Mich hat es erwischt

Aber ich denke, die Schuldfrage und Entschädigungskosten werden sicherlich die Versicherungen mit der Polizei klären - zudem sind die ja da
Das könnte der Versicherung regelmäßig so passen, ja, es einfach mit der Polizei zu klären.
Die Polizei ist dazu da, den Unfall aufzunehmen und sie schreiben einen Unfallbericht. Über die Schuldfrage hat sie nicht zu entscheiden, daß ist Sache eines Gerichts, wenn sich die Parteien nicht ohne einig werden. Die Polizei kann lediglich als Zeuge aussagen und die vorgefundene Situation schildern, sowie die von ihr vor Ort aufgenommenen Zeugenaussagen dem Gericht vorlegen.
und darüber brauchen wir uns im Forum vermutlich nicht den Kopf zerbrechen.
Das brauchen wir sicher nicht.
Doch wenn der Threadstarter Deine Ausführungen als Rat verstehen und annehmen sollte, ist es reine Glückssache, ob er zu seinem Recht gelangt oder eher nicht.
 
Wenn Versicherungen eine Tätigkeit äußerst ungerne durchführen (in einem Maße, in welchem einseitig formulierte Schilderungen oder Weigerungen getätigt und gesetzliche Fristen standardmäßig bis aufs Äußerste ausgereizt werden..), dann jene, Geld an Geschädigte zu überweisen. Daher ist ein beauftragter Anwalt in jedem Fall eine sinnvolle und zumeist sich rasch rechnende Aktion.

Viele Grüße
Wolf
 
Hallo,

ich wollte ja eigentlich die Sache nett und ohne Anwalt regeln, aber da mein Unfallgegner versucht mir die Schuld zu geben und ich keine Zeugen aber dafür Erinnerungslücken habe, werde ich mir wohl doch Hilfe holen müssen.

Wenigstens geht die Heilung gut voran.

viele Grüße

Christoph
 
Echt jetzt? Fährt dich auf offener Straße über den Haufen und hat nicht genug Eier sich seinen Fehler einzugestehn? Na Prima...
 
Hallo Christoph,

da habe ich auf einen einfacheren Verlauf gehofft. Das Wichtigste ist natürlich, dass du gesundheitlich doch besser weggekommen ist, als es hätte sein können, aber nun sollst du trotzdem nicht noch mit der Schuldfrage dastehen.

Ich habe mir den Zeitungsbericht mehrfach durchgelesen und die die Fotos von Olaf genau angeschaut. Mal davon abgesehen, dass solche Stellen eine ungeheuerliche Gefährdung für Fahrradfahrer darstellen und mindestens (!!) mit Warnschildern und Fahrbahnmarkierungen begleitet werden müssten, wenn es schon nicht zu einem Radweg auf beiden Seiten reicht, muss der Autofahrer doch die Situation "Fahrrad kreuzt wegen Radweg" erkannt haben? Oder sich zumindest auf die Situation eingestellt haben? Man kann den beginnenden Radweg links bei Tag (um 19:30 Uhr war es ja hell) gut erkennen. Man kann kombinieren, dass der Radfahrer weiter vorne nicht auf der Straße weiterfahren dürfen wird. Er wird sich doch schon von weitem geärgert haben, dass da wieder ein olles Fahrrad unterwegs ist, dass seine freie Bahn stört. Er wird sich im Geiste den Überholvorgang zurechtgelegt haben. Dazu hätte gehört, die Möglichkeit des Wechselns zum Radweg in Betracht zu ziehen.

Und womöglich warst du schon mitten im Vorgang des Abbiegens und er hat dich grundsätzlich und überhaupt stumpf übersehen?

Zur Aufklärung des Unfalls wurde die DEKRA angefordert, steht im Zeitungsartikel. Gibt es davon Erkenntnisse?

Gruß
Silke

PS: Übrigens empfinde ich im Gegensatz zu anderen den Artikel als nicht schlecht. Keinerlei Vorverurteilung - das Fahrrad ist ein Liegerad, aber der PKW auch ein Hyundai. Einfach nur die Fahrzeuge definiert. Und "wurde beim Wechseln von der Fahrbahn auf den Radweg von einem nachfolgenden PKW Hyundai erfasst" wurde ohne das Wort "übersehen" geschrieben. Also, kein Ton davon, dass man ein Liegerad nicht sehen könnte...!
 
Oh man, ich drück Dir die Daumen, dass Du zu Deinem Recht und letztlich auch zu Deinem Schadensersatz kommst. Hoffentlich ergibt die Analyse der Unfallstelle ein für Dich brauchbares Bild.
Ich musste letzten Samstag an Deinen Unfall denken, als wir bei der Ausfahrt mit den Dresdner Liegeradlern auf einen linken Radweg wechseln wollten, die Arme links voll rausgestreckt hatten, nahe der Mittellinie fuhren, ich gerade das Flevo-Vorderteil zum Einbiegen rumwerfen wollte und just in dem Moment im Rückspiegel einen Kleinwagen sah, der ungebremst an uns links vorbeiheizte. Der Wunsch nach der Benutzung dieses heilvollen Weges hatte sich bei mir ganz plötzlich gelegt...

Gruß,
Martin
 
Man kann kombinieren, dass der Radfahrer weiter vorne nicht auf der Straße weiterfahren dürfen wird. Er wird sich doch schon von weitem geärgert haben, dass da wieder ein olles Fahrrad unterwegs ist, dass seine freie Bahn stört. Er wird sich im Geiste den Überholvorgang zurechtgelegt haben. Dazu hätte gehört, die Möglichkeit des Wechselns zum Radweg in Betracht zu ziehen

Würde die Rechtsprechung die wichtigste Grundlage des Straßenverkehrs, nämlich die angepasste Geschwindigkeit, ernst nehmen, dann müsste sie auch das Nachdenken des Verkehrsteilnehmers in die Urteilsfindung mit aufnehmen.
Das aber würde zu langwierigen Prozessen und Hin- und Her der Schuldzuweisungen führen. Nicht unbedingt zu mehr Gerechtigkeit. Genau genommen gehört dieser Paragraph abgeschafft und durch konsequente und sehr niedrige Höchstgeschwindigkeitsvorgaben in der Praxis ersetzt.
Insbesondere bei der vorliegenden Unübersichtlichkeit der jeweiligen Verhaltensvorschriften bleibt es wohl am Radfahrer hängen, sich sehr genau abzusichern, ob er die Fahrbahnen ungefährdet überqueren kann. Und genau da sind Erinnerungslücken nicht unbedingt hilfreich, zumal sowieso - auch ohne diese - Aussage gegen Aussage stünde, sollte dem PkW-Fahrer nicht bewiesen werden können, dass er zum Beispiel zu schnell gefahren ist. Auf irgendeine Teilschuldgeschichte wird es also wohl hinauslaufen.
Wie schon viele völlig zutreffend geschrieben haben: Vor dem Hintergrund des Glücks, relativ heil aus einer solchen Situation herausgekommen zu sein, ist es ein Fingerschnippen, was rechtlich gequasselt wird. Ein Scheinchen in der Hand ist nach wenigen Monaten vergessen, eine schwere Verletzung ein Leben lang nicht mehr.

dass man ein Liegerad nicht sehen könnte...!
Vergleichbar zu "Hyundai" wäre "Quest", "SteinTrike", "HP" oder was auch immer für eine Marke hinter dem Rad steht. Sonst hätte es zum Beispiel heißen müssen "SUV", "Kleinwagen" oder wie auch immer. Die Betonung auf Liegerad bedarf keines weiteren Kommentars, um genau das auszulösen, was als noch größere Sorgfaltspflicht auf Seiten des Fahrers gefährlicher Geräte ausgelegt werden kann. Die gegnerische Versicherung wird das mit Freuden nutzen.
 
Hallo,

ich wollte ja eigentlich die Sache nett und ohne Anwalt regeln, aber da mein Unfallgegner versucht mir die Schuld zu geben und ich keine Zeugen aber dafür Erinnerungslücken habe, werde ich mir wohl doch Hilfe holen müssen.

Wenigstens geht die Heilung gut voran.

viele Grüße

Christoph
So Erinnerungslücken können sich ja laut meinen durch Fernsehen erworbenen Kenntnisstand ja auch wieder schliessen. Ich drücke die Daumen.
 
Jetzt können sich natürlich wieder alle stundenlang in Mutmassungen ergehen. Ohne Zeugen steht hier, wie bereits erwähnt wurde, Aussage gegen Aussage und kein Mensch weiß, ob Christoph den Richtungswechsel nach links angezeigt hat oder nicht. Ist dieser Unfall nicht im Prinzip ein Auffahrunfall? Und da ist ja immer der schuld, der von hinten auffährt, oder? (das simplifiziert das Ganze sicherlich zu sehr...)
 
Unfallstelle. ... (n)

Bei solchen Radwegen hab ich nicht mal ein schlechtes Gewissen wenn ich die ignoriere. Jeder der folgenden Punkte hätte mich davon abgehalten:
  • Auf dem Vorwegweiser sieht man, dass eine Autobahn überquert werden muss, vermutlich auf einer Brücke. Die Radwegqualität auf Brückenkappen ist regelmässig saumässig, weil der Beton dort von Hand abgezogen wird. Wenn Asphalt drauf ist, dann ist es Gussasphalt (wegen der Abdichtung), der sich an Längs- und Quergefällen nicht ohne Wellenschlag einbauen lässt. Der Raum zwischen Leitplanke und Brückengeländer ist regelmässig stark verschmutzt weil da keine Kehrmaschine hinkommt. Sobald eine Brücke am Horizont auftaucht wechsle ich deshalb auf die Fahrbahn.
  • Ich überquere keine Kreuzungen auf Radwegen. Erst recht nicht linksseitig. Bin ja nicht lebensmüde.
  • Mitten auf der Landstrasse die Strassenseite wechseln ist mir zu gefährlich.
  • Die Mittellinie ist durchgezogen
  • die Einfahrt zum Radweg besteht aus zwei rechtwinkligen Kurven, die kann man nicht mir Schwung nehmen. Wahrscheinlich kann man sie gar nicht nehmen ohne davor und/oder dahinter übers Bankett (durchs Loch) zu fahren.
  • Der Radwegbelag sieht aus wie Schotter (Sand-Wasser-gebunden)
  • Das Verkehrszeichen gibt Fussgängern Vorrang, wenn da unterwegs Fussgänger/Hundehalter sind muss ich bis zum Stillstand abbremsen.
  • Ich sehe nicht wohin der Radweg führt. Was wenn der Radweg von der Strasse weg führt und ich irgendwo im Nirvana lande?
  • Der Radweg ist zu schmal für zwei Richtungen. Hab keine Lust bei Gegenverkehr abzubremsen um übers Bankett auszuweichen.
Sorry @christoph_d Aber wer solche Gebotsschilder befolgt begibt sich in unnötige Gefahr. Aus gegebenem Anlass würde ich an Deiner Stelle die Flex nehmen und das Schild bündig abschneiden. (Nachdem Du den Schaden ersetzt bekommen hast.)
 
@Gear7Lover : Aber genau wegen Nichtbenutzung eines solchen Radweges (nur in viel schlechterem Zustand und noch schmaler, halb durch den Wald mit mehreren Firmeneinfahrten und satte 800m lang) bin ich schon vor Gericht gelandet. Da war es egal das ich mit meinem Milan dort aufgrund zwei 90° Kurven kaum draufkam, dadurch die Gefährdung viel größer ist, meine Fahrt massiv ausgebremst wird und die Straße daneben komplett leer war (14min = 3Autos zu dem Zeitpunkt).
Es wird einem IMMER ein Strick draus gedreht. Wäre Christoph auf dem Radweg umgefahren wurden, hätte er ja mal auf seine Vorfahrt verzichten sollen, wird er auf der Fahrbahn umgefahren (Radweg ignorierend) ist er selber Schuld weil er nicht auf dem Radweg fährt. Und wenn es so passiert wie hier, wegen fehlender Querungshilfe und bescheidener Sicht sowie vollkommen hirnverbrannter Verkehrsführung, soll er auch noch Schuld sein wenn ne Tramtüte hinten reinrauscht.
 
vor Gericht gelandet
bist Du weil du den Strafzettel nicht bezahlen wolltest. Ich glaube ich würde es als Strassenbenutzungsgebühr abbuchen. Einmal alle 20 Jahre lässt sich das verkraften.

In wie weit er gegen das Reglement vom Brevet-Veranstalter verstösst wäre noch interessant. Da steht sicher irgendwo man muss die Verkehrsregeln einhalten. Aber auf das wär mir egal. Lieber disqualifiziert werden als sich in solche Gefahr begeben.
 
ich wollte ja eigentlich die Sache nett und ohne Anwalt regeln, aber da mein Unfallgegner versucht mir die Schuld zu geben und ich keine Zeugen aber dafür Erinnerungslücken habe, werde ich mir wohl doch Hilfe holen müssen.
Mich wundert, dass Du bei der Unfallschwere überhaupt mit ihm direkt zu tun hast. So zynisch das auch klingt, aber die Rechtsverdreher seiner Versicherung werden auch 1 und 1 zusammenzählen können.
Ich drücke dir die Daumen, dass Du einen egagierten Anwalt findest. Vielleicht kann man wenigstens aus den Spuren noch rekonstruieren, wo der Zusammenprall stattgefunden hat.
Wenigstens geht die Heilung gut voran.
Gut so!

Echt jetzt? Fährt dich auf offener Straße über den Haufen und hat nicht genug Eier sich seinen Fehler einzugestehn?
Schau mal im Kleingedruckten einer handelsüblichen KFZ-Haftpflichtversicherung nach, was passiert, wenn Du ohne Rücksprache mit denen irgendwelche Schuldeingeständnisse abgibst.
 
Schau mal im Kleingedruckten einer handelsüblichen KFZ-Haftpflichtversicherung nach, was passiert, wenn Du ohne Rücksprache mit denen irgendwelche Schuldeingeständnisse abgibst.
Versicherungen verpflichten Ihre Kunden nicht dazu Falschaussagen zu tätigen oder die Aussage zu verweigern. Eine sachlich richtige Aussage ist kein Schuldeingeständnis.
 
bist Du weil du den Strafzettel nicht bezahlen wolltest. Ich glaube ich würde es als Strassenbenutzungsgebühr abbuchen. Einmal alle 20 Jahre lässt sich das verkraften.
Es wurde aber auch mit Beschlagnahmung des Fahrzeuges gedroht und damit, das ich volle Schuld bekomme, wenn ein PKW in mich reinfährt... Auf dieser "Basis" wurde dann die Benutzungspflicht angeordnet. Notfalls solle ich schieben oder halt nicht so einen "Gefährlichen Mist" kaufen. Ich "gefährde damit nur andere Verkehrsteilnehmer".
 
Versicherungen verpflichten Ihre Kunden nicht dazu Falschaussagen zu tätigen oder die Aussage zu verweigern

Doch! Gerade vor wenigen Wochen hatte ich einen Unfall, bei dem ich in ein parkendes Auto gerauscht bin. Die Versicherung hat mir eine Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten und jede Aussage vor und während der Leistungsabwicklung untersagt. Und da ging es lediglich um eine verkratzte Autotüre.
 
bin ich schon vor Gericht gelandet

Wenn ich die Wahl zwischen Landung auf einer Motorhaube und auf einer vor Gericht habe, fällt die Wahl recht eindeutig aus!

Ich muss zugeben, ich wäre hier im Traum nicht darauf gekommen, auf den Radweg abzubiegen. Dazu veranlassen mich regelmässig nur genau zwei Dinge:

1. Ich weiss (Ortskenntnis) dass der Radweg besser zu fahren ist als die Straße (Abkürzung, Höhenmeter, Ampeln, Stau etc...)
2. Mich hindert ein rundes Schild mit rotem Rand und einem Fahrrad darin (oder ein viereckiges blaues Kraftfahrstrassen-Schild) an der Weiterfahrt.

Blaue Lollis die irgendwo in der Gegend stehen nehme ich gar nicht wahr. Schon gar nicht auf der falschen Seite. Ob es sich überhaupt um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt weiss ich ja erst wenn ich ihn gefahren bin und er tatsächlich straßenbegleitend etc... ist. Bei uns biegen diese Wege einfach irgendwohin ab. Selten dahin wo man es erwartet.

@christoph_d Weiter gute Besserung!!
 
Es wurde aber auch mit Beschlagnahmung des Fahrzeuges gedroht
Du bist aber auch ein wenig die verbale Eskalationsschiene gefahren.
Straßenmaut, kassiert von einer uniformierten Spezialeinheit musste ich in 35 Jahren nicht zahlen. Warscheinlich bekäme ich die vom Verwaltungsgericht erstattet.
Zukm Thema:
Ist das hier ein Abbiege-Unfall? Dann käme es wahrscheinlich darauf an, wie lange sich Christoph eingeordnet hatte:
Beim Abbiegen ist ebenfalls besondere Umsicht gefordert, anderseits sind Linksabbieger rechts zu überholen...
Könnte das Wechseln auf eine linksseitige RVA "Einfädeln in den fließenden Verkehr" sein? Ich weiß es nicht. Das Verlassen ist es.
Lt. StVO-VwV zu §2, (Rn 36) gilt für linksseitige Radwege:
StVO-VwV schrieb:
Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
Vielleicht wollte der Baulastträger das mit der durchgezogenen Linie sicherstellen (Nebelkerze: die Linie macht regelgerechtes Überholen von Radfahrern unmöglich)?
Wer von euch steht im Unfallbericht an erster Stelle?
Jedenfalls: kompliziert + uneinsichtiger Unfallgegner = Anwalt.
 
Mich wundert, dass Du bei der Unfallschwere überhaupt mit ihm direkt zu tun hast. So zynisch das auch klingt, aber die Rechtsverdreher seiner Versicherung werden auch 1 und 1 zusammenzählen können.

ich habe mit ihm direkt nichts zu tun, aber anhand der Fragen bzw. Beschuldigungen der Polizei kann man halt seine Aussagen nachvollziehen.

Ansonsten hatte ich bisher das Glück, dass ich bei allen Konflikten im Verkehr immer an vernünftige Leute geraten bin mit denen man alles klären konnte, ob mit oder ohne Versicherung.

viele Grüße

Christoph
 
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