...wobei ich besonders auf von hinten reflektierende Arme geachtet habe.....
In diesem Zusammenhang mag ich mich an eine Beobachtung erinnern, die ich nicht nur einmal gemacht habe, sondern generell:
Bei passiver "Beleuchtung/Markierung" kann man sich erst in der Nähe des Strahlemanns sicher sein, was sich dort wie bewegt.
Soll heißen: Aus der Entfernung kann niemand erkennen, ob das reflektierende Ding da vorne einfach so aussieht, der Reflektor also statisch ist, oder eine Absichtserklärung darstellt. Das wird im innerstädtischen Verkehr auf geraden Straßenabschnitten - insbesondere solche mit mehrspurigem Verkehr - und auf Straßen außerorts eine nicht unbedeutende Rolle spielen, denke ich.
Fazit: es gibt Situationen, in denen Reflexstreifen eher verwirren, und solche, in denen sie ergänzend helfen können.
Meiner Arsicht nach sollten sie das bleiben, wofür sie am besten taugen: Statische Umrissbeschreibung und Markierungen. Zur eindeutigen Willenserklärungen gegenüber Dritten helfen sie nur bedingt zuverlässig.
Abbiegen wird seit Generationen per Fahrtrichtungsanzeiger mit gelben Lampen eingeleitet. Anfangs waren es die bewegten Balken, später dann die Blinker. Nicht ohne Grund wurden diese auch an Motorrädern verbaut.
Warum aber Auto- und Motorradfahrer dem Gesetzgeber besonders schutzwürdig sind, obwohl es inzwischen durch die LED-Technik auch für Räder hervorragende Lösungen gibt, entzieht sich meinem Verständnis.