Lampen ohne Zulassung und die STVZO

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Hallo

es gibt ja einige zum Teil sehr gute LED Lampen oder Dynamos, die kein Prüfzeichen besitzen und daher nicht mit der STVZO konform sind. Im Falle eines Falles spielt es eher keine Rolle, dass sie jeder Beziehung besser sein können als so manche Funzel aus Fernost.

Steht man dann im Falle eines Unfalles vor Gericht einfach da wie einer, der mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war (und damit selber schuld ist)?
Kann man das dadurch entschärfen, dass man eine zweite Lampe MIT Prüfzeichen anbringt? Und muss die dann im Zweifelsfall eingeschaltet gewesen sein?
Mal extrem formuliert: Schreibt die STVZO nur vor, dass eine Lampe mit Prüfzeichen montiert sein muss (also ggf eine von zweien) oder dass NUR eine Lampe mit Prüfzeichen montiert sein darf?
Ich bin mir nicht sicher, ob schon das Montieren von zwei Lampen (nicht der gleichzeitige Betrieb) unzulässig ist.

Ich wäre dankbar, wenn hier vorwiegend die Leute mit Ahnung antworteten und Mutmaßungen oder Unmutsbekundungen über die gesetzlichen Regelungen unterblieben.

Danke!
Prion
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Steht man dann im Falle eines Unfalles vor Gericht einfach da wie einer, der mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs war (und damit selber schuld ist)?
Nein, es wird die Frage erörtert werden müssen ob der Unfall mit einer zugelassenen Lampe nicht passiert wäre, also ob die Lampe Unfallursächlich war.

Zu deinen anderen Fragen: Am Rad dürfen nur zugelassene Lampen montiert sein, sonst nichts. Am Fahrer darf alles hängen, von Piercings über Lederjacken bis zu hellen Lampen.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Danke für die Antwort, immerhin gut zu wissen, dass der Sachverstand nicht automatisch ausgeblendet wird, aber so ganz klar ist mir die Sache noch immer nicht.
Wenn also eine Einzelfallentscheidung getroffen wird was die Ursächlichkeit angeht, dann heißt das ja automatisch, dass eine nicht zugelassene Lampe montiert war, sonst wäre die ja nicht nötig.
Was also passiert, wenn man zwar keine Lampe ohne Zulassung montieren darf, aber trotzdem eine am Rad ist? Pauschal abgeurteilt ist man damit deiner Aussage nach nicht, aber eine Regelung, die man nach Belieben und in der Hoffnung auf nachträgliche Prüfung unterwandern könnte, verlöre natürlich an Bedeutung.
Hmmm.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Mit unzulässiger Beleuchtung riskierst du 2,5 Dinge:

1. Jemand kommt, stellt sich als Exekutive vor und geht mit einem Teil deines Geldes. Im Wiederholungsfall wird man versuchen dich von künftigen Verstößen abzuhalten, das kann unangenehm werden.

1,5. Die unzulässige Beleuchtung macht etwas ganz und gar unzulässiges (Blenden, Explodieren, Telefonieren während der Fahrt...) und verursacht einen Unfall. Das ist nur ein halber Punkt weil sich sowas ja ziemlich ausschliessen lässt wenn man nicht ganz doof ist.

2,5. Ein Richter will dich ärgern, etwa weil ihm nicht gefällt dass jemand mit unzulässigen Teilen nur ein Bußgeld bekommen soll. Der gibt dir ne Mitschuld obwohl das nicht korrekt ist. Dann stehst du aber erstmal da mit dem blöden Urteil und musst sehen wie du zu deinem Recht kommst.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

es gibt ja einige zum Teil sehr gute LED Lampen oder Dynamos, die kein Prüfzeichen besitzen und daher nicht mit der STVZO konform sind. Im Falle eines Falles spielt es eher keine Rolle, dass sie jeder Beziehung besser sein können als so manche Funzel aus Fernost.

Ich würde da noch die Frage dran hängen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine angemessene Beleuchtung außerordentlich absegnen zu lassen? Hatte ich da nicht schon mal was dazu gelesen? Wo ich gerade in der Vorplanung bin, könnte ich das vielleicht einbeziehen.

Viele Grüße,
Roland
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Eine Einzelabnahme durch den TÜV wie bei KFZ ist nicht möglich (wo sollte man das auch eintragen?). Es besteht lediglich die Möglichkeit seine Lampe beim KBA prüfen zu lassen, dann bekommt die auch ein Prüfzeichen wie die anderen legalen Lampen.

Das ist teuer, Jack-Lee müsste wissen wie teuer. Man könnte die Lampen dann natürlich als legale Fahrradbeleuchtung verkaufen.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Eine Einzelabnahme durch den TÜV wie bei KFZ ist nicht möglich (wo sollte man das auch eintragen?). Es besteht lediglich die Möglichkeit seine Lampe beim KBA prüfen zu lassen, dann bekommt die auch ein Prüfzeichen wie die anderen legalen Lampen
Das ist so nicht korrekt. Man kann sich durchaus von einem TÜV-Gutachter einen Wisch ausstellen lassen wenn man einen findet der was macht. Damit hat man dann zumindest in der zivilrechtlichen Schuldfrage ein bisschen bessere Karten wenn mal was passiert.

Gruß,
Justus
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Hallo Justus,

Das ist so nicht korrekt.

das ist durchaus korrekt ... Ein TÜV- (oder Dekra, oder ...) Mensch nimmt definitiv keine Lampen ab. Die gucken nur, ob eine Wellenlinie, Kennzeichen oder sonst was notwendiges auf der Lampe ist und nehmen dann Kraftfahrzeuge mit diesen Lampen ab. Für die Zulassung von Beleuchtungen ist das KBA zuständig und der TÜV weiß das sehr wohl ... Also den Weg kann man garantiert knicken.

@roland65: bestell Dir bei Audi/BMW/Mercedes/... einen aktuellen LED-Scheinwerfer und bau ihn ein ... :D
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Ich denke nicht, dass ein zugelassener Autoscheinwerfer an ein Fahrrad montiert werden darf. Sorry für die mutmaßung trotz bitte die zu unterlassen. :)
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Die Anforderungen an Fahrradscheinwerfer regelt die TA Nr.23 (Anlage zu §22a StVZO). Wer viel Langeweile hat: Die TA gibt 's (natürlich) bei Bernd Sluka.
Verständlich zusammengefasst (wie immer) in Olaf Schulzens enhydralutris.

Ein KFZ-Scheinwerfer würde niemals als Fahrradscheinwerfer zugelassen.
Schon weil die maximale Beleuchtungsstärke 3,4° über der Horizontalen höchstens 2,0lx betragen darf, jeder ordentlich ausgerichteter PKW-Scheinwerfer hat mehr.
Wie sehr es beim Fahrradscheinwerfer auf das "ordentlich ausgerichtet" ankommt, hat Andreas Oehler hier beschrieben: http://fahrradzukunft.de/14/ueble-blender/

Gruß
Christoph
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Darum ging es auch nicht ... Aber ein KFZ-Scheinwerfer hat eine Zulassung und da kann man nicht mit der fehlenden Zulassung kommen.
Doch, denn er hat keine Zulassung für Fahrräder. Also ist er letztendlich in dem Fall auch ohne gültige Zulassung.;)
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Ich würde da noch die Frage dran hängen, ob es eine Möglichkeit gibt, eine angemessene Beleuchtung außerordentlich absegnen zu lassen? Hatte ich da nicht schon mal was dazu gelesen?

Meinst Du diesen Thread hier? Das Stichwort wäre dann nicht "KBA-Zulassung" oder "TÜV-Abnahme", sondern "Ausnahmegenehmigung".


Viele Grüße,
Stefan
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Ist jemanden ein Fall bekannt wo vor Gericht ein Radfahrer wegen unzulässiger Beleuchtung eine (Teil-)Schuld bei einem Unfall bekommen hat? Ich meine jetzt nicht, dass er dunkel oder mit Blinkelichtern unterwegs war, sondern mit Licht aber eben nicht für Fahrräder in Deutschland zugelassen. Man muss ja nicht einmal bis zum Auto gehen. Beleuchtungen von Mofas oder Motorrädern darf man eigentlich auch nicht montieren, da sie keine Wellenlinie haben. Nur was will man dem Radfahrer dann vorwerfen ausser einer Ordnungswidrigkeit? Wenn die Beleuchtung für ein KFZ zugelassen ist, sollte von ihr grundsätzlich für den restlichen Verkehr eigentlich keine Bedrohung ausgehen.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Hallo,

Meinst Du diesen Thread hier? Das Stichwort wäre dann nicht "KBA-Zulassung" oder "TÜV-Abnahme", sondern "Ausnahmegenehmigung".

Danke. Genau das war es. Ich wusste nur nicht recht, wo und mit welchem Begriff suchen. Hat jemand schon mal probiert, so eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Wenn die Beleuchtung für ein KFZ zugelassen ist, sollte von ihr grundsätzlich für den restlichen Verkehr eigentlich keine Bedrohung ausgehen.

Dem würde ich durchaus zustimmen. Die vielen Blendlaternen an Rädern sind definitiv übler als z.B. ein gut einstellbares HiLight von Patrick. Ob das bestimmte entscheidungsberechtigte Anteile der Bevölkerung im Zweifel genauso sehen? Für den Bereich von z.B. 70 km/h brauche ich wohl nicht mehr im Fahrradbereich zu suchen. :rolleyes:

Viele Grüße,
Roland
 
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Die vielen Blendlaternen an Rädern sind definitiv übler als z.B. ein gut einstellbares HiLight von Patrick.
Nur das diese oft mal eine KBA-Zulassung haben und halt nur falsch eingestellt sind. Das von Patrick hat zwar die Schlangenlinie und die KBA-Nummer, aber nicht das in der Zulassung stehende Leuchtmittel.
Für den Bereich von z.B. 70 km/h brauche ich wohl nicht mehr im Fahrradbereich zu suchen.
Nein, aber der §1 StVO läßt dir aber auch nicht die Möglichkeit 70 km/h zu fahren, wenn du mit einem Fahrrad unterwegs bist und deine fahrradgerechte Beleuchtung nicht ausreichend hell ist.
Wenn man keinen Ärger will, dann fährt man mit zugelassenem Licht. In den meisten Fällen kann man auch mit nicht zugelassenem Licht fahren, wenn keiner einem was böses will. Und wenn was passiert und der Verursachende einen als Ausrede mißbraucht, dann hat man halt schlechte Karten.

Ich hatte heute morgen auch mal kurz die Situation, dass mir ein XENON-Blender in einer Ortschaft entgegen kam. Geblendet von dem Licht fuhr ich schon langsamer, und übersah trotzdem fast den Mazda RX5, der schräg zu mir halb auf meiner Seite der Straße an der Ausfahrt einer Tankstelle stand. Parallel zur Tankstelle stand ein LKW auf dem Standstreifen und der dunkle PKW verschmolz mit der Kontur des LKW.

Ich will damit sagen, dass ein LED-Licht immer noch was ungewöhnliches im Straßenverkehr ist und der Blick unwillkürlich darauf fällt. Wenn dann das Licht einen Tick zu hoch eingestellt ist (Fahrradbeleuchtung muss nach 10 m auf die Straße leuchten und ist damit für schnelle VMs unsinnig), dann kann es halt zu Beschwerden kommen.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

In den meisten Fällen kann man auch mit nicht zugelassenem Licht fahren, wenn keiner einem was böses will. Und wenn was passiert und der Verursachende einen als Ausrede mißbraucht, dann hat man halt schlechte Karten.
Dann hat man immer noch gute Karten, das heisst natürlich nicht dass man gewinnt. Aber das Risiko ist minimal.

Ich will damit sagen, dass ein LED-Licht immer noch was ungewöhnliches im Straßenverkehr ist und der Blick unwillkürlich darauf fällt.
Ich denke es ist ein Xenonlicht gewesen?
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Wenn man keinen Ärger will, dann fährt man mit zugelassenem Licht.

Komisch, dann muss ich der eine Raucher sein, der 90 wird. Flackernde Heulbeleuchtung mit Seitenläufer im Schneematsch, wahlweise vorne oder hinten ausfallende Fahrradbeleuchtungen. Zufriedenstellende Ausleuchtung, wenn man zwischen 20 und 25 fährt.

Batterieleuchten, rote Blinkleuchten am Rad, am Rucksack und hinten am Helm, komplett mit Akkuleuchten beleuchtetes MTB ohne Dynamo, Kopflampen beim Radfahren und beim Inlineskaten, blaues und rotes LED-Licht (Bladelight) an der Schiene der Inlineskates. Vor der Erfindung der Kopflampe habe ich es auch schon mit einer Taschenlampe in der Hand versucht (ist Mist!).

Im Extremfall hatte ich vorne mal die LED-Beleuchtung mit NaDy, eine Baumarkt-LED auf dem Lenker und als Backup eine Kopflampe auf der Murmel. Es war Nacht, es nieselte, und es ging durch den Wald!

Angehalten wurde ich in den vierzig Jahren bis heute nur, wenn ich kein Licht am Rad hatte. Ein einziges Mal wurde ich auf mein Licht angesprochen, da hatte ich im Scheinwerfer meiner BMW die Halogenlampe um 180 Grad verdreht montiert. Und das war nicht die Polizei.

Wo das Licht an einem Rad hinleuchtet, da kräht in den meisten Fällen kein Hahn nach, und den meisten ist es auch egal, von direkt auf das vordere Schutzblech bis 30 Grad nach oben habe ich schon alles gesehen.

Ich möchte den (Auto-)fahrer sehen, der mit der Behauptung durchkommt, er habe nichts sehen können, weil ihn ein Fahrradscheinwerfer geblendet habe!

Da müssen erstmal die gefühlten 50% "bike ninjas" von der Straße, damit sich jemand über beleuchtete Räder aufregt.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

Ich wurde schon 2 Mal angesprochen, trotz Licht. Das geht halt im Stand aus und ist auch nicht so wahnsinnig hell. Aber ansonsten jahrelang keine Probleme.

Áber in einem Punkt muss ich widersprechen, seit es LED-Lampen gibt spielt es schon eine Rolle ob die zu hoch leuchten. Das blendet mich (ein bischen) und aus der Reaktion von Geisterfahrern wenn ich aufblende schliesse ich dass sie es auch bemerken.
 
AW: Lampen ohne Zulassung und die STVZO

1. Die sehr beliebten Stirnlampen vs Batterieansteckleuchten: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/urteil-zur-fahrradbeleuchtung-mehr-licht-1.984751
2. Im Rahmen der oben genannten Ausnahmegenehmigungen oder einfach als Gutachten kann ein TÜV-Prüfer einem selbstverständlich bescheinigen, dass die nicht vom KBA zugelassene Beleuchtung einer normalen zugelassenen Beleuchtung gegenüber Überlegen ist und die Verkehrssicherheit erhöht. Das reicht dann vielleicht um einen Polizisten zu bluffen, und im Falle eines Unfalls zivilrechtliche Haftungsfragen zu den eigenen Gunsten zu entscheiden. Es ist dennoch weiter strafbar, aber wo kein Kläger da kein Richter.

Ein TÜV-Sachverständiger darf übrigens auch bescheinigen, dass Wasser nass ist und tagsüber manchmal die Sonne scheint. Du musst nur jemanden finden der es macht.

Gruß,
Justus
 
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