Lampen ohne Zulassung und die STVZO

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Das ist auch kein Problem, wenn man keinen TÜV-Sachverständigen findet lässt man es sich eben von einem Bestatter oder einem Malermeister bescheinigen, ist genausowenig wasserdicht.
 
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Also: Bei einem Unfall, bei dem fehlende Beleuchtung ursächlich war (zu spät bemerkt) und der Unfallhergang nicht rekonstruiert werden konnte (war einer zu schnell? Weiß man nicht), kriegen beide Parteien 50% Schuld, weil beide nicht zugelassene Beleuchtung betrieben.
Finde ich gerecht :)

Gruß,

Tim
 
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Am Rad dürfen nur zugelassene Lampen montiert sein, sonst nichts. Am Fahrer darf alles hängen, von Piercings über Lederjacken bis zu hellen Lampen.

Wenn ich es richtig verstehe:

Punkt 1: ob zugelassen oder nicht. Auch ein Kopflicht schützt vor Strafe nicht und wenn ein Richter schlecht drauf ist packt man so oderso ein.

Punkt 2: zulassung ist schwierig bis unmöglich. Sollte die Exekutive also einen Radfahrer nachts anhalten und sich zu 100% im Gesetz der Beleuchtungsvorschriften auskennen, werden die ein Bussgeld auferlegen und eine Mängelkarte ausstellen. Dann muss man das Rad im vorschriftsmässigen Zustand bei denen innerhalb eines definierten Zeitraums vorbei bringen. Ansonsten erlischt die Zulassung........:rolleyes:

Ist also irgendwie nicht ganz zu verstehen was die eigentlich dagegen machen können ausser Busgelder zu verhängen oder einen vor den Richter zu ziehen. Wobei ich die Richteroption schon wieder als extreme betrachte und wer so denkt, darf auch bei Gewitter nicht vor die Tür gehen, schliesslich könnte man ja vom Blitz getroffen werden. Ich fahre mit nicht zugelassenem Licht. Weil die Vorschriften für Lichter am Rad gefährlich sind. Da hat ja jeder moderne Mercedes mehr Bremslicht. Wenn man von so einem überholt wird und er bremst im direkten Anschluss ist das eigene vorschriftsmäßige Licht nicht mehr zu sehen und die Blendung so extrem, dass eine Strasse ohne Begrenzungsmarkierung nicht mehr zu erkennen ist. Da hilft dann nur selbst hart Bremsen und hoffen.

Bei der Auswahl des nicht vorschriftsmäßigen Lichtes sollte man aber dem Verstand den Vorrang gewähren. Nur weil andere blenden muss ich es nicht auch machen und sollte es zu einem Unfall kommen, bin ich nicht automatisch Schuld bzw kann ein Gutachter auch im Nachhinein ausschliessen ob das Licht Schuld war am Schaden.

Oder anderst, nach meinem Verständnis kann ich auch ein Stvzo konformes Bike-Licht so anbringen das es blendet und einen Unfall verursacht. Wird das festgestellt bin ich ebenso Schuld. Da kann ich auch direkt ein Licht nutzen welches viele Gefahrensituationen entschärft und mich weiter von der Frage einer ggf vorhandenen Schuld wegbringt wie das Stvzo konforme Licht. Zum Glück wurde vor ein paar Monaten das Gesetz angepasst. Ich hoffe es bleibt nicht die letzte Anpassung für mehr Sicherheit am Rad.

http://www.adfc.de/technik/fahrradt...rschriften/die-neuen-beleuchtungsvorschriften

Eine von mir favorisierte Lösung wäre in Doppelscheinwerfer an 2 oder 3S LiXX Zellen.

Lithium Zellen aufgrund des Gewichtes und der Energiedichte. Eine Spannungsbegrenzung ist nicht mehr nötig, da das neue Gesetz diese nur für Batterien nicht aber für Akkus vorsieht. Zumindest soweit ich das verstehe.

http://www.adfc.de/technik/fahrradt...eil-3-sind-ansteckbare-leuchten-jetzt-erlaubt

Der Doppelscheinwerfer auf der einen Seite regelkonform und auf der anderen Seite Alltagstauglich. Sollte man mich anhalten, ist es zum einen eine Kleinigkeit den Knopf für die Umschaltung der Lichter zu drücken, zum anderen hat die Exekutive dann keinen Grund mehr böse zu sein. Das ggf ausgehängte Bussgeld zahle ich lieber wie das ich mich und oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe durch eine nicht oder zu spät erkennbare Stvzo konforme Fahrradfunzel.

In der Fußgängerzone in Innenstädten wo selbst die Exekutive Rad fährt und alles hell ausgeleuchtet ist kann man ja konform aller Regeln unterwegs sein. Auf der Landstr möchte ich aber vernünftig wahrgenommen werden.

Eine Blendung anderer führt übrigens in vielen Fällen nicht zu einem Sicherheitsplus. Zuletzt bin ich über eine Kreuzung als PKW Nutzer gefahren. Der Gegenverkehr war ein Radfahrer der links abbiegen wollte. Durch seine Blendgranate am Lenker konnte ich bei der Überquerung der Kreuzung seine Position nicht mehr ausmachen und bin aus Angst ihn umzufahren in Schrittgeschwindigkeit über die Kreuzung gekrochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Fahrradbeleuchtung muss nach 10 m auf die Straße leuchten

Ich kenne diesbezüglich nur den Teil aus der StVZO, dass der Lichtkegel mindestens so geneigt sein muss, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Je nach Montagehöhe und Öffnungswinkel des Lichtkegels kann ein derart justierter Scheinwerfer dann auch wunderbar blenden. Und weil er das ja gemäß StVO nicht darf, kann man ihn dann so tief einstellen, das er es nicht mehr tut.

Die Leuchtweite wird also zumindest durch die Justagevorschriften nicht unbedingt beschränkt.

Aber abgesehen davon, für das Fahrrad sind nun einmal ausschließlich Scheinwerfer mit Abblendlicht Charakter zugelassen und für selbiges (also für das Fahren mit Abblendlicht) gibt es Urteile, das Nachts auch unter guten Sichtverhältnissen die Leuchtweite nicht für mehr als 60km/h ausreichend ist.

Grüße,
André
 
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Hi André,

nur ergänzend, damit Dein "nicht für mehr als 60km/h" nicht als "60km/h sind o,K." missverstanden wird (Hervorhebungen von mir):
OLG Frankfurt am Main v. 21.06.1989: schrieb:
Bei Fahren mit Abblendlicht ist eine Geschwindigkeit von 60 km/h und mehr als grobes Verschulden anzusehen.
OLG Köln v. 11.10.2002: schrieb:
Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt.
LG Freiburg v. 25.02.2008: schrieb:
Fahren auf Sicht im Sinne der §§ 3 Abs. 1 S. 4, 18 Abs. 6 StVO kann nachts auf unbeleuchteter Autobahn für einen Lkw-Fahrer bedeuten, dass er bei Abblendlicht mit 30 m Sichtweite eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten darf. Fährt er gleichwohl schneller (hier: 86 km/h) und prallt auf ein unbeleuchtetes Unfallfahrzeug, wodurch ein Mensch getötet wird, ist er der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB schuldig.
Gruß
Christoph
 
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Hallo,

Punkt 1: ob zugelassen oder nicht. Auch ein Kopflicht schützt vor Strafe nicht

Kopflichter benötigen keine Zulassung und führen nicht zur Verurteilung, wenn sie zusätzlich zur zulässigen und vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtung verwendet werden und nicht geblendet haben.

Dann muss man das Rad im vorschriftsmässigen Zustand bei denen innerhalb eines definierten Zeitraums vorbei bringen. Ansonsten erlischt die Zulassung

Ein Fahrrad hat keine Zulassung, also kann sie nicht erlöschen. Auch die von manchen Behörden geliebte Einziehung des Fahrrades bei wiederholtem Verstoß gegen Ausrüstungsvorschriften ist juristisch seeeeehr umstritten, selbst, wenn Bremsen fehlen.

Ist also irgendwie nicht ganz zu verstehen was die eigentlich dagegen machen können ausser Busgelder zu verhängen oder einen vor den Richter zu ziehen.

Sie könnten Dich dabei begleiten, wenn Du Dein Fahrrad nach Hause schiebst.

Wobei ich die Richteroption schon wieder als extreme betrachte

Ist zumindest bei fehlenden Bremsen schon mehrfach vorgekommen. Denkbar ist auch die Einziehung des Führerscheins - so vorhanden - bis zum Bestehen der MPU.

und wer so denkt, darf auch bei Gewitter nicht vor die Tür gehen, schliesslich könnte man ja vom Blitz getroffen werden.


Das kann Dir auch in geschlossenen Räumen passieren, nicht nur, wenn der Blitz in die Antenne oder die Stromleitung schlägt.

Ich fahre mit nicht zugelassenem Licht. Weil die Vorschriften für Lichter am Rad gefährlich sind.

Die sind so gefährlich, dass für 2% der Fahrradunfälle technische Mängel am Fahrrad ursächlich sind (wobei da die Bremsen den Hauptteil ausmachen dürften, oder?).

Wenn man von so einem überholt wird und er bremst im direkten Anschluss ist das eigene vorschriftsmäßige Licht nicht mehr zu sehen und die Blendung so extrem, dass eine Strasse ohne Begrenzungsmarkierung nicht mehr zu erkennen ist.

Dagegen hilft aber ncih tdas Aufrüsten aller anderen, sondern nur das Abrüsten des Mercedes.

Da hilft dann nur selbst hart Bremsen und hoffen.

Stuntlehrgang machen und Auffahren. Schließlich wurdest Du geschnitten, ausgebremst und geblendet.

Bei der Auswahl des nicht vorschriftsmäßigen Lichtes sollte man aber dem Verstand den Vorrang gewähren. Nur weil andere blenden muss ich es nicht auch machen und sollte es zu einem Unfall kommen, bin ich nicht automatisch Schuld bzw kann ein Gutachter auch im Nachhinein ausschliessen ob das Licht Schuld war am Schaden.

Leider (?) teilen die Richter diese Rechtsauffassung offenbar nicht.

Oder anderst, nach meinem Verständnis kann ich auch ein Stvzo konformes Bike-Licht so anbringen das es blendet und einen Unfall verursacht.

Du kannst es, aber Du darfst es nciht, das allerdings steht in der StVO ohne Z.

Da kann ich auch direkt ein Licht nutzen welches viele Gefahrensituationen entschärft und mich weiter von der Frage einer ggf vorhandenen Schuld wegbringt wie das Stvzo konforme Licht.

Welche Situationen sollen das sein?

Zum Glück wurde vor ein paar Monaten das Gesetz angepasst.

Nein, die waren zu blöd dafür. Genaugenommen wurden nur Pedelecs, die den Fahrakku als Stromquelle für das Licht verwenden, legalisiert. Ansonsten gibt es keine einzige Batterie-(Akku-)Leuchte, die allen Anforderungen genügt. Daher soll in Kürze (?) eine Korrektur folgen. Im Übrigen bleibt die KBA-Prüfzeichenpflicht erhalten, das heißt, nur die Beleuchtung, die bisher für Unterelfkilorenner regelkonform war, ist es zukünftig wohl für alle Fahrräder.


Genau, lies es noch einmal.

Eine von mir favorisierte Lösung wäre in Doppelscheinwerfer an 2 oder 3S LiXX Zellen.

Auch zukünftig nach derzeitigen Plänen nicht zulässig. Vielleicht wist Du von Bumm erhört.


Genau, lies es noch einmal.

Das ggf ausgehängte Bussgeld zahle ich lieber wie das ich mich und oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe durch eine nicht oder zu spät erkennbare Stvzo konforme Fahrradfunzel.

Die LED-Scheinwerfer der neuesten Generation mit Prüfzeichen hast Du schon mitbekommen?

Auf der Landstr möchte ich aber vernünftig wahrgenommen werden.

Es ist völlig regelkonform, Deinen Körper mit nicht blendenen Lampen zu behängen, wenn Dir das am Fahrrad zugelassene Licht nicht ausreicht.

Eine Blendung anderer führt übrigens in vielen Fällen nicht zu einem Sicherheitsplus.

Exakt. Und die Überbeleuchtung Einzelner auch nicht, denn sie lenken ab.


Gruß, Klaus
 
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... dass die nicht vom KBA zugelassene Beleuchtung einer normalen zugelassenen Beleuchtung gegenüber Überlegen ist und die Verkehrssicherheit erhöht. ...

Das hört sich missverständlich an. Leuchten ohne Wellenlinie sind nicht automatisch in jeder Hinsicht besser. Eine Lupine Betty mit Lenkerhalterung macht wunderbar hell. 279lx auf 10m. Allerdings hat sie einen Abstrahlwinkel (Betrachtungswinkel mit mindestens noch der halben Stärke) von 2*13°=26° bei einem kreisrunden Leuchtbild. Bei den oben genannten 3.4° oberhalb des hellsten Punkts sind es dann noch mindestens 140lx (gegenüber erlaubten 2lx). Also um den Faktor 70 ungeeigneter. Wer Lampen ohne Wellenlinie verwendet muss also das Gehirn einschalten und nachdenken, ob die Lampe für den Zweck geeignet ist.

Patricks Abblendlichter sind tatsächlich in jeder Hinsicht besser als alle verfügbaren KBA-Lampen. Das lässt sich im Ernstfall mit Gutachten belegen, weil dem wirklich so ist.

Vom Ausland aus betrachtet erntet das Ganze Thema eh nur Kopfschütteln. Komplett überreguliert. Der Staat erklärt seine eigenen Bürger für komplett unmündig. Aber es hilft ja nix. Unterliegst Du den Regeln musst Du Strafen einkalkulieren und die Risiken gegeneinander abwägen. Nix sehen oder Strafe riskieren, was ist schlimmer?
 
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Auch eine Frage der Relation. Als Radler o.ä. bin ich noch nie kontrolliert worden und als KFZler seit 1972 vlt 3x.
 
Bin mal aufgefordert worden meine damals nicht zulassige Akkuleuchte in der Dämmerung doch bitte einzuschalten...

Das war aber auch der einzige Kontakt.
 
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Servus,

ich wurde im VM 3 mal angehalten und 2x wars dunkel...
Dann wurde die vorbildliche (nicht zugelassene Eigenbau)Beleuchtung gelobt. Einer meinte sogar, das es super wär, wenn jeder so ein gut eingestelltes und helles Licht hätte...
Soviel dazu :D

Zweiter Vorteil..
Wenns dunkel wird, mutiere ich zum Motorrad. Zumindest in den Augen der Kraftfahrzeugführer. Ich werde nicht mehr geschnitten, die Vorfahrt wird gewährt usw...

Gruß,
PAtrick
 
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Servus,

kurz OT:
1Mio. km?
Und du sagst ja immer das unter 8l/100km uuuuuunmöglich sind.. gehen wir mal von 10l/100km aus und 1€/l .. sind immerhin 100000€ nur für Sprit :eek:
 
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Patricks Abblendlichter sind tatsächlich in jeder Hinsicht besser als alle verfügbaren KBA-Lampen. Das lässt sich im Ernstfall mit Gutachten belegen, weil dem wirklich so ist.

Ich hatte die große Abblendlampe mit 10 W an der Leiba, mit dem Edelux II im Milan habe ich helleres Licht das weiter strahlt und breiter, bei gleichmäßigerer Leuchtstärke. Allerdings muß ich ihn sehr genau einstellen, sobald er etwas zu hoch eingestellt ist, blenden die entgegenkommenden Autos schon in der Dämmerung auf.

Gruß,

Tim
 
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Ich hatte die große Abblendlampe mit 10 W an der Leiba, mit dem Edelux II im Milan habe ich helleres Licht das weiter strahlt und breiter, bei gleichmäßigerer Leuchtstärke.

Du sagst also, dass der Edelux II besser ist, als Patricks 50 mm Scheinwerfer? Interessant ... Wie ist denn der Unterschied bzgl. der Einbauhöhe Leiba / Milan?
 
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Du sagst also, dass der Edelux II besser ist, als Patricks 50 mm Scheinwerfer? Interessant ... Wie ist denn der Unterschied bzgl. der Einbauhöhe Leiba / Milan?

Die Einbauhöhe im Milan ist soweit ich weiß geringer als in der Leiba. Da muß der andere Patrick mal nachmessen, die steht noch in Dornbirn.
Der Scheinwerfer in meiner alten Leiba ist der alte, ganz große. 50 mm reichen da glaube ich nicht. Eher knapp 100? Leistung ist aus der Leuchtdauer mit dem Leiba-Bleigelakku berechnet, da weder Vorbesitzer noch Patrick genau sagen konnten, was verkauft/verbaut wurde.
Der Scheinwerfer wurde so gedreht, daß er ein V ausleuchtet und so eingestellt, daß er nicht blendet. Dann macht er wie fast alle Scheinwerfer am hellsten im Nahbereich, der im VM höchstens die Straße trocknet, aber nicht gesehen wird.
Einfach mal bei Jörgs Scheinwerfertest alles abdecken, was näher als 7-8 m ist. Ich sehe im Milan die erste "Kante" im Lichtfeld nicht. Der breite Kegel leuchtet etwa 15 m weit, der schmale in der Ebene vielleicht 35 m.

Gruß,

Tim
 
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Servus,

kurz OT:
1Mio. km?
Und du sagst ja immer das unter 8l/100km uuuuuunmöglich sind.. gehen wir mal von 10l/100km aus und 1€/l .. sind immerhin 100000€ nur für Sprit :eek:

Seit 1970 mit Moped und ab 1972 mit Auto...

Ganz zu Anfang kostete der Liter Benzin noch afaik 52 Pfennige und dann iwann ab 1972 einige Zeit auch nur ca 75 Pfennige..
 
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Hallo,

bei mir steht es 1:1; je einmal zur Alkoholkontrolle (ohne Pusten, nur Frage) mit Pkw und Liegerad.

Dann wurde die vorbildliche (nicht zugelassene Eigenbau)Beleuchtung gelobt. Einer meinte sogar, das es super wär, wenn jeder so ein gut eingestelltes und helles Licht hätte...
Soviel dazu

Mich wundert nix mehr, seit Polizisten aus einer Reihe Waschbetonplatten auf einem Gehweg ableiteten, dieser wäre mit Zeichen 237 beschildert.

Gruß, Klaus
 
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Bist Du sicher das das der 50er Scheinwerfer von Jack Lee ist. Ich kann nicht glauben das der Edellux besser ist.
Ich denke das Ich um die 50ig mal angehalten worden bin , mindestens.

Das schlimmste ist Wenn man dann einen blasen muss
 
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