrad definiert ist ? Die Diskussion darüber, ob mein VM ein Fahrrad ist war schon ziemlich aburd.
Ich hatte nur meine Paragraphen für die nichtnutzung eines Fahrradweges dabei. War natürlich nicht so passend. ;)
 
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