Dynamo bleibt Pflicht!

AW: Dynamo bleibt Pflcht!

Bingo, zur Verifikation enfach mal den Akku kurzschließen. Wenn's bumm macht, Funken sprühen und grüner Schleim herausläuft, hast Du den Beweis...:D

Andererseits: Den Scheinwerfer damit befeuern, die nächsten Vierbeiner ektoplasmieren etc., und Du hast das perpetuum mobile..... :D:D

... und wenn Du einen Zweibeiner damit triffst, ist der buchstäblich geblitzdingst und kann sich an nichts mehr erinnern!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Ich verstehe diese bekloppte Regelung einfach nicht *kopfschüttel*
Ich sehe einfach nicht ein, was das soll. Und wenn Batterielampen so schlecht/böse sind, warum sind sie dann an Rennrädern erlaubt??
(Rad auf unter 11kg pimpen hilft übrigens nicht, erlaubt sind die Akkulampen nur an RENNrädern unter 11kg).

Ich gehe allerdings davon aus, dass es in der Praxis ziemlich egal ist, ob man mit Dynamo fährt oder nicht.
Aber es nervt mich trotzdem. Weil die Regelung einfach völlig sinfrei und bekloppt ist.
Es ist ja eben nicht so, dass die Dynamobeleuchtung grundsätzlich besser ist. Die üblichen Seitenläufer fallen doch aius bei Regen, Schnee...(und dann hat man tatsächlich nur noch ein schwächliches Blinklicht)

Ach ja, blinkende Lichter sind ja auch verboten. Weil sie ablenken. Soso...d.h., sie sorgen für Aufmerksamkeit. Also werde ich an einigen Stellen (bestimmte Kreuzungen) zusätzlich zum Fahrlicht auch die Blinkis einschalten.

Ich bin mit meiner Akkulampe (ixon iq speed) glücklich und zufrieden. Aufladen ist auch kein Problem. Der einzige Grund für mich, doch noch über einen Nabendynamo nachzudenken ist nicht die Beleuchtung sondern die Energieversorgung anderer Geräte
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Ach ja, blinkende Lichter sind ja auch verboten. Weil sie ablenken. Soso...d.h., sie sorgen für Aufmerksamkeit. Also werde ich an einigen Stellen (bestimmte Kreuzungen) zusätzlich zum Fahrlicht auch die Blinkis einschalten.

Ist hier in NL auch, aber wie ich finde auch mit guten Grund: Wenn man nachher 10 Räder vor sich hat, alle wie wild am blinken bekommt man entweder nen epileptischen oder man wird einfach so wahnsinnig, davon abgesehen das es dann auch schwer wird die Radler auseinander zu halten.

Und Regelungen muessen halt massenkompatibel sein, auch wenn man gerade in Deutschland oefter sich als einzelkaempfer waehnt....
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Naja, Blinkende Lichter muss ja nicht son Stroboskoprücklicht sein.
Blinker bzw. Richtungsanzeigen fallen da ja auch drunter...
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

"Rennräder" werden in der STVZO nur über die 11kg definiert. Warum soll ein Liegerad unter 11Kg kein Rennrad sein?
In mein Hardtail-MTB habe ich weit über 2000€ gesteckt um es unter 11 Kg zu bekommen. Und ich würde mal behaupten in Herbst und Winter bei Laub, abgebrochenen Ästen, Eis, Schnee, Regen, ist so ein Teil wesentlich sicherer als ein filigranes Rennrad. Stecklichter darf ich aber nicht benutzen und mit Nabendynamo komme ich wieder über 11 Kilo und muss es z.B. vor Nässe schützen.:(
Da steckt doch Kalkül dahinter. Entweder will man die Akkubeleuchtung damit ganz von der Straße bekommen oder die Radsportlobby (UCI, BDR, etc) hat sich für die Dackelschneider stark gemacht, während MTBler eher keine Lobby haben, bzw. auch als Schmuddelkinder verachtet werden.
Wir Liegeradfahrer haben übrigens einen ähnlich schweren Stand. Nach dem Motto "Das die Dinger überhaupt erlaubt sind!":mad:
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Wasn Rotz!
Wie war das mit Gleichheit vorm Gesetz? Nur weils ne Lobby gibt haben die ihr Akkulicht bekommen und wir müssen illegal rumfahren..Juhu...

Derzeit bekomm ich meine 3 Cree XP-G übern Dynamo betrieben,aber am Dreirad is n Dynamo nun mal n "bisl" teuer..Werde versuchen das über einen kleinen Getriebemotor mit nachgeschaltetem SEPIC Wandler zu lösen.
So könnt ich auch Akkus usw. beim Bremsen wiederaufladen :)
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

In mein Hardtail-MTB habe ich weit über 2000€ gesteckt um es unter 11 Kg zu bekommen. ... Stecklichter darf ich aber nicht benutzen und mit Nabendynamo komme ich wieder über 11 Kilo und muss es z.B. vor Nässe schützen.:(

Im juristischen ist "Rennrad" nicht weiter definiert, demnach definiert es das geschriebene Wort: Ein Rennrad im Sinne der StVZO ist also ein Fahrrad, welches leichter als 11 kg ist und in seiner momentanen Ausstattung für den Einsatz bei Radrennen bestimmt ist. Somit ist dein MTB auch ein Rennrad, wenn du nicht gerade einen Gepäckträger für den Zentner Kartoffeln und ein Lenkerkörbchen für die Mietzekatze oder ähnliche "Spielereien" dran hast, sondern es für Rennen ausgerüstet ist.

Ob du nun gerade im Nadelstreifenanzug oder im Nationalteamdress unterwegs bist, ist für die Definition von Rennrad i.S.d. StVZO unerheblich.

Ein montierter Gepäckträger oder eine Anhängerkupplung hingegen könnten umgehend auch Diamantrahmenrennräder zu nicht-Rennrädern mutieren lassen.

Grüße,
André
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Das ist doch völlig egal ob nun Rennrad definiert ist oder nicht. Was wird denn in der Realität passieren?

Wenn ein Polizist einen auf dem Kieker hat, verpasst der einem den Strafzettel. Jetzt kannste in Widerspruch gehen und den Klageweg beschreiten, aber ich vermute doch stark ein Anwalt würde einem davon abraten, weil ein Amtsrichter dann ganz fix mal Rennräder definieren würde. Wäre natürlich noch keine allgemeingültige Legaldefinition, solange es keine LG- oder OLG-, bzw. BGH-Entscheidung ist, aber dein spezielles MTB oder Liegerad wird vor dem Richter mit nahezu 100%iger Sicherheit nicht als Rennrad durchgehen.
Schwupps haste ne erste Definition. Drückste das Verfahren jetzt bis nach oben durch, hätteste fix ne allg. Legaldefinition. Ein fauler/geschickter Richter würde wohl mal in der österreichischen STVZO blättern und übernehmen: Rennlenker, Felgenaussendurchmesser >630mm.

Wenn man die Österreichische STVZO als Vergleich einbezieht, wo Rennräder nochmal näher definiert sind, wird es irgendwie unwahrscheinlich dass der Gesetzgeber was anderes im Sinn hatte als ein Rennrad nach UCI.
Hat kein Jurist hier ne kommentierte Ausgabe der STVZO?

Kein Richter und kein Polizist wird sich darauf einlassen ein Liegerad als Rennrad durchgehen zu lassen. Die werden im Zweifel zum Brockhaus greifen und die entsprechende Definition heranziehen.
In Österreich ist es direkt im Gesetz geregelt, dass ein Rennlenker zwingend dazugehört.

Das macht ja alles keinen großen Sinn. Zähneknirschend zahlen und gut ist.

Im Falle eines Unfalls ist es egal ob das Rad jetzt entsprechend STVZO ausgestattet war. Erst wenn der Mangel in der technischen Ausstattung den Unfall haupt- oder mitverursachte sollte das Konsequenzen haben.
Es bekommt ja auch kein Radfahrer automatisch ne Teilschuld wenn einer der Reflektoren fehlt.

EDIT: Im übrigen sollten die Richter doch nicht danach fragen, ob heutzutage auch Rennen mit MTBs gefahren werden,, sondern eher nach der Intention des Gesetzgebers. Die werden doch eher sagen, der Gesetzgeber kannte nur Rennen mit UCI-Rennrädern, und seine Intention war die, dass er diese Räder mit dem Begriff meinte.
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

EDIT: Im übrigen sollten die Richter doch nicht danach fragen, ob heutzutage auch Rennen mit MTBs gefahren werden,, sondern eher nach der Intention des Gesetzgebers.
Hierüber solltest du noch mal ein wenig nachdenken. Welche Intention hatte der Gesetzgeber denn?

Grüße,
André
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Der schrieb das zu Zeiten als Rennen nur mit UCI-Rädern gefahren wurden, also stellte er sich unter REnnrädern wohl auch UCI-Rennräder vor. Zumindest würde ich als KFZ-fahrender Richter die Intention des Gesetzgebers so herausdeuten.
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Ingmar, die Intention war gefragt. Warum diese Ausnahme für "Rennräder" und mit welcher Rechtfertigung? Vergiß doch mal diesen Liegeradler-UCI-Beißreflex; ein MTB ist auch UCI Konform, denn auch die MTB Rennen finden unter dem Dach der UCI statt. Und der Richter wird mit ziemlicher Sicherheit keinen blassen Schimmer davon haben, wie ein UCI konformes Rennrad für Strassenrennen ausschaut. Für den sieht ein Bahnrad oder ein Triathlon-Rad genauso aus. Und wenn er sich die Mühe macht, in das Regelwerk der UCI rein zuschauen, wird er fest stellen, das die Definition dort auch ständig geändert wird. Um Gültigkeit zu erlangen, müsste die StVZO dann auf eine konkrete Definition verweisen, was sie nicht tut.

Mit "Rennrad" ist also mitnichten ein den UCI Regelwerk von 1956 für Strassenrennen entsprechendes Rennrad gemein, sondern ein Rennrad im Sinne des Wortes und der Formulierung, also ein Rad, das für den Einsatz in Radrennen bestimmt ist und unter 11kg wiegt.

Intention ist und war, den Radsport zu fördern (Rechtfertigung für die Ausnahme: Förderung des Sports ist ein höheres gesellschaftliches Gut und somit von allgemeinen und besonderem Interesse) - man kann schlecht auf dem Hinterhof trainieren und der Anbau von Dynamo, Verkabelung, Lampen und nötigenfalls auch Schutzblechen oder Gepäckträgern für die Aufnahme von Lampen wird als nicht zumutbar betrachtet, weil der Aufwand zur Umrüstung nicht unerheblich ist und es ja für jedes Rennen zurück gerüstet werden müsste und außerdem an Rennrädern oft schon die nötigen Anbaupunkte fehlen.

Grüße,
André
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Hmm,...ja wat denn nu?

VM als sportrad deklariert wiegt mehr als 10 Kg-> = we loose...
Keine Reflektoren an den pedalen (Auch wenns abstrus ist, ist so...)
Reflektoren an den Reifen,.. na gut.
GGf. Reflektionsfolie an der Karosse...hmm,... jaa...

Rechtlich betrachtet haben wir doch nen Dynamo, Licht V+H sowie Frontreflektor(weiß) und Rückreflektor (rot) zu montieren..

Oder irre ich mich da nu?
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

Rein rechtlich gesehen hast du recht..
Auch die Pedalreflektoren müssten sichtbar sein.
Aber in der Deutschen Bürokratie is alles etwas verworren...
Die Unabhängigkeitserklärung hatte klaube ich 11 Seiten, die Regeln zur Einfuhr von Gurken mehrere hundert...
 
AW: Dynamo bleibt Pflicht!

... das Gurkenthema hat die EU auch schon mitbekommen und etwas reduziert ... Aber sind es nicht gerade wir Deutschen die jeden Pups nach Geschmack, Windrichtung und Geräuschentwicklung fein säuberlich definiert haben möchten? Ist es nicht so, das ein großer Anteil der Steuerrechtsliteratur auf Deutsch ist weil jeder Kleinbürger ein eigenes Steuerprivileg beansprucht?!?
 
Zurück
Oben Unten