Hallo,
Über die Schuldfrage hat sie nicht zu entscheiden, daß ist Sache eines Gerichts, wenn sich die Parteien nicht ohne einig werden.
Wer von euch steht im Unfallbericht an erster Stelle?
Dennoch erfolgt eine Vorverurteilung durch die aufnehmenden Polizisten im Unfallbericht: Beteiligter Nr. 1 = Verursacher.
Beim Abbiegen ist ebenfalls besondere Umsicht gefordert, anderseits sind Linksabbieger rechts zu überholen...
Dennoch habe ich schon mindestens ein Urteil gelesen, in dem der Linksabbieger (Kfz) beim Zusammenstoß mit dem Linksüberholer (Kfz) eine deutliche Hauptschuld bekam.
Jedenfalls: kompliziert + uneinsichtiger Unfallgegner = Anwalt.
Ich habe schon erlebt, dass sich bei eindeutigem Unfallgeschehen (jemand schert von der Mittelspur der BAB nach links aus und trifft den Überholenden im Bereich der Beifahrertüre) und zunächst einsichtig scheinendem Unfallgegner (es gab sogar eine (gerichtlich völlig unbedeutende) schriftliche Schuldanerkenntnis) hinterher ziemliche Probleme mit der Abwicklung ergaben, die sogar in einem Prozess mündeten.
zumal die ausgeschilderte Umleitung zwei mal illegales Abbiegen erfordert.
Nach meiner Kenntnis darf man sich bei widersprüchlicher Beschilderung dei nach seinem Geschmack aussuchen. Bei uns hat es übrigens Jahre und zahlreiche Eingaben gedauert, bis einem regulären Radroutenwegweiser (nach links) auch die Ausnahme vom Rechtsabbiegegebot für Radfahrer folgte.
wie geht ihr mit der Angst nach einem Unfall mit Verletzungen um
Ich hatte keine. Mir wurde die Vorfahrt von einer entgegenkommenden Linksabbiegerin genommen, nach zweieinhalb Monaten Zwangspause bin ich dann voll Freude auf mein neu erworbenes Gebrauchtanthro gestiegen und losgeradelt - wobei ein Trike natürlich einem das Gefühl größerer Sicherheit vermittelt als das beim Unfall geschrottete Liegezweirad.
Wenn nun "während der Abwicklung" die Eingebung aufkommt, es wäre profitabler, sich doch querzustellen..
Exakt. Erst wurde gemauert, weil der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen war, und jetzt wird gemauert, weil er nie abgeschlossen sein wird und ich allen Ernstes fordere, dass die Versicherung mir unfallbedingte Einkommensverluste lebenslang ausgleicht (meine Forderungen summieren sich auf etwa eine halbe Million). Momentan lasse ich meine Rechtschutzversicherung auf Bezahlung meines Anwaltes verklagen - sie behauptet, meine Forderung wäre zu hoch, und danach bemisst sich das Honorar des Anwaltes. Die Versicherung kackt sich wegen ein- oder zweitausend Euro an ...
Daher ist die Inklusion eines Anwalts auf der Seite des Geschädigten immer ratsam.
Unbedingt, ich wünsche Euch allen, dass Ihr im Falle des Falles auch einen erwischt, der sein Handwerk versteht.
Als Schädiger ist es etwas weniger kritisch, da es für den Versicherten weniger nervenaufreibend wird.
Als Schädiger riskiert man eine Beitragserhöhung oder eine Kündigung des Vertrages durch die Gegenseite.
Gutte Besserung, Christoph, und eine Abwicklung zu Deiner Zufriedenheit wünscht
Klaus