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1. Die sehr beliebten Stirnlampen vs Batterieansteckleuchten: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/urteil-zur-fahrradbeleuchtung-mehr-licht-1.984751
Es ist dennoch weiter strafbar
Am Rad dürfen nur zugelassene Lampen montiert sein, sonst nichts. Am Fahrer darf alles hängen, von Piercings über Lederjacken bis zu hellen Lampen.
Fahrradbeleuchtung muss nach 10 m auf die Straße leuchten
OLG Frankfurt am Main v. 21.06.1989: schrieb:Bei Fahren mit Abblendlicht ist eine Geschwindigkeit von 60 km/h und mehr als grobes Verschulden anzusehen.
OLG Köln v. 11.10.2002: schrieb:Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt.
GrußLG Freiburg v. 25.02.2008: schrieb:Fahren auf Sicht im Sinne der §§ 3 Abs. 1 S. 4, 18 Abs. 6 StVO kann nachts auf unbeleuchteter Autobahn für einen Lkw-Fahrer bedeuten, dass er bei Abblendlicht mit 30 m Sichtweite eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten darf. Fährt er gleichwohl schneller (hier: 86 km/h) und prallt auf ein unbeleuchtetes Unfallfahrzeug, wodurch ein Mensch getötet wird, ist er der fahrlässigen Tötung gemäß § 222 StGB schuldig.
Punkt 1: ob zugelassen oder nicht. Auch ein Kopflicht schützt vor Strafe nicht
Dann muss man das Rad im vorschriftsmässigen Zustand bei denen innerhalb eines definierten Zeitraums vorbei bringen. Ansonsten erlischt die Zulassung
Ist also irgendwie nicht ganz zu verstehen was die eigentlich dagegen machen können ausser Busgelder zu verhängen oder einen vor den Richter zu ziehen.
Wobei ich die Richteroption schon wieder als extreme betrachte
und wer so denkt, darf auch bei Gewitter nicht vor die Tür gehen, schliesslich könnte man ja vom Blitz getroffen werden.
Ich fahre mit nicht zugelassenem Licht. Weil die Vorschriften für Lichter am Rad gefährlich sind.
Wenn man von so einem überholt wird und er bremst im direkten Anschluss ist das eigene vorschriftsmäßige Licht nicht mehr zu sehen und die Blendung so extrem, dass eine Strasse ohne Begrenzungsmarkierung nicht mehr zu erkennen ist.
Da hilft dann nur selbst hart Bremsen und hoffen.
Bei der Auswahl des nicht vorschriftsmäßigen Lichtes sollte man aber dem Verstand den Vorrang gewähren. Nur weil andere blenden muss ich es nicht auch machen und sollte es zu einem Unfall kommen, bin ich nicht automatisch Schuld bzw kann ein Gutachter auch im Nachhinein ausschliessen ob das Licht Schuld war am Schaden.
Oder anderst, nach meinem Verständnis kann ich auch ein Stvzo konformes Bike-Licht so anbringen das es blendet und einen Unfall verursacht.
Da kann ich auch direkt ein Licht nutzen welches viele Gefahrensituationen entschärft und mich weiter von der Frage einer ggf vorhandenen Schuld wegbringt wie das Stvzo konforme Licht.
Zum Glück wurde vor ein paar Monaten das Gesetz angepasst.
Eine von mir favorisierte Lösung wäre in Doppelscheinwerfer an 2 oder 3S LiXX Zellen.
Das ggf ausgehängte Bussgeld zahle ich lieber wie das ich mich und oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringe durch eine nicht oder zu spät erkennbare Stvzo konforme Fahrradfunzel.
Auf der Landstr möchte ich aber vernünftig wahrgenommen werden.
Eine Blendung anderer führt übrigens in vielen Fällen nicht zu einem Sicherheitsplus.
... dass die nicht vom KBA zugelassene Beleuchtung einer normalen zugelassenen Beleuchtung gegenüber Überlegen ist und die Verkehrssicherheit erhöht. ...
Fahr mehr Rad, dann gibt sich das.Auch eine Frage der Relation. Als Radler o.ä. bin ich noch nie kontrolliert worden und als KFZler seit 1972 vlt 3x.
Fahr mehr Rad, dann gibt sich das.
Patricks Abblendlichter sind tatsächlich in jeder Hinsicht besser als alle verfügbaren KBA-Lampen. Das lässt sich im Ernstfall mit Gutachten belegen, weil dem wirklich so ist.
Ich hatte die große Abblendlampe mit 10 W an der Leiba, mit dem Edelux II im Milan habe ich helleres Licht das weiter strahlt und breiter, bei gleichmäßigerer Leuchtstärke.
Du sagst also, dass der Edelux II besser ist, als Patricks 50 mm Scheinwerfer? Interessant ... Wie ist denn der Unterschied bzgl. der Einbauhöhe Leiba / Milan?
Servus,
kurz OT:
1Mio. km?
Und du sagst ja immer das unter 8l/100km uuuuuunmöglich sind.. gehen wir mal von 10l/100km aus und 1€/l .. sind immerhin 100000€ nur für Sprit
Dann wurde die vorbildliche (nicht zugelassene Eigenbau)Beleuchtung gelobt. Einer meinte sogar, das es super wär, wenn jeder so ein gut eingestelltes und helles Licht hätte...
Soviel dazu