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Das gilt nur in Anhängern. Auf dem Fahrrad darfst Du sehr wohl, wird bei jeder Rikscha auch so gemacht.(z.B. Fahrrad darf keine Person über 7 Jahre transportieren,...)
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Das gilt nur in Anhängern. Auf dem Fahrrad darfst Du sehr wohl, wird bei jeder Rikscha auch so gemacht.(z.B. Fahrrad darf keine Person über 7 Jahre transportieren,...)
Ich melde Bedenken an:Das hängt von der Traglast des Gepäckträgers ab.
Bei Tandems gelten beide Personen eigenständig als Fahrer.§21(3) STVO schrieb:Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn
Oh ja, danke für's melden! Da hatte ich wohl irgend etwas kräftig durcheinander gebracht.Ich melde Bedenken an:
Tridem mit einem Tretlager
Da werde ich in Zukunft auch auf dem Arbeitsweg vorbei kommen Notiz an mich: Vorsicht bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen! Der Fahrer könnte an Grenzdebilität leiden!Von Braunschweig-Watenbüttel aus kommend fuhr ich auf einer Landstraße in Richtung Rothemühle
Durchaus möglich: Nach oben kuschen, nach unten treten...Ansch**ßhierarchie?
Hm. Schon bemerkenswert, dass sich ein Traktorfahrer über ein langsameres Gerät beschwert, wo doch jedes Jahr zur Erntezeit die Bauern richtig viele unqualifizierte Kommentare von drängelnden PKW-Fahrern kriegen, was denn diese langsame Landwirtschaftsmaschine auf ihrem Arbeitsweg soll... Ansch**ßhierarchie?
Kurze Info, bevor's zu sehr OT wird:Würde ich trotzdem bei der Polizei zu Protokoll geben. Fahr vorsichtig!
Ist doch hier im Forum auch nicht anders. Auf der Straße das Opfer sein... Aber wehe ein Fußgänger wagt sich auf den Radweg.
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Somit ist das Verhalten des Traktor Fahrers doch nachvollziehbar...